Kein Rentenanspruch laut Versicherungsgericht St. Gallen; beweiskräftige RAD-Stellungnahme und monodisziplinäres Gutachten bestätigen 100% Arbeitsfähigkeit bei adaptierten Tätigkeiten; Neuanmeldung nach Art. 28 IVG abgelehnt.

IV 2025/142 | 23.04.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 24.03.2026

Entscheid Versicherungsgericht, 24.03.2026 Art. 28 IVG, Art. 28a IVG und Art. 16 ATSG Neuanmeldung; aus somatischer Sicht beweiskräftige RAD-Stellungnahme zur gleich gebliebenen adaptierten Arbeitsfähigkeit; aus psychischer Sicht beweiskräftiges monodisziplinäres Gutachten; kein Rentenanspruch bei 100%iger Arbeitsfähigkeit in adaptierten Tätigkeiten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. März 2026, IV 2025