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title: "Basler Grossrat befasst sich mit zwei Volksinitiativen zu Pharmafonds und vergünstigtem ÖV, diversen Klimaschutz- und Sozialvorstössen, späterem Schulstart für Jugendliche, E-Voting-Alternativen, und digitaler Gewaltprävention. Vielfalt an parlamentarischen Vorstössen zu zentralen gesellschaftlichen und politischen Themen."
sdDatePublished: "2026-04-24T09:46:00Z"
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Basler Grossrat befasst sich mit zwei Volksinitiativen zu Pharmafonds und vergünstigtem ÖV, diversen Klimaschutz- und Sozialvorstössen, späterem Schulstart für Jugendliche, E-Voting-Alternativen, und digitaler Gewaltprävention. Vielfalt an parlamentarischen Vorstössen zu zentralen gesellschaftlichen und politischen Themen.

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

Einberufung des Grossen Rates

Basel, 24. April 2026

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am
Mittwoch, 6. Mai 2026, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr
sowie am
Mittwoch, 20. Mai 2026, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr
in ordentlicher Session zur Behandlung der vorliegenden Geschäfte
im Rathaus, versammeln.

Die Präsidentin:
Gianna Hablützel-Bürki

Die Präsidentin schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor:
1.
Mitteilungen und Genehmigung der Tagesordnung

2.
Entgegennahme der neuen Geschäfte

3.
Wahl eines Mitglieds der Regiokommission (Nachfolge Mahir Kabakci, SP)

4.
Wahl eines Mitglieds des Erziehungsrates (Nachfolge Marco Natoli,
Mitte/EVP)

Ratschläge und Berichte (nach Departementen geordnet) sowie Berichte zu
Petitionen

5.
Kantonale Volksinitiative "Pharma für Alle (Basler Pharma-Fonds)", Bericht
zur rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen, Bericht des RR

GD
25.2052.01
6.
Kantonale Volksinitiative "Initiative für ein U-Abo für alle in Basel-Stadt
wohnhaften Personen zum Preis von 1 Fr. pro Tag", Bericht zur rechtlichen
Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen, Bericht des RR

BVD
25.0376.01
7.
Ausgabenbewilligung zur Zwischennutzung «Am Birsigbogen» 2026 bis
2030, Ausgabenbericht des RR
UVEK
PD
24.0971.01
8.
Ausgabenbewilligung zur Anpassung/Aktualisierung des Gesamtkonzeptes
öffentliche Toilettenanlagen sowie Motion Oliver Thommen und Konsorten
betreffend vermehrte WC-Anlagen im öffentlichen Raum, Ratschlag des RR
UVEK
BVD
25.1798.01
21.5510.03
9.
«Areal Aeschenplatz 6»; Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung des
Wohnanteils sowie Abweisung einer Einsprache im Bereich Aeschenplatz, St.
Alban-Anlage, Engelgasse und Gartenstrasse, Ratschlag des RR
BRK
BVD
25.1707.01
10.
Ausgabenbewilligung für eine Finanzhilfe in Form eines Investitionsbeitrags
zum Umbau und zur Sanierung unter Erhalt des historischen Charakters der
Liegenschaft St. Johanns-Vorstadt 48, Ausgabenbericht des RR
BRK
BVD
26.0190.01

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

2

11.
Petition P472 "Kumm guet haim! - Für ein sicheres Basel", Bericht der PetKo
PetKo

23.5554.02
12.
Petition P497 "Manifest für Null Verkehrstote in Basel - Vision Zero", Bericht
der PetKo
PetKo

25.5172.02
Neue Interpellationen

13.
Neue Interpellationen. Behandlung am 6. Mai 2026, 15.00 Uhr

Motionen: (siehe Seiten 15 bis 16)

14.
Motion 1 Laurin Hoppler und Konsorten betreffend späteren Schulbeginn am
Morgen an der Sekundarstufe I und II, dem ZBA und den Berufsschulen im
Kanton Basel-Stadt

26.5094.01
15.
Motion 2 Lisa Mathys und Konsorten betreffend Umsetzungsplanung zur
Erreichung der Biodiversitätsziele durch die Immobilien Basel-Stadt

26.5100.01
Anzüge: (siehe Seiten 17 bis 24)

16.
Anzug 1 Brigitte Gysin und Sandra Bothe betreffend Einführung einer
stufengerechten Nachtsperrung bei eduBS-Books

26.5096.01
17.
Anzug 2 Sandra Bothe und Brigitte Gysin betreffend Evaluation des
Einsatzes digitaler Instrumente an den Schulen des Kantons Basel-Stadt

26.5097.01
18.
Anzug 3 Georg Mattmüller und Konsorten betreffend Versorgungslücken bei
Spitex-Leistungen für Personen unter 65 Jahren

26.5107.01
19.
Anzug 4 Joël Thüring und Lydia Isler-Christ betreffend Sicherstellung der
Information der Bevölkerung in Schutzräumen nach der geplanten
Abschaltung des UKW-Notfallradios (IBBK)

