Gericht prüft Verständigung im Klinikum-Prozess um Betrug, Untreue, Schmiergelder; belastende Beweise gegen Ex-Führung kaum; Schlüsselzeuge kann zentrale Vorwürfe nicht belegen; mögliche Verfahrensverkürzung diskutiert.
Aussage des Ex-Abteilungsleiters: Gericht prüft Verständigung im Klinikum-Prozess - Stuttgart
Aussage des Ex-AbteilungsleitersGericht prüft Verständigung im Klinikum-Prozess
Die Beweisaufnahme belastet die früheren Führungskräfte und Ex-Bürgermeister Werner Wölfle bislang kaum. Ein wichtiger Zeuge kann seine Vorwürfe nicht belegen.
Im Klinikum-Prozess um überhöhte Abrechnungen für libysche Kriegsversehrte und Schmiergeldzahlungen bei einem Kuwait-Beratungsprojekt in den Jahren 2013 bis 2016 zeichnet sich amLandgericht Stuttgartein früheres Ende ab. Die Vorsitzende Richterin der 20. Wirtschaftsstrafkammer, Bettina Künzel, kündigte nach der Vernehmung eineswichtigen Zeugenfür kommende Woche eine Erörterung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Dabei soll der Stand des Verfahrens bewertet und über den Fortgang oder eine mögliche Verständigung beraten werden.
Die drei Angeklagten– der frühere Geschäftsführer des KlinikumsStuttgart, Ralf-Michael Schmitz, der damalige Ärztliche Direktor Jürgen Graf sowie der frühere KrankenhausbürgermeisterWerner Wölfle– stehen seit mehreren Monaten wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs vor Gericht.
Auslöser der Entwicklung ist unter anderen die zweitägige Vernehmung des ehemaligen Leiters der für die ausländischen Patienten zuständigen Abteilung „International Unit“. Das Gericht sieht ihn als zentralen Verantwortlichen für die umstrittenen Geschäfte. Der 62-Jährige, der dafür wegen Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde, die er noch nicht angetreten hat, erklärte vor Gericht, er habe seine Vorgesetzten stets umfassend über die Geschäfte mit einem libyschen Kriegsversehrtenkomitee und den kuwaitischen Partnern informiert.
Nach seiner Darstellung hätten diese auch wissen müssen, dass Verträge ohne entsprechende Unterschriftsbefugnis abgeschlossen worden seien, Rechnungen ohne Gegenleistung gestellt worden und nicht vereinbarte Barzahlungen an Patientenbetreuer und „Kümmerer“ im Nahen Osten erfolgt seien. Für seine zentrale Aussage – „Alle wussten alles“ – konnte der Zeuge jedoch keine schriftlichen Belege vorlegen.
„Wir finden dazu nichts“, stellt die Vorsitzende Richterin fest. Für eine Verurteilung wegen Untreue oder Betrugs ist jedoch Vorsatz erforderlich. Die Angeklagten müssten demnach von rechtswidrigen Vorgängen gewusst oder diese zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Zeuge erklärte, viele Absprachen seien eben nur mündlich erfolgt, „zwischen Tür und Angel“. Meist hätten die Chefs weggeschaut, ihn aber gleichzeitig motiviert, mit seinen Methoden weiter Millionenumsätze fürs Klinikum zu generieren.
Belastende Indizien sieht die Staatsanwaltschaft unter anderem in Quartalsberichten, die der Krankenhausleitung vorgelegen hätten. Darin seien etwa beimLibyen-ProjektVerschleierungen von Zahlungsflüssen auf Klinikum-Konten erwähnt worden. Schmitz erklärte hierzu, er könne nicht ausschließen, zum Zeitpunkt der Versendung im Urlaub gewesen zu sein; zudem habe sich der Hinweis nur im Kleingedruckten befunden. Schmitz und Graf betonten, sie hätten rechtswidrige Handlungen niemals geduldet. In einer Mail schrieb der Zeuge einmal an seine Mitstreiter, ein Text mit derlei Inhalt dürfte der Geschäftsführung nie in die Hände fallen.
Unstrittig ist allerdings, dass die beiden Angeklagten mehrere Dokumente unterzeichneten, darunter einen Zahlungsplan über 12,6 Millionen Euro an eine kuwaitische Firma, die damit Politiker bestochen haben soll, sowie für eine strittige Provision von 15 Prozent für das Kuwait-Geschäft. Sie betonten, man habe ihnen versichert, dass die Verträge vorher geprüft worden seien. Zudem habe der Ex-Abteilungsleiter die Dokumente bereits als sachlich und rechnerisch richtig gekennzeichnet. Hinweise auf kriminelles Verhalten habe es nicht gegeben.
Noch nicht abschließend geklärt ist der Vorwurf, das Klinikum habe das kuwaitische Gesundheitsministerium über den Einsatz eigener Ärzte getäuscht. Danach sollten über drei Jahre hinweg jeweils fünf Oberärzte der Orthopädischen Abteilungen über mehrere Monate hinwegin Kuwaitoperieren. Tatsächlich habe die International Unit nach Darstellung der Staatsanwaltschaft 3,6 Millionen Euro aufwenden müssen, umErsatzpersonal zu organisieren. Schmitz, damals allein verantwortlicher Geschäftsführer, wies dies zurück und verwies auf eine ausreichende Zahl von Ärzten im Klinikum.
Warum wurde höhere Abfindung bezahlt?
Der frühere Krankenhausbürgermeister Wölfle spielt im Verfahren bislang eher eine untergeordnete Rolle. Im Verfahren wurde die Frage aufgeworfen, warum er den Abgang des damaligen Ärztlichen Direktors Jürgen Graf mit einer höheren als der ursprünglich vereinbarten Abfindung beschleunigte. Für den früheren Krankenhausbürgermeister hatte die Affäre bereits politische Folgen: Er verlor seinen Posten im Rathaus, und seine Rolle im Klinikum-Skandal wurde auch innerhalb der Kommunalpolitik kontrovers diskutiert.
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