Basler Grossrat befasst sich mit zwei Volksinitiativen zu Pharmafonds und vergünstigtem ÖV, diversen Klimaschutz- und Sozialvorstössen, späterem Schulstart für Jugendliche, E-Voting-Alternativen, und digitaler Gewaltprävention. Vielfalt an parlamentarischen Vorstössen zu zentralen gesellschaftlichen und politischen Themen.
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt
Einberufung des Grossen Rates
Basel, 24. April 2026
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, 6. Mai 2026, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie am Mittwoch, 20. Mai 2026, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr in ordentlicher Session zur Behandlung der vorliegenden Geschäfte im Rathaus, versammeln.
Die Präsidentin: Gianna Hablützel-Bürki
Die Präsidentin schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor: 1. Mitteilungen und Genehmigung der Tagesordnung
Entgegennahme der neuen Geschäfte
Wahl eines Mitglieds der Regiokommission (Nachfolge Mahir Kabakci, SP)
Wahl eines Mitglieds des Erziehungsrates (Nachfolge Marco Natoli, Mitte/EVP)
Ratschläge und Berichte (nach Departementen geordnet) sowie Berichte zu Petitionen
Kantonale Volksinitiative “Pharma für Alle (Basler Pharma-Fonds)”, Bericht zur rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen, Bericht des RR
GD 25.2052.01 6. Kantonale Volksinitiative “Initiative für ein U-Abo für alle in Basel-Stadt wohnhaften Personen zum Preis von 1 Fr. pro Tag”, Bericht zur rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen, Bericht des RR
BVD 25.0376.01 7. Ausgabenbewilligung zur Zwischennutzung «Am Birsigbogen» 2026 bis 2030, Ausgabenbericht des RR UVEK PD 24.0971.01 8. Ausgabenbewilligung zur Anpassung/Aktualisierung des Gesamtkonzeptes öffentliche Toilettenanlagen sowie Motion Oliver Thommen und Konsorten betreffend vermehrte WC-Anlagen im öffentlichen Raum, Ratschlag des RR UVEK BVD 25.1798.01 21.5510.03 9. «Areal Aeschenplatz 6»; Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung des Wohnanteils sowie Abweisung einer Einsprache im Bereich Aeschenplatz, St. Alban-Anlage, Engelgasse und Gartenstrasse, Ratschlag des RR BRK BVD 25.1707.01 10. Ausgabenbewilligung für eine Finanzhilfe in Form eines Investitionsbeitrags zum Umbau und zur Sanierung unter Erhalt des historischen Charakters der Liegenschaft St. Johanns-Vorstadt 48, Ausgabenbericht des RR BRK BVD 26.0190.01
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt
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Petition P472 “Kumm guet haim! - Für ein sicheres Basel”, Bericht der PetKo PetKo
23.5554.02 12. Petition P497 “Manifest für Null Verkehrstote in Basel - Vision Zero”, Bericht der PetKo PetKo
25.5172.02 Neue Interpellationen
Neue Interpellationen. Behandlung am 6. Mai 2026, 15.00 Uhr
Motionen: (siehe Seiten 15 bis 16)
Motion 1 Laurin Hoppler und Konsorten betreffend späteren Schulbeginn am Morgen an der Sekundarstufe I und II, dem ZBA und den Berufsschulen im Kanton Basel-Stadt
26.5094.01 15. Motion 2 Lisa Mathys und Konsorten betreffend Umsetzungsplanung zur Erreichung der Biodiversitätsziele durch die Immobilien Basel-Stadt
26.5100.01 Anzüge: (siehe Seiten 17 bis 24)
Anzug 1 Brigitte Gysin und Sandra Bothe betreffend Einführung einer stufengerechten Nachtsperrung bei eduBS-Books
26.5096.01 17. Anzug 2 Sandra Bothe und Brigitte Gysin betreffend Evaluation des Einsatzes digitaler Instrumente an den Schulen des Kantons Basel-Stadt
26.5097.01 18. Anzug 3 Georg Mattmüller und Konsorten betreffend Versorgungslücken bei Spitex-Leistungen für Personen unter 65 Jahren
26.5107.01 19. Anzug 4 Joël Thüring und Lydia Isler-Christ betreffend Sicherstellung der Information der Bevölkerung in Schutzräumen nach der geplanten Abschaltung des UKW-Notfallradios (IBBK)
26.5109.01 20. Anzug 5 Lea Wirz und Konsorten betreffend eine nachhaltige, gesunde und lokal verankerte Ernährungspolitik im Kanton Basel-Stadt
26.5108.01 21. Anzug 6 Luca Urgese und Konsorten betreffend Abstimmungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung und Auslandsschweizer Stimmberechtigte
26.5110.01 22. Anzug 7 Brigitta Gerber und Konsorten betreffend Reparieren statt Wegwerfen - Reparaturbonus auch für Basel
26.5111.01 23. Anzug 8 Annina von Falkenstein und Konsorten betreffend Sicherung von Suizidhotspots
26.5112.01 24. Anzug 9 Barbara Heer und Konsorten betreffend Beschleunigung der Wiederherstellung des öffentlichen Verkehrs rund um Kundgebungen
26.5113.01 25. Anzug 10 Fleur Weibel und Konsorten betreffend bessere Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr rund um Kundgebungen
26.5114.01 Schreiben und schriftliche Beantwortung von Interpellationen (nach Departementen geordnet)
Motion Jean-Luc Perret und Konsorten für den unterirdischen Schutz von Grünanlagenzonen; Motion Rudolf Rechsteiner und Konsorten betreffend Bewilligungsbefreiung für Solaranlagen; Anzug Béla Bartha und Konsorten betreffend Ergänzung des Baumschutzgesetzes: Nicht nur die Anzahl, sondern auch der ökologische Wert des Baumbestandes in BS muss geschützt werden, um dessen Klimawirkung zu erhalten; Zwischenbericht des RR
BVD 23.5217.03 13.5293.05 23.5349.03
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt
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Anzug Daniel Hettich und Konsorten betreffend Regionales Logistikflächenkonzept, Schreiben des RR
BVD 21.5837.04 28. Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Prüfung einer Aufhebung von Tram- und Bushaltestellen zur Attraktivitätssteigerung eines schnelleren Tram- und Busnetzes in Basel-Stadt, Schreiben des RR
BVD 19.5429.04 29. Interpellation Nr. 21 Joël Thüring betreffend missachtet Regierungsrätin Esther Keller bei Rekursentscheiden der Freizeitgartenkommission infolge eigener Abwesenheit das Gesetz, Schreiben des RR
BVD 26.5084.02 30. Interpellation Nr. 40 Annina von Falkenstein betreffend Altersdiskriminierung durch das Bau- und Verkehrsdepartement bei der Autoabgabe-Prämie für Klimaziele, Schreiben des RR
BVD 26.5127.02 31. Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Massnahmen gegen den illegalen Drogenhandel rund um die Kaserne, den Erasmusplatz und den Claraplatz, Schreiben des RR
JSD 23.5253.02 32. Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend Sensibilisierung der friedlich Demonstrierenden und Abstand von Vermummten und Personen mit Schutzausrüstungen und Anzug Fleur Weibel und Konsorten betreffend Deeskalation bei Kundgebungen, Schreiben des RR
JSD 23.5214.02 23.5472.02 33. Anzug Christian von Wartburg und Konsorten betreffend Verbesserung der Veloverkehrssicherheit, Schreiben des RR
JSD 21.5431.03 34. Interpellation Nr. 39 Edibe Gölgeli betreffend Deepfakes, pornografische Inhalte und digitale sexualisierte Gewalt im Kanton Basel-Stadt, Schreiben des RR
JSD 26.5126.02 35. Motion Beat Braun und Konsorten betreffend Erhöhung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsplätze, Bericht des RR
GD 24.5303.03 36. Anzug Christine Keller und Konsorten betreffend Zertifizierung von Alters- und Pflegeheimen in “Qualität in Palliative Care”, Schreiben des RR
GD 24.5066.02 37. Anzug Amina Trevisan und Konsorten betreffend Palliativ Care und Migration bzw. diversitätssensitive Palliative Care, Schreiben des RR
GD 24.5061.02 38. Anzug Jessica Brandenburger und Konsorten betreffend Massnahmen zur Unterstützung von Long Covid Erkrankten, Schreiben des RR
GD 24.5060.02 39. Anzug Sarah Wyss betreffend die KIS muss im Akut-Spital bleiben - jetzt muss der Kanton handeln und Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend Niederschwelliger Zugang zur Kriseninterventionsstation (KIS), Schreiben des RR
GD 19.5343.05 22.5467.04 40. Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor des EuroAirport, Bericht des RR
WSU 20.5434.03 41. Anzug Melanie Eberhard und Konsorten betreffend Rechtsberatung im Sozialhilferecht, Schreiben des RR
WSU 24.5474.02 42. Motion der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission sowie der Bau- und Raumplanungskommission zum Sanierungsprojekt Kunsteisbahn Margarethen und Ausgabenbewilligung für die Gesamtsanierung der Kunsteisbahn Margarethen sowie Anzug Mustafa Atici und Konsorten betreffend Zukunft der Kunsteisbahn Margarethen, Zwischenbericht des RR
ED 22.5065.04 19.1663.04 15.5249.06 43. Interpellation Nr. 44 Barbara Heer betreffend Stellenwert der Geistes- und Sozialwissenschaften an der Universität Basel, Schreiben des RR
ED 26.5139.02
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt
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Motion Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesetzes, Zwischenbericht des RR
FD 23.5271.03 45. Interpellation Nr. 30 Eric Weber betreffend Öffentlichkeitsprinzip, Schreiben des RR
PD 26.5093.02
Traktandierte Geschäfte nach Dokumentennummern sortiert:
19.5343.05 39
23.5214.02 32
24.5060.02 38
25.1707.01 9
26.5093.02 45 19.5429.04 28
23.5217.03 26
24.5061.02 37
25.1798.01 8
26.5126.02 34 20.5434.03 40
23.5253.02 31
24.5066.02 36
25.2052.01 5
26.5127.02 30 21.5431.03 33
23.5271.03 44
24.5303.03 35
25.5172.02 12
26.5139.02 43 21.5837.04 27
23.5554.02 11
24.5474.02 41
26.0190.01 10
22.5065.04 42
24.0971.01 7
25.0376.01 6
26.5084.02 29
5
Geschäftsverzeichnis Neue Ratschläge, Berichte und Vorstösse
Tagesordnung Komm. Dep. Dokument 1. Petition P472 “Kumm guet haim! - Für ein sicheres Basel”, Bericht der PetKo PetKo
23.5554.02 2. Petition P497 “Manifest für Null Verkehrstote in Basel - Vision Zero”, Bericht der PetKo PetKo
25.5172.02 3. Kantonale Volksinitiative “Pharma für Alle (Basler Pharma-Fonds)”, Bericht zur rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen, Bericht des RR
GD 25.2052.01 4. Kantonale Volksinitiative “Initiative für ein U-Abo für alle in Basel-Stadt wohnhaften Personen zum Preis von 1 Fr. pro Tag”, Bericht zur rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen, Bericht des RR
BVD 25.0376.01 5. Motion der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission sowie der Bau- und Raumplanungskommission zum Sanierungsprojekt Kunsteisbahn Margarethen und Ausgabenbewilligung für die Gesamtsanierung der Kunsteisbahn Margarethen sowie Anzug Mustafa Atici und Konsorten betreffend Zukunft der Kunsteisbahn Margarethen, Zwischenbericht des RR
ED 22.5065.04 19.1663.04 15.5249.06 6. Motion Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines Whistleblowing Gesetzes, Zwischenbericht des RR
FD 23.5271.03 7. Anzug Melanie Eberhard und Konsorten betreffend Rechtsberatung im Sozialhilferecht, Schreiben des RR
WSU 24.5474.02 8. Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Lobbying des Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor des EuroAirport, Bericht des RR
WSU 20.5434.03 9. Anzug Christian von Wartburg und Konsorten betreffend Verbesserung der Veloverkehrssicherheit, Schreiben des RR
JSD 21.5431.03 10. Motion Beat Braun und Konsorten betreffend Erhöhung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsplätze, Bericht des RR
GD 24.5303.03 11. Anzug Christine Keller und Konsorten betreffend Zertifizierung von Alters- und Pflegeheimen in “Qualität in Palliative Care”, Schreiben des RR
GD 24.5066.02 12. Anzug Amina Trevisan und Konsorten betreffend Palliativ Care und Migration bzw. diversitätssensitive Palliative Care, Schreiben des RR
GD 24.5061.02 13. Anzug Jessica Brandenburger und Konsorten betreffend Massnahmen zur Unterstützung von Long Covid Erkrankten, Schreiben des RR
GD 24.5060.02 14. Anzug Sarah Wyss betreffend die KIS muss im Akut-Spital bleiben - jetzt muss der Kanton handeln und Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend Niederschwelliger Zugang zur Kriseninterventionsstation (KIS), Schreiben des RR
GD 19.5343.05 22.5467.04
Überweisung an Kommissionen
Nachtragskredit zur Umsetzung der Gebührenreduktion im Einbürgerungsverfahren gemäss § 15 FHG, Bericht des RR FKom JSD 26.0401.01 16. Ausgabenbewilligung für einen Finanzierungsbeitrag an die Wärmeverbund Riehen AG (WVR) zum Ausbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung des WVR, Ratschlag des RR UVEK WSU 26.0092.01 17. Ausgabenbewilligung für das Tram Margarethenverbindung; Partnerschaftliches Geschäft, Ratschlag des RR UVEK BVD 26.0224.01
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Projektierung und Einführung eines ersten Teils des Zielnetzes Tempo 30 und Motion Raphael Fuhrer und Konsorten betreffend integrale Signalisation von Tempo 30 in Basel-Stadt mit gleichzeitiger Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs gemäss Kantonsverfassung §30 und Anzug Brigitte Heilbronner und Konsorten betreffend Tempo 30 in der ganzen Stadt Basel während der Nacht und Anzug Georg Mattmüller und Konsorten betreffend flankierende Massnahmen im Wettsteinquartier zum Schutze der Wohnqualität und Anzug Michael Wüthrich und Konsorten betreffend Einführung von Tempo 30 in der Grenzacherstrasse im Umfeld der Kindergarten an der Kreuzung Peter Rot-Strasse sowie Anzug Lea Steinle und Konsorten betreffend Tempo 30 in der Erlenstrasse, Ausgabenbericht des RR UVEK BVD 25.2044.01 21.5840.04 11.5306.10 16.5304.06 13.5431.08 18.5421.05 19. Universitätsspital Basel (USB): Information über die Rechnung 2025, Bericht des RR GSK GD 26.0511.01 20. Investitionen Universitätsspital Basel (USB) – Umwidmung des Darlehens zur Mitfinanzierung des Neubaus Klinikum 3 sowie Nachtragskredit für die Auszahlung der Darlehen an das Universitätsspital Basel (USB), Bericht des RR FKom / GSK GD 23.1367.03 26.0541.01 21. Teilrevision des Gesetzes über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt (Öffentliche Spitäler-Gesetz, ÖSpG) sowie Motion der Gesundheits- und Sozialkommission betreffend Kenntnisgabe der Eignerstrategien der öffentlich-rechtlichen Spitäler an den Grossen Rat und Motion Stefan Wittlin und Konsorten betreffend Bewilligung von Grossinvestitionen der öffentlichen Spitäler durch den Grossen Rat, Ratschlag des RR GSK GD 24.1391.01 23.5324.03 23.5297.03 22. Teilrevision des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (Stand Mai 2022); Übertragung von Aufgaben an Dritte, Ratschlag des RR BKK PD 26.0508.01 23. Petition P511 «Petition Superblock Tests: Weiterführung statt Rückbau» PetKo
26.5164.01 24. Petition P512 «Petition Raum für Alle – für eine kluge Parkraumpolitik in Basel» PetKo
26.5165.01
An den Parlamentsdienst zur späteren Traktandierung
Kantonale Volksinitiative “für die Einrichtung eines Sammlungszentrums im Rundhofgebäude der Messe Basel (Sammlungszentrum- Volksinitiative)”, Bericht der WAK WAK WSU 24.1910.04 26. Ausgabenbewilligung zur Sanierung des Petersplatzes sowie Anzug Claudio Miozzari und Konsorten betreffend Veloweg auf dem Petersplatz, Bericht der UVEK UVEK BVD 25.0497.02 20.5289.05 27. Ausgabenbewilligung für die Umgestaltung des Riehenrings von der Drahtzugstrasse bis zur Brombacherstrasse im Rahmen der Erhaltung, Bericht der UVEK UVEK BVD 25.0159.02 28. Anzug Christoph Hochuli und Konsorten betreffend Ergänzungsleistungen für in Heimen lebende Personen, Schreiben des RR
WSU 24.5142.02 29. Motion Nicola Goepfert und Konsorten für Überbrückungsbeiträge in zeitlich befristeten Notlagen für Sans-Papiers, Stellungnahme des RR
WSU 25.5519.02 30. Motion Christoph Hochuli und Konsorten für die Schaffung eines Frauenhausgesetzes sowie eine Erhöhung der Schutzplätze und der Finanzierung der Frauenhäuser, Stellungnahme des RR
JSD 25.5492.02 31. Anzug der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission betreffend ergänzende Velomassnahmen zur Sanierung St. Jakobs-Strasse, Zeughaus – Birsstrasse, Schreiben des RR
BVD 20.5419.04 32. Anzüge:
Regiokommission betreffend Städtepartnerschaft als Beitrag zur europäischen Kohäsion
26.5141.01
Tobias Christ und Leoni Bolz betreffend Klimaziel 2037 erreichen: Pilotprojekt für eine nachhaltige urbane Mobilität
26.5142.01
Raffaela Hanauer und Konsorten betreffend Massnahmen für ein einfaches Parkieren des Gewerbes
26.5163.01
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Kenntnisnahme
Rücktritt von Mahir Kabakci als Mitglied der Regiokommission und der Delegation des Districtsrats
26.5149.01 34. Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend Verlängerung der Frist für die Festlegung von Abstimmungen (stehen lassen), Schreiben der JSSK JSSK
18.5190.06 35. Anzug Mahir Kabakci und Konsorten betreffend die rechtliche Nichtdiskriminierung der ausländischen Bevölkerung im Kanton Basel- Stadt durch Wohnbaugenossenschaften auf Land des Kantons (stehen lassen), Schreiben des RR
FD 21.5490.03 36. Anzug Pascal Pfister und Konsorten betreffend ambulant begleitete Arbeit für Personen mit behinderungsbedingten Einschränkungen (Supported Employment), Schreiben des RR
WSU 24.5055.02 37. Schriftliche Anfrage Lisa Mathys betreffend Umsetzung der beschlossenen begleitenden Massnahmen in der Begegnungszone St. Alban-Vorstadt, Schreiben des RR
BVD 26.5009.02 38. Schriftliche Anfrage Eric Weber betreffend wie hoch ist der Schaden bei der Basler Kantonalbank, Schreiben des RR
FD 25.5562.02 39. Anzug Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend die Lärmschutzmassnahmen entlang der Osttangente (stehen lassen), Schreiben des RR
WSU 10.5242.08 40. Anzug Georg Mattmüller und Konsorten betreffend Finanzierung von spezialisierter Palliativ-Pflege in kantonalen Pflegeheimen (stehen lassen), Schreiben des RR
GD 24.5067.02 41. Anzug Tim Cuénod und Konsorten betreffend bessere und attraktivere Erreichbarkeit der Sportanlagen St. Jakob vom Gundeli/Dreispitz her (stehen lassen), Schreiben des RR
BVD 22.5086.03 42. Anzug Beda Baumgartner und Konsorten betreffend Einführung der Volksanregung (stehen lassen), Schreiben des RR
PD 19.5517.04 43. Schriftliche Anfrage Alex Ebi betreffend Schaufenster-Werbung in Ladengeschäften, Schreiben des RR
BVD 26.5030.02 44. Schriftliche Anfrage Daniel Gmür betreffend wie viele Rekursinstanzen hat das ordentliche basel-städtische Verwaltungsverfahren wirklich, Schreiben des RR
JSD 26.5012.02 45. Schriftliche Anfrage Brigitte Kühne betreffend Fortschritt bei der Elektrifizierung des MIV-Bestands, Schreiben des RR
BVD 26.5024.02 46. Schriftliche Anfrage Christoph Hochuli betreffend Verkehrsbehinderungen an der Kreuzung Missionsstrasse/Schützengraben, Schreiben des RR
BVD 26.5011.02 47. Schriftliche Anfrage Oliver Bolliger betreffend direkte Verrechnung der Kostenbeteiligung durch das Amt für Sozialbeiträge des Kantons Basel- Stadt, Schreiben des RR
WSU 26.5021.02 48. Schriftliche Anfrage Lisa Mathys betreffend Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Politik - Realitätscheck und Verbesserungspotenzial, Schreiben des RR
PD 26.5025.02
8 Beim Parlamentsdienst zur Traktandierung liegende Geschäfte
Motion Jean-Luc Perret und Konsorten für den unterirdischen Schutz von Grünanlagenzonen; Motion Rudolf Rechsteiner und Konsorten betreffend Bewilligungsbefreiung für Solaranlagen; Anzug Béla Bartha und Konsorten betreffend Ergänzung des Baumschutzgesetzes: Nicht nur die Anzahl, sondern auch der ökologische Wert des Baumbestandes in BS muss geschützt werden, um dessen Klimawirkung zu erhalten; Zwischenbericht des RR (vom 15. April 2026)
BVD 23.5217.03 13.5293.05 23.5349.03 2. Anzug Daniel Hettich und Konsorten betreffend Regionales Logistikflächenkonzept, Schreiben des RR (vom 15. April 2026)
BVD 21.5837.04 3. Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Prüfung einer Aufhebung von Tram- und Bushaltestellen zur Attraktivitätssteigerung eines schnelleren Tram- und Busnetzes in Basel-Stadt, Schreiben des RR (vom 15. April 2026)
BVD 19.5429.04 4. Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend Sensibili-sierung der friedlich Demonstrierenden und Abstand von Vermummten und Personen mit Schutzausrüstungen und Anzug Fleur Weibel und Konsorten betreffend Deeskalation bei Kundgebungen, Schreiben des RR (vom 15. April 2026)
JSD 23.5214.02 23.5472.02 5. Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Massnahmen gegen den illegalen Drogenhandel rund um die Kaserne, den Erasmusplatz und den Claraplatz, Schreiben des RR (vom 15. April 2026)
JSD 23.5253.02 6. Motionen: (15. April 2026)
Laurin Hoppler und Konsorten betreffend späteren Schulbeginn am Morgen an der Sekundarstufe I und II, dem ZBA und den Berufsschulen im Kanton Basel-Stadt
26.5094.01
Lisa Mathys und Konsorten betreffend Umsetzungsplanung zur Erreichung der Biodiversitätsziele durch die Immobilien Basel-Stadt
26.5100.01 3. Anzüge: (15. April 2026)
- Brigitte Gysin und Sandra Bothe betreffend Einführung einer stufengerechten Nachtsperrung bei eduBS-Books
26.5096.01
- Sandra Bothe und Brigitte Gysin betreffend Evaluation des Einsatzes digitaler Instrumente an den Schulen des Kantons Basel-Stadt
26.5097.01
- Georg Mattmüller und Konsorten betreffend Versorgungslücken bei Spitex-Leistungen für Personen unter 65 Jahren
26.5107.01
- Joël Thüring und Lydia Isler-Christ betreffend Sicherstellung der Information der Bevölkerung in Schutzräumen nach der geplanten Abschaltung des UKW-Notfallradios (IBBK)
26.5109.01
- Lea Wirz und Konsorten betreffend eine nachhaltige, gesunde und lokal verankerte Ernährungspolitik im Kanton Basel-Stadt
26.5108.01
- Luca Urgese und Konsorten betreffend Abstimmungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung und Auslandsschweizer Stimmberechtigte
26.5110.01
- Brigitta Gerber und Konsorten betreffend Reparieren statt Wegwerfen - Reparaturbonus auch für Basel
26.5111.01
- Annina von Falkenstein und Konsorten betreffend Sicherung von Suizidhotspots
26.5112.01
- Barbara Heer und Konsorten betreffend Beschleunigung der Wiederherstellung des öffentlichen Verkehrs rund um Kundgebungen
26.5113.01
- Fleur Weibel und Konsorten betreffend bessere Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr rund um Kundgebungen
26.5114.01
9 4. Motion Jean-Luc Perret und Konsorten für den unterirdischen Schutz von Grünanlagenzonen; Motion Rudolf Rechsteiner und Konsorten betreffend Bewilligungsbefreiung für Solaranlagen; Anzug Béla Bartha und Konsorten betreffend Ergänzung des Baumschutzgesetzes: Nicht nur die Anzahl, sondern auch der ökologische Wert des Baumbestandes in BS muss geschützt werden, um dessen Klimawirkung zu erhalten; Zwischenbericht des RR (15. April 2026)
BVD 23.5217.03 13.5293.05 23.5349.03 5. Anzug Daniel Hettich und Konsorten betreffend Regionales Logistikflächenkonzept, Schreiben des RR (15. April 2026)
BVD 21.5837.04 6. Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Prüfung einer Aufhebung von Tram- und Bushaltestellen zur Attraktivitätssteigerung eines schnelleren Tram- und Busnetzes in Basel-Stadt, Schreiben des RR (15. April 2026)
BVD 19.5429.04 7. Interpellation Nr. 21 Joël Thüring betreffend missachtet Regierungsrätin Esther Keller bei Rekursentscheiden der Freizeitgartenkommission infolge eigener Abwesenheit das Gesetz, Schreiben des RR (15. April 2026)
BVD 26.5084.02 8. Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend Sensibili-sierung der friedlich Demonstrierenden und Abstand von Vermummten und Personen mit Schutzausrüstungen und Anzug Fleur Weibel und Konsorten betreffend Deeskalation bei Kundgebungen, Schreiben des RR (15. April 2026)
JSD 23.5214.02 23.5472.02 9. Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Massnahmen gegen den illegalen Drogenhandel rund um die Kaserne, den Erasmusplatz und den Claraplatz, Schreiben des RR (15. April 2026)
JSD 23.5253.02
10
Bei Kommissionen liegen
Dokumenten
Nr.