26.5109.01
20.
Anzug 5 Lea Wirz und Konsorten betreffend eine nachhaltige, gesunde und
lokal verankerte Ernährungspolitik im Kanton Basel-Stadt

26.5108.01
21.
Anzug 6 Luca Urgese und Konsorten betreffend Abstimmungsmöglichkeiten
für Menschen mit einer Behinderung und Auslandsschweizer
Stimmberechtigte

26.5110.01
22.
Anzug 7 Brigitta Gerber und Konsorten betreffend Reparieren statt
Wegwerfen - Reparaturbonus auch für Basel

26.5111.01
23.
Anzug 8 Annina von Falkenstein und Konsorten betreffend Sicherung von
Suizidhotspots

26.5112.01
24.
Anzug 9 Barbara Heer und Konsorten betreffend Beschleunigung der
Wiederherstellung des öffentlichen Verkehrs rund um Kundgebungen

26.5113.01
25.
Anzug 10 Fleur Weibel und Konsorten betreffend bessere
Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr rund um Kundgebungen

26.5114.01
Schreiben und schriftliche Beantwortung von Interpellationen
(nach Departementen geordnet)

26.
Motion Jean-Luc Perret und Konsorten für den unterirdischen Schutz von
Grünanlagenzonen; Motion Rudolf Rechsteiner und Konsorten betreffend
Bewilligungsbefreiung für Solaranlagen; Anzug Béla Bartha und Konsorten
betreffend Ergänzung des Baumschutzgesetzes: Nicht nur die Anzahl,
sondern auch der ökologische Wert des Baumbestandes in BS muss
geschützt werden, um dessen Klimawirkung zu erhalten; Zwischenbericht des
RR

BVD
23.5217.03
13.5293.05
23.5349.03

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

3

27.
Anzug Daniel Hettich und Konsorten betreffend Regionales
Logistikflächenkonzept, Schreiben des RR

BVD
21.5837.04
28.
Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Prüfung einer Aufhebung von
Tram- und Bushaltestellen zur Attraktivitätssteigerung eines schnelleren
Tram- und Busnetzes in Basel-Stadt, Schreiben des RR

BVD
19.5429.04
29.
Interpellation Nr. 21 Joël Thüring betreffend missachtet Regierungsrätin
Esther Keller bei Rekursentscheiden der Freizeitgartenkommission infolge
eigener Abwesenheit das Gesetz, Schreiben des RR

BVD
26.5084.02
30.
Interpellation Nr. 40 Annina von Falkenstein betreffend Altersdiskriminierung
durch das Bau- und Verkehrsdepartement bei der Autoabgabe-Prämie für
Klimaziele, Schreiben des RR

BVD
26.5127.02
31.
Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Massnahmen gegen den
illegalen Drogenhandel rund um die Kaserne, den Erasmusplatz und den
Claraplatz, Schreiben des RR

JSD
23.5253.02
32.
Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend Sensibilisierung der
friedlich Demonstrierenden und Abstand von Vermummten und Personen mit
Schutzausrüstungen und Anzug Fleur Weibel und Konsorten betreffend
Deeskalation bei Kundgebungen, Schreiben des RR

JSD
23.5214.02
23.5472.02
33.
Anzug Christian von Wartburg und Konsorten betreffend Verbesserung der
Veloverkehrssicherheit, Schreiben des RR

JSD
21.5431.03
34.
Interpellation Nr. 39 Edibe Gölgeli betreffend Deepfakes, pornografische
Inhalte und digitale sexualisierte Gewalt im Kanton Basel-Stadt, Schreiben
des RR

JSD
26.5126.02
35.
Motion Beat Braun und Konsorten betreffend Erhöhung der ambulanten
psychotherapeutischen Versorgungsplätze, Bericht des RR

GD
24.5303.03
36.
Anzug Christine Keller und Konsorten betreffend Zertifizierung von Alters-
und Pflegeheimen in "Qualität in Palliative Care", Schreiben des RR

GD
24.5066.02
37.
Anzug Amina Trevisan und Konsorten betreffend Palliativ Care und Migration
bzw. diversitätssensitive Palliative Care, Schreiben des RR

GD
24.5061.02
38.
Anzug Jessica Brandenburger und Konsorten betreffend Massnahmen zur
Unterstützung von Long Covid Erkrankten, Schreiben des RR

GD
24.5060.02
39.
Anzug Sarah Wyss betreffend die KIS muss im Akut-Spital bleiben - jetzt
muss der Kanton handeln und Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten
betreffend Niederschwelliger Zugang zur Kriseninterventionsstation (KIS),
Schreiben des RR

GD
19.5343.05
22.5467.04
40.
Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Lobbying des Regierungsrates
für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das
anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor des EuroAirport, Bericht des
RR

WSU
20.5434.03
41.
Anzug Melanie Eberhard und Konsorten betreffend Rechtsberatung im
Sozialhilferecht, Schreiben des RR

WSU
24.5474.02
42.
Motion der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission sowie der Bau- und
Raumplanungskommission zum Sanierungsprojekt Kunsteisbahn
Margarethen und Ausgabenbewilligung für die Gesamtsanierung der
Kunsteisbahn Margarethen sowie Anzug Mustafa Atici und Konsorten
betreffend Zukunft der Kunsteisbahn Margarethen, Zwischenbericht des RR

