Schleswig-Holstein stellt zweiten Nachtragshaushalt 2026 vor; Fokus auf Lehrkräfte, Ganztagsbetreuung, Infrastruktur, Klimaneutralität, Azubiwerk; 332 Mio. Euro für Besoldung; Investitionen, Einsparungen, Haushaltsvollzug angepasst.
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Kabinett beschließt Entwurf für zweiten Nachtragshaushalt 2026
Finanzministerin Silke Schneider: „Die Landesregierung setzt um, was sie verspricht. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stärken wir die Bildung an unseren Schulen, bringen zusätzliche Mittel für Infrastruktur und Klimaneutralität auf den Weg und stellen die Weichen für die Finanzierung der verfassungsgemäßen Alimentation. Mit dem geplanten Azubiwerk geben wir außerdem den Auszubildenden im Land den notwendigen Rückenwind.“
KIEL. Die Landesregierung hat heute (21. April) auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider den Gesetzentwurf für den zweiten Nachtragshaushalt 2026 beschlossen.
Finanzministerin Silke Schneider sagt:„Wir halten Wort bei der verfassungskonformen Alimentation. Wie angekündigt, erhöhen wir den Ansatz für Besoldung und Versorgung um rund 332 Millionen Euro. Den Großteil des Mehrbedarfs können wir dank unserer Vorsorgen und Rücklagen decken: Bereits im vergangenen Jahr haben wir vorausschauend eine Rücklage von 240 Millionen Euro gebildet und greifen zusätzlich auf bestehende Vorsorgen in Höhe von etwa 17 Millionen Euro zurück. Außerdem schaffen wir neue Stellen und Planstellen an den Schulen und erhöhen damit die Unterrichtsversorgung. Zusätzlich stellen wir mit dem Entwurf die Mittel für erste kommunale Maßnahmen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit. Daneben können wir durch die Rückzahlung aus der Northvolt-Wandelanleihe den Kreditbedarf in Höhe von voraussichtlich 111 Millionen Euro absenken.“
Stärkung der Schulen:Zur Sicherstellung derUnterrichtsversorgungwerden zum Schuljahr 2026
2027insgesamt254neue Lehrkräftestellengeschaffen.Davon werden 54in der Oberstufe eingerichtet.200 Stellen an denGemeinschaftsschulenund Gymnasien erhöhen diedortige Unterrichtsversorgung von 102 Prozent auf 103Prozentbzw. auf 104 Prozent an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufen.Dafür entstehenzusätzliche Personalausgaben von rund 5 Millionen Euro im Jahr 2026 und rund 13 Millionen Eurojährlichab 2027.
Investitionen für die Ganztagsbetreuung:Für gestiegene Bedarfe beim Ausbau derGanztagsbetreuung an Schulenwird eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 250 Millionen Euro eingeplant. Diese Mittel stehen für Investitionsmaßnahmen an Schulen für die Ganztagsversorgung zur Verfügung.
Azubiwerk:Zur Vorbereitung eines Azubiwerks nach dem Vorbild des Studentenwerks wird in 2026 eine Markt- und Bedarfsanalyse finanziert. Sie soll klären, wo Auszubildende besonders dringend Wohnraum benötigen. Ziel sind bezahlbare Wohnungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Auszubildende im Land. Für die Analyse werden 60.000 Euro eingestellt.
Infrastruktur und Klimaneutralität:Für erste kommunale Maßnahmen im Rahmen des Sondervermögens des Bundes werden rund 279 Millionen Euro eingeplant.
Tarifsteigerung- und Besoldungs- und Versorgungsanpassungen:Für Mehrausgaben infolge des jüngsten TV-L Abschlusses sowie Mehrbedarfe bei Besoldung und Versorgung wird der Ansatz um rund 332 Millionen Euro erhöht. Zur Finanzierung werden auch die Rücklage für Besoldungsanpassungen (240 Millionen Euro) sowie weitere Vorsorgen (rund 17 Millionen Euro) herangezogen. Für den Kernhaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von rund 75 Millionen Euro.Durch Tarifsteigerungen und die geplante Besoldungsanpassung entstehen in Bezug auf Hochschulen, die Hochschulmedizin, die jüdischen Landesverbände sowie die Staatskirchenleistungen zusätzlich Mehrausgaben in Höhe von rund 10 Millionen Euro.
„80 Jahre Schleswig-Holstein“:Die Fördermittel werden von 50.000 Euro auf 130.000 Euro erhöht. Unterstützt werden Projekte, die einen erkennbarem Bezug zu Schleswig-Holstein haben und sich mit dem Leitgedanken des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Miteinanders befassen.
