International agierendes Netzwerk verkauft illegal beschaffte archäologische Kulturgüter; LKA findet Objekte auch in Böblingen; Verlust wissenschaftlicher Erkenntnisse; Polizei warnt vor Raubgrabungen; Bevölkerung zu Meldung von Funden aufgerufen.
Fund in Böblingen: „Raubgrabungen sind keine harmlose Freizeitbeschäftigung“ - Landkreis Böblingen
Fund in Böblingen„Raubgrabungen sind keine harmlose Freizeitbeschäftigung“
Das Landeskriminalamt hat illegal beschaffte Kulturgüter unter anderem in Böblingen ermittelt. Welche Folgen das für die Wissenschaft hat, erklärt das LKA.
Die Poststraße war am Mittwoch, 22. April, Schauplatz eines großen Polizeieinsatzes: Das Landeskriminalamt ist einem international agierenden Netzwerk auf der Spur, das archäologische Kulturgüter illegal geborgen haben soll. Die Täter versteckten die wertvollen Gegenstände offenbar auch in Böblingen.
Neben dem materiellen Verlust, den der illegale Kulturgüterhandel durch den Entzug aus dem öffentlichen Zugriff verursache, wiegen die damit verbundenen Verluste für die Wissenschaft häufig noch schwerer, erklärt das Landeskriminalamt in einer Pressemitteilung. Denn bei den Raubgrabungen komme es zum Verlust des sogenannten Fundkontexts. Archäologische Objekte würden ihren wissenschaftlichen und somit historischen Wert erst im Zusammenhang mit ihrer Lage, Schichtung und Umgebung entfalten, schreibt das Landeskriminalamt. Werde dieser Kontext zerstört, sei der Erkenntnisverlust irreversibel.
„Kulturgüter sind mehr als historische Objekte.“
„Kulturgüter sind mehr als historische Objekte. Sie sind Ausdruck unserer kulturellen Entwicklung und kollektiven Erinnerung. Das Kulturgutschutzgesetz definiert Kulturgut daher bewusst weit – als bewegliche Gegenstände von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert“, erläutert die Leiterin der Pressestelle des LKA, Lisa Schröder.
Illegale Eingriffe führen zu dauerhafter Zerstörung
„Illegale Sondengänge und Raubgrabungen sind keine harmlose Freizeitbeschäftigung. Wer ohne Genehmigung gezielt nach archäologischen Objekten sucht und diese an sich nimmt oder veräußert, begeht eine Straftat“, schreibt das LKA. Auch das häufig vorgebrachte Argument, man „rette“ Kulturgüter, greife nicht. Viele Fundstellen seien der Wissenschaft bekannt und werden bewusst nicht ausgegraben, um sie für zukünftige Forschungsmethoden zu erhalten. Unkontrollierte Eingriffe führten hingegen zur dauerhaften Zerstörung wertvoller Informationen.
Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, aktiv zum Schutz des kulturellen Erbes beizutragen und ohne behördliche Genehmigung keine eigenständigen Grabungen durchzuführen. Archäologische Funde seien unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.
„Raubgrabungen sind keine harmlose Freizeitbeschäftigung“
Abteilungsleiter Finanzen, Mitglieder und Services (m
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