ED
22.5065.04
19.1663.04
15.5249.06
43.
Interpellation Nr. 44 Barbara Heer betreffend Stellenwert der Geistes- und
Sozialwissenschaften an der Universität Basel, Schreiben des RR

ED
26.5139.02

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

4

44.
Motion Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass eines
Whistleblowing Gesetzes, Zwischenbericht des RR

FD
23.5271.03
45.
Interpellation Nr. 30 Eric Weber betreffend Öffentlichkeitsprinzip, Schreiben
des RR

PD
26.5093.02

Traktandierte Geschäfte nach Dokumentennummern sortiert:

19.5343.05
39

23.5214.02
32

24.5060.02
38

25.1707.01
9

26.5093.02
45
19.5429.04
28

23.5217.03
26

24.5061.02
37

25.1798.01
8

26.5126.02
34
20.5434.03
40

23.5253.02
31

24.5066.02
36

25.2052.01
5

26.5127.02
30
21.5431.03
33

23.5271.03
44

24.5303.03
35

25.5172.02
12

26.5139.02
43
21.5837.04
27

23.5554.02
11

24.5474.02
41

26.0190.01
10

22.5065.04
42

24.0971.01
7

25.0376.01
6

26.5084.02
29

5

Geschäftsverzeichnis
Neue Ratschläge, Berichte und Vorstösse

Tagesordnung
Komm.
Dep.
Dokument
1.
Petition P472 "Kumm guet haim! - Für ein sicheres Basel", Bericht der
PetKo
PetKo

23.5554.02
2.
Petition P497 "Manifest für Null Verkehrstote in Basel - Vision Zero",
Bericht der PetKo
PetKo

25.5172.02
3.
Kantonale Volksinitiative "Pharma für Alle (Basler Pharma-Fonds)",
Bericht zur rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen, Bericht
des RR

GD
25.2052.01
4.
Kantonale Volksinitiative "Initiative für ein U-Abo für alle in Basel-Stadt
wohnhaften Personen zum Preis von 1 Fr. pro Tag", Bericht zur
rechtlichen Zulässigkeit und zum weiteren Vorgehen, Bericht des RR

BVD
25.0376.01
5.
Motion der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission sowie der Bau-
und Raumplanungskommission zum Sanierungsprojekt Kunsteisbahn
Margarethen und Ausgabenbewilligung für die Gesamtsanierung der
Kunsteisbahn Margarethen sowie Anzug Mustafa Atici und Konsorten
betreffend Zukunft der Kunsteisbahn Margarethen, Zwischenbericht des
RR

ED
22.5065.04
19.1663.04
15.5249.06
6.
Motion Christian von Wartburg und Johannes Sieber betreffend Erlass
eines Whistleblowing Gesetzes, Zwischenbericht des RR

FD
23.5271.03
7.
Anzug Melanie Eberhard und Konsorten betreffend Rechtsberatung im
Sozialhilferecht, Schreiben des RR

WSU
24.5474.02
8.
Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Lobbying des
Regierungsrates für Verhandlungen des Bundesrates mit dem
französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer
Sektor des EuroAirport, Bericht des RR

WSU
20.5434.03
9.
Anzug Christian von Wartburg und Konsorten betreffend Verbesserung
der Veloverkehrssicherheit, Schreiben des RR

JSD
21.5431.03
10.
Motion Beat Braun und Konsorten betreffend Erhöhung der ambulanten
psychotherapeutischen Versorgungsplätze, Bericht des RR

GD
24.5303.03
11.
Anzug Christine Keller und Konsorten betreffend Zertifizierung von
Alters- und Pflegeheimen in "Qualität in Palliative Care", Schreiben des
RR

GD
24.5066.02
12.
Anzug Amina Trevisan und Konsorten betreffend Palliativ Care und
Migration bzw. diversitätssensitive Palliative Care, Schreiben des RR

GD
24.5061.02
13.
Anzug Jessica Brandenburger und Konsorten betreffend Massnahmen
zur Unterstützung von Long Covid Erkrankten, Schreiben des RR

GD
24.5060.02
14.
Anzug Sarah Wyss betreffend die KIS muss im Akut-Spital bleiben - jetzt
muss der Kanton handeln und Anzug Melanie Nussbaumer und
Konsorten betreffend Niederschwelliger Zugang zur
Kriseninterventionsstation (KIS), Schreiben des RR

GD
19.5343.05
22.5467.04

Überweisung an Kommissionen

15.
Nachtragskredit zur Umsetzung der Gebührenreduktion im
Einbürgerungsverfahren gemäss § 15 FHG, Bericht des RR
FKom
JSD
26.0401.01
16.
Ausgabenbewilligung für einen Finanzierungsbeitrag an die
Wärmeverbund Riehen AG (WVR) zum Ausbau der leitungsgebundenen
Wärmeversorgung des WVR, Ratschlag des RR
UVEK
WSU
26.0092.01
17.
Ausgabenbewilligung für das Tram Margarethenverbindung;
Partnerschaftliches Geschäft, Ratschlag des RR
UVEK
BVD
26.0224.01

