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title: "Vorläufige Konkursanzeige gegen Sara Poplasen, Inhaberin Café Goldkind in St. Gallen; Schuldner dürfen nicht mehr an Poplasen zahlen; Vermögensherausgabe an Konkursamt strafbewehrt; weitere Details folgen in amtlicher Publikation."
sdDatePublished: "2026-04-23T06:08:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.258.885/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
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Vorläufige Konkursanzeige gegen Sara Poplasen, Inhaberin Café Goldkind in St. Gallen; Schuldner dürfen nicht mehr an Poplasen zahlen; Vermögensherausgabe an Konkursamt strafbewehrt; weitere Details folgen in amtlicher Publikation.

Vorläufige Konkursanzeige Sara Poplasen

Vorläufige Konkursanzeige Sara Poplasen Sara Poplasen Heimatort: St. Gallen SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 01.11.1966 Moosstrasse 49 9014 St.Gallen Inhaberin des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens Café Goldkind - Poplasen Sara, Moosstrasse 49, 9014 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 21.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.