Land Schleswig-Holstein und Fischereiverbände unterzeichnen Zielvereinbarung: 750.000 Euro jährlich für Kutter- und Küstenfischerei, freiwillige Umweltleistungen, strenge Schutzzonen Ostsee, Fischereiausschluss in neuen und bestehenden Schutzgebieten.

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Stärkung der Ostseefischerei: Land und Fischereiverbände unterzeichnen Zielvereinbarung

KIEL. Das Land unterstützt die Kutter- und Küstenfischerei künftig über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich 750.000 Euro. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Fischereiverbänden unterzeichneten heute (23. April) Ministerpräsident Daniel Günther, Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg sowie Vertreter des Landesfischereiverbands Schleswig-Holstein und des Fischereischutzverbands Schleswig-Holstein. “Die Fischereibetriebe stehen seit langem vor großen Herausforderungen. Sinkende Bestände und immer schwierigere Rahmenbedingungen setzen sie wirtschaftlich stark unter Druck. Gleichzeitig ist klar, dass wir die Ostsee besser schützen müssen, um die Bestände zu stabilisieren. Genau darin liegt die Herausforderung: Meeresschutz und eine wirtschaftliche Perspektive für die Fischerei zusammenzubringen. Für beides setzen wir als Landesregierung uns mit Nachdruck ein. Dafür haben wir heute diese Zielvereinbarung geschlossen”, sagte Günther bei der Unterzeichnung in Kiel.

Die Kutter- und Küstenfischerei sei seit Generationen ein Herzstück der Küstenregionen und ein Symbol für die Identität Schleswig-Holsteins, so der Ministerpräsident. “Das soll sie auch bleiben. Wir wissen, dass die Schutzmaßnahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 (APOS) für viele Betriebe herausfordernd sind. Aber wir verbinden Umweltschutz mit einer wirtschaftlichen Perspektive. Mit der Vereinbarung wollen wir sicherstellen, dass unsere Fischerinnen und Fischer, die Tag für Tag aufs Meer hinausfahren, unterstützt werden und ihren Beruf weiter ausüben können”, sagte Günther.

Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg betonte: “Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen des APOS, insbesondere die Schließung bisher wichtiger Fanggebiete, treffen unsere Fischereibetriebe in einer ohnehin wirtschaftlich extrem angespannten Lage. Der dramatische Rückgang der Bestände von westlichem Dorsch und westlichem Hering hat viele Existenzen erschüttert. Wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass – wenn es einen Ausschluss von Fischerei gibt – auch immer Unterstützung für die Betroffenen sichergestellt wird. Mit der nun vereinbarten Zielvereinbarung setzen wir dies konsequent um: Wir stehen auch in schweren Zeiten an der Seite unserer Küstenfischerei, unterstützen sie gezielt finanziell bei der Umsetzung freiwilliger Schutzmaßnahmen und eröffnen neue Einkommensperspektiven im Bereich Umwelt- und Monitoringaufgaben.”

Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 wurde beschlossen, 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz zu stellen. Seit März sind dafür drei neue Naturschutzgebiete in Kraft getreten. In drei weiteren bestehenden Natura-2000 Gebieten sollen ebenfalls noch in diesem Jahr verschärfte Managementregeln folgen. In diesen streng geschützten Bereichen ist die Fischerei künftig ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem die Schwerpunktgebiete Schlei bis Gelting, südliche Hohwachter Bucht und westlich Fehmarn.

Die beschlossene Zielvereinbarung sieht ein modulares System freiwilliger Leistungen vor:

Modul 1: Vergütung der aktiven Teilnahme an der Freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten (90 Euro pro Fangtag, gedeckelt).

Modul 2: Einbindung von Fischereibetrieben in die Bergung verloren gegangener Fanggeräte (sogenannte Geisternetze)

Modul 3: Beteiligung von Fischereibetrieben am Küstenfischmonitoring gemäß HELCOM- und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie-Vorgaben

Modul 4: Unterstützung bei der Erhebung von Umweltmonitoringdaten, insbesondere in schwer zugänglichen Flachwasserbereichen

Für Modul 1 stehen jährlich 650.000 Euro zur Verfügung, für die Module 2 bis 4 weitere 100.000 Euro. Die Vereinbarung läuft bis Ende 2036. Evaluierungen sind für die Jahre 2031 und 2036 vorgesehen.“Mit der Zielvereinbarung bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zum Erhalt der Erwerbsfischerei an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Zugleich leisten teilnehmende Betriebe durch zusätzliche Umweltleistungen einen aktiven Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresbiodiversität”, so Schmachtenberg.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel |Tel.0431 988-1704 |E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet:www.schleswig-holstein.de

Zielvereinbarung “Ostseefischerei” vom 23. April 2026 (PDF, 218KB, Datei ist barrierefrei)

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