6

18.
Projektierung und Einführung eines ersten Teils des Zielnetzes Tempo
30 und Motion Raphael Fuhrer und Konsorten betreffend integrale
Signalisation von Tempo 30 in Basel-Stadt mit gleichzeitiger
Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs gemäss Kantonsverfassung
§30 und Anzug Brigitte Heilbronner und Konsorten betreffend Tempo 30
in der ganzen Stadt Basel während der Nacht und Anzug Georg
Mattmüller und Konsorten betreffend flankierende Massnahmen im
Wettsteinquartier zum Schutze der Wohnqualität und Anzug Michael
Wüthrich und Konsorten betreffend Einführung von Tempo 30 in der
Grenzacherstrasse im Umfeld der Kindergarten an der Kreuzung Peter
Rot-Strasse sowie Anzug Lea Steinle und Konsorten betreffend Tempo
30 in der Erlenstrasse, Ausgabenbericht des RR
UVEK
BVD
25.2044.01
21.5840.04
11.5306.10
16.5304.06
13.5431.08
18.5421.05
19.
Universitätsspital Basel (USB): Information über die Rechnung 2025,
Bericht des RR
GSK
GD
26.0511.01
20.
Investitionen Universitätsspital Basel (USB) – Umwidmung des
Darlehens zur Mitfinanzierung des Neubaus Klinikum 3 sowie
Nachtragskredit für die Auszahlung der Darlehen an das
Universitätsspital Basel (USB), Bericht des RR
FKom /
GSK
GD
23.1367.03
26.0541.01
21.
Teilrevision des Gesetzes über die öffentlichen Spitäler des Kantons
Basel-Stadt (Öffentliche Spitäler-Gesetz, ÖSpG) sowie Motion der
Gesundheits- und Sozialkommission betreffend Kenntnisgabe der
Eignerstrategien der öffentlich-rechtlichen Spitäler an den Grossen Rat
und Motion Stefan Wittlin und Konsorten betreffend Bewilligung von
Grossinvestitionen der öffentlichen Spitäler durch den Grossen Rat,
Ratschlag des RR
GSK
GD
24.1391.01
23.5324.03
23.5297.03
22.
Teilrevision des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (Stand Mai
2022); Übertragung von Aufgaben an Dritte, Ratschlag des RR
BKK
PD
26.0508.01
23.
Petition P511 «Petition Superblock Tests: Weiterführung statt Rückbau»
PetKo

26.5164.01
24.
Petition P512 «Petition Raum für Alle – für eine kluge Parkraumpolitik in
Basel»
PetKo

26.5165.01

An den Parlamentsdienst zur späteren Traktandierung

25.
Kantonale Volksinitiative "für die Einrichtung eines Sammlungszentrums
im Rundhofgebäude der Messe Basel (Sammlungszentrum-
Volksinitiative)", Bericht der WAK
WAK
WSU
24.1910.04
26.
Ausgabenbewilligung zur Sanierung des Petersplatzes sowie Anzug
Claudio Miozzari und Konsorten betreffend Veloweg auf dem
Petersplatz, Bericht der UVEK
UVEK
BVD
25.0497.02
20.5289.05
27.
Ausgabenbewilligung für die Umgestaltung des Riehenrings von der
Drahtzugstrasse bis zur Brombacherstrasse im Rahmen der Erhaltung,
Bericht der UVEK
UVEK
BVD
25.0159.02
28.
Anzug Christoph Hochuli und Konsorten betreffend
Ergänzungsleistungen für in Heimen lebende Personen, Schreiben des
RR

WSU
24.5142.02
29.
Motion Nicola Goepfert und Konsorten für Überbrückungsbeiträge in
zeitlich befristeten Notlagen für Sans-Papiers, Stellungnahme des RR

WSU
25.5519.02
30.
Motion Christoph Hochuli und Konsorten für die Schaffung eines
Frauenhausgesetzes sowie eine Erhöhung der Schutzplätze und der
Finanzierung der Frauenhäuser, Stellungnahme des RR

JSD
25.5492.02
31.
Anzug der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission betreffend
ergänzende Velomassnahmen zur Sanierung St. Jakobs-Strasse,
Zeughaus – Birsstrasse, Schreiben des RR

BVD
20.5419.04
32.
Anzüge:

1.
Regiokommission betreffend Städtepartnerschaft als Beitrag zur
europäischen Kohäsion

26.5141.01

2.
Tobias Christ und Leoni Bolz betreffend Klimaziel 2037 erreichen:
Pilotprojekt für eine nachhaltige urbane Mobilität

26.5142.01

3.
Raffaela Hanauer und Konsorten betreffend Massnahmen für ein
einfaches Parkieren des Gewerbes

26.5163.01

7

Kenntnisnahme

33.
Rücktritt von Mahir Kabakci als Mitglied der Regiokommission und der
Delegation des Districtsrats

26.5149.01
34.
Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend Verlängerung der Frist für
die Festlegung von Abstimmungen (stehen lassen), Schreiben der JSSK
JSSK