Eutiner Festspiele:Zur bestmöglichen Unterstützung der Neuaufstellung der Eutiner Festspiele wird eine haushaltsgesetzlicheErmächtigung geschaffen, um die Landesförderung auch an eine gegebenenfalls neu zu gründende Trägergesellschaft auszahlen zu können.
Unterstützung Ukraine:Angesichts des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird eine haushaltsgesetzliche Ermächtigunggeschaffen, umdie ukrainischePartnerregion Oblast Chersonbei Bedarf kurzfristigmitweiterenHilfsgüternunterstützen zu können.
Soweit Mehrausgaben vorgesehen sind, stehen dem u. a. folgendeMinderbedarfe und Einnahmeerhöhungengegenüber:
Zinsausgaben:Die Zinsausgabenkönnen um 20 Millionen Euro auf rund 538 Millionen Euro gesenkt werden. Hintergrund ist die Auflösung der Risikovorsorge mit Bezug auf die Zinssicherungsstrategie.
Abschiebehafteinrichtung GlückstadtAufgrund der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird die Einrichtung 2026nicht durch das Landerworben. Diebislangveranschlagten Mittel für den Grunderwerbwerdenin Höhe von 6 MillionenEuronicht veranschlagt und in Höhe von weiteren 6 MillionenEuro nicht der Rücklage Asyl entnommen. Im Gegenzug wird der Ansatz für die Mietausgaben um rund 0,8 Millionen Euro erhöht.
Ausschüttung der GVB:Die Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH (GVB) wirdvoraussichtlichrund13 Millionen Euro zusätzlich an das Landausschütten.
BeiGebühren, Geldstrafen und Gerichtskostenwerden Mehreinnahmen in Höhe von rund 11 Millionen Euro erwartet.
Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurden die Zuweisungen des Bundes an die Länder neu geordnet. Danach reduziert sich der Landesanteil an der Finanzierung desDeutschlandticketsum rund 10 Millionen Euro.
Als Beitrag zur Entbürokratisierung wird dieSabbatrücklageaufgelöst, dadurch entstehen Mehreinnahmen imEinzelplan11 in Höhe von rund 40 Millionen Euro.
Der Handlungsbedarf sinkt mit dem Nachtragshaushalt auf rund 192Millionen Euro undwirdim Haushaltsvollzug 2026 aufgelöst.
Was ist eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung?
Eine Ermächtigung im Haushaltsgesetz erlaubt Ministerien oder Behörden,unter bestimmten Voraussetzungen und unter bestimmten Bedingungen vom durch Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Haushaltsplan abzuweichen. So können unter diesen Voraussetzungen für die Zwecke der ErmächtigungHaushaltsmittel ausgegeben werden oder langfristige Verpflichtungen mit Wirkung auf spätere Haushalte eingegangen werden, als dies im Haushaltsplan vorgesehen ist.Einer erneuten Zustimmung des Landtages für solche Abweichungen bedarf es dann nicht mehr. Die Verwaltung kann somit im Bedarfsfall zügig handeln.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Sünje Muxfeldt | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988 616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Information der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unterwww.schleswig-holstein.de| Das Ministerium finden Sie im Internet unterFinanzministerium Schleswig-Holstein| außerdem bei Instagram:https:
dortige Unterrichtsversorgung von 102 Prozent auf 103
bzw. auf 104 Prozent an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufen.
zusätzliche Personalausgaben von rund 5 Millionen Euro im Jahr 2026 und rund 13 Millionen Euro
wird eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 250 Millionen Euro eingeplant. Diese Mittel stehen für Investitionsmaßnahmen an Schulen für die Ganztagsversorgung zur Verfügung.
Ermächtigung geschaffen, um die Landesförderung auch an eine gegebenenfalls neu zu gründende Trägergesellschaft auszahlen zu können.
nden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung
können um 20 Millionen Euro auf rund 538 Millionen Euro gesenkt werden. Hintergrund ist die Auflösung der Risikovorsorge mit Bezug auf die Zinssicherungsstrategie.
Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird die Einrichtung 2026
veranschlagten Mittel für den Grunderwerb
in Höhe von 6 Mi
nicht veranschlagt und in Höhe von weiteren 6 Mi
Euro nicht der Rücklage Asyl entnommen. Im Gegenzug wird der Ansatz für die Mietausgaben um rund 0,8 Millionen Euro erhöht.
Die Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH (GVB) wird
13 Millionen Euro zusätzlich an das Land
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