Bayern fordert Schutz des Fremdbesitzverbots; Ziel: Unabhängigkeit mittelständischer Steuerberatungskanzleien sichern, Einfluss externer Kapitalgeber begrenzen; Bundestag entscheidet; Gesetzesanpassung wegen Interessenskonflikten, EU-Ausland beteiligt; Mandantenschutz im Fokus.
FÜRACKER: BAYERN SETZT SICH FÜR ABSICHERUNG DES FREMDBESITZVERBOTS EIN – Unabhängigkeit mittelständisch geprägter Steuerberatungskanzleien vor zu großem Einfluss fremder Kapitalgeber sichern // Bundestag berät morgen in abschließender Lesung – Bayerisches Landesportal
„Die positive Einigung der Regierungsfraktionen im Finanzausschuss des Bundestages in dieser Woche ist eine gute Nachricht – damit sichern wir die Unabhängigkeit unserer mittelständisch geprägten Steuerberatungskanzleien vor dem zu großen Einfluss fremder Kapitalgeber! An Steuerberatungskanzleien sollen sich auch weiterhin nur Angehörige der Freien Berufe beteiligen dürfen. Ich bin mir sicher, dass die bayerischen Steuerberatungskanzleien so gut aufgestellt sind, dass sie die Herausforderungen der Zukunft – vor allem die der Digitalisierung – aus eigener Kraft und ohne fremde finanzielle Hilfe stemmen können“, so Füracker weiter.
Das sogenannte „Fremdbesitzverbot“ ist ein wesentliches Element der Unabhängigkeit der Berufsausübung der steuerberatenden Berufe und besteht bereits seit 1989. Es stellt unter anderem sicher, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater innerhalb einer Berufsausübungsgesellschaft in keinen Interessen- und Loyalitätskonflikt mit berufsfremden Investoren oder Kapitalgebern geraten, die in erster Linie an hoher Rendite interessiert sind. Diese Unabhängigkeit und Freiheit von Interessenskonflikten ist auch für die Mandanten von erheblicher Bedeutung, da Steuerberaterinnen und Steuerberater naturgemäß tiefe Einblicke in vertrauliche Betriebsinterna und Geschäftsvorfälle erhalten. Seit einer unklaren Gesetzesänderung im Jahr 2021 beteiligen sich teilweise auch anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften mit Sitz im EU-
EWR-Ausland als mittelbare Gesellschafter an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.
Der Bundesrat hat auf Antrag von Bayern und weiterer Länder festgestellt, dass die als Organ der Steuerrechtspflege erforderliche Unabhängigkeit des steuerberatenden Berufsstandes nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Dazu ist eine gesetzliche Anpassung des Fremdbesitzverbots im laufenden Gesetzgebungsverfahren erforderlich.
Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers
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