18.5190.06
35.
Anzug Mahir Kabakci und Konsorten betreffend die rechtliche
Nichtdiskriminierung der ausländischen Bevölkerung im Kanton Basel-
Stadt durch Wohnbaugenossenschaften auf Land des Kantons
(stehen lassen), Schreiben des RR

FD
21.5490.03
36.
Anzug Pascal Pfister und Konsorten betreffend ambulant begleitete
Arbeit für Personen mit behinderungsbedingten Einschränkungen
(Supported Employment), Schreiben des RR

WSU
24.5055.02
37.
Schriftliche Anfrage Lisa Mathys betreffend Umsetzung der
beschlossenen begleitenden Massnahmen in der Begegnungszone St.
Alban-Vorstadt, Schreiben des RR

BVD
26.5009.02
38.
Schriftliche Anfrage Eric Weber betreffend wie hoch ist der Schaden bei
der Basler Kantonalbank, Schreiben des RR

FD
25.5562.02
39.
Anzug Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend die
Lärmschutzmassnahmen entlang der Osttangente (stehen lassen),
Schreiben des RR

WSU
10.5242.08
40.
Anzug Georg Mattmüller und Konsorten betreffend Finanzierung von
spezialisierter Palliativ-Pflege in kantonalen Pflegeheimen (stehen
lassen), Schreiben des RR

GD
24.5067.02
41.
Anzug Tim Cuénod und Konsorten betreffend bessere und attraktivere
Erreichbarkeit der Sportanlagen St. Jakob vom Gundeli/Dreispitz her
(stehen lassen), Schreiben des RR

BVD
22.5086.03
42.
Anzug Beda Baumgartner und Konsorten betreffend Einführung der
Volksanregung (stehen lassen), Schreiben des RR

PD
19.5517.04
43.
Schriftliche Anfrage Alex Ebi betreffend Schaufenster-Werbung in
Ladengeschäften, Schreiben des RR

BVD
26.5030.02
44.
Schriftliche Anfrage Daniel Gmür betreffend wie viele Rekursinstanzen
hat das ordentliche basel-städtische Verwaltungsverfahren wirklich,
Schreiben des RR

JSD
26.5012.02
45.
Schriftliche Anfrage Brigitte Kühne betreffend Fortschritt bei der
Elektrifizierung des MIV-Bestands, Schreiben des RR

BVD
26.5024.02
46.
Schriftliche Anfrage Christoph Hochuli betreffend
Verkehrsbehinderungen an der Kreuzung
Missionsstrasse/Schützengraben, Schreiben des RR

BVD
26.5011.02
47.
Schriftliche Anfrage Oliver Bolliger betreffend direkte Verrechnung der
Kostenbeteiligung durch das Amt für Sozialbeiträge des Kantons Basel-
Stadt, Schreiben des RR

WSU
26.5021.02
48.
Schriftliche Anfrage Lisa Mathys betreffend Wissenstransfer von der
Wissenschaft in die Politik - Realitätscheck und Verbesserungspotenzial,
Schreiben des RR

PD
26.5025.02

8
Beim Parlamentsdienst zur Traktandierung liegende Geschäfte

1.
Motion Jean-Luc Perret und Konsorten für den unterirdischen Schutz von
Grünanlagenzonen; Motion Rudolf Rechsteiner und Konsorten betreffend
Bewilligungsbefreiung für Solaranlagen; Anzug Béla Bartha und Konsorten
betreffend Ergänzung des Baumschutzgesetzes: Nicht nur die Anzahl,
sondern auch der ökologische Wert des Baumbestandes in BS muss
geschützt werden, um dessen Klimawirkung zu erhalten; Zwischenbericht
des RR (vom 15. April 2026)

BVD
23.5217.03
13.5293.05
23.5349.03
2.
Anzug Daniel Hettich und Konsorten betreffend Regionales
Logistikflächenkonzept, Schreiben des RR (vom 15. April 2026)

BVD
21.5837.04
3.
Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Prüfung einer Aufhebung von
Tram- und Bushaltestellen zur Attraktivitätssteigerung eines schnelleren
Tram- und Busnetzes in Basel-Stadt, Schreiben des RR
(vom 15. April 2026)

BVD
19.5429.04
4.
Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend Sensibili-sierung
der friedlich Demonstrierenden und Abstand von Vermummten und
Personen mit Schutzausrüstungen und Anzug Fleur Weibel und Konsorten
betreffend Deeskalation bei Kundgebungen, Schreiben des RR
(vom 15. April 2026)

JSD
23.5214.02
23.5472.02
5.
Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Massnahmen gegen den
illegalen Drogenhandel rund um die Kaserne, den Erasmusplatz und den
Claraplatz, Schreiben des RR (vom 15. April 2026)

JSD
23.5253.02
6.
Motionen: (15. April 2026)

1.
Laurin Hoppler und Konsorten betreffend späteren Schulbeginn am
Morgen an der Sekundarstufe I und II, dem ZBA und den
Berufsschulen im Kanton Basel-Stadt

