OLG Innsbruck warnt vor akutem Mangel an medizinischen und psychiatrischen Gerichtsgutachtern; Folge: Verzögerungen bei Verfahren, längere Untersuchungshaft. Präsident schlägt höhere Honorare, Gespräche mit Ärztekammer als Lösung vor. Eklatanter Mangel an Gerichtsgutachtern - tirol.ORF.at 22.04.2026 14.10 Online seit heute, 14.10 Uhr Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck schlägt Alarm: Es gibt viel zu wenige medizinische und psychiatrische Sachverständige. Dieser Mangel führt unter anderem zu längeren Verfahren für Beschuldigte. Eine Erhöhung der Gebühren, die Sachverständige erhalten, könnte helfen. Beschuldigte, die lange auf ihren Prozess warten müssen und unter Umständen sogar längere Zeit in Untersuchungshaft festgehalten werden – all das sind unter anderem Folgen des Mangels an Gutachterinnen und Gutachtern bei Gericht. Besonders im medizinischen und psychiatrischen Bereich sei der Mangel groß, erklärte Klaus-Dieter Gosch, der Präsident des OLG Innsbruck, gegenüber ORF Tirol: „In vielen medizinischen Sachbereichen leiden wir unter einem eklatanten Mangel an gerichtlich beeidigten und zertifizierten Sachverständigen, die wir aber für sehr viele Verfahren benötigen, um diese Verfahren auch zeitgerecht abwickeln zu können.“ Eine jüngst ergangene Entscheidung des OLG Innsbruck rund um die Dauer einer Untersuchungshaft weist im Kern genau auf diesen Gutachtermangel hin: „Ein Problem ist sicher, dass medizinische Sachverständige nur bestimmte Honoraransätze für ihre Gutachten verrechnen dürfen“, schilderte Gosch. Dazu käme, dass die Tätigkeit als Gutachterin oder Gutachter bei Gericht mit sehr viel Verantwortung verbunden sei. Der Präsident des OLG sieht mögliche Lösungsansätze. So könnte man etwa die Honorare weiter erhöhen um einen finanziellen Anreiz zu schaffen. Es habe zudem auch bereits intensive Gespräche mit der Ärztekammer gegeben, um die Tätigkeit als Sachverständiger zu attraktivieren und zu bewerben. Ärztinnen und Ärzte bekommen derzeit laut Gebührenanspruchsgesetz für eine körperliche Untersuchung 29,90 Euro oder für eine Blutabnahme 7,20 Euro. Würde der Gesetzgeber diese Gebühren erhöhen, könnte die Situation damit vielleicht entschärft werden. --- Source: https://tirol.orf.at/stories/3351133/ sdDatePublished: 2026-04-22T13:10:00Z Topics: judiciary, medical profession, law Locations: Austria, Tyrol, Innsbruck