Ratsbüro
Anzug Oliver Thommen und Konsorten betreffend die Beantwortung von Interpellationen (11. Dezember 2024 an Ratsbüro) 24.5214.01 2. Anzug Salome Bessenich und Konsorten betreffend Transparenz und Publikation der grossrätlichen Entschädigungen für alle (22. Januar 2025 an Ratsbüro) 24.5475.01 3. Anzug Claudio Miozzari und Konsorten betreffend Einführung eines Gerichtsanzugs (12. November 2025 an Ratsbüro) 25.5387.01 4. Daniel Albietz betreffend Bereitstellung und Publikation mündlicher Interpellationsantworten (18. Dezember 2025 an Ratsbüro) 25.5470.01 5. Daniel Albietz betreffend Präsenzfeststellung an Grossratssitzungen (18. Dezember 2025 an Ratsbüro) 25.5471.01
Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Parlamentarischen Untersuchungskommission Biozentrum (PUK), Schlussbericht des RR (11. Dezember 2024 an GPK) 21.5652.03
Finanzkommission (FKom)
keine
Petitionskommission (PetKo)
Petition P472 “Kumm guet heim! - Für ein sicheres Basel” (6. Dezember 2023 an PetKo) 23.5554.01 8. Petition P485 “Fernwärme auch für Grossbasel-West” (16. Oktober 2024 an PetKo / 11. Juni 2025 an RR zur Stellungnahme) 24.5443.01 9. Petition P490 “Für mehr Freizeit und eine bessere Balance im Schulalltag” (11. Dezember 2024 an PetKo / 17. September 2025 an RR zur Stellungnahme) 24.5490.01 10. Petition P492 “Keine Gebührenwillkür in Basel! Nein zu überhöhten Parkkartenpreisen” (11. Dezember 2024 an PetKo / 18. Dezember 2025 an RR zur Stellungnahme) 24.5493.01 11. Petition P497 “Vision Zero - für null Verkehrstote in Basel” (9. April 2025 an PetKo) 25.5172.01 12. Petition P499 «Höhere Kinderabzüge – Jetzt!» (14. Mai 2025 an PetKo) 25.5190.01 13. Petition P500 “Roche, Novartis und UBS: Gleichstellung, Diversität und Inklusion sind auch euer Business” (25. Juni 2025 an PetKo) 25.5294.01 14. Petition P501 «Erhalt des Strassenraums an den Ecken Paradieshofstrasse – Göschenenstrasse» (15. Oktober 2025 an PetKo) 25.5390.01 15. Petition P502 “Für unsere Kinder: Rauchfreie Haltestellen, Schulen und Spielplätze in Basel” (12. November 2025 an PetKo) 25.5478.01 16. Petition P503 «Für gute Arbeitsbedingungen im Heim!» (10. Dezember 2025 an PetKo) 25.5505.01 17. Petition P504 «Umbau des Isaak-Iselin Schulhaus» (10. Dezember 2025 an PetKo) 25.5523.01
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- Petition P505 «Internationaler Busbahnhof: Visitenkarte für Basel» (10. Dezember 2025 an PetKo) 25.5524.01
- Petition P506 «Für den Erhalt der städtebaulichen Struktur des Gevierts Kluserstrasse- Marschalkenstrasse-Berner Ring und der bestehenden Parkplätze (7. Januar 2026 an PetKo) 25.5588.01
- Petition P507 «Schluss mit dem Stau! Wir brauchen endlich Entlastung» (4. Februar 2026 an PetKo) 26.5020.01
- Petition P508 «Entlastung der Buslinie 34 für den Schulstandort Hirzbrunnen/Bäumlihof» (4. Februar 2026 an PetKo) 26.5023.01
- Petition P509 «Innere Wettsteinallee: Keine Einbahnstrasse – kein totales Fahrverbot!» (11. März 2026 an PetKo) 26.5074.01
- Petition P510 «Für den Erhalt des Bio-Gemüsekiosks und des Stadtgartens am Allschwilerplatz in Basel» (15. April 2026 an PetKo) 26.5119.01
Wahlvorbereitungskommission (WVKo)
- Rücktritt von Monika Guth Eichner als Richterin am Strafgericht per 20. April 2026 (15. April 2026 an WVKo) 26.5140.01
- Rücktritt von Eva Sofia Hersberger als Richterin am Strafgericht per 16. April 2026 (22. April 2026 an WVKo) 26.5150.01
Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK)
- Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend Verlängerung der Frist für die Festlegung von Abstimmungen (23. Juni 2022 an JSSK / 15. Mai 2024 stehen lassen) 18.5190.04
- Finanzierung des E-Voting-Testbetriebs in den Jahren 2027-2036, Ratschlag des RR (10. September 2025 an JSSK) 25.0941.01
- Kantonale Volksinitiative “JA zur Durchsetzung von Recht und Ordnung - NEIN zum Chaotentum (Anti-Chaoten-Initiative)” (10. September 2025 an JSSK) 24.1437.02
- Teilrevision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt betreffend aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige und zu einer Änderung des Wahlgesetzes und des Schulgesetzes sowie Motion Jo Vergeat und Konsorten betreffend aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige, Ratschlag des RR (12. November 2025 an JSSK) 25.1507.01 25.1508.01 19.5161.04
- Motion Andreas Zappalà und Konsorten betreffend berufsmässige Vertretung durch die Interessenverbände an der Schlichtungsstelle und eventuell am Mietgericht, Zwischenbericht des RR (18. März 2026 an JSSK) 20.5485.04
- Motion Beda Baumgartner und Konsorten betreffend Vertretung in Arbeitsstreitigkeiten, Zwischenbericht des RR (18. März 2026 an JSSK) 24.5208.03
- Motion Patrizia Bernasconi und Konsorten betreffend Vertretung in Mietstreitigkeiten, Zwischenbericht des RR (18. März 2026 an JSSK) 24.5209.03
- Kantonale Volksinitiative “50 Meter Hallenbad für Basel! - JETZT!” (15. April 2026 an JSSK) 22.0282.04
Gesundheits- und Sozialkommission (GSK)
- Campus Gesundheit; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 215 vom 20. Mai 2015 und Abweisung der Einsprache, Ratschlag des RR (14. September 2022 an BRK / 19. Oktober 2022 Mitbericht GSK / 19. März 2025 Rückweisung an BRK / Mitbericht GSK) 22.0933.01
12
- Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe, Ratschlag des RR (15. Oktober 2025 an GSK) 25.1234.01
Bildungs- und Kulturkommission (BKK)
- Ausrichtung einer Finanzhilfe für die spezialisierte Spiritual Care in den öffentlichen und privaten Spitälern sowie Gefängnissen im Kanton Basel-Stadt für vier Jahre sowie Anzug Barbara Heer und Konsorten betreffend Angebot sicherstellen und Qualitätssicherung für Seelsorge in Gefängnissen, Spitälern und Asylunterkünften für Angehörige nicht anerkannter Religionen, Ratschlag des RR (15. April 2026 an BKK) 25.1428.01 19.5090.04
Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK)
- Ausgabenbewilligung zur Dach- und Fassadenbegrünung Globus Marktplatz, Basel; Antrag auf Beitragsfinanzierung zu Lasten des Mehrwertabgabefonds, Ratschlag des RR (11. September 2024 an UVEK / Mitberichte BRK und WAK / 26. Juni 2025 Rückweisung an UVEK mit Mitbericht der WAK) 24.0933.01
- Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahr 2023; Partnerschaftliches Geschäft, Bericht des RR (5. Februar 2025 an UVEK) 24.1832.01
- Ausgabenbewilligung für die Umgestaltung des Riehenrings von der Drahtzugstrasse bis zur Brombacherstrasse (Umgestaltung Riehenring) im Rahmen der Erhaltung (9. April 2025 an UVEK) 25.0159.01
- Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt (“Solaroffensive”) und Teilrevisionen Bau- und Planungsgesetz (BPG) und Energiegesetz Basel-Stadt (EnG) und Bericht zu fünf Motionen und zwei Anzügen, Ratschlag des RR (10. September 2025 an UVEK / Mitbericht der BRK) 25.0921.01 19.5034.04 21.5236.03 23.5512.03 23.5591.03 24.5184.03 21.5833.02 20.5472.04
- Ausgabenbewilligung zur Sanierung des Petersplatzes sowie Bericht zum Anzug Claudio Miozzari und Konsorten betreffend Veloweg auf dem Petersplatz, Ausgabenbericht des RR (10. September 2025 an UVEK) 25.0497.01 20.5289.04
- Stadtklimakonzept: Ausgabenbewilligung für Anreizsysteme – Förderprogramm «Grünes Basel» (Handlungsfeld 9) sowie Anzug Brigitte Kühne und Konsorten betreffend Anreizsystem für Vertikalbegrünung sowie Nistmöglichkeiten für Tiere am Gebäude sowie Anzug Béla Bartha und Konsorten betreffend die Förderung der Biodiversität im privaten städtischen Raum durch ein zeitgemässes Beratungs- und Förderangebot, Ratschlag des RR (15. Oktober 2025 an UVEK) 25.0358.01 22.5419.02 23.5236.02
- Ausgabenbewilligung für die aktive Projektentwicklung Quartierparkings sowie Anzug Luca Urgese und Konsorten betreffend konkrete Planung von Quartierparkings, Ratschlag des RR (12. November 2025 an UVEK) 25.0393.01 19.5087.04
- Ausgabenbewilligung zur Zwischennutzung «Am Birsigbogen» 2026 bis 2030, Ausgabenbericht des RR (12. November 2025 an UVEK) 24.0971.01
- Bericht über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahr 2024; Partnerschaftliches Geschäft (10. Dezember 2025 an UVEK) 25.1690.01
- Mobilitätsmanagementkonzept für die Kantonsverwaltung Basel-Stadt, Bericht des RR (10. Dezember 2025 an UVEK / Mitbericht WAK) 25.0427.01
- Ausgabenbewilligung zur Anpassung/Aktualisierung des Gesamtkonzeptes öffentliche Toilettenanlagen und Motion Oliver Thommen und Konsorten betreffend vermehrte WC- Anlagen im öffentlichen Raum (7. Januar 2026 an UVEK) 25.1798.01 21.5510.03
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- Durchführung eines Wettbewerbs zur Sanierung und Neugestaltung der Rosentalanlage und die Weiterbearbeitung des Siegerprojekts, Ausgabenbericht des RR (7. Januar 2026 an UVEK) 25.1835.01
- Umsetzung von mobilen Elementen zur Freiraumverbesserung auf der Rosentalanlage und im Rosentalquartier, Ausgabenbericht des RR (7. Januar 2026 an UVEK) 25.1827.01
- Ausgabenbewilligung für den Tramabzweiger Margarethen-/Güterstrasse, Ratschlag des RR (4. Februar 2026 an UVEK) 25.2049.01
- Ausgabenbewilligung Ersatzbeschaffung E-LKW (11. März 2026 an UVEK) 26.0103.01
- Stand und Entwicklung der Immissionen nichtionisierender Strahlung (NIS) im Jahr 2023; Jährliche Berichterstattung an den Grossen Rat gemäss § 19b Umweltschutzgesetz Basel-Stadt (USG BS) (15. April 2026 an UVEK) 26.0185.01
- Finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Stadt in Form eines Beitrags am «Quartierparking Riehenring 120» (15. April 2026 an UVEK) 26.0219.01
Bau- und Raumplanungskommission (BRK)
- Energetisch sinnvolle Sanierungen, Umbauten oder Erneuerungen (§ 106 des Bau- und Planungsgesetzes) sowie Motion der Bau- und Raumplanungskommission betreffend Vereinfachung des Baubewilligungswesens, Ratschlag des RR (16. Oktober 2019 an BRK) 19.1369.01 18.5155.03
- Campus Gesundheit; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 215 vom 20. Mai 2015 und Abweisung der Einsprache, Ratschlag des RR (14. September 2022 an BRK / 19. Oktober 2022 Mitbericht GSK / 19. März 2025 Rückweisung an BRK / Mitbericht GSK) 22.0933.01
- Lockerung und Vereinfachung der Bauvorschriften zur Stärkung des Blockrands sowie eine Differenzierung der Dachgeschossvorschriften sowie Bericht zum Anzug Stefan Wittlin und Konsorten betreffend Schaffung von Anreizen für die bauliche Verdichtung im Bestand, Ratschlag des RR (28. Juni 2023 an BRK) 23.0449.01 21.5232.02
- Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt (“Solaroffensive”) und Teilrevisionen Bau- und Planungsgesetz (BPG) und Energiegesetz Basel-Stadt (EnG) und Bericht zu fünf Motionen und zwei Anzügen, Ratschlag des RR (10. September 2025 an UVEK / Mitbericht der BRK) 25.0921.01 19.5034.04 21.5236.03 23.5512.03 23.5591.03 24.5184.03 21.5833.02 20.5472.04
- Dreispitz Nord; Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils, Änderung von Bau- und Strassenlinien sowie Abweisung von Einsprachen im Bereich Münchensteinerstrasse, Dornacherstrasse und Reinacherstrasse (Areal Dreispitz Nord), Ratschlag des RR (15. November 2025 an BRK) 25.1417.01
- Areal Aeschenplatz 6; Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung des Wohnanteils sowie Abweisung einer Einsprache im Bereich Aeschenplatz, St. Alban-Anlage, Engelgasse und Gartenstrasse, Ratschlag des RR (10. Dezember 2025 an BRK) 25.1707.01
- Areal Lehenmatt Süd; Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils sowie Änderung von Strassenlinien im Bereich Lehenmattstrasse, Stadionstrasse, Birsstrasse und Muttenzerweg (Areal Lehenmatt Süd), Ratschlag des RR (7. Januar 2026 an BRK) 25.1708.01
- Ausgabenbewilligung für eine Finanzhilfe in Form eines Investitionsbeitrags zum Umbau und zur Sanierung unter Erhalt des historischen Charakters der Liegenschaft St. Johanns-Vorstadt 48 (11. März 2026 an BRK) 26.0190.01
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Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK)
- Ausgabenbewilligung zur Dach- und Fassadenbegrünung Globus Marktplatz, Basel; Antrag auf Beitragsfinanzierung zu Lasten des Mehrwertabgabefonds, Ratschlag des RR (11. September 2024 an UVEK / Mitberichte BRK und WAK / 26. Juni 2025 Rückweisung an UVEK mit Mitbericht der WAK) 24.0933.01
- Gaststaatpolitik des Bundes - Perspektiven für Basel; Teilrevision Standortförderungsgesetz sowie Rahmenausgabenbewilligung für die Jahre 2026 bis 2029, Ratschlag des RR (10. September 2025 an WAK) 24.1109.01
- Kantonaler Mindestlohn; Berichterstattung des Regierungsrates für 2024 (10. September 2025 an WAK) 25.1174.01
- Teilrevision des Personalgesetzes vom 17. November 1999 (SG 162.100) betreffend Kündigungsmodalitäten und Bericht zum Anzug Annina von Falkenstein und Konsorten betreffend Änderung der Kündigungsbestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des oberen Kaders aller dem Personalgesetz unterstellten Bereiche, Ratschlag des RR (15. Oktober 2025 an WAK) 25.1370.01 21.5766.04
- Mobilitätsmanagementkonzept für die Kantonsverwaltung Basel-Stadt, Bericht des RR (10. Dezember 2025 an UVEK / Mitbericht WAK) 25.0427.01
- Kantonale Volksinitiative “für die Einrichtung eines Sammlungszentrums im Rundhofgebäude der Messe Basel (Sammlungszentrum-Volksinitiative)”, Bericht des RR (10. Dezember 2025 an WAK) 24.1910.02
Regiokommission (RegioKo)
keine
Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen
- Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH): Bericht zur Leistungsperiode 2021- 2024; Partnerschaftliches Geschäft, Bericht des RR (15. Oktober 2025 an IGPK Universität) 25.1395.03
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Motionen
Motion betreffend späteren Schulbeginn am Morgen an der Sekundarstufe I und II, dem ZBA und den Berufsschulen im Kanton Basel-Stadt (vom 15. April 2026) 26.5094.01
Die schlafmedizinische und entwicklungspsychologische Evidenz ist konsistent: Mit Beginn der Pubertät verschiebt sich der biologische Schlaf-Wach-Rhythmus nach hinten. Jugendliche werden abends später müde und können selbst bei guter Schlafhygiene oft nicht einfach früher einschlafen.1 Gleichzeitig ist ausreichend Schlaf eine zentrale Voraussetzung für Konzentration, Lernleistung, emotionale Stabilität und psychische Gesundheit.2 Ein früher Unterrichtsbeginn am Morgen begünstigt dadurch chronischen Schlafmangel, mit negativen Folgen für Aufmerksamkeit, Lernen, Wohlbefinden und Gesundheit.3 Eine aktuelle Schweizer Studie und ein Praxistest an der Oberstufe Gossau im Kanton St. Gallen unterstreichen diese Forderungen. Seit drei Jahren haben Schülerinnen und Schüler in Gossau die Möglichkeit, den Schultag entweder um 7:30 Uhr oder um 8:30 Uhr zu beginnen. Die Ergebnisse sind überzeugend: 95% der Schülerinnen und Schüler nutzen das Angebot eines späteren Schulstarts und berichten von mehr Motivation, weniger Stress und besserer Konzentration. Diese positiven Effekte werden auch von Lehrpersonen und Forschenden bestätigt. Die Studie zeigt, dass ein späterer Schulbeginn nicht nur die schulischen Leistungen verbessert, sondern auch die psychische Gesundheit der Jugendlichen positiv beeinflusst.4 Empirische Befunde stützen diese Richtung: Nach Verschiebungen der Startzeiten wurden in Feldstudien mehr Schlaf sowie Verbesserungen bei Anwesenheit und Leistungsindikatoren beobachtet.5 Auch flexible Startmodelle zeigen, dass spätere Startoptionen zu deutlich mehr Schlaf führen können, ohne dass sich die Einschlafzeit automatisch nach hinten verschiebt.6 Die aktuelle Forschung weist zudem darauf hin, dass bereits moderate Verschiebungen des Schulbeginns messbare Effekte auf Schlafdauer und Tagesmüdigkeit haben können. 7 8 Die Ergebnisse der Studie in Gossau sind so klar und überzeugend, dass sie als solide Grundlage für eine Einführung eines späteren respektive flexibleren Schulstarts diene. Ein späterer Schulbeginn an der Sek I und Sek II ist eine spürbare Veränderung: Stundenpläne, Raumbelegung, Tagesstrukturen sowie die Arbeitsorganisation von Lehrpersonen und Schulleitungen werden tangiert. Dass dies Aufwand, Reibung und auch Unmut auslösen kann, ist nachvollziehbar. Trotzdem ist der Status quo wissenschaftlich nicht haltbar: Er bedeutet für viele Jugendliche dauerhaftes «funktionieren müssen» gegen den eigenen Entwicklungsrhythmus, mit realen Kosten für Lernen, Motivation und Gesundheit. Dazu kommt eine demokratiepolitische Dimension: Die Betroffenen sind Jugendliche, die nur teilweise oder gar keine politischen Rechte haben. Die Schweiz hat sich mit der UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Angelegenheiten, die sie betreffen, anzuhören und ihre Sicht angemessen zu berücksichtigen.9 Wenn ein Anliegen wiederholt aus der Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler kommt und gleichzeitig durch Evidenz gestützt wird, ist es Aufgabe der Politik, die Machbarkeit zu schaffen, auch wenn das für das System und für Erwachsene Umstellungen bedeutet. Dieses Anliegen wird auch regelmässig im Austausch im Rahmen des Projekts «PolitKids»/«PolitTeens» des Kinderbüros mit Schulklassen diskutiert und ist fast immer eines der Hauptanliegen der Kinder und Jugendlichen. Es ist daher an der Zeit, diese Forderung ernst zu nehmen und umzusetzen. Angesichts der klaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Ergebnissen aus den Praxistests in Gossau fordern die Unterzeichnenden der Motion den Regierungsrat auf, direkt Massnahmen zur Einführung eines späteren Schulstarts zu ergreifen. Analog zu den beiden Schulen in Gossau, die dieses Modell erfolgreich umgesetzt haben und beibehalten, sollte auch im Kanton Basel-Stadt ein solches Modell eingeführt werden. Die Unterzeichnenden der Motion fordern den Regierungsrat auf: 1. An allen öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I und II, dem Zentrum für Brückenangebote (ZBA) und den Berufsschulen, ein flexibles Modell für den späteren Schulstart bis mindestens um 8:30 Uhr einzuführen. 2. Innert 2 Jahren, dem Grossen Rat einen Ratschlag, mit den notwendigen rechtlichen und organisatorischen Massnahmen für die Umsetzung zu unterbreiten. 1 American Academy of Pediatrics (AAP) (2014): School Start Times for Adolescents. Volltext, PubMed Central. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8194457/ 2 American Academy of Sleep Medicine (AASM) (2017): Delaying middle school and high school start times promotes student health and performance. Volltext, PubMed Central. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC5359340/ 3 Dunster et al. (2018): Sleepmore in Seattle: Later school start times are associated with more sleep and better performance in high school students. Volltext, PubMed Central. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6291308/ 4 SRF News Plus (2026): Mehr Schlaf, bessere Noten: Soll die Schule später starten? Audiobeitrag vom 5. März 2026. https://www.srf.ch/audio/news-plus-das-thema-des-tages-in-15-minuten/mehr-schlaf-bessere-noten-soll-die-schule-spaeter- starten?id=AUDI20260305_NR_0072 5 Winnebeck et al. (2020): Later school start times in a flexible system improve teenage sleep. PDF, frei zugänglich. https://opus.bibliothek.uni- augsburg.de/opus4/files/83601/83601.pdf 6 Winnebeck et al. (2020): Later school start times in a flexible system improve teenage sleep. PDF, frei zugänglich. https://opus.bibliothek.uni- augsburg.de/opus4/files/83601/83601.pdf 7 bzbasel.ch (2026): Späeter Schulstart, mehr Schlaf, bessere Noten. https://www.bzbasel.ch/leben/spaeter-schulstart-mehr-schlaf-bessere-noten- ld.4126732 8 jahonline.org (2026): The impact of school start times on sleep and academic performance. https://www.jahonline.org/article/S1054- 139X(26)00013-3/fulltext