26.5094.01

2.
Lisa Mathys und Konsorten betreffend Umsetzungsplanung zur
Erreichung der Biodiversitätsziele durch die Immobilien Basel-Stadt

26.5100.01
3.
Anzüge: (15. April 2026)

1. Brigitte Gysin und Sandra Bothe betreffend Einführung einer
stufengerechten Nachtsperrung bei eduBS-Books

26.5096.01

2. Sandra Bothe und Brigitte Gysin betreffend Evaluation des Einsatzes
digitaler Instrumente an den Schulen des Kantons Basel-Stadt

26.5097.01

3. Georg Mattmüller und Konsorten betreffend Versorgungslücken bei
Spitex-Leistungen für Personen unter 65 Jahren

26.5107.01

4. Joël Thüring und Lydia Isler-Christ betreffend Sicherstellung der
Information der Bevölkerung in Schutzräumen nach der geplanten
Abschaltung des UKW-Notfallradios (IBBK)

26.5109.01

5. Lea Wirz und Konsorten betreffend eine nachhaltige, gesunde und lokal
verankerte Ernährungspolitik im Kanton Basel-Stadt

26.5108.01

6. Luca Urgese und Konsorten betreffend Abstimmungsmöglichkeiten für
Menschen mit einer Behinderung und Auslandsschweizer
Stimmberechtigte

26.5110.01

7. Brigitta Gerber und Konsorten betreffend Reparieren statt Wegwerfen -
Reparaturbonus auch für Basel

26.5111.01

8. Annina von Falkenstein und Konsorten betreffend Sicherung von
Suizidhotspots

26.5112.01

9. Barbara Heer und Konsorten betreffend Beschleunigung der
Wiederherstellung des öffentlichen Verkehrs rund um Kundgebungen

26.5113.01

10. Fleur Weibel und Konsorten betreffend bessere Fahrgastinformationen
im öffentlichen Verkehr rund um Kundgebungen

26.5114.01

9
4.
Motion Jean-Luc Perret und Konsorten für den unterirdischen Schutz von
Grünanlagenzonen; Motion Rudolf Rechsteiner und Konsorten betreffend
Bewilligungsbefreiung für Solaranlagen; Anzug Béla Bartha und Konsorten
betreffend Ergänzung des Baumschutzgesetzes: Nicht nur die Anzahl,
sondern auch der ökologische Wert des Baumbestandes in BS muss
geschützt werden, um dessen Klimawirkung zu erhalten; Zwischenbericht
des RR (15. April 2026)

BVD
23.5217.03
13.5293.05
23.5349.03
5.
Anzug Daniel Hettich und Konsorten betreffend Regionales
Logistikflächenkonzept, Schreiben des RR (15. April 2026)

BVD
21.5837.04
6.
Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Prüfung einer Aufhebung von
Tram- und Bushaltestellen zur Attraktivitätssteigerung eines schnelleren
Tram- und Busnetzes in Basel-Stadt, Schreiben des RR (15. April 2026)

BVD
19.5429.04
7.
Interpellation Nr. 21 Joël Thüring betreffend missachtet Regierungsrätin
Esther Keller bei Rekursentscheiden der Freizeitgartenkommission infolge
eigener Abwesenheit das Gesetz, Schreiben des RR (15. April 2026)

BVD
26.5084.02
8.
Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend Sensibili-sierung
der friedlich Demonstrierenden und Abstand von Vermummten und
Personen mit Schutzausrüstungen und Anzug Fleur Weibel und Konsorten
betreffend Deeskalation bei Kundgebungen, Schreiben des RR
(15. April 2026)

JSD
23.5214.02
23.5472.02
9.
Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend Massnahmen gegen den
illegalen Drogenhandel rund um die Kaserne, den Erasmusplatz und den
Claraplatz, Schreiben des RR (15. April 2026)

JSD
23.5253.02

10

Bei Kommissionen liegen

Dokumenten

Nr.

 Ratsbüro

1.
Anzug Oliver Thommen und Konsorten betreffend die Beantwortung von Interpellationen
(11. Dezember 2024 an Ratsbüro)
24.5214.01
2.
Anzug Salome Bessenich und Konsorten betreffend Transparenz und Publikation der
grossrätlichen Entschädigungen für alle (22. Januar 2025 an Ratsbüro)
24.5475.01
3.
Anzug Claudio Miozzari und Konsorten betreffend Einführung eines Gerichtsanzugs
(12. November 2025 an Ratsbüro)
25.5387.01
4.
Daniel Albietz betreffend Bereitstellung und Publikation mündlicher Interpellationsantworten
(18. Dezember 2025 an Ratsbüro)
25.5470.01
5.
Daniel Albietz betreffend Präsenzfeststellung an Grossratssitzungen
(18. Dezember 2025 an Ratsbüro)
25.5471.01

Geschäftsprüfungskommission (GPK)

6.
Parlamentarischen Untersuchungskommission Biozentrum (PUK), Schlussbericht des RR
(11. Dezember 2024 an GPK)
21.5652.03

