Vorläufige Konkursanzeige: Nach Tod von Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft; Wohnsitz Thayngen SH, Schweiz. Gläubiger dürfen nicht mehr an Meyer zahlen, Verwahrer müssen Vermögenswerte sofort an Konkursamt übergeben.

Vorläufige Konkursanzeige Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Thayngen SH Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 27.07.1961 Todesdatum: 02.03.2026 Wohnhaft gewesen: Signalstrasse 9 9400 Rorschach Datum der Konkurseröffnung: 21.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.