16 9 UNO-Kinderrechtskonvention (CRC), Art. 12 (Vertragstext, OHCHR). https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention- rights-child Laurin Hoppler, Anouk Feurer, Heidi Mück, Christian C. Moesch, Adrian Iselin, Michela Seggiani, Sandra Bothe, Catherine Alioth, Sasha Mazzotti, Jenny Schweizer, Fina Girard
Motion betreffend Umsetzungsplanung zur Erreichung der Biodiversitätsziele durch die Immobilien Basel-Stadt (vom 15. April 2026) 26.5100.01
Basel-Stadt will beim Umweltschutz Vorbild und Wegbereiterin sein und einen Beitrag leisten für eine lebenswerte Zukunft: mit ambitionierten Klimazielen, der Biodiversitätsstrategie1, dem Stadtklimakonzept2 und weiteren wichtigen Faktoren wie dem goldenen Grünstadt-Label3 oder dem Basler Kompass4 für nachhaltiges Bauen. Besonders für die Umsetzung der Massnahmen zur qualitativen Verbesserung und Schliessung von Biodiversitätskorridoren benötigen wir in der Stadt bedeutend mehr biodiverse Flächen. Bei den Liegenschaften im Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt ist noch viel ungenutztes Potenzial vorhanden. Gemäss den vagen Annahmen der Regierung in der Antwort auf die schriftliche Anfrage 24.54825 ist klar, dass ein grosses Flächenpotenzial besteht. Nimmt man die Angabe zu “bebauten Wirtschaftseinheiten / Bauland” als Berechnungsgrundlage, kommt man auf mindestens 600’000 m2 Flächen, die grosses Aufwertungspotenzial hinsichtlich Biodiversität haben. Mit der Motion sollen in erster Linie Flächen bei und auf Wohngebäuden (insbesondere Mehrfamilienhäuser) und in Wohnquartieren adressiert werden. Der Kanton kennt mit dem Mehrwertabgabefonds (MWAF) ein Finanzierungsinstrument, das für die (Mit-)Finanzierung solcher Massnahmen vorgesehen ist. Der MWAF erlaubt es Immobilien Basel-Stadt (IBS) demnach, aktiv mehr naturnahe Gestaltungen und Umsetzungen auszuprobieren, Pilotprojekte zu initiieren, Erfahrungen zu sammeln und mit Vorzeige- Projekten Sichtbarkeit für den positiven Effekt von Biodiversitätsprojekten zu schaffen. Die Förderung der Biodiversität ist ein strategisches Ziel der Regierung. Eine entsprechende Gestaltung von Aussenflächen bei Liegenschaften im Finanzvermögen des Kantons durch IBS ist deshalb angezeigt - dies möglichst ambitioniert, fortlaufend, mit klaren Flächenzielen und definiertem Zeithorizont. Wo sich Nutzungskonflikte zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern mit der Nutzung durch spielende Kinder oder für den Auslauf von Haustieren ergeben, kann mit einer nutzungsgerechten Aufteilung der Flächen mehreren Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Die Unterzeichneten fordern den Regierungsrat deshalb auf, 1. die geeigneten Flächen zu definieren und die biodivers aufzuwertende Gesamtfläche zu beziffern. Als Zielwert soll die Hälfte des Flächenpotenzials angestrebt werden. 2. sicherzustellen, dass die bezeichneten Flächen bei Immobilien im Finanzvermögen des Kantons Basel- Stadt zeitnah biodivers umgestaltet und aufgewertet werden. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: a. Einbezug von Erfahrungsberichten aus anderen Städten (z.B. Bern und Zürich) sowie aktueller wissenschaftlicher Publikationen. b. Die Aufwertung folgt einem definierten Pfad mit Zwischenzielen. In einem geeigneten Rahmen (z.B. Jahresbericht) wird der Zielerreichungsgrad dargelegt. c. IBS nimmt, wo sinnvoll, die Rolle einer Firstmoverin ein. Es werden bewusst mit Pilotprojekten Erfahrungen gesammelt und Learnings auch für private Immobilienbesitzer:innen (z.B. auf einer digitalen Plattform der Stadtgärtnerei) zugänglich gemacht. d. Für die Vergleichbarkeit der Evaluation und Festsetzung der Zielwerte pro Gebäude soll ein einheitlicher Standard angewendet werden, beispielsweise der Biotopflächenfaktor (BFF) . 3. sicherzustellen, dass die Qualität der Biodiversitätsflächen langfristig gewahrt bleibt und die nötigen Ressourcen und das Knowhow dazu bestehen. Wenn möglich, wird hierzu eine enge Kooperation mit den Fachleuten der Stadtgärtnerei etabliert. 4. falls ein Ratschlag oder eine Rahmenausgabenbewilligung erforderlich sind: darzulegen, welche Kosten für diese Massnahme anfallen, und dabei auszuweisen, welcher Anteil der anfallenden Kosten beim MWAF antragsberechtigt ist. (Diese Gelder finanzieren ebenfalls den anfänglich entstehenden Mehraufwand im Unterhalt.)
Ist eine Umsetzung im Rahmen der regulären Budgetierung möglich, ist dies nicht nötig. 1 https://media.bs.ch/original_file/2f5eac01de53438c998626d1025eabfac809de7e/biodiversitaetsstrategie-des-kantons-bs-mit-aktionsplan- 2023.pdf 2 https://media.bs.ch/original_file/4507f5291b11791a937dd2cc4022cc24f3e85c41/bvd-stadtklimakonzept-2-auflage-web.pdf 3 https://www.bs.ch/schwerpunkte/labels-und-auszeichnungen/basel-ist-gruenstadt-schweiz 4 https://media.bs.ch/original_file/b7a186b73c841e9c73e3dcd055ef50e70a709d3b/241119-upb-baslerkompass-flyer.pdf 5 https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200113515 6 https://biovalues.siedlungsnatur.ch/rechner-biotopflaechenfaktor Lisa Mathys, Béla Bartha, Salome Bessenich, Brigitte Kühne, Sasha Mazzotti, Heidi Mück, Jean- Luc Perret
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Anzüge
Anzug betreffend Einführung einer stufengerechten Nachtsperrung bei eduBS- Books (vom 15. April 2026) 26.5096.01
Mit der Einführung persönlicher eduBS-Books ab der 5. Primarklasse wurde die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler im Kanton Basel-Stadt wesentlich ausgebaut. Die technisch zentral durch die kantonale Schul-IT administrierten und konfigurierten Geräte werden für schulische Zwecke auch nach Hause mitgegeben und sind damit nicht nur Unterrichts-, sondern auch Alltagsinstrumente geworden. Wie ein Bericht von Bajour1 im September 2024 aufgezeigt hat, bringt die Nutzung der Geräte ausserhalb der Unterrichtszeiten zusätzliche Herausforderungen für Erziehungsberechtigte mit sich. Die Möglichkeit, die eduBS- Books für die Erledigung der Hausaufgaben nach Hause zu nehmen, führt für Eltern nicht nur zu technischen Fragen – z.B. Anpassungen von WLAN-Einstellungen zu Hause. Sie führt in vielen Familien zu neuen Aushandlungsprozessen, selbst dort, wo der Umgang mit privaten digitalen Geräten bereits geregelt worden ist. Zugleich haben Eltern keinen Einfluss darauf, ob das Gerät für schulische Aufgaben nach Hause genommen wird, da dessen Einsatz im Unterricht im Verantwortungsbereich der Schule liegt. Der Regierungsrat hat 2024 das Nutzungsverhalten2 der Schülerinnen und Schüler analysiert und in der Folge technische Massnahmen im schulischen Kontext eingeführt. Gleichzeitig ist bekannt, dass digitale Geräte selbst im Unterricht teilweise für nicht unterrichtsbezogene Inhalte genutzt werden. Wenn bereits im regulierten schulischen Rahmen entsprechende Nutzungsmuster auftreten, ist davon auszugehen, dass die Geräte auch ausserhalb der Schule nicht ausschliesslich schulisch genutzt werden. Es stellt sich deshalb grundsätzliche die Frage nach altersgerechten Rahmenbedingungen. Schülerinnen und Schüler befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der ausreichender Schlaf wesentlich ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass schulische Aufgaben in den späten Abend- oder Nachtstunden zu erledigen sind. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachlich gerechtfertigt zu prüfen, ob schulisch abgegebene Geräte während definierter Nachtstunden technisch gar nicht nutzbar sein sollten. Aus der Elternschaft wird berichtet, dass fehlende zeitliche oder technische Einschränkungen zu erheblichem Kontrollaufwand führen. Eltern sehen sich gezwungen, Geräte wegzulegen und/oder deren Nutzung aktiv zu unterbinden, um eine exzessive Nutzung, etwa den Zugriff auf nicht unterrichtsrelevante Plattformen zu verhindern. Dadurch entsteht zusätzlicher familiärer Druck rund um ein Gerät, das von der Schule eigentlich für die Erledigung der Hausaufgaben gedacht ist. In einzelnen Gemeinden in Baselland, unter anderem in Allschwil und Liestal, wurden bei vergleichbaren Geräten entsprechende stufengerecht differenzierte Nachtsperren eingerichtet. Eine technische Nachtsperrung könnte, je nach damit verbundenem Aufwand, sowohl bei bereits im Einsatz stehenden als auch bei künftig neu abgegebenen eduBS-Books eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt zu klären, ob eine solche Regelung auch im Kanton Basel-Stadt eingeführt werden kann. Die Anzugsstellenden ersuchen den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, per wann eine stufengerechte technische Nachtsperrung bei den eduBS-Books eingeführt werden kann und ob diese sowohl bei bereits im Einsatz stehenden als auch bei künftig neu abgegebenen Geräten umgesetzt werden kann. 1 https://bajour.ch/a/laptops-an-basler-schulen 2 https://www.bs.ch/medienmitteilungen/ed/2024-ergebnisse-zu-nutzungsverhalten-der-schuelerinnen-und-schueler-des-persoenlichen-edubs- books Brigitte Gysin, Sandra Bothe
Anzug betreffend Evaluation des Einsatzes digitaler Instrumente an den Schulen des Kantons Basel-Stadt (vom 15. April 2026) 26.5097.01
Digitale Geräte und Lehrmittel gehören heute selbstverständlich zum Schulalltag im Kanton Basel-Stadt. In der 1. bis 4. Primarklasse werden Tablets oder Laptops in Klassensätzen eingesetzt. Mit der Einführung der persön- lichen eduBS-Books ab der 5. Primarstufe sowie weiteren digitalen Instrumenten wie digitalen Lehrmitteln, Lernplattformen und digitalen Prüfungsformaten hat sich die Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Antworten des Regierungsrates auf parlamentarische Anfragen¹ sowie die veröffentlichten Ergebnisse zum Nutzungsverhalten der persönlichen eduBS-Books² zeigen, dass digitale Instrumente als fester Bestandteil des Unterrichts verstanden werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass eine umfassende, stufengerechte und wirkungsorientierte Evaluation der bisherigen Schritte bislang nicht systematisch vorliegt. Einzig im Bereich der digitalen Maturitätsprüfungen wurde ein Pilotversuch extern be- gleitet. Im Zentrum schulischer Bildung steht nicht die Technologie an sich, sondern die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Entscheidend ist daher nicht die blosse Verfügbarkeit digitaler Instrumente, sondern ihre didaktisch reflektierte und lernwirksame Einbettung in den Unterricht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich der Einsatz digitaler Instrumente auf Lernleistungen, insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie auf Konzentrationsfähigkeit, selbstständiges Arbeiten und die Entwicklung von Urteils-kompetenz
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auswirkt. Ebenso ist zu klären, wie digitale und analoge Lernformen sinnvoll kombiniert werden, wie unterschiedliche Schulstufen mit digitalen Werkzeugen arbeiten und welche Erfahrungen bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen gemacht wurden. Zudem sollte unter Einbezug der Eltern geklärt werden, wie sich die Nutzung der persönlichen eduBS-Books für Hausaufgaben auf das Nutzungsverhalten digitaler Geräte zu Hause auswirkt. Seit dem Schuljahr 2020/21 werden Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarstufe im Kanton Basel-Stadt mit persönlichen eduBS-Books ausgestattet. Nach mehreren Jahren praktischer Erfahrung erscheint eine systema- tische Standortbestimmung sinnvoll, um auf der Grundlage von fundierten Erkenntnissen zu prüfen, ob der heu- tige Einsatz digitaler Instrumente das Lernen wirksam unterstützt und wo gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht. Zur Klärung: Mit «Digitale Instrumente» sind Geräte (z. B. Tablets/eduBS-Books), digitale Lehrmittel, Lernplattformen, etc. sowie die darauf eingesetzten Anwendungen (Apps) gemeint. Die Anzugsstellenden ersuchen den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, 1. in welcher Form und wann eine systematische und stufengerechte Evaluation des Einsatzes digitaler In- strumente an den Schulen des Kantons Basel-Stadt seit Einführung der eduBS-Books im Schuljahr 2020/21 erfolgen kann, unter Einbezug der betroffenen Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern und Schüler:innen 2. ob diese Evaluation unter Einbezug einer unabhängigen (wissenschaftlichen) Stelle erfolgen soll und dabei insbesondere zu untersuchen ist, wie sich der Einsatz digitaler Instrumente auf Lernleistungen, insbesondere in grundlegenden Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Mathematik, auf Konzentrationsfähigkeit und selbstständiges Arbeiten auswirkt sowie inwiefern Schülerinnen und Schüler befähigt werden, digitale Anwendungen kritisch und verantwortungsbewusst zu nutzen und Informationen einzuordnen. 3. wie bei einer solchen Evaluation die unterschiedlichen Schulstufen (Primar, Sek. I, Sek. II), Fächer und Unterrichtsformen angemessen berücksichtigt werden können und ob der Einsatz (Tablets/eduBS-Books etc) im Unterricht sowie bei der Nutzung zu Hause, insbesondere in der Primarstufe, pädagogisch und entwicklungsbezogen angemessen gestaltet ist. 4. anhand welcher qualitativen und quantitativen Kriterien beurteilt werden kann, ob digitale Instrumente das Lernen wirksam unterstützen, den Kompetenzerwerb nachhaltig gestalten oder ob unerwünschte Neben- wirkungen auftreten. 5. wie die Ergebnisse einer solchen Evaluation verbindlich in die Weiterentwicklungen der Unterrichtsgestal- tung, der Lehrerweiterbildung sowie der strategischen Ausrichtung des Einsatzes digitaler Instrumente im Kanton Basel-Stadt einfliessen sollen. 1 Anfrage betr. Digitale Lesemedien, Chancen oder Risiko: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100410/000000410421.pdf Anfrage betr. Entwicklung einer evidenzbasieren Digitalisierungsstrategie für die Zukunft des Lernens: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405785.pdf Interpellation betr. Verschiedene Prüfungsformate: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406401.pdf Anfrage betr. eduBS-Books: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100409/000000409421.pdf 2 Medienmitteilung Erziehungsdepartement: https://www.bs.ch/medienmitteilungen/ed/2024-ergebnisse-zu-nutzungsverhalten-der-schuelerinnen- und-schueler-des-persoenlichen-edubs-books Sandra Bothe, Brigitte Gysin
Anzug betreffend Versorgungslücken bei Spitex-Leistungen für Personen unter 65 Jahren (vom 15. April 2026) 26.5107.01
Die Leistungen der Spitex sind als Teil der Pflegeversicherung bundesrechtlich im Krankenversicherungsgesetz KVG geregelt. Grundsätzlich haben Spitex-Organisationen zusätzlich keine Leistungs-vereinbarungen und sind daher in der Leistungserbringung frei. Die Spitex-Pflegeverträge sind da-her im Rahmen der Vertragsfreiheit nach OR Angelegenheit der Leistungserbringenden Organisationen und den betroffenen pflege- und unterstützungsbedürftigen Personen. Aktuell gibt es 120 Spitex-Organisationen ohne Leistungsvereinbarung. Die Kantone sind frei, zusätzliche Leistungen der Spitex-Organisationen mittels Leistungsvereinbarung zu regeln. So besteht aktuell ein Leistungsauftrag an die Spitex Basel für die Grundversorgung (Leistungspflicht bei Pflegevertragskündigung nach 48h), der Spitexepress (Spitex bei medizinischen Notfällen 7x24h), Spezialangebote in den Bereichen Demenz, Psychiatrie, Palliative Care- und Onkologie, Wundberatung/- versorgung, Schwangerschaft und Wochenbett sowie für die Kinder-Spitex. Diese zusätzlichen Angebote sind notwendig, weil diese Leistungen im Rahmen der freien Vertragsgestaltung meist nicht angeboten werden. Spitex-Leistungen werden mit Menschen im Alter verbunden, AHV-Beziehende machen rund 70% der Beziehenden aus. Dies heisst aber, dass rund 30% der Leistungsbeziehende keine AHV-Rente haben.1 Viele von Ihnen haben eine IV-Rente, stehen teils im Berufsleben und haben wie alle jün-geren Menschen ab 18 Jahren (Beginn IV-Leistungspflicht) den Anspruch, sich im Alltag möglichst selbstbestimmt organisieren zu können. Dies bedeutet bei einer stärkeren Behinderung etwa, nicht um 19h ins Bett gehen zu können oder zu wollen, was aber die meisten Spitex-Organisationen ohne Leistungsvereinbarung nicht anbie-ten. Eine Versorgung durch eine Spitex ist gerade zwischen 19h und 23h dadurch oft nicht gegeben. Die abends geltende Karenzfrist von einer Stunde stellt für die Planung eines Abendanlasses oder einer Abendverpflichtung ebenfalls ein Problem dar. Auch die morgendliche Karenzfrist von 30 Minuten kann zu Problemen der Alltagsgestaltung führen.