Finanzkommission (FKom)

keine

Petitionskommission (PetKo)

7.
Petition P472 "Kumm guet heim! - Für ein sicheres Basel" (6. Dezember 2023 an PetKo)
23.5554.01
8.
Petition P485 "Fernwärme auch für Grossbasel-West" (16. Oktober 2024 an PetKo / 11. Juni
2025 an RR zur Stellungnahme)
24.5443.01
9.
Petition P490 "Für mehr Freizeit und eine bessere Balance im Schulalltag"
(11. Dezember 2024 an PetKo / 17. September 2025 an RR zur Stellungnahme)
24.5490.01
10. Petition P492 "Keine Gebührenwillkür in Basel! Nein zu überhöhten Parkkartenpreisen"
(11. Dezember 2024 an PetKo / 18. Dezember 2025 an RR zur Stellungnahme)
24.5493.01
11. Petition P497 "Vision Zero - für null Verkehrstote in Basel" (9. April 2025 an PetKo)
25.5172.01
12. Petition P499 «Höhere Kinderabzüge – Jetzt!» (14. Mai 2025 an PetKo)
25.5190.01
13. Petition P500 "Roche, Novartis und UBS: Gleichstellung, Diversität und Inklusion sind auch
euer Business" (25. Juni 2025 an PetKo)
25.5294.01
14. Petition P501 «Erhalt des Strassenraums an den Ecken Paradieshofstrasse –
Göschenenstrasse» (15. Oktober 2025 an PetKo)
25.5390.01
15. Petition P502 "Für unsere Kinder: Rauchfreie Haltestellen, Schulen und Spielplätze in Basel"
(12. November 2025 an PetKo)
25.5478.01
16. Petition P503 «Für gute Arbeitsbedingungen im Heim!» (10. Dezember 2025 an PetKo)
25.5505.01
17. Petition P504 «Umbau des Isaak-Iselin Schulhaus» (10. Dezember 2025 an PetKo)
25.5523.01

11

18. Petition P505 «Internationaler Busbahnhof: Visitenkarte für Basel»
(10. Dezember 2025 an PetKo)
25.5524.01
19. Petition P506 «Für den Erhalt der städtebaulichen Struktur des Gevierts Kluserstrasse-
Marschalkenstrasse-Berner Ring und der bestehenden Parkplätze (7. Januar 2026 an PetKo)
25.5588.01
20. Petition P507 «Schluss mit dem Stau! Wir brauchen endlich Entlastung»
(4. Februar 2026 an PetKo)
26.5020.01
21. Petition P508 «Entlastung der Buslinie 34 für den Schulstandort Hirzbrunnen/Bäumlihof»
(4. Februar 2026 an PetKo)
26.5023.01
22. Petition P509 «Innere Wettsteinallee: Keine Einbahnstrasse – kein totales Fahrverbot!»
(11. März 2026 an PetKo)
26.5074.01
23. Petition P510 «Für den Erhalt des Bio-Gemüsekiosks und des Stadtgartens am Allschwilerplatz
in Basel» (15. April 2026 an PetKo)
26.5119.01

Wahlvorbereitungskommission (WVKo)

24. Rücktritt von Monika Guth Eichner als Richterin am Strafgericht per 20. April 2026
(15. April 2026 an WVKo)
26.5140.01
25. Rücktritt von Eva Sofia Hersberger als Richterin am Strafgericht per 16. April 2026
(22. April 2026 an WVKo)
26.5150.01

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK)

26. Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend Verlängerung der Frist für die Festlegung von
Abstimmungen (23. Juni 2022 an JSSK / 15. Mai 2024 stehen lassen)
18.5190.04
27. Finanzierung des E-Voting-Testbetriebs in den Jahren 2027-2036, Ratschlag des RR
(10. September 2025 an JSSK)
25.0941.01
28. Kantonale Volksinitiative "JA zur Durchsetzung von Recht und Ordnung - NEIN zum
Chaotentum (Anti-Chaoten-Initiative)" (10. September 2025 an JSSK)
24.1437.02
29. Teilrevision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt betreffend aktives Stimm- und Wahlrecht
für 16-Jährige und zu einer Änderung des Wahlgesetzes und des Schulgesetzes sowie Motion
Jo Vergeat und Konsorten betreffend aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige, Ratschlag
des RR (12. November 2025 an JSSK)
25.1507.01
25.1508.01
19.5161.04
30. Motion Andreas Zappalà und Konsorten betreffend berufsmässige Vertretung durch die
Interessenverbände an der Schlichtungsstelle und eventuell am Mietgericht, Zwischenbericht
des RR (18. März 2026 an JSSK)
20.5485.04
31. Motion Beda Baumgartner und Konsorten betreffend Vertretung in Arbeitsstreitigkeiten,
Zwischenbericht des RR (18. März 2026 an JSSK)
24.5208.03
32. Motion Patrizia Bernasconi und Konsorten betreffend Vertretung in Mietstreitigkeiten,
Zwischenbericht des RR (18. März 2026 an JSSK)
24.5209.03
33. Kantonale Volksinitiative "50 Meter Hallenbad für Basel! - JETZT!" (15. April 2026 an JSSK)
22.0282.04

