Erhöhte Einkommensgrenzen beim Heizkostenzuschuss, vereinfachte Antragstellung; 250 Euro Zuschuss pro Haushalt; Anträge ab Mai möglich; Stichprobenprüfungen angekündigt; Online-Beratung durch Tiroler Hilfswerk angeboten.
Neuerungen bei Heizkostenzuschuss - tirol.ORF.at
23.04.2026 11.19 Online seit heute, 11.19 Uhr
Ab Mai können einkommensschwache Haushalte einen Antrag für einen Heizkostenzuschuss stellen. Erhöhte Einkommensgrenzen und eine vereinfachte Antragstellung sollen mehr Haushalten Unterstützung bieten. Der Zuschuss beträgt 250 Euro und ist bis Ende Oktober zu beantragen.
Die Höhe der Förderung beträgt wie im Vorjahr 250 Euro pro Haushalt. Für den Zuschuss in der kommenden Heizperiode erhöhte das Land jedoch die Einkommensgrenzen.
Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen betragen nun für einen Ein-Personen-Haushalt 1.435 Euro, für zwei Personen 2.265 Euro, für drei Personen 2.665 Euro und für vier Personen 2.965 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt wurde die Grenze um 300 Euro erhöht.
Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) betonte, dass der Zuschuss ein wichtiges Instrument zur Unterstützung sei und mehr Menschen erreicht werden können.
Haushalte können zwischen 1. Mai und 31. Oktober ihren Antrag stellen. Der Zuschuss wird ab September ausgezahlt, pünktlich zum Beginn der Heizsaison. Das Land kündigte an, vor der Auszahlung Stichprobenprüfungen durchzuführen. Haushalte, die bereits 2025
2026 den Zuschuss erhalten haben, müssen keinen Antrag erneut stellen.
Tiroler Hilfswerk bietet auch Online-Beratungen an
Personen, die Unterstützung benötigen, können sich an ihre Standortgemeinde oder an das Tiroler Hilfswerk in Innsbruck wenden. Neben Vor-Ort-Beratungen bietet das Tiroler Hilfswerk auch Online-Beratungen an. Termine für eine Beratung via Video oder Telefon können einfach und unkompliziert viaOnline-Terminvereinbarung des Landesgebucht werden.