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In den nicht einfach zu besetzenden Abendstunden (Fachkräftemangel) müssten daher Tarife be-stehen, damit Grund- und Behandlungspflege durch dieselbe Person erbracht werden kann. Es darf nicht eine Frage der «wirtschaftlichen bzw. organisatorischen Zumutbarkeit» für die leistungs-erbringende Spitex-Organisation sein, es muss eine Frage der Zumutbarkeit für betroffene pflege-bedürftige Personen sein. Es sollte nicht sein, dass betroffene Personen sich den Lebensbedarf im Zusammenhang mit Spi-tex-Leistungen letztlich rechtlich vor Gericht erstreiten müssten (kantonales Behindertenrechtegesetz, nationales Diskriminierungsrecht). Insofern ist im Sinne der Spezialangebote von einer Leistungs- bzw. Versorgungslücke im Bereich der Spitex auszugehen. Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat zu prüfen und berichten: 1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass pflegebedürftige behinderte Personen im berufs-tätigen Alter bzw. generell unter 65 Jahren in ihren Lebensbedürfnissen bei den Spitex-Leistungen benachteiligt sind, bzw. anerkennt er diese Versorgungslücke? 2. Ist der Regierungsrat bereit, diese Versorgungslücke zu schliessen? 3. Wenn nein, weshalb? Wenn ja, wie kann er sich die Ausgestaltung vorstellen? 1 https://ind.obsan.admin.ch/indicator/obsan/inanspruchnahme-der-spitex-pflege Georg Mattmüller, Christine Keller, Melanie Nussbaumer, Christian C. Moesch, Tobias Christ, Daniela Stumpf Rutschmann, Oliver Bolliger, Michael Graber, Raoul Furlano, Anina Ineichen
Anzug betreffend Sicherstellung der Information der Bevölkerung in Schutzräumen nach der geplanten Abschaltung des UKW-Notfallradios (IBBK) (vom 15. April 2026) 26.5109.01
Der Bund beabsichtigt im Rahmen seiner Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, das UKW-basierte Notfallradio (IBBK) per Ende 2026 abzuschalten und die entsprechende Infrastruktur zurückzubauen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung zutreffend darauf hingewiesen, dass die ersatzlose Abschaltung des Systems sicherheitspolitisch problematisch ist und dass insbesondere die Information der Bevölkerung in Schutzräumen gewährleistet bleiben muss. Ebenso wurde festgehalten, dass digitale Kanäle wie Cell Broadcast nur bei funktionierender Mobilfunkinfrastruktur einsetzbar sind und Sirenen ausschliesslich der Alarmierung, nicht jedoch der Informationsvermittlung dienen. Offen bleibt jedoch, wie die Information der Bevölkerung in Schutzräumen konkret sichergestellt wird, falls auf Bundesebene keine gleichwertige, gehärtete und stromautarke Nachfolgelösung bereitsteht. In mehreren Kantonen wurden bereits parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche eine vertiefte Prüfung oder konkrete Sicherstellungsmassnahmen verlangen. So fordert etwa der Kanton Zug die Beibehaltung des bisherigen Leistungsniveaus der Notfallinformation auch über 2026 hinaus. Ein entsprechender Vorstoss wurde von Parlamentariern von der ALG, SP, Mitte, GLP, FDP und SVP gemeinsam eingereicht. Im Kanton Bern wurde der Regierungsrat in einem FDP-Vorstoss beauftragt, die Risiken der UKW-Abschaltung sowie mögliche robuste Alternativen zu analysieren. Angesichts der verschärften sicherheitspolitischen Lage in Europa, der besonderen Schutzraum-Infrastruktur der Schweiz sowie der hohen Bedeutung einer funktionierenden Krisenkommunikation auch bei Stromausfällen, Cyberangriffen oder längerfristigen Infrastrukturausfällen erscheint es angezeigt, dass auch der Kanton Basel- Stadt seine Handlungsoptionen rechtzeitig prüft. Die Sicherstellung einer krisenresilienten Information der Bevölkerung gehört zu den zentralen Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Ein Rückbau bestehender Systeme darf nicht zu einer faktischen Schutzraum- Informationslücke führen. Die Anzugsstellenden bitten den Regierungsrat daher 1. über eine umfassende Auslegeordnung zu den Auswirkungen einer Abschaltung des UKW-Notfallradios (IBBK) auf die Krisenkommunikation im Kanton Basel-Stadt, insbesondere hinsichtlich der Information der Bevölkerung in Schutzräumen zu berichten; 2. zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Informations- oder Resilienzlücke entstehen würde, sofern keine gleichwertige Nachfolgelösung des Bundes bereitgestellt wird; 3. mögliche technische, organisatorische oder interkantonale Varianten zu prüfen, mit welchen eine infrastrukturunabhängige, auch bei Stromausfall und Ausfall digitaler Netze funktionierende Informationsmöglichkeit sichergestellt werden kann; 4. den zeitlichen Handlungsbedarf sowie die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen allfälliger Massnahmen aufzuzeigen. Joël Thüring, Lydia Isler-Christ
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Anzug betreffend eine nachhaltige, gesunde und lokal verankerte Ernährungspolitik im Kanton Basel-Stadt (vom 15. April 2026) 26.5108.01
Die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt hat sich 2022 klar für das Nettonullziel 2037 ausgesprochen und damit ein ambitioniertes und dringliches Ziel gesetzt. Der Regierungsrat hat dazu 2024 die Klimaschutzstrategie und einen entsprechenden Klimaaktionsplan verabschiedet, der Massnahmen für die Sektoren Gebäude, Mobilität, Wirtschaft und Energieversorgung sowie die Handlungsfelder Bauen, Entsorgung & Negativemissionen sowie Landwirtschaft & Wald (Scope 1, teils Scope 3) umfassen. Neben dem Netto-Null Ziel hat die Stimmbevölkerung mit ihrem Entscheid 2022 für den Ge-genvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative auch die Klimagerechtigkeit in der Verfassung verankert und neu den Kanton dazu verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei-zutragen, dass sich die Erderhitzung auf 1.5° beschränkt. Im Sinne dieses Ziels sowie im Sin-ne der Klimagerechtigkeit verfolgt der Kanton neben dem Netto-Null Ziel daher auch eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im Scope 3 Bereich. In seiner Stellungnahme zur Motion «Raffaela Hanauer und Konsorten zur Erstellung einer Klimastrategie mit Klimaaktionsplan nach Annahme des Gegenvorschlags zur Klimagerechtigkeitsinitiative»1 stellte er in Aussicht bis Ende 2024 Massnahmen für die hauptsächlich im Scope 3 gelagerten Sektoren Konsum, Ernährung, Finanzen und IT im zweiten Teil der Klimaschutzstrategie abzudecken und den Klimaaktionsplan dabei mit Massnahmen zu ergänzen. Der zweite Teil der Klimastrategie inklusive deren Massnahmen ist noch nicht verabschiedet und befindet sich aktuell noch in Erarbeitung. Eine nachhaltige Ernährungspolitik leistet einen zentralen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, zur öffentlichen Gesundheit, sowie zum Klimaschutz und bezieht dabei Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der kultivierten wie auch wilden Biodiversität mit ein. Der Einbezug der Biodiversität in ernährungspolitische Massnahmen macht auch Sinn, zumal sich Basel-Stadt mit der Biodiversitäts-Strategie auch in diesem Bereich Ziele gesetzt hat. Basel-Stadt verfügt bereits über engagierte Akteurinnen und Akteure in den Bereichen nachhaltige Gastronomie, Food Waste-Reduktion, urbane Landwirtschaft und Ernährungsbildung. Zudem verfügt der Kanton mit der Strategie «Nachhaltige Ernährung Basel-Stadt 2030» über eine Grundlage, nachhaltige Ernährung im Kanton zu stärken. Auch wenn der Kanton in diesem Bereich bereits aktiv ist, zeigen andere Kantone und Städte, dass mehr möglich ist. So be-kennt sich beispielsweise Biel auf Verordnungsebene für eine nachhaltige Ernährung bei der stadteigenen Produktion des Essens für alle Tagesschulen, staatlichen Kitas sowie Alterszentren. Genf wiederum hat ein kantonales Label «Genève Région – Terre Avenir (GRTA)» für eine umfängliche nachhaltige Produktions- und Lieferkette im Ernährungssektor eingeführt. In Basel-Stadt gibt es zwar konkrete Ansätze wie beispielsweise das «Food Save Basel-Stadt» für die Gastronomie oder das Projekt zur regionalen Entwicklung «Genuss aus Stadt und Land» (PRE), aber es gibt im Vergleich zu anderen Städten und in Anbetracht der Klimaziele noch Luft nach oben für weitere wirkungsvolle Massnahmen. Durch eine gezielte Koordination und Förderung der verschiedenen Bestrebungen kann der Kanton eine Vorreiterrolle ein-nehmen und die lokale Ernährungstransformation aktiv gestalten. Dies stärkt die regionale Wirtschaft, fördert Innovation und schafft Bewusstsein für eine gesunde und zukunftsfähige Ernährungskultur. Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie Basel-Stadt eine kohärente, nachhaltige und gesundheitsfördernde Ernährungspolitik entwickelt, in der Scope 3 Strategie verankert und nachfolgend umsetzt, welche die lokale Wertschöpfung stärkt, Food Waste reduziert, die Gesundheit fördert, dem Klimaschutz und der Nachhaltigkeit beiträgt, die Biodiversität in der Produktion fördert und nachhaltige Innovationen unterstützt. 2. welche erfolgreichen Ansätze und Good Practices anderer Städte und Kantone in diesem Sinne in die Scope 3 Massnahmenplanung aufgenommen werden können und wie dazu das Netzwerk der Charta Nachhaltige Ernährung der Städte und Gemeinden des Klimabündnis Schweiz optimal genutzt werden kann. 3. bis wann dabei in den Scope 3 Massnahmen die Erarbeitung einer verbindlichen Richtlinie für eine gesunde, nachhaltige und regional verankerte Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild der Stadt Biel (z. Bsp. Tagesstrukturen der Schulen, Gefängnis-se, Cafeterias der Verwaltung, kantonale Anlässe sowie Betriebe wie die St. Jakobshalle) vorgesehen ist. 4. bis wann dabei die Erarbeitung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien für die Verpflegung in staatsnahen Betrieben (etwa Spitälern oder Universitäten) sowie bei kantonalen Veranstaltungen und Konzessionen (z. Bsp. Herbstmesse, Weihnachtsmarkt, Buvetten oder Gastronomiebetriebe in Gartenbädern) vorgesehen ist. 5. wie dabei bereits bestehende und neue regionale Initiativen und Projekte durch zusätzliche Massnahmen mit der Scope 3 Strategie gezielt gefördert und verstetigt oder skaliert wer-den können – insbesondere durch kantonale Förderinstrumente und Anschubfinanzierungen. 6. wie dabei bestehende Angebote für Sensibilisierung und Bildung zu gesunder und nach-haltiger Ernährung in Schulen, Ausbildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen mit neu-en Ansätzen durch Scope 3 Massnahmen besser sichtbar gemacht werden können – und wo zusätzliche bzw. neue Angebote vorgesehen sind. 7. wie für die Umsetzung der Massnahmen die bestehenden Zuständigkeiten und Strukturen im Bereich Ernährungspolitik (Gesundheit, Bildung, Umwelt, Wirtschaft) besser koordiniert werden können. 8. welche Indikatoren und Zielgrössen (z. B. Anteil nachhaltig beschaffter Lebensmittel, Reduktion von Lebensmittelabfällen, Angebotsvielfalt, Treibhausgas-Emissionen in Scope 3) zur Erfolgskontrolle einer nachhaltigen Ernährungspolitik geeignet sind, welche davon es bereits gibt und wie das künftige kantonale Monitoring vollzogen wird.
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1 Raffaela Hanauer und Konsorten zur Erstellung einer Klimastrategie mit Klimaaktionsplan nach Annahme des Gegenvorschlags zur Klimagerechtigkeitsinitiative: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112159 Lea Wirz, Raffaela Hanauer, Leoni Bolz, Jean-Luc Perret, Brigitta Gerber, Heidi Mück, Béla Bartha, Michael Graber, Nicole Strahm-Lavanchy, Jenny Schweizer
Anzug betreffend Abstimmungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung und Auslandsschweizer Stimmberechtigte (vom 15. April 2026) 26.5110.01
Am 10. März 2026 hat der Regierungsrat mitgeteilt, dass das E-Voting-Pilotprojekt vorerst bis Ende 2026 ausgesetzt wird. Ob es danach wieder aufgenommen wird, ist offen und hängt nicht zuletzt von den Ergebnissen der veranlassten externen Analyse ab. Die Aussetzung der E-Voting-Plattform hat zur Folge, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit einer Sehbehinderung, bis auf Weiteres keine Möglichkeit mehr haben, eigenständig an Abstimmungen teilzunehmen. Für Auslandschweizer Stimmberechtigte bedeutet sie die Rückkehr zum Problem, dass die postalisch zugestellten Abstimmungsunterlagen je nach Wohnsitz zu spät zugestellt werden und/oder nicht rechtzeitig wieder in die Schweiz zurückgeschickt werden können. Da es ungewiss ist, wann und ob die E-Voting-Plattform wieder in Betrieb genommen wird, müssen ggf. bereits jetzt alternative Wege ins Auge gefasst werden, um diesen beiden Personengruppen die Teilnahme an Abstimmungen zu ermöglichen. Hierfür gibt es bekannte Lösungen, auf die zurückgegriffen werden könnte: Für Menschen mit einer Behinderung: Zumindest für Sehbehinderte und Blinde können Abstimmungsschablonen, mit denen blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte ihre Stimmzettel unter Wahrung des Stimmgeheimnisses eigenständig ausfüllen können, eine wichtige Unterstützung sein.1 Die Bundeskanzlei testet dieses Hilfsmittel derzeit. Die Schablone ist mit der Braille-Schrift versehen und unterstützt mit ausgestanzten Feldern die Stimmberechtigten, den Stimmzettel richtig auszufüllen. Sowohl Schablone als auch Stimmzettel sind in der linken oberen Ecke einheitlich zugeschnitten, damit der Stimmzettel korrekt in die Schablone eingelegt werden kann. Gemäss Auskunft des Regierungsrates wäre hierfür eine Anpassung der Stimmzettel in Basel-Stadt erforderlich. Der Aufwand hierfür scheint jedoch mit Blick auf die Kosten und den Aufwand für E-Voting absolut vertretbar. Für Auslandschweizer Stimmberechtigte: Die Stimmunterlagen können den Stimmberechtigten via E-Versand zugestellt werden. Sie könnten diese beispielsweise über das E-Portal des Kantons abrufen, womit die Identifikation der Stimmberechtigten sichergestellt wäre. Die Unterlagen können dann ausgedruckt, ausfüllt und per Post zurückschickt werden. Auch mit E-Voting müssen die Stimmrechtsunterlagen (mit den Codes) den Stimmberechtigten physisch per Post zugestellt werden, bevor sie elektronisch abstimmen können. Mit einem E- Versand würde das umgekehrt. Die Stimmunterlagen wären sofort online verfügbar, die Stimmberechtigten hätten je nach Wohnsitz die Wahl, welche Transportart sie für den Versand der Unterlagen in die Schweiz wählen (Post, Kurier o.a.). Um die Stimmberechtigung auszuweisen und eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern, kann der Stimmzettel in ein neutrales Couvert gesteckt und zusammen mit dem ausgedruckten Stimmrechtsausweis eingeschickt werden. So handhaben es andere Länder, z.B. Italien, seit Jahren problemlos. Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Generell: 1. Welche Übergangslösungen der Regierungsrat vorsieht, um Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit einer Sehbehinderung, sowie Auslandschweizer Stimmberechtigten die Teilnahme an Abstimmungen zu ermöglichen, solange kein E-Voting zur Verfügung steht und ab wann solche Lösungen realistisch umgesetzt werden könnten. Für Menschen mit einer Sehbehinderung: 2. Ob er in Basel-Stadt für Menschen mit einer Sehbehinderung Abstimmungsschablonen einführen kann, 3. welche Anpassungen an den Stimmzetteln hierfür erforderlich sind und ob Abstimmungsschablonen spezifisch für die baselstädtischen Stimmzettel (mit Ankreuzen statt Ja/Nein) erstellt werden können, 4. mit welchem Aufwand (insb. Kosten) das verbunden wäre. Für Auslandschweizer Stimmberechtigte: 5. Ob er für Auslandschweizer Stimmberechtigte die Zustellung der Stimmunterlagen via E-Versand einführen kann, beispielsweise über das E-Portal des Kantons, 6. welche rechtlichen Anpassungen hierfür kantonal (und evtl. auf Bundesebene) notwendig wären, 7. ob hierfür beim Bund eine Bewilligung beantragt werden muss und kann, 8. mit welchem Aufwand (insb. Kosten) das verbunden wäre. 1 https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/politische-rechte/volksabstimmungen/abstimmungschablone.html Luca Urgese, Georg Mattmüller, Lorenz Amiet, Oliver Thommen, Oliver Bolliger, Michael Graber, Raoul Furlano, Daniel Albietz
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Anzug betreffend Reparieren statt Wegwerfen - Reparaturbonus auch für Basel (vom 15. April 2026) 26.5111.01
Die Schweiz gehört zu den Ländern, in denen am meisten weggeworfen wird. Es landen tonnenweise Elektrogeräte, Textilien, Möbel und anderes im Abfall oder im Recycling. Oft wäre es sinnvoll, den defekten Gegenstand zu reparieren. Oftmals ist eine Reparatur teurer als ein Neukauf. In der Schweiz gibt es zwar über 250 Repaircafes, wo auf freiwilliger Basis gearbeitet wird, oft sind es Renterner:innen mit entsprechenden Vorkenntnissen. Das deckt den Bedarf aber nicht ab, ist wenig bekannt und hängt vom Zeitbudget/ Goodwill der dort Arbeitenden ab. Etwa im Textilbereich könnte viel mehr repariert, umgearbeitet, erneuert statt weggeworfen werden. Verschiedene Gemeinden lancieren deshalb einen Reparaturbonus, also eine staatliche Subventionierung von Reparaturkosten. So zahle die Gemeinde Prilly bei Lausanne bis zu 50 Prozent oder maximal Fr. 300 an Reparaturen von Möbeln, Velos, Elektronik oder Kleidern, Vevey übernähme sogar 75 % oder max. Fr. 400 für Reparaturkosten. (Weitere Angaben sind zu finden unter SRF News zum Thema Reparaturbons.1) In Basel gibt es z.B. das öffentliche, gemeinnützige und nicht-gewinnorientierte Angebot Rep-Statt in der Markthalle Basel. Hier werden für defekte Geräte oder Gegenstände gute Reparaturlösungen gesucht, gefunden und von fachkompetenten Reparateurlnnen ausgeführt für: Bluetoothgeräte, iPods, MPS-Player, Drohnen, Nähmaschinen (keine digitalen), mechanische/elektromechanische Geräte (Bohrmaschinen etc.), Küchengeräte (Mixer, Toaster, Bügeleisen, Wasserkocher etc.) Und vieles, vieles mehr (s. https://rep-statt.ch/reparaturarbeit-2/). Bei der Reparaturannahme entscheiden sie, wie viel die Reparatur maximal kosten soll. Auch der Kanton ist auf die Frage aufmerksam geworden. Die Klimaabteilung BS arbeitet zur Zeit an einem sogenannten Seedingprogramm. Das Seedingprogramm unterstützt auch soziale Innovationen zur Reduktion von Scope 3-Emissionen (d.h. ausserkantonalen Emissionen, die aber durch die Basler Bevölkerung und Unternehmen in Basel ausgelöst werden). Es sollen Projekte (weiter-) entwickelt und umgesetzt werden, die auf innovative Weise zu sozialem Wandel führen. Diese Projekte können aus der Zivilgesellschaft und aus der Wirtschaft kommen. Es besteht auch die Möglichkeit, bestehende Organisationen bzw. Initiativen zu unterstützen. Vielleicht wäre hier ein Ansatzpunkt. Der Regierungsrat soll deshalb prüfen und berichten, sowie gebeten: 1. Ein Konzept eines Reparaturbonus vorzulegen, eine-fersten Pilot zu lancieren und die Kosten für einen Kanton wie Basel-Stadt zu benennen. 2. Eine entsprechende Öffentlichkeitskampagne generell zum Reparaturanreiz umzusetzen. 3. Eventuell auch Private, wie das Unternehmen Lettner, mit einzubeziehen. 1 https://www.srf.ch/radio-srf-1/reparieren-statt-wegwerfen-reparaturbonus-in-der-schweiz-lohnt-sich-der-aufwand Brigitta Gerber, Heidi Mück, Leoni Bolz, Brigitte Kühne, Jo Vergeat, Andrea Strahm, Martin Leschhorn Strebel, Béla Bartha, Beat K. Schaller, Michael Graber, Patrizia Bernasconi, Franziska Stier, Amina Trevisan
Anzug betreffend Sicherung von Suizidhotspots (vom 15. April 2026) 26.5112.01 Leider kommt es immer wieder zu Suiziden oder Suizidversuchen von der Pfalz oder von Brücken und Viadukten. Die Bedeutung von Präventionsarbeit in diesem Bereich ist unbestritten, und verschiedene Institutionen leisten entsprechende Arbeit. Da jedoch nach wie vor Menschen versuchen, ihr Leben durch einen Sprung in die Tiefe zu beenden, braucht es zusätzliche Massnahmen, um Suizide oder Suizidversuche zu verhindern oder deren Folgen zu mildern. Auch wenn nicht jeder Suizid verhindert werden kann, sind solche Massnahmen sinnvoll. Erkenntnisse zeigen, dass ein grosser Teil der Menschen nach einem gescheiterten Suizidversuch keinen weiteren unternimmt, auch weit gezielte Hilfe möglich wird. Ein geeignetes Mittel sind Auffangnetze, wie sie seit Jahren in Bern an Brücken installiert sind. Diese Massnahme ist nachweislich wirkungsvoll und trotz des UNESCO-Weltkulturerbe-Status der Stadt möglich. In Basel wurden hingegen seit der Interpellation von Felix Eymann im Oktober 2019 und der Schriftlichen Anfrage der Anzugstellerin im Februar 2022 keine wirksamen baulichen Massnahmen umgesetzt, etwa an der Pfalzmauer. Die angekündigten Baum- und Buschpflanzungen haben sich als wirkungslos erwiesen, und auch an anderen bekannten Hotspots fehlen entsprechende Massnahmen. In der Antwort des BVD auf die Interpellation wurde auf historische, touristische und denkmalpflegerische Aspekte verwiesen, was problematisch ist. In der Anfrage von 2022 wird ausgeführt, dass erst ab einer bestimmten Anzahl von Sprungsuiziden über Handlungsbedarf nachgedacht wird, und Hotspots nur alle fünf Jahre evaluiert werden. Angesichts der Erkenntnisse aus Bern, die 2014 in einer Studie zur Wirksamkeit von Netzen zusammengefasst wurden, ist diese Passivität unverständlich. Es besteht dringender Handlungsbedarf. So stehen etwa an der Viaduktstrasse über der Binningerstrasse keine schützenswerten Aspekte entgegen. Auch an der Pfalzmauer könnten Netze angebracht werden. Die Netze wären kaum sichtbar, und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung dürfte hoch sein, da sie Leben retten können. In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichneten den Regierungsrat, zu prüfen und berichten, ob:
In Anerkennung der menschlichen Tragik der Betroffenen von Suiziden oder Suizidversuchen und auch der schwerwiegenden, traumatisierenden Folgen für die Familie, Bekannte und Augenzeugen von solchen
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Verzweiflungstaten, zeitnah endlich griffige Massnahmen wie zum Beispiel Auffangnetze an exponierten Stellen wie Brücken oder auch an der Mauer der Pfalz angebracht werden können.
