Vorläufige Konkursanzeige Karl Heinz Keller, Erbschaft ausgeschlagen, Staatsbürgerschaft Deutschland, wohnhaft St.Gallen; Schuldner dürfen nicht mehr an ihn zahlen; Herausgabepflicht für Verwahrer; weitere Details folgen separat. Vorläufige Konkursanzeige Karl Heinz Keller, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Karl Heinz Keller, ausgeschlagene Erbschaft Karl Heinz Keller, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 10.05.1962 Todesdatum: 12.02.2026 Wohnhaft gewesen: Langgasse 16 9008 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 21.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. --- Source: https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.901/publikation/ sdDatePublished: 2026-04-23T06:12:00Z Topics: online media outlet Locations: Germany, St. Gallen