Hinweise zur Hotline der Dargebotenen Hand und weiteren Institutionen an entsprechenden Stellen angebracht werden können. Annina von Falkenstein, Christoph Hochuli, Pascal Pfister, Patrick Fischer, Patrizia Bernasconi, Jo Vergeat, Luca Urgese, Niggi Daniel Rechsteiner
Anzug betreffend Beschleunigung der Wiederherstellung des öffentlichen Verkehrs rund um Kundgebungen (vom 15. April 2026) 26.5113.01
Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Weltweit werden demokratische Rechte eingeschränkt, soziale Errungenschaften rückgängig gemacht und Minderheiten verfolgt. Gerade der Blick auf autoritäre Regime zeigt, wie zentral das Recht auf Meinungsäusserung und Versammlung ist. Auch in Basel wird dieses Recht regelmässig wahrgenommen. Gemäss Kantonspolizei fanden im Jahr 2025 insgesamt 15 grössere Kundgebungen mit jeweils über 250 Teilnehmenden statt (2024: 19). Demonstrationen und Kundgebungen können dabei vorübergehend zu Einschränkungen im öffentlichen Verkehr führen, was für viele Menschen im Alltag spürbare Auswirkungen hat. Der Kanton Basel-Stadt verfügt über breite Erfahrung in der Verkehrslenkung bei Grossanlässen, etwa bei internationalen Sportveranstaltungen wie der UEFA Women’s Euro 2025, bei Spielen des FCB, während der Fasnacht oder beim Eurovision Song Contest. Behörden, Polizei und Basler Verkehrsbetriebe haben wiederholt gezeigt, dass mit vorausschauender Planung, klarer Kommunikation und guter operativer Koordination auch unter anspruchsvollen Bedingungen ein funktionierender Verkehrsbetrieb weitgehend aufrechterhalten werden kann. Die Unterzeichnenden sind überzeugt, dass sich auch im Zusammenhang mit Kundgebungen durch frühzeitige Planung, transparente Abläufe und klare Prioritäten weitere Verbesserungen erreichen lassen. Dieser Anzug zielt ausdrücklich nicht auf Einschränkungen der Routen von Demonstrationen. Ziel ist es, Nutzungskonflikte im Stadtraum zu reduzieren und gleichzeitig sowohl die Versammlungsfreiheit als auch die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten: 1. Wie kann - unter Wahrung der Sicherheit - der Tram- und Busbetrieb bei Kundgebungen möglichst lange aufrechterhalten und danach möglichst rasch wieder aufgenommen werden? Wie kann die schnelle Wiederherstellung des regulären ÖV-Betriebs operativ stärker priorisiert werden? 2. Bestehen für zentrale Verkehrsachsen (z. B. Innenstadt-Bahnhof) vorbereitete Umleitungsvarianten, die kurzfristig aktiviert werden können? Inwiefern können solche Varianten standardisiert und gegenüber der Bevölkerung besser kommuniziert werden? 3. Wie sind Konzepte für spontane Demonstrationen ausgestaltet, damit Linien möglichst rasch teilweise freigegeben werden können? Welche Rolle können dabei Dialogteams zur Freihaltung wichtiger ÖV-Achsen spielen? 4. Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Verkehrsbetrieben und weiteren beteiligten Stellen so weiterentwickelt werden, dass Sperrungen möglichst kurz gehalten und Abläufe beschleunigt werden? 5. Über welche gemeinsamen Gefässe verfügen die Polizei und die Verkehrsbetriebe, um im Nachgang Optimierungspotenzial zu erkennen und umzusetzen? 6. Inwiefern können infrastrukturelle oder betriebliche Anpassungen im Tram- und Busnetz (z. B. CIaragraben, Petersgraben) dazu beitragen, dass der öffentliche Verkehr bei Kundgebungen weniger stark beeinträchtigt wird bzw. schneller wieder aufgenommen werden kann? 7. Inwiefern werden die Erfahrungen aus Grossveranstaltungen systematisch genutzt? 8. Welche Erfahrungen aus anderen Städten könnten geprüft und gegebenenfalls in Basel übernommen werden? Barbara Heer, Nicola Goepfert, Fleur Weibel, Raffaela Hanauer, Tim Cuénod, Lisa Mathys, Fina Girard, Oliver Bolliger
- Anzug betreffend bessere Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr rund um Kundgebungen (vom 15. April 2026) 26.5114.01
Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Weltweit werden demokratische Rechte angegriffen, soziale Errungenschaften rückgängig gemacht und Minderheiten verfolgt. Gerade der Blick auf autoritäre Regime zeigt, wie zentral das Recht auf Meinungsäusserung und Versammlung ist. Auch in Basel machen Menschen von diesem Recht Gebrauch. Im Jahr 2025 fanden gemäss Kantonspolizei 15 grössere Kundgebungen mit jeweils über 250 Teilnehmenden statt (2024: 19). Zusätzlich gab es viele kleinere Demonstrationen und Mahnwachen, die ebenfalls Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr haben können. Eine verlässliche Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, insbesondere für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen sowie Personen mit Betreuungspflichten. Die Sicherstellung eines möglichst reibungslos funktionierenden öffentlichen Verkehrs sowie eine frühzeitige und
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niederschwellige Fahrgastinformation rund um Kundgebungen und Grossanlässe ist in erster Linie eine organisatorische Aufgabe der Behörden. Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie die Kommunikation der Auswirkungen von Kundgebungen auf den öffentlichen Verkehr und Informationen zu alternativen Routen verbessert werden kann. 1. Wie kann die Fahrgastinformation bei Kundgebungen und Grossanlässen substanziell verbessert werden, insbesondere durch a) vorausschauende, möglichst frühzeitige Hinweise bereits im Vorfeld (Vortag, Stunden vorher) bei bekannten Kundgebungen b) laufend aktualisierte Informationen in ÖV-Apps, auf digitalen Informationstafeln und weiteren Kanälen zu gesperrten und weiterhin befahrbaren Linien oder Umleitungen c) möglichst realistische Zeitschätzungen zur Dauer von Störungen 2. Welche zusätzlichen Massnahmen sind möglich, damit insbesondere ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder rasch verständliche Informationen und praktikable Alternativrouten erhalten, insbesondere durch a) barrierefreie Kurzinformationen mit Hinweisen auf barrierefreie Alternativen b) eine Hotline oder einen Chat für akute Fragen c) temporäre Assistenzpunkte an grossen Verkehrsknoten (z. B. Bahnhof SBB, Barfüsserplatz) Fleur Weibel, Nicola Goepfert, Barbara Heer, Raffaela Hanauer, Tim Cuénod, Lisa Mathys, Fina Girard, Oliver Bolliger
- Anzug betreffend Städtepartnerschaft als Beitrag zur europäischen Kohäsion 26.5141.01 Die Regiokommission stellte im Zuge der Beratung zum Anzug Grossenbacher und Konsorten Nr. 16.5216 ‘betreffend eine Städtepartnerschaft “Von Stadt zu Stadt” als Unterstützungsbeitrag zur aktuellen Flüchtlingskrise in Europa’ fest, dass der Kanton Basel-Stadt mit den Partnerschaften im Sinne des Standortwettbewerbs und des sozialen Engagements über zwei Kategorien von Städtepartnerschaften verfügt. Dagegen verfügt der Kanton weder über eine Partnerschaft, die Zugang für die breite Bevölkerung bietet, noch mit einer Stadt in Europa.
Die Partnerschaften mit Massachusetts, Miami Beach, Seoul, Toyama und Shanghai dienen dem Standortwettbewerb und bilden den politischen Rahmen für lokale Akteure zur Erschliessung des jeweiligen regionalen Marktes.
Die Städtepartnerschaften mit Abidjan/Yopougon und Saḥāb werden als soziales Engagement verstanden und haben zum Ziel, die Lebenssituation der Bevölkerung vor Ort zu verbessern. Mit den Städtepartnerschaften Abidjan/Yopougon und Saḥāb wird den Bestrebungen einen Unterstützungsbeitrag zur Flüchtlingskrise zu leisten Rechnung getragen, nicht aber dem Anspruch einer Städtepartnerschaft als verbindendes Element innerhalb Europas. Im Austausch mit dem Präsidialdepartment stellte sich heraus, dass einerseits solche Städtepartnerschaften – wie im Anzug Grossenbacher beschrieben – nicht in dieser Form bestehen. Politische Partnerschaften mit Städten an den europäischen Fluchtrouten sind einerseits nicht opportun, da die Lager für Geflüchtete durch internationale Organisationen (UNO/UNHCR, EU usw.) betrieben werden und anderseits die betroffenen Kommunen nicht über die Ressourcen zur Pflege einer politischen Städtepartnerschaft verfügen. Das effizientere Instrument für die Unterstützung solcher Kommunen stellen Beiträge an Projekte und Nothilfemassnahmen dar. Die Regiokommission stellte bei beiden Formen der Städtepartnerschaften fest, dass diese nicht dem eigentlichen Verständnis einer Städtepartnerschaft in Europa entsprechen, die die Teilhabe der Bevölkerung (Breitensport, Vereine, Alternativkultur, Bildung usw.) beider Städte beinhaltet. Die Regiokommission betont, dass eine solche Partnerschaft ein neues Format der Städtepartnerschaften bedeutet, welches bis anhin nicht in das Aufgabenfeld des Präsidialdepartements fiel. Sie stellt sich darunter eine klassische Partnerschaft vor, die über vielfältige Anknüpfungspunkte für die breite Bevölkerung verfügt und für dieselbe einen Mehrwert generiert. Vor diesem Hintergrund bittet die Regiokommission den Regierungsrat eine Partnerschaft im europäischen Umfeld, die eine Kooperation mit den Partnern in Europa und ihren Herausforderungen symbolisiert, zu prüfen und dazu zu berichten. Die Regiokommission hat nachfolgende Kriterien definiert: Die Partnerstadt muss:
einen niederschwelligen Zugang für die breite Bevölkerung bieten.
gut mit dem Zug erreichbar sein
eine sprachliche Verwandtschaft aufweisen
positive, attraktive und vielfältige Anknüpfungspunkte bieten und ihrerseits ein Interesse an einer Partnerschaft erkennen lassen. Die Partnerstadt soll:
neben der Teilhabe der Bevölkerung, ebenfalls die Basler Standortinteressen und die Generierung eines Mehrwerts für involvierte Akteure aus Wirtschaft, Bildung, Forschung und Innovation, Kultur und Architektur sowie Lebensqualität und Nachhaltigkeit berücksichtigen.
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Die Regiokommission bittet den Regierungsrat zu prüfen, wie die Städtepartnerschaft in die gemäss Legislaturplan 2025-29 angekündigte kantonale Aussenbeziehungsstrategie integriert und ob eine solche Städtepartnerschaft über die Rahmenausgabebewilligung für die Internationale Zusammenarbeit (Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung, GIZA) finanziert werden kann. Für die Regiokommission: Niggi Rechsteiner, Präsident
- Anzug betreffend Klimaziel 2037 erreichen: Pilotprojekt für eine nachhaltige urbane Mobilität 26.5142.01
Bis zum Jahr 2037 muss der Kanton Basel-Stadt die Anzahl der durch Motorfahrzeuge gefahrener Kilometer gegenüber 2019 um ein Drittel reduzieren. Dies als Teil der Klimastrategie, um das von der Bevölkerung angenommene Netto-Null-Ziel bis 2037 zu erreichen. Davon ist bisher noch nichts feststellbar, im Gegenteil hat der motorisierte Individualverkehr (MIV) sowohl auf den Stadtstrassen als auch auf den Autobahnen im Kanton 2024 um je zwei Prozentpunkte zugenommen. Es ist daher höchste Zeit, dass die Regierung konkrete Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels beschliesst und umsetzt. Das Forschungsprojekt «E-Bike-City» der ETH Zürich könnte ein geeignetes Hilfsmittel zur Umsetzung darstellen. E-Bike-City ist ein Leuchtturmprojekt des Departements Bau, Umwelt und Geomatik der ETH Zürich. Insgesamt neun Professorinnen und Professoren von sieben Lehrstühlen haben sich drei Jahre lang mit dem Projekt befasst. Sie erforschten die Auswirkungen einer urbanen Zukunft, die der Mikromobilität oberste Priorität einräumt. Dabei soll sicherer Raum für den umweltfreundlichen Verkehr geschaffen werden.
Es handelt sich dabei um ein übertragbares Modell, das wissenschaftlich nachweist: Wenn sichere, flächeneffiziente Wege für umweltfreundliche Fortbewegungsmittel geschaffen werden, kann der Modalsplit verändert werden – ohne Einschränkung der Erreichbarkeit für alle. Gleichzeitig verbessert sich die Luftqualität, die Gesundheit der StadtbewohnerInnen, die Lärmemissionen und das Platzangebot im öffentlichen Raum. Als Produkt des Forschungsprojekts ist u. a. ein neu entwickeltes Modellierungs-Tool entstanden, das den Strassenraum neu aufteilt. Dabei bleibt die Erschliessung für den MIV, gegebenenfalls als Einbahnnetz, erhalten. Die gewonnene Fläche kommt dem öffentlichen Verkehr, dem Velo und Grünflächen zugute. Dabei könnten unter anderem auch die nötigen Flächen für den Ausbau der Veloschnellrouten gesichert werden (Anzug 20.5184). Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten: 1. Ist der Regierungsrat bereit, die Expertise aus dem ETH-Projekt «E-Bike-City» für Basel nutzbar zu machen und das Modell zumindest für eine Testplanung anzuwenden? 2. Inwieweit mit gezielter Einschränkung der Verkehrsfläche für den MIV nach den Prinzipien von «E-Bike- City» die Klimaziele des Kantons in Bezug auf den MIV erreicht werden können? 3. Mit welchen anderen Massnahmen und Mitteln das Ziel einer Reduktion des MIV um ein Drittel bis 2037 erreicht werden kann? Tobias Christ, Leoni Bolz
- Anzug betreffend Massnahmen für ein einfaches Parkieren des Gewerbes 26.5163.01 Gewerbetreibende müssen möglichst nahe am Einsatzort parkieren können, um ihre Arbeit effizient und kundschaftsorientiert ausführen zu können. Ein Mangel an geeigneten Parkierungsmöglichkeiten ist sowohl für die Dienstleistenden als auch für deren Kundschaft unbefriedigend. Betriebe, die ihre Einsatzorte mit Cargovelos erreichen und bedienen, sind in dieser Hinsicht im Vorteil gegenüber Betrieben, die ein grösseres Motorfahrzeug für die Erfüllung ihrer Dienste brauchen. Mit der Aktion Wirtschaft unter Strom wird demnach nebst der Elektrifizierung des Fuhrparks auch die Anschaffung von Lastenrädern gefördert. Nebst der Umstellung auf Elektroantriebe sowie einem vermehrten Einsatz von Lastenrädern bleibt das Parkieren ein wichtiger Baustein, um den Gewerbeverkehr bei der Umsetzung der Klimaziele mitzunehmen. Heute können berechtigte Gewerbetreibende mit der Gewerbeparkkarte in der blauen Zone, auf gebührenfreien und gebührenpflichtigen Parkplätzen sowie bis zu vier Stunden im Parkverbot halten. Die Parkplätze in der blauen Zone sind jedoch nicht überall gleich gut verfügbar und einige werden im Sinne der Verkehrssicherheit und der Klimaziele reduziert oder in Quartierparkings verlagert. Es gilt daher, sicherzustellen, dass Gewerbetreibende, welche nach wie vor auf ein grösseres Motorfahrzeug angewiesen sind, auch angemessene Parkiermöglichkeiten im öffentlichen Raum am Einsatzort auffinden. Der Regierungsrat wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten:
Ob mehr Parkplätze der blauen Zone zugunsten des Gewerbes in Parkverbote umgewandelt werden können, auf denen ausschliesslich Gewerbetreibende mit Gewerbeparkkarte parkieren dürfen?
Ob auf mehr Parkplätzen der blauen Zone Güterumschlagplätze markiert werden können, auf denen tagsüber Güterumschlag/ Anlieferung stattfinden kann und nachts Anwohnende parkieren können.
Ob diese Massnahmen angemessen dicht (bspw. alle 100 Meter Gehdistanz voneinander entfernt) umgesetzt werden können.
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Ob es die Möglichkeit gibt, für längere Einsätze nach Bedarf auch temporäre Parkiermöglichkeiten fürs Gewerbe einzurichten und dafür eine Ansprechstelle in der Verwaltung kommuniziert werden kann. Raffaela Hanauer, Béla Bartha, Jean-Luc Perret, Lisa Mathys, Brigitte Kühne, Salome Bessenich, Jenny Schweizer, Nicola Goepfert, Alex Ebi, Jo Vergeat, Tobias Christ, Stefan Wittlin, Michela Seggiani, Franziska Stier, Jérôme Thiriet
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Interpellationen
Interpellation Nr. 21 (März 2026) betreffend missachtet Regierungsrätin Esther Keller bei Rekursentscheiden der Freizeitgartenkommission infolge eigener Abwesenheit das Gesetz? 26.5084.01
Gemäss §11 des Gesetzes über Freizeitgärten (SG 911.900) hat die Vorsteherin des zuständigen Departements den Vorsitz der Freizeitgartenkommission inne – also konkret Regierungsrätin Esther Keller (BVD). Eine Delegation des Vorsitzes an den Leiter des zuständigen Amtes ist möglich – ausser bei der Behandlung von Rekursen. Dies wird so in §11 Abs. 2 festgehalten. Der Gesetzgeber hat somit unmissverständlich festgelegt, dass bei der Behandlung von Rekursen die Departementsvorsteherin, Regierungsrätin Esther Keller, den Vorsitz führt und anwesend sein muss. In seiner Antwort vom 20. August 2025 auf meine Interpellation Nr. 76 führte der Regierungsrat aus, der Vorsitz werde «schon seit längerer Zeit an die Amtsleitung der Stadtgärtnerei delegiert» – die Praxis aus der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage aus dem Jahr 2023 bleibe also bestehen. Dies führe dazu, führte der Regierungsrat weiter aus, «dass nur sechs der sieben gewählten Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen. Damit jeweils dennoch die vom Gesetz vorgesehene Zahl von sieben Mitgliedern an den Kommissionssitzungen teilnehmen und ein breites Fach- und Erfahrungsspektrum gewährleistet ist, habe der Regierungsrat acht Mitglieder gewählt», was aber gegen das Gesetz verstösst. Diese Handhabe wirft Fragen im Zusammenhang mit Rekursbehandlungen auf, bei denen eine Delegation gemäss Gesetz nicht zulässig ist. Hinzu kommt, dass offenbar Rekurrenten die Abwesenheit der Departementsvorsteherin bei der Behandlung ihres Rekurses gerügt und in der Folge den Rechtsweg an das Verwaltungsgericht beschritten haben. Dieses habe offensichtlcih betroffenen Personen Recht gegeben und den Entscheid der Freizeitgartenkommission kassiert. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Rekurse gemäss § 13 des Gesetzes über Freizeitgärten wurden in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils durch die Freizeitgartenkommission behandelt? 2. Bei wie vielen dieser Rekursbehandlungen war Regierungsrätin Esther Keller, wie vom Gesetz vorgeschrieben, persönlich anwesend und hatte den Vorsitz? 3. In wie vielen Fällen wurden (somit rechtswidrig) Rekurse behandelt, ohne dass Esther Keller anwesend war und den Vorsitz hatte? 4. Trifft es zu, dass in einzelnen Fällen das Verwaltungsgericht angerufen wurde und dieses aufgrund dieses Gesetzesverstosses den Rekurrenten Recht gegeben hat? a) Falls ja, um wie viele Fälle handelt es sich? b) Welche konkreten Erwägungen hat das Verwaltungsgericht dazu festgehalten? 5. Welche Kosten (bitte vollständige Angabe inkl. Verfahrenskosten etc.) sind dadurch für den Steuerzahler entstanden? 6. Weshalb erachtet der Regierungsrat die Behandlung von Rekursen ohne persönliche Anwesenheit der Departementsvorsteherin, unter Berücksichtigung von § 11 Abs. 2, dennoch für gesetzeskonform? 7. Welche Massnahmen trifft der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass bei der Behandlung von Rekursen die gesetzlichen Vorgaben zwingend eingehalten werden und keine weiteren formellen Mängel entstehen? 8. Werden – neben der bereits monierten Überbesetzung der Freizeitgartenkommission – und dem Verstoss gegen §11 Abs. 1 – weitere Gesetzesbestimmungen durch den Regierungsrat verletzt? a) Wird konkret aktuell § 2 Abs. 2, wonach insgesamt Freizeitgartenareale im Umfang von 82 Hektaren zur Verfügung stehen müssen (davon wenigstens 40 Hektaren auf Stadtgebiet), eingehalten und ist dies irgendwo ersichtlich? Joël Thüring
Interpellation Nr. 30 (April 2026) betreffend Öffentlichkeitsprinzip 26.5093.01
Immer mehr Bürger beschweren sich, dass sie keine Antworten vom Staat bekommen. 1. Wie viele Anfragen gemäss Öffentlichkeitsprinzip gab es in den Jahren 2020 bis 2024 pro Jahr und pro Departement? 2. Innert welchen Fristen werden die Gesuche normalerweise erledigt? 3. Wie viele davon benötigen mehr als drei Monate bis zum Abschluss? 4. Wie vielen Gesuchen wird ganz stattgegeben? 5. Wie vielen wird teilweise entsprochen?
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Wie viele werden abgewiesen? 7. Bei wie vielen wurde ein Rechtsmittel eingelegt? Bitte übersichtliche Tabelle dazu mit Beantwortung liefern. Eric Weber
Interpellation Nr. 39 (April 2026) betreffend Deepfakes, pornografische Inhalte und digitale sexualisierte Gewalt im Kanton Basel-Stadt 26.5126.01
In den letzten Jahren haben sich mittels künstlicher Intelligenz manipulierte oder erzeugte Bild- und Videoinhalte stark verbreitet. Besonders problematisch sind pornografische Deepfakes, bei denen Gesichter von Personen ohne deren Einwilligung in pornografisches Material montiert werden. Betroffen sind häufig Mädchen und Frauen, aber auch Jugendliche insgesamt, die so Opfer von digitaler sexualisierter Gewalt, Erpressung (Sextortion), Mobbing oder Rufschädigung werden. Der Fall der deutschen Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, der derzeit international hohe mediale Aufmerksamkeit erhält, verdeutlicht die Dimension dieses Problems. Medienberichte zeigen, dass solche Fälle zunehmend auch Polizei, Schulen, Beratungs- und Opferhilfe-Stellen in der Schweiz beschäftigen. Der Bund arbeitet parallel an Strategien zum Umgang mit KI-Risiken und sexualisierter Gewalt im Netz. Auch für den Kanton Basel-Stadt stellen sich Fragen nach dem Ausmass des Problems, nach Prävention und Sensibilisierung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, sowie nach dem Schutz und der Unterstützung von Betroffenen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kenntnisse hat der Regierungsrat über Fälle von pornografischen Deepfakes, KI-generierten oder KI-manipulierten Nackt- und Sexdarstellungen sowie vergleichbaren Formen digitaler sexualisierter Gewalt im Kanton Basel-Stadt in den letzten fünf Jahren? a) Wie viele Fälle sind der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft, der Opferhilfe sowie anderen kantonalen Stellen bekannt geworden? b) In wie vielen Fällen waren Minderjährige betroffen, in wie vielen Fällen primär Mädchen und Frauen? 2. Unter welchen strafrechtlichen Tatbeständen werden pornografische Deepfakes und deren Erstellung und Verbreitung im Kanton Basel-Stadt aktuell verfolgt? Sieht der Regierungsrat auf der Grundlage der bisherigen Praxis Lücken oder Unklarheiten im geltenden Recht? 3. Welche Rolle spielen Schulen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und andere Fachstellen in der Prävention und Bearbeitung von Fällen digitaler sexualisierter Gewalt? a) Gibt es bisher spezifische Informations- oder Schulungsangebote zu Deepfakes und KI-generierten Inhalten für Lehrpersonen, Schulleitungen und Fachpersonen der Jugend-arbeit? b) Wenn ja: Wie oft wurden diese genutzt, wie werden sie evaluiert? 4. Wie werden Betroffene, insbesondere Mädchen und junge Frauen in Basel-Stadt heute über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten bei Gewalt informiert? Welche Rolle spielen dabei Opferhilfe, Fachstellen für Gewalt- und Präventionsarbeit sowie Gleich¬stellungs- und Antidiskriminierungsstellen? 5. Inwiefern berücksichtigt der Regierungsrat in der kantonalen Präventions- und Sensibilisierungsarbeit explizit die geschlechtsspezifischen Dimensionen von Deepfakes und digitaler sexualisierter Gewalt? 6. Sieht der Regierungsrat angesichts der aktuellen Entwicklungen Handlungsbedarf, um: a) Prävention und Sensibilisierung im schulischen und jugendnahen Bereich auszubauen; b) Melde- und Unterstützungswege für Betroffene zu stärken; c) Polizeibehörden und Justiz fachlich und ressourcenmässig zu unterstützen, um mit der zunehmenden technischen Komplexität solcher Fälle umgehen zu können? d) sich in nationale Entwicklungen einzubringen? Edibe Gölgeli
Interpellation Nr. 40 (April 2026) betreffend Altersdiskriminierung durch das Bau- und Verkehrsdepartement bei der Autoabgabe-Prämie für Klimaziele 26.5127.01
Der Kanton Basel-Stadt stellt Personen eine Prämie von Fr. 1'500 in Aussicht, welche ihr Auto nachweislich abgeben. Es soll eine Lenkungsmassnahme sein, weniger Autos auf den Strassen zu haben und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Offenbar ist das Zielpublikum dieser Aktion beschränkt, Personen zwischen 18 und 80 Jahren sollen davon profitieren können. Während die untere Altersbegrenzung einleuchtet, ist die willkürliche Obergrenze von 80 Lebensjahren weder begründet noch nachvollziehbar. Es handelt sich um einen Fall von Altersdiskriminierung, begangen vom Bau- und Verkehrsdepartement. Dieser unhaltbare Zustand muss behoben werden.
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Altersbegrenzungen werden gemacht, um bestimmte Zielgruppen vor Gefahren zu schützen. Im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr wird z.B. ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre ein ärztliches Attest zum Nachweis der Fahrtüchtigkeit verlangt. In diesem Fall einer Altersobergrenze rund um die Verweigerung einer Prämie als Anreiz für Klimaschutz erschliesst sich jedoch nicht, welche potenzielle Gefahr durch den Staat verhindert werden soll. Die Altersbegrenzung ist auch nicht sinnvoll hinsichtlich der Erreichung des Ziels. Es werden üblicherweise weder 19- noch 47-Jährige sein, die ihr Auto abgeben, sondern eher ältere Menschen, bei denen nicht nur der angestrebte Umwelteffekt im Vordergrund stehen dürfte; die positive Klimaauswirkung tritt jedoch auch in diesen Fällen ein. Offensichtlich handelt es sich um einen PR-Effekt, der nicht zu Ende gedacht ist. Marktschreierisches Ankünden ist das eine, eine klare Rechtsgrundlage und das umfassende Reflektieren von Aktion, Ziel, Zielpublikum und Nutzen wäre das andere. Es darf nicht sein, dass der Kanton Basel-Stadt seine älteren Einwohnerinnen und Einwohner – auch solche, welche diese Aktion nicht zu nutzen gedenken - mit einer solch willkürlichen Alterslimite stigmatisiert und diskriminiert. Es ist weiter fragwürdig, ob diese Einschränkung im Einklang mit der Kantonsverfassung steht: in Paragraph 8 Absatz 2 ist festgehalten, dass niemand des Alters wegen diskriminiert werden darf. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welches ist die gesetzliche Grundlage für diese Aktion? 2. Welches ist die gesetzliche Grundlage für die Alterslimite mit Verweigerung der Prämie an über 80-Jährige? 3. Steht diese Regelung im Widerspruch zum genannten Abschnitt der Kantonsverfassung? 4. Welches Rechtsgut soll durch diese Altersbegrenzung geschützt werden? 5. In welchen Altersgruppen erwartet der Regierungsrat die meisten Abgaben von Autos auf der Basis dieser Aktion? 6. Anerkennt der Regierungsrat die Tatsache, dass sich vorwiegend ältere Menschen überlegen, ihre Mobilitätsbedürfnisse anders als mit einem eigenen Auto zu decken? 7. Was ist der Grund, weshalb diese Altersdiskriminierung hier statuiert wird? 8. Besteht Bereitschaft, diese Diskriminierung aufzuheben? 9. Besteht Bereitschaft, wegen dieser willkürlichen Alterslimite abgelehnte Gesuche nachträglich zu bewilligen? 10. Kann der Regierungsrat nachvollziehen, dass diese Altersbegrenzung vor allem von älteren Menschen, ob sie von der Aktion betroffen sind oder nicht, als staatliche Diskriminierung empfunden wird? Annina von Falkenstein
Interpellation Nr. 44 (April 2026) betreffend Stellenwert der Geistes- und Sozialwissenschaften an der Universität Basel 26.5138.01
Bei der letzten Vergabe der Nationalen Forschungsschwerpunkte wurde kein einziges Vorhaben aus den Geistes- und Sozialwissenschaften berücksichtigt (Medienmitteilung WBF 20.01.2026). Nach lautstarken Protesten soll nun ein runder Tisch stattfinden und es wurde versprochen, nochmals eine Ausschreibung zu machen und Mittel für diese Disziplinen bereitzustellen. In dieselbe Richtung einer möglichen Geringschätzung der Geistes- und Sozialwissenschaften deuten Entscheide der Universität Basel, die Gegenstand der vorliegenden Interpellation sind. Laut Medienberichterstattung (BZ Basel 16. 03.2026) hat die Universität Basel die Chance verpasst, sich bei der exzellenten Soziologin Carolin Amlinger als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Vielmehr gelang es einer Konkurrenzinstitution, der Universität Freiburg im Breisgau, sie als Professorin zu berufen, obwohl die Soziologin auch offen gewesen wäre, ihre renommierte Forschungstätigkeit an der Universität Basel fortzusetzen, wo ihr Lebenspartner, der Soziologe Oliver Nachtwey, einen Lehrstuhl für Soziologie innehat. Amlinger und Nachtweys gemeinsam verfasste Publikationen gehören heute zu den wichtigsten Werken der zeitgenössischen Soziologie, ihre Analysen moderner Demokratien und deren Bedrohung durch autokratische und faschistische Strömungen sind allseits gefragte Orientierungshilfen, die Lesungen des Forschenden-Duos füllen Hörsäle und öffentliche Veranstaltungssäle im ganzen deutschsprachigen Raum. Die Universität Basel hat damit die Chance verpasst, sich als Volluniversität, welche sie laut dem bikantonalen Leistungsauftrag zu sein hat, neben den Life Sciences auch in den modernen Sozialwissenschaften wieder ihr Profil zu schärfen. Sie hat es auch verpasst, sich als moderne Arbeitgeberin zu positionieren, welche «Dual Careers» von Akademiker*innen ernsthaft und sichtbar ermöglicht. Im Rahmen ihrer Strategie 2020-2030 spricht die Universität von zwei strategischen Projekten, um ihren gesellschaftlichen Impact zu verstärken, einerseits dem «BioCampus Oberrhein» und dem «Forum Basiliense», einer internationalen Plattform, «um aktuelle gesellschaftlich relevante Fragestellungen im Rahmen interdisziplinärer Projekte zu behandeln». Es stellt sich die Frage, ob mit den für das Forum Basiliense zur Verfügung stehenden begrenzten Mitteln und der tiefen Priorisierung in der Öffentlichkeitsarbeit der Universität das Ziel, die Attraktivität und Sichtbarkeit der Universität Basel für die Bevölkerung, für Studierende wie auch für Nachwuchsforschende in gesellschaftlich relevanten Themen erreicht werden kann.
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Vielmehr besteht der Eindruck, dass die Sozial- und Geisteswissenschaften sowie ihre gesellschaftliche Sichtbarkeit an der Universität Basel als Feigenblatt behandelt und zunehmend an den Rand gedrängt werden. Auch medial wird wahrgenommen, dass sich die Universität in den vergangenen 15 Jahren grundlegend verändert hat und ihren Schwerpunkt eindeutig festgelegt hat (BZ Basel 13.03.2026): Drei Viertel der Mittel würden in zwei von sieben Fakultäten fliessen, in die Life-Science und in die damit verbundene Medizin. Die Universität Basel hat seit 2006 eine gemeinsame Trägerschaft und verfügt über eine Teilautonomie. Beide Kantone sind vertreten im Universitätsrat, dem Aufsichtsorgan der Universität. Sie verabschieden alle vier Jahre den Leistungsauftrag und beantragen den Parlamenten die zugehörigen Mittel. Sie bestimmen also im Wesentlichen die strategische Ausrichtung der Universität. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Stellenwert misst die Universität respektive der Regierungsrat den Geistes- und Sozialwissenschaften zu? Bilden sie weiterhin einen Schwerpunkt an der Universität, wie es der Leistungsauftrag will? Falls nicht, wann wurde das geändert und auf wessen Bestreben hin? 2. Wie hat sich die Mittelverteilung an der Universität Basel in den letzten 15 Jahren in den einzelnen Disziplinen verändert, unter Berücksichtigung des Gesamtwachstums der Studierendenzahlen und des Wachstums in den einzelnen Disziplinen? 3. Warum hat es die Universität Basel verpasst, die exzellente Soziologin Carolin Amlinger langfristig an die Universität zu binden, nicht zuletzt mit Blick auf die Tatsache, dass sie umfangreiche SNF-Gelder eingeworben hatte und nicht nur zur internationalen Sichtbarkeit und zum Forschungsoutput, sondern auch zu den Drittmitteleinnahmen der Universität, welche politisch immer wieder gefordert wird, beitrug? 4. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass es wichtig ist mit Blick auf den Leistungsauftrag der Universität als Volluniversität im Auswahlverfahren für die Nachfolge der Rektorin ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die neue Rektorin/der neue Rektor, neben den Life Sciences auch den Stellenwert der Geistes- und Sozialwissenschaften hoch gewichtet? Wird sich der Regierungsrat auch im Universitätsrat dafür einsetzen? 5. Im Entlastungspaket des Bundes (EP27) konnten die vorgesehenen Kürzungen für die Grundbeiträge an die Universitäten zwar halbiert werden. Die Kürzung wird aber immer noch vier bis fünf Millionen Franken betragen für die Universität Basel. Wie wird diese Kürzung umgesetzt? Ist die Regierung damit einverstanden, dass bei den Sozial- und Geisteswissenschaften kein Raum für weitere Kürzungen ist, ohne den Auftrag der profilierten Volluniversität zu gefährden? Barbara Heer
Interpellation Nr. 46 (Mai 2026) betreffend wie weiter mit den Pilotprojekten «Superblocks» in den Quartieren St. Johann und Matthäus 26.5147.01
Die beiden Pilotprojekte «Superblocks» in den Quartieren St. Johann und Matthäus sind für ein Jahr befristet. Nach den anfänglich intensiven Diskussionen bis zum Umsetzungsbeginn haben sich zahlreiche Quartierbewohnerinnen und -bewohner rasch und engagiert mit der neuen Situation arrangiert und begonnen, den neu gewonnenen Lebensraum aktiv zu gestalten. Dabei wurden nicht nur erhebliche zeitliche Ressourcen, sondern auch private finanzielle Mittel investiert. Es sind dadurch identitätsstiftende urbane Räume entstanden. Gemäss Regierungsrat können derartige Pilotprojekte jedoch nicht über den definierten Zeitraum hinaus weitergeführt werden. Dies sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich (Interpellation Oliver Bolliger 25.5538.02). Eine namhafte Anzahl Quartierbewohnerinnen und -bewohner hat in den vergangenen Monaten Unterschriften für eine Petition gesammelt, mit dem Ziel, die Testphase, um ein Jahr zu verlängern, damit eine transparente, vollständige und partizipative Evaluation ermöglicht werden kann. Aufgrund der parlamentarischen Agenda ist jedoch davon auszugehen, dass diese Petition erst nach dem offiziellen Abschluss der Pilotphase behandelt werden kann. Dies birgt die konkrete Gefahr, dass bei einem späteren positiven Entscheid bereits geschaffene Strukturen und Installationen zunächst zurückgebaut und danach wieder neu erstellt werden müssten. Der Regierungsrat stellte sich bisher zudem auf den Standpunkt, dass die Pilote nicht verlängert werden sollen, sondern nach einem Jahr wieder rückgebaut werden und sieht von einer erneuten Verkehrsanordnung ab (Interpellation Oliver Bolliger 25.5538.02). In der Beantwortung der Interpellation Raffaela Hanauer (25.5375.02) sagt sie zudem, dass auch während der Pilotphase Anpassungen im Sinne der «Stadt als Labor» vorgenommen werden können, abhängig von den finanziellen Ressourcen und dem Bewilligungsverfahren. Keine Auskunft gab der Regierungsrat bisher jedoch darüber, ob er im Rahmen des Tests und im Sinne der „Stadt als Labor“ weitere Massnahmen am Prüfen ist, welche direkt nach Abschluss des Tests ergriffen werden könnten. Dies wäre sowohl aus ökologischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht effizient und für die betroffenen Quartierbewohnerinnen und -bewohner könnte so die Nachvollziehbarkeit des Rückbaus gesteigert werden. Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Wird der Regierungsrat die Pilotprojekte gebietsspezifisch evaluieren?
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Wird der Regierungsrat im Sinne der «Stadt als Labor» prüfen, ob einzelne Begrünungs-, Gestaltungs- und Spielelemente oder auch Verkehrsanordnungen im Sinne von «Quick-Wins» aus der Testphase weitergeführt werden können (wo nötig mit Anpassungen)?
Ist der Regierungsrat bereit, die Evaluation der Pilotprojekte umgehend einzuleiten und prioritär durchzuführen, sodass deren Ergebnisse bereits vor Ablauf der Pilotphase vorliegen und eine nahtlose Weiterführung bei einem positiven Ergebnis der Evaluation ermöglicht werden kann?
Ist der Regierungsrat bereit, den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern Transportmöglichkeiten sowie geeignete Lagermöglichkeiten auf kantonalen Arealen zur Verfügung zu stellen, um die im Rahmen der Projekte geschaffenen Begrünungs- und Gestaltungselemente bis zu einem definitiven Entscheid zwischenlagern zu können?
Ist der Regierungsrat bereit, die Begrünungs-, Gestaltungs- und Spielelemente oder auch Verkehrsanordnungen in den zwei Pilotprojekt-Quartieren zumindest bis Ende des Sommers (ende September) zu belassen, bevor sie abgeräumt werden, falls die Evaluation noch nicht abgeschlossen ist nach Ablauf der Jahresfrist?
Sieht der Regierungsrat weitere Massnahmen vor, die sicherstellen, dass die Pilotphase nicht nur für das Rahmenkonzept, sondern auch für die zwei Pilotprojekt-Quartiere direkt erlebbare Resultate liefern wird? Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen. Brigitte Kühne
Interpellation Nr. 47 (Mai 2026) betreffend die Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler mit dem Verpflegungsangebot in den Tagesstrukturen im Sinne von§ 77b Schulgesetz 26.5161.01
Eine stetig wachsende Anzahl von Schülerinnen und Schülern der Volksschule (Schuljahr 2023/24: 5'576) nimmt das Angebot der Tagesstrukturen in Anspruch. Ein Grossteil dieser Kinder ist für die Mittagsmodule angemeldet. Woche für Woche werden kantonsweit zehntausende Mahlzeiten serviert. Von Gesetzes wegen muss die Verpflegung in den Tagesstrukturen gesund und ausgewogen sein. Eine Mittagsverpflegung aber, welche den kulinarischen Bedürfnissen der Kinder nicht entspricht, die ihnen also nicht schmeckt oder gar «gruusig» ist, verfehlt ihren Zweck. Im Jahr 2020 hat in der Stadt Luzern das Kinderparlament dem Schulamt für die Mittagsverpflegung den Schmähpreis «Saure Zitrone» verliehen, während der «Goldene Lollipop» an eine andere städtische Institution ging. Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird die Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler mit der durch die Träger der Tagesstrukturen angebotenen Mittagsverpflegung systematisch erhoben? Falls ja, in welcher Form und in welchen Intervallen? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Regierungsrat darüber vor, ob den Schülerinnen und Schülern im Kanton die in den Tagesstrukturen angebotenen Mahlzeiten tatsächlich schmecken? 3. Wird das Angebot der Mittagsverpflegung in den Tagesstrukturen periodisch evaluiert? Welche Rolle spielt dabei die «KinderMitWirkung»? Fliessen allfällige Rückmeldungen der Kinder direkt in den Qualitätsverbesserungsprozess ein? 4. Hat der Gesamtregierungsrat bereits einmal ein Mittagessen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern an einem Mittagstisch der Tagesstrukturen eingenommen? Plant der Regierungsrat, solche Besuche (z. B. mehrmals jährlich) durchzuführen, um sich persönlich von der Schmackhaftigkeit und Bekömmlichkeit der Verpflegung zu überzeugen? 5. Wie gewährleistet der Regierungsrat, dass die Meinungsäusserungen und das Feedback der Schülerinnen und Schüler im fortlaufenden Qualitätssicherungsprozess der Tagesstrukturen angemessen und nachweisbar berücksichtigt werden? 6. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass den Anforderungen von Art. 12 Abs. 1 der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) bezüglich der Mitwirkung von Kindern bei der Auswahl der Menüs und der Gestaltung der Rezepturen Genüge getan wird? 7. Würden nach Einschätzung des Gesamtregierungsrats die Schülerinnen und Schüler im Kanton dem Mittagessen der Tagesstrukturen eher den Preis «Saure Zitrone» oder «Goldener Lollipop» verleihen?
Eric Weber
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Schriftliche Anfragen
eingegangen seit der Sitzung vom 15. April 2026
Schriftliche Anfrage betreffend neue Parkmöglichkeiten in Ihrem Quartier 26.5130.01 Die Abteilung Mobilität hat Infoblätter bei Privatliegenschaften angebracht/verteilt, in denen sie auf die Parkmöglichkeiten auf privaten Autoabstellplätze verweist. Private Parkplätze können für eine Kurzzeitnutzung, Nacht- und Wochenendnutzung (Abo) oder Werktagsnutzung (Abo) über das App von ShareP oder über die Firma Parcandi gebucht und bezahlt werden. Auf der Webseite der Firma Parcandi ist vermerkt, dass der Kanton Basel-Stadt die Begleitstudie (durch die FHNW) für die Firma Parcandi finanzierte und diese somit «…… Zugang zu wichtigen Erkenntnissen und Einblicke in die verkehrlichen Wirkungen von Quartierparkings…..» erhielt. Die Unterzeichnerin bittet den Regierungsrat um Beantwortung nachstehender Fragen: 1. Wie hoch waren die Kosten der o.g. Begleitstudie. 2. Die Firma Parcandi bewirtschaftet in der ganzen Schweiz diverse private Parkplätze. Weshalb hat sich Basel-Stadt als einziger Kanton entschieden, diese Studie zu finanzieren? 3. Die Parkplätze können neben Parcandi auch auf der App von ShareP gebucht werden. Wie stehen diese 2 Firmen zueinander? Weshalb gibt es 2 verschiedene Buchungssysteme? 4. Auf der Webseite von ShareP ist auch zu lesen, dass Zugangskontrollsysteme angebracht werden mussten. (Öffnung des Garagentors, Kontrollschildkontrolle, etc.) wer hat diese Montagekosten übernommen und wieviel haben sie gekostet? 5. Was für Installationskosten sind sonst noch angefallen und wie hoch waren die Kosten dazu? 6. Wie läuft das komplette Parkplatzmanagement ab? (vom Besitzer der freien privaten Parkflächen über den Mieter bis zur Abrechnung und Verteilung der Einnahmen) 7. Wer erhält die Mieteinnahmen der Parkplätze, oder gibt es einen Verteilschlüssel und wie sieht dieser aus? 8. Recherchen haben ergeben, dass die Mietpreise dieser Parkplätze über diese Apps und Systeme bedeutend teurer sind als für die ständigen bestehenden Mieter. Was sind die Gründe? 9. In welchen Quartieren der Stadt wird dieses neue Parkmöglichkeitssystem angewandt. Ist dieses System auch in den 2 Gemeinden Riehen und Bettingen möglich? Steht der Kanton diesbezüglich bereits in Kontakt mit ihnen? 10. Sieht sich nun der Kanton durch diese neuen Parkmöglichkeiten legitimiert, weiterhin noch mehr Parkplätze auf öffentlichem Grund aufzuheben? 11. Wie macht der Kanton Werbung für diese Parkmöglichkeiten, so dass auch die Touristen, die Hotellerie, das Gewebe und die Industrie sie nutzen können? Die Unterzeichnerin bedankt sich für die Beantwortung ihrer Fragen. Jenny Schweizer
Schriftliche Anfrage betreffend Sorge um eingeschränkte Sicherheit für Riehen und Bettingen bei Tempo 30 durch die Ausbremsung von Blaulichtfahrzeugen 26.5135.01
Einsatzfahrzeuge der Sanität, Polizei und Feuerwehr haben die Aufgabe, bei Bedarf möglichst schnell vor Ort zu sein. Deshalb ist es wichtig, dass auf den Notfallachsen weiterhin Tempo 50 gilt und Tempo 30 grundsätzlich auf Quartierstrassen beschränkt werden sollte. Es kann um Leben oder Tod gehen. Das gilt auch für den Weg von Basel nach Riehen und Bettingen. Durch die geplanten Tempo-30-Abschnitte in Teilen der Bäumlihofstrasse und der Riehenstrasse sowie der Äusseren Baselstrasse sorgen sich viele Menschen in Riehen um die Sicherheit. Bei der Reduktion auf 30 verlangsamt sich der Verkehr, die Einsatzfahrzeuge müssen sich anpassen und verlieren wertvolle Zeit. Dazu gehen Fahrerinnen und Fahrer das ernsthafte Risiko ein, bei einer starken Tempoüberschreitung verurteilt zu werden. Im Kanton Basel-Stadt wurden schon Blaulichtfahrende wegen Verkehrsübertretungen mit einer Busse bestraft und mit einem Führerausweisentzug belegt. Auch der Gemeinderat Riehen hat sich klar ablehnend geäussert, wobei die Sorge um die Einsatzzeiten der Blaulichtfahrzeuge ebenfalls eine Rolle gespielt haben dürfte. Dazu ist zu bedenken, dass die Feuerwehr- und Sanitätsfahrzeuge bei Tempo 30 auf dem Rückweg länger unterwegs sind und für weitere Einsätze umso später zur Verfügung stehen. Bettingen ist auch betroffen, weil die Fahrzeuge in der Stadt zuerst wegen Tempo-30-Zonen ausgebremst werden und erst ab Eglisee Tempo 60 bzw. ab Anfang Bäumlihof wieder Tempo 50 erlaubt ist. Nicht akzeptabel für viele in Riehen und Bettingen wäre zudem eine Temporeduktion von 60 auf 50 zwischen Basel/Eglisee und Riehen/Habermatten.
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Auch wenn in Riehen bei der Äusseren Baselstrasse die Reduktion auf Tempo 30 nur für die Nacht geplant ist, bedeutet das trotzdem einen möglichen Sicherheitsverlust. Die Strecke zwischen Riehen/Habermatten und Riehen/Grenze zu Lörrach beträgt mehr als drei Kilometer. Bei einer solchen Distanz spielt die Höhe der Geschwindigkeit eine nicht zu vernachlässigbare Rolle. Die eidgenössischen Räte haben zwar beschlossen, dass das Strassenverkehrsgesetz so angepasst wird, dass Blaulichtfahrende weniger streng beurteilt werden können. Für die Strafbarkeit soll lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit herangezogen werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Was verhältnismässig ist, beurteilt bei einem Unfall die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Vermutlich wird bei der Rechtsprechung darauf geachtet werden, welches Tempolimit signalisiert ist. Somit riskieren die Blaulichtfahrenden in Tempo-30- Zonen neben dem Führerausweisentzug eine Freiheitsstrafe. Im Blick auf viele Menschen in Riehen und Bettingen, die um die Sicherheit besorgt sind, ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Problematik, dass sich auf den Notfallachsen der Verkehr durch die Reduktion auf Tempo 30 generell verlangsamt, die Einsatzfahrzeuge sich deshalb anpassen müssen und somit wertvolle Zeit verlieren? 2. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Sorge um die eingeschränkte Sicherheit von Riehen und Bettingen bei der Umsetzung der geplanten Tempo-30-Abschnitte? 3. Bleibt es zwischen Basel/Eglisee und Riehen/Habermatten bei Tempo 60? 4. Gibt es die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung situativ aufzuheben, etwa durch eine Ergänzung bei der Tempo-Signalisation? Im Sinne einer Ausnahme für Blaulichtfahrzeuge. 5. Welche Risiken gehen Blaulichtfahrende ein, wegen einer hohen Tempoüberschreitung bestraft zu werden? Thomas Widmer-Huber
Schriftliche Anfrage betreffend Steuervermeidungsstrategien im Kanton Basel- Stadt 26.5145.01
In der politischen Debatte wird regelmässig der Eindruck erweckt, dass Armutsbetroffene durch vermeintlichen Missbrauch eine zentrale Bedrohung für die öffentlichen Finanzen darstellen. Deutlich weniger thematisiert wird hingegen, in welchem Ausmass der Gesellschaft durch legale und halblegale Steuervermeidung Einnahmen entgehen. Diese Praktiken können vor allem von einkommens- und vermögensstarken Personen sowie von Unternehmen genutzt werden. Steuervermeidung basiert auf einem Wettlauf zwischen Expertinnen und Steuerberaterinnen der Vermögenden und Grossunternehmen und den Gesetzgeberinnen. Steuerberatungs-Unternehmen kennen die Lücken in den Prozessen und Verordnungen, die ihre Kundinnen nutzen können, ohne sich strafbar zu machen. Je komplexer die Situation und je schwächer die Steuerverwaltung, desto mehr Steuervermeidungsmöglichkeiten existieren tendenziell. Das Schweizer Steuersystem eröffnet zahlreiche Möglichkeiten zur Steuervermeidung: steuerfreie Kapitalgewinne, grosszügige Vorsorgeabzüge, Beteiligungs- und Holdingstrukturen, Vermögensübertragungen oder Wohnsitzverlagerungen in steuergünstige Kantone. Diese Instrumente sind legal, ihre Verteilungswirkungen ist politisch hoch relevant. Gleichzeitig gilt Steuervermeidung oft als „legitime Steuerplanung“. Artikel 127 der Bundesverfassung besagt, dass bei der Ausgestaltung der Steuern die Grundsätze der Allgemeinheit, der Gleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten sind. Steuervermeidungsmöglichkeiten bevorzugen jedoch multinationale Grosskonzerne gegenüber Klein- und Familienbetrieben und vermögende Einzelpersonen gegenüber einfachen Lohnabhängigen mit übersichtlichen Lohn- und Vermögensausweisen. Steuervermeidung ist im Unterschied zu Steuerbetrug nicht illegal, sie widerspricht aber dem Prinzip der Steuergerechtigkeit, das für die Steuerdisziplin des Gros der Steuerzahlenden wichtig ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Einnahmeverluste für den Kanton Basel-Stadt im Bereich der Steuervermeidung relevant sind. Daher bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Steuervermeidung im Kanton Basel-Stadt 1.1. Welche Formen legaler und aggressiver Steuervermeidung z. B. steuerlich begünstigte Vorsorgeinstrumente (insbesondere hohe Einkäufe in die 2. Säule und gebundene Vorsorge der Säule 3a im oberen Einkommenssegment), steuerfreie Kapitalgewinne, Beteiligungs- und Holdingstrukturen, Vermögensübertragungen, Wohnsitzverlagerungen etc.) werden im Kanton Basel-Stadt besonders häufig genutzt? Bitte Schlüsseln sie die Instrumente nach der Häufigkeit ihrer Nutzung auf. 1.2. Wie verteilen sich geltend gemachte Vorsorgeabzüge nach Einkommensdezilen? 1.3. Wie viele Steuerpflichtige nutzen bei Einkäufen in die 2. Säule und Einzahlungen in die Säule 3a die maximal zulässigen Beträge? Bitte schlüsseln Sie die letzten fünf Jahre auf. 1.4. Verfügt der Regierungsrat über Schätzungen oder Analysen, wie hoch die jährlichen Steuerausfälle durch
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solche Praktiken sind? Falls ja, welche der genannten Instrumente führen nach Einschätzung des Regierungsrats zu den grössten Steuerausfällen? Und wie hoch sind diese? Falls nein: Weshalb werden solche Schätzungen nicht vorgenommen? 1.5. Gibt es einen Prozess für die Entdeckung von Steuerschlupflöchern und die Initiierung von nötigen Reformen? 1.6. Welche Erkenntnisse liegen dem Regierungsrat zu steuerlich motivierten Wohnsitzverlagerungen von Personen mit hohem Einkommen oder Vermögen in den letzten fünf Jahren vor? 2. Unternehmensbesteuerung 2.1. Welche Auswirkungen haben konzerninterne Gewinnverschiebungen (insbesondere über Verrechnungspreise, Lizenzgebühren und konzerninterne Finanzierungen) auf die Steuerbasis im Kanton Basel-Stadt? 2.2. Welche Auswirkungen erwartet der Regierungsrat von der OECD-Mindestbesteuerung auf die Steuerbasis im Kanton Basel-Stadt im Hinblick auf konzerninterne Gewinnverlagerungen? Und haben diese finanzielle Relevanz für den Kanton? 2.3. In welchem Umfang werden die Patentbox sowie zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung im Kanton Basel-Stadt genutzt, und welche Steuerminderwirkungen resultieren daraus jährlich? 2.4. Wie verteilt sich die Nutzung dieser Instrumente nach Unternehmensgrösse und Branche? (1-50 Mitarbeitende, 51-250 Mitarbeitende, mehr als 250 Mitarbeitende) 2.5. Wie hoch ist die effektive durchschnittliche Steuerbelastung (Effective Tax Rate) von im Kanton Basel- Stadt steuerpflichtigen Unternehmen, und wie stark weicht diese von den statutarischen Steuersätzen ab? (Bezogen auf kantonale Steuern) 2.6. Wie viele personelle Ressourcen stehen für die Prüfung komplexer Unternehmensstrukturen zur Verfügung? Und wie haben sich diese in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte aufschlüsseln Abteilung und FTEs. Die FTEs zur Umsetzung des Standortpakets gern separat ausweisen. 3. Steuerhinterziehung und Nachsteuerverfahren 3.1. Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Mehreinnahmen aus Nachsteuerverfahren und straflosen Selbstanzeigen im Kanton Basel-Stadt? 3.2. Welche Indikatoren verwendet der Regierungsrat zur Einschätzung der Dunkelziffer bezüglich Steuervermeidung und Steuerhinterziehung? 3.3. Wie viel Personal wird für die Recherche bzw. Aufklärungsarbeit betreffend Nachsteuerverfahren aufgewendet? Wie hat sich der Personalbestand in den letzten zehn Jahren entwickelt? 4. Politische Gewichtung 4.1. Wie stellt sich aus Sicht des Regierungsrats das Verhältnis der finanziellen Schäden durch Steuervermeidung und Steuerhinterziehung dar? 5. Transparenz und politische Verantwortung 5.1. Welche Massnahmen plant der Regierungsrat, um Transparenz über Steuerausfälle durch Steuervermeidung und Steuerhinterziehung herzustellen? 5.2. Sieht der Regierungsrat auf kantonaler Ebene Handlungsspielräume, um aggressive Steuervermeidung und Steuerhinterziehung einzudämmen und die Steuerlast so gerechter zu verteilen? Franziska Stier
Schriftliche Anfrage betreffend Weiterentwicklung der Prävention von Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt 26.5144.01
Häusliche Gewalt stellt auch im Kanton Basel-Stadt ein erhebliches gesellschaftliches Problem dar. Polizeiliche Interventionen, wiederkehrende Gewaltzyklen sowie schwere Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten zeigen, dass Eskalationsverläufe häufig bereits im Vorfeld erkennbar sind. Internationale Studien und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern belegen, dass Femizide selten spontane Einzeltaten darstellen, sondern meist das Ende einer bekannten Gewaltentwicklung sind. Der Kanton Basel-Stadt hat in den letzten Jahren wichtige Fortschritte erzielt. Insbesondere mit dem Aufbau eines interaktiven Dashboards zu häuslicher Gewalt, der institutionellen Verankerung des Gewaltschutzes im Justiz- und Sicherheitsdepartement, dem Bedrohungsmanagement sowie Präventions- und Täterprogrammen bestehen bereits zentrale Grundlagen für Intervention und Prävention. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Insbesondere ist nicht klar, ob im Rahmen des Bedrohungsmanagements eine explizite, systematische und indikatorengestützte Erfassung von (versuchten) Femiziden sowie eine strukturierte, interdisziplinäre Auswertung schwerer Gewaltfälle erfolgt und welche Indikatoren dazu genutzt werden. Zudem erscheinen Gewaltformen wie digitale Kontrolle, Stalking und bildbasierte Gewalt (z.B. Deepfake-Pornografie) bislang nur begrenzt in Risikoanalysen integriert. Eine solche Weiterentwicklung könnte die Wirksamkeit bestehender Instrumente deutlich erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten zu berichten:
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Monitoring und Datengrundlagen 1. Wie im Kanton Basel-Stadt ein standardisiertes, indikatorengestütztes Monitoring von (versuchten) Femiziden aufgebaut bzw. in bestehende Systeme integriert werden kann bzw. was davon bereits Teil des Bedrohungsmanagements ist. 2. Welche konkreten Indikatoren und Kennzahlen geeignet sind, um Risikokonstellationen und Eskalationsverläufe frühzeitig zu erkennen (z.B. Trennungssituationen, frühere Gewaltvorfälle, Drohung, Stalking (auch digital), Kontrolle und Waffenverfügbarkeit). 3. Wie digitale Gewaltformen, insbesondere Cyberstalking, digitale Kontrolle und bildbasierte Gewalt systematisch in Monitoring und Risikoanalysen einbezogen werden können. 4. Ob und wie der Kanton bereits Daten für die Bundesstatistik zur Verfügung stellt und wie die Vergleichbarkeit mit anderen Kantonen sichergestellt wird. 5. Ob und wie eine datenschutzkonforme Verknüpfung relevanter Daten aus Polizei, Justiz, Opferhilfe und weiteren beteiligten Stellen verbessert werden kann? Früherkennung und Risikobewertung 6. Inwiefern die Polizist*innen auf den Umgang mit Formen von Cyberkriminalität und digitalem Identitätsdiebstahl geschult sind? 7. Wie bestehende Instrumente des Bedrohungsmanagements und der Gewaltprävention weiterentwickelt werden können, um spezifische Risikofaktoren für schwere und tödliche Gewalt systematischer zu identifizieren? 8. Wie ist in diesem Zusammenhang die interkantonale Zusammenarbeit gesichert? 9. Sind zusätzliche Indikatoren oder standardisierte Risikoanalysen notwendig? 10. Wie können Erkenntnisse aus verschiedenen Institutionen im Rahmen des Bedrohungsmanagements systematisch(er) in die Risikobeurteilung einfliessen? 11. Gibt es einen systematischen Austausch mit anderen Kantonen (z.B. bei Hochrisikofällen) und wenn ja, welchen? Interdisziplinäre Fallanalysen 12. Werden bereits jetzt nach schweren Fällen von häuslicher Gewalt und insbesondere nach versuchten und vollendeten Tötungsdelikten systematische, interdisziplinäre Fallanalysen geführt? 13. Wie wird der systematische Wissenstransfer aus solchen Fallanalysen in Prävention, Ausbildung und operativer Praxis sichergestellt? Nutzung bestehender Instrumente 14. Wie werden bestehende Präventions-, Interventions- und Täterprogramme sowie der systematische Einbezug von Opferhilfe, Frauenhaus etc. eingesetzt, um die Entwicklung von Indikatoren und Risikoanalysen zu verbessern? 15. Sind Anpassungen in Organisation, Zusammenarbeit oder Ressourcen notwendig, um Hochrisikofälle wirksamer zu adressieren? 16. Wie wird sichergestellt, dass bestehende Massnahmen entlang des gesamten Eskalationsverlaufs kohärent ineinandergreifen? Franziska Stier
Schriftliche Anfrage betreffend Hallenbadsanierung im Bäumlihofschulhaus 26.5143.01 Im 2028 sind die Sanierungen des Hallenbades im Bäumlihofschulhaus geplant. Im Rahmen der Sanierung im Bäumlihofschulhaus soll scheinbar die Sprung- und Tauchgrube zugeschüttet werden Die Planungen wurden ohne Konsultation der Nutzerinnen und Nutzer gemacht. Man will die bestehende Sprung- und Tauchgrube im Sportbad offensichtlich nicht mehr. Die Verantwortlichen und involvierten kantonalen Stellen haben Abklärungen scheinbar schlicht versäumt oder als nicht notwendig empfunden. Wasserfläche in Basel ist seit Jahren knapp. Neue Hallenbäder sind nicht in Aussicht. Gerade Hallenbäder mit einer Sprung- und Tauchgrube sind noch rarer. Für einen professionellen Schwimmunterricht mit Jugendlichen und Kindern, für die Rettungsschwimmausbildungen der SLRG, Tauchvereine, Unterwasser-Rugby und Synchronschwimmerinnen würde eine sinnvolle ganzjährige Trainingsmöglichkeit ohne eine mindestens 2.8m tiefe Tauchgrube wegfallen. Der Druck auf das Rialto, dem einzigen Bad mit Sprunggrube, würde massiv steigen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum wurde die Planung nicht mit den Nutzern abgestimmt? 2. Kann die Tauchgrube erhalten werden? 3. Kann die Tauchgrube auf 3.2m vertieft werden? 4. Kann die geplante Umbauzeit von 13 Monaten verkürzt werden und in das Sommerhalbjahr gelegt werden? Daniel Hettich
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Schriftliche Anfrage betreffend weitere Zahlungen des Kantons Basel-Stadt in den nationalen Solidaritätsfonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 26.5148.01
Gemäss Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG, SR 211.223.13; in Kraft seit 1. April 2017) erhalten Opfer von fürsorgerischen Zwangsmass¬nahmen und Fremdplatzierungen aus dem nationalen Fonds auf bewilligtes Gesuch hin einen Solidaritätsbeitrag von jeweils CHF 25'000. Dieser nationale Fonds wurde ursprünglich geäufnet mit CHF 300 Mio. und primär durch den Bund finanziert. Die Kantone können freiwillige Zuwendungen in den Fonds leisten; gemäss entspre¬chender Botschaft (BBl 2016 101) erachtet der Bund eine Beteiligung der Kantone im Umfang eines Drittels (also von ursprünglich total CHF 100 Mio.) als angemessen. Der Kanton Basel-Stadt hat sich 2019 - ausgehend von 240 bis am 23. Oktober 2018 eingereichten Gesuchen von Personen mit Wohnsitz im Kanton - mit CHF 2 Mio. (also mit dem vom Bund erwarteten Drittel) am nationalen Fonds beteiligt. Ursprünglich galt für die Einreichung von entsprechenden Gesuchen eine Frist bis zum 31 März 2018. Da diese Frist als unbefriedigend erachtet wurde, wurde sie per 1. November 2020 aufgehoben, d.h. Betroffene können nun zeitlich uneingeschränkt ein entsprechendes Gesuch stellen. Seit Inkrafttreten des AFZFG wurden bis Ende 2025 schweizweit total 11'949 Gesuche eingereicht; davon betrafen 402 Gesuche Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt . 162 Gesuche aus dem Kanton Basel- Stadt konnten also in der Zahlung des Kantons Basel-Stadt in den nationalen Solidaritätsfonds im Jahr 2019 aus zeitlichen Gründen noch nicht berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund und im Nachgang zu meiner Schriftlichen Anfrage betreffend einen kantonalen Solida¬ritätsfonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981(Geschäft Nr. 25.5467) bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat sich der Kanton Basel-Stadt auch hinsichtlich der weiteren bis Ende 2025 eingereichten 162 Gesuche von Personen mit Wohnsitz in unserem Kanton freiwillig mit einem Drittel am nationalen Solidaritätsfonds beteiligt (d.h. konkret mit CHF 1,35 Mio.)? Falls nicht: weshalb nicht? 2. Wird sich der Kanton Basel-Stadt auch hinsichtlich allfälliger weiterer Gesuche ab 2026 entsprechend betei¬ligen? Falls nicht: weshalb nicht? Claudia Baumgartner
Schriftliche Anfrage betreffend der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft die Bildfahndung mit KI-Tools ermöglichen 26.5151.01
Im Rahmen der unbewilligten Demonstration vom 11.10.2025 wurden in der Stadt Bern zahlreiche Straftaten (Brandstiftung, Sachbeschädigungen, Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten) begangen. Dabei wurden 18 Polizistinnen und Polizisten verletzt. Der Sachschaden, der zur Anzeige gebracht wurde, beläuft sich gemäss damaligen Kenntnissen auf über 600'000 Franken. Bei den Auswertungen von Videoaufnahmen konnten 101 Straftäterinnen oder Straftäter eindeutig bezeichnet und identifiziert werden. Weiteren 32 Personen konnten anhand von Bildmaterial eindeutig bestimmte Straftaten nachgewiesen werden. Nachdem sich die mutmasslichen Täterinnen und Täter auch nach der Ankündigung der Öffentlichkeitsfahndung nicht bei der Polizei gemeldet hatten und deren Identität nach wie vor nicht geklärt war, hatte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Publikation der verdeckten Bilder verfügt. Die Publikation der verdeckten Bilder auf der Website der Kantonspolizei Bern erfolgte am 20.03.2026. Bilder von Tatverdächtigen, die sich innert einer Frist bei der Kantonspolizei meldeten oder die identifiziert werden konnten, wurden von der Website entfernt. Nach Ablauf der Frist veröffentlichte die Kantonspolizei Bern am 30.03.2026 unverdeckte Bilder von 31 nicht identifizierten Personen, welche dringend verdächtigt werden, Straftaten an dieser Demonstration begangen zu haben1. Die Kantonspolizei bat die Bevölkerung um Hinweise zur Identität der gesuchten Personen. Wenn sich die gesuchten Personen melden oder aufgrund von Hinweisen identifiziert werden, entfernt die Polizei die Bilder von ihrer Website. Gemäss einem Artikel der Basler Zeitung2 gelang es einer Privatperson mit einer Recherche mittels KI-Tool (wie Pimeyes.com, Clearview.ai oder Lenso.ai) zwei der gesuchten Personen mit ihren Namen zu identifizieren. Nutzerinnen und Nutzer können Bilder von Personen in diese KI-Tools hochladen und die KI gleicht diese mit Bildern im Internet (Social Media-Plattformen, Unternehmens-Webseiten etc.) ab. Laut einem Schreiben des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ist die ungefragte Beschaffung von Gesichtsdaten im Internet persönlichkeitsverletzend3. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen öffentliche KI-Plattformen für die Bildfahndung nicht verwenden. Im Fall der Berner Öffentlichkeitsfahndung wäre es jedoch verhältnismässiger gewesen, hätte die Polizei KI-Tools genutzt statt die Bilder ins Internet zu stellen. Der fehlende Einsatz von KI-Tools verletzte die Persönlichkeitsrechte in diesem Fall viel stärker als die Veröffentlichung der unverdeckten Bilder der mutmasslichen Täterinnen und Täter. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn auch die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen KI-Tools für die Bildfahndung verwenden darf. Zusätzlich oder alternativ könnte für die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft eine Gesichtserkennungs-Software angeschafft werde, wie sie einige Polizeikorps verwenden. Die Kantonspolizei St. Gallen nutzt beispielsweise «Griffeye», die Kantonspolizei Aargau
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«Better Tomorrow». Diese polizeiinternen Programme sind nicht mit dem Internet verbunden und greifen nur auf eigenes Bildmaterial der Kantonspolizei resp. Staatsanwaltschaft zurück. In diesem Zusammenhang bittet der Unterzeichnende den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie sieht der Regierungsrat die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung von öffentlich zugänglichen KI- Tools für Privatpersonen zur Personensuche im Internet mittels Hochladen von Fotos von Personen ohne deren Zustimmung? 2. Kann der Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft die Bildfahndung mit öffentlich zugänglichen KI-Tools ermöglicht werden? 3. Wie müsste dazu – unter Einhaltung der bundesrechtlichen Vorschriften – die kantonale Gesetzgebung angepasst werden? 4. Falls die Benutzung von öffentlich zugänglichen KI-Tools für die Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft rechtlich nicht möglich ist: Könnte der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft alternativ eine KI- Gesichtserkennungs-Software zur Verfügung gestellt werden, um mit internen Fotobeständen Bildfahndung zu betreiben? 5. Bei welchen Delikten und unter welchen Voraussetzungen sollen künftig öffentlich zugängliche resp. interne KI-Tools für die Bildfahndung erlaubt werden? 1 https://www.police.be.ch/de/start.html?newsID=673af34c-a30c-4f7d-a199-aa8c5c43c9c9 2 https://www.bazonline.ch/bern-kantonspolizei-fahndet-nach-31-palaestina-demo-teilnehmern-347191096177 3 https://www.edoeb.admin.ch/de/11022020-ungefragte-beschaffung-von-gesichtsdaten-ist-persoenlichkeitsverletzend Christoph Hochuli
Schriftliche Anfrage betreffend Qualitätssicherung bei spezialisierten Organisationen für die Betreuung von Opfern von Menschenhandel 26.5152.01
GRETA, die Expertengruppe zur Umsetzung der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel, fordert in ihrem jüngsten Bericht zur Schweiz (2024) nationale Standards bezüglich spezialisierter Unterstützung und Unterbringung für Opfer von Menschenhandel. Aktuell wird diese Unterbringung von verschiedenen spezialisierten Organisationen sichergestellt, die mit Kantonen individuelle Vereinbarungen eingehen. Letztlich müssen also die Kantone die Qualität und Standards durch Auswahl der Organisationen und Überprüfung der Leistungen sicherstellen. Der Kanton Basel-Stadt hat laut Beantwortung der Schriftliche Anfrage Nicola Goepfert betreffend Bestandesaufnahme der Bekämpfung von Menschenhandel (25.5502.02) eine Leistungsvereinbarung mit Victras (ehemals trafficking.ch). Die Unterzeichnende hat mit Erstaunen festgestellt, dass im GRETA-Bericht qualitative Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterbringung im Schutzhaus Fortis von Victras geäussert wird: Frauen und Männer werden gemeinsam untergebracht auf engem Raum, was für Betroffene – insbesondere für Opfer sexueller Ausbeutung – problematisch sein kann. Ebenso wirf es Fragen auf, dass über Victras öffentlich nur eingeschränkt Informationen verfügbar sind, insbesondere sind auf der Website keine Informationen über Organisationsstruktur, Tätigkeiten oder Finanzierung des Vereins (z.B. Jahresbericht), und keine Angaben zu den Qualifikationen verantwortlicher Personen ersichtlich. Bei den auf der Website genannten Kompetenzen für die Personalrekrutierung fehlen fachliche oder persönliche Qualifikationen im Umgang mit Betroffenen von Menschenhanden, die häufig Traumata haben und sexualisierte Gewalt erleben mussten. Die Selbstdarstellung auf der Rekrutierungsseite wirft weitere Fragen auf: Texte und nicht zuletzt eine KI-Fotografie einer bewaffneten Frau inszenieren es als militärisch organisierten Sicherheitsdienst. Gerade vor dem Hintergrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Betroffenen wäre vielmehr zu erwarten, dass sich die Darstellung und Ausgestaltung der Angebote klar an traumasensiblen und opferschutzorientierten Standards orientieren. Die Unterzeichnende bittet die Regierung zur Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind Organisationen, die im Auftrag der Kantone im Bereich Menschenhandel tätig sind, nicht verpflichtet, transparent über ihre Organisationsstrukturen zu informieren? 2. Nach welchen Kriterien und basierend auf welchen Qualitätsstandards vergibt der Kanton Basel-Stadt Leistungsaufträge an Opferschutzorganisationen im Kontext Menschenhandel? Wie werden respektive wurden bei der letzten Auftragsvergabe die Kriterien gewichtet? 3. In welcher Form leistet Victras jährlich Rechenschaft und auf welcher Grundlage analysiert der Kanton Basel-Stadt die Umsetzung der bestehenden Leistungsvereinbarung? 4. Gibt es Einbezug von Betroffenen in Evaluation und Monitoring, um eine gender- & traumasensible Unterbringung für Betroffene von Menschenhandel im Kanton Basel-Stadt sicherzustellen? 5. Welche fachlichen Qualifikationen im Bereich sexualisierte Gewalt, Geschlechtersensibilität und Trauma sind bei der Organisation Victras auf Führungsebene und bei den Mitarbeitenden vorhanden? 6. Victras unterstützt laut Informationen auf der Website auch Behörden bei Ermittlungsaufgaben. Wie wird ein opferzentrierter Opferschutz ohne Vermischung der Interessen der Strafverfolgung gegenüber den Bedürfnissen der Opfer und ihren Rechten operativ gewährleistet?
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Kann eine Organisation, die als militärisch organisierter Sicherheitsdienst auftritt, die Bedürfnisse der Betroffenen nach Schutz und einem vertrauensvollen Umfeld erfüllen? Barbara Heer
Schriftliche Anfrage betreffend Bussen, Tram und Busse - oder besser Gratis- OeV? 26.5153.01
Viele Städte in Europa prüfen, ob der öffentliche Verkehr aus ökologischen und ökonomischen bzw. volkswirtschaftlichen Gründen kostenlos (oder für einen symbolischen Obolus) angeboten werden soll. Schwarzfahrer nehmen dies bereits heute in Basel vorweg. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Wieviele Bussen wurden in den letzten sechs Jahren (von 2020 bis 2025) pro Jahr wegen Schwarzfahrens ausgestellt?
Welche Beträge umfasst dies in den letzten sechs Jahren (von 2020 bis 2025) pro Jahr? 2.1 Wieviel davon wurde bezahlt? 2.2 Wieviel davon wurde in Betreibung gesetzt? 2.3 Wieviel davon wurde abgeschrieben?
Wie hoch war der entsprechende Lohnaufwand für Kontrolleure und in der Verwaltung pro Jahr?
Hotelgäste fahren während ihres Aufenthaltes vom Tag der Ankunft bis zur Abreise in Basel kostenlos Tram und Bus. Auf welchen Betrag werden diese Gratisbenutzungen pro Jahr beziffert? Wie werden diese von den Hotels gegenüber den BVB abgegolten? Wie ist der Verteilschlüssel zwischen BVB und BLT?
Kann die neu geplante Verbindung von der Steuerverwaltung zum Friedhof Hörnli als Charon-Linie benannt werden? Eric Weber
Schriftliche Anfrage betreffend warum beantwortet die Regierung oftmals nicht die Briefe der Bürger 26.5154.01
Der Fragestellende kann ein Lied davon singen: Rund 60 Briefe von ihm an die Basler Regierung sind nicht beantwortet worden. Die Briefe werden einfach übergangen. Mit dem Gedanken, der wird sich dann schon nicht wieder melden. Schwamm drauf. Aber es sind berechtigte Fragen, die viele Bürger Ihrer Regierung stellen. In diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Warum beantwortet die Regierung nicht die Briefe der Bürger? 2. Wieviele Anfragen per Brief hat die Regierung in 2025 erhalten? 3. Wieviele Anfragen per Email hat die Regierung in 2025 erhalten? 4. Nach welchem Prinzip werden die Fragen beantwortet? Wann erhält der Bürger z.B. keine Antwort?
Eric Weber
- Schriftliche Anfrage betreffend wieviele Bauanträge wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt 26.5155.01
Die Bürger stellen Bauanträge. 1. Wieviele Bauanträge wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt? 2. Warum wurden die Bauanträge abgelehnt? Was waren die Gründe? Eric Weber
- Schriftliche Anfrage betreffend wieviel Gelder wurden an Basler alt Regierungsräte bezahlt? 26.5156.01
Es ist bekannt, dass Regierungsräte, die nicht mehr im Amt sind, fürstliche Entschädigungen bekommen. In diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Wieviel Gelder wurden in den letzten fünf Jahren an alt Regierungsräte bezahlt? Ich bitte um eine genaue Übersicht? 2. Frau Ackermann war nur eine Legislatur im Amt. Wieviel Gelder wurden an Frau Ackermann nach ihrer
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Abwahl bezahlt? Eric Weber
- Schriftliche Anfrage betreffend wem gehört das Basler Kunstmuseum? 26.5157.01 Das Kunstmuseum ist in Basel der Touristen-Magnet. In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
Wem gehört das Gebäude des Kunstmuseums? 2. Wem gehören die Bilder des Kunstmuseums? 3. Was ist der Wert heute aller Gebäude vom Kunstmuseum Basel? 4. Was ist der Wert heute aller Bilder und Gemälde? 5. Im Kunstmuseum wird nur ein Teil ausgestellt. Wieviel Prozent der Bilder sind im Lager? Ich denke 55 % werden ausgestellt und 45 % sind im Lager? Stimmt diese Zahl in etwa? Eric Weber
- Schriftliche Anfrage betreffend Immissionsschutz in Basel 26.5158.01 Die Luftwerte werden immer wie wichtiger. In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
Wieviele Menschen arbeiten im Luft Hygieneamt Basel? 2. Wie oft wurden die Grenzwerte in 2025 überschritten? 3. Stimmt es, dass die Basler Luft immer wie schlechter wird? Eric Weber
- Schriftliche Anfrage betreffend Akteneinsichtsrecht 26.5159.01 Der Bürger hat ein Recht auf umfassende Informationen. Transparenz ist verpflichtend.
Wo überall kann ein Bürger seine Akten in Basel einsehen? 2. Was kann ein Bürger machen, wenn er mit den Akten-Notizen nicht einverstanden ist? Eric Weber
- Schriftliche Anfrage betreffend Verkauf von Fahrzeugen der Basler Polizei - Bitte um eine genaue Übersicht 26.5160.01
An diesem Fall ist etwas dran. Die Interpellation wurde kaum beantwortet. Daher jetzt diese Anfrage zum Verkauf von Basler Polizei Fahrzeugen an Private und an Polizei Mitarbeiter. 1. Wieviele sogenannt abgeschriebene Fahrzeuge wurden in den letzten zehn Jahren, sprich von 2016 bis 2025 verkauft? 2. Sie sprechen in Ihrer lnterpellations Antwort von einer tiefen dreistelligen Zahl. Ich nehme deshalb an, dass wir zwischen 100 und 200 Fahrzeugen ausgehen dürfen. Oder sind es sogar mehr als 200? 3. Wann war der Systemwechsel (Datum), auf welchen Sie sich berufen? 4. Welche zwei Systeme wurden benutzt? 5. Gibt es für die veräusserten, abgeschriebenen Fahrzeuge eurotax-Bewertungen, welche vor der Veräusserung eingeholt wurden? 6. Wie hoch ist die Differenz der Veräusserungserlöse zum eurotax-Wert in den letzten zehn Jahren zuungunsten des Kantons Basel-Stadt, also zum Nachteil der Steuerzahler? 7. Werden die jeweiligen eurotax-Bewertungen und die Verkaufsverträge der Finanzkontrolle unterbreitet? 8. Stimmt es, dass wie im Kanton Zürich ausgemusterte Fahrzeuge der Kantonspolizei Basel-Stadt an - dem Korps - nahestehenden Personen für zehntausend Franken unter dem effektiven Wert, das heisst viel zu günstig verscherbelt werden? Eric Weber