Gesundheits- und Sozialkommission (GSK)

34. Campus Gesundheit; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 215 vom 20. Mai 2015 und
Abweisung der Einsprache, Ratschlag des RR (14. September 2022 an BRK / 19. Oktober 2022
Mitbericht GSK / 19. März 2025 Rückweisung an BRK / Mitbericht GSK)
22.0933.01

12

35. Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe, Ratschlag des RR
(15. Oktober 2025 an GSK)
25.1234.01

Bildungs- und Kulturkommission (BKK)

36. Ausrichtung einer Finanzhilfe für die spezialisierte Spiritual Care in den öffentlichen und privaten
Spitälern sowie Gefängnissen im Kanton Basel-Stadt für vier Jahre sowie Anzug Barbara Heer
und Konsorten betreffend Angebot sicherstellen und Qualitätssicherung für Seelsorge in
Gefängnissen, Spitälern und Asylunterkünften für Angehörige nicht anerkannter Religionen,
Ratschlag des RR (15. April 2026 an BKK)
25.1428.01
19.5090.04

Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK)

37. Ausgabenbewilligung zur Dach- und Fassadenbegrünung Globus Marktplatz, Basel; Antrag auf
Beitragsfinanzierung zu Lasten des Mehrwertabgabefonds, Ratschlag des RR
(11. September 2024 an UVEK / Mitberichte BRK und WAK / 26. Juni 2025 Rückweisung an
UVEK mit Mitbericht der WAK)
24.0933.01
38. Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahr 2023;
Partnerschaftliches Geschäft, Bericht des RR (5. Februar 2025 an UVEK)
24.1832.01
39. Ausgabenbewilligung für die Umgestaltung des Riehenrings von der Drahtzugstrasse bis zur
Brombacherstrasse (Umgestaltung Riehenring) im Rahmen der Erhaltung
(9. April 2025 an UVEK)
25.0159.01
40. Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt
("Solaroffensive") und Teilrevisionen Bau- und Planungsgesetz (BPG) und Energiegesetz
Basel-Stadt (EnG) und Bericht zu fünf Motionen und zwei Anzügen, Ratschlag des RR
(10. September 2025 an UVEK / Mitbericht der BRK)
25.0921.01
19.5034.04
21.5236.03
23.5512.03
23.5591.03
24.5184.03
21.5833.02
20.5472.04
41. Ausgabenbewilligung zur Sanierung des Petersplatzes sowie Bericht zum Anzug Claudio
Miozzari und Konsorten betreffend Veloweg auf dem Petersplatz, Ausgabenbericht des RR
(10. September 2025 an UVEK)
25.0497.01
20.5289.04
42. Stadtklimakonzept: Ausgabenbewilligung für Anreizsysteme – Förderprogramm «Grünes Basel»
(Handlungsfeld 9) sowie Anzug Brigitte Kühne und Konsorten betreffend Anreizsystem für
Vertikalbegrünung sowie Nistmöglichkeiten für Tiere am Gebäude sowie Anzug Béla Bartha und
Konsorten betreffend die Förderung der Biodiversität im privaten städtischen Raum durch ein
zeitgemässes Beratungs- und Förderangebot, Ratschlag des RR (15. Oktober 2025 an UVEK)
25.0358.01
22.5419.02
23.5236.02
43. Ausgabenbewilligung für die aktive Projektentwicklung Quartierparkings sowie Anzug Luca
Urgese und Konsorten betreffend konkrete Planung von Quartierparkings, Ratschlag des RR
(12. November 2025 an UVEK)
25.0393.01
19.5087.04
44. Ausgabenbewilligung zur Zwischennutzung «Am Birsigbogen» 2026 bis 2030, Ausgabenbericht
des RR (12. November 2025 an UVEK)
24.0971.01
45. Bericht über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahr
2024; Partnerschaftliches Geschäft (10. Dezember 2025 an UVEK)
25.1690.01
46. Mobilitätsmanagementkonzept für die Kantonsverwaltung Basel-Stadt, Bericht des RR
(10. Dezember 2025 an UVEK / Mitbericht WAK)
25.0427.01
47. Ausgabenbewilligung zur Anpassung/Aktualisierung des Gesamtkonzeptes öffentliche
Toilettenanlagen und Motion Oliver Thommen und Konsorten betreffend vermehrte WC-
Anlagen im öffentlichen Raum (7. Januar 2026 an UVEK)
25.1798.01
21.5510.03

13

48. Durchführung eines Wettbewerbs zur Sanierung und Neugestaltung der Rosentalanlage und die
Weiterbearbeitung des Siegerprojekts, Ausgabenbericht des RR (7. Januar 2026 an UVEK)
25.1835.01
49. Umsetzung von mobilen Elementen zur Freiraumverbesserung auf der Rosentalanlage und im
Rosentalquartier, Ausgabenbericht des RR (7. Januar 2026 an UVEK)
25.1827.01
50. Ausgabenbewilligung für den Tramabzweiger Margarethen-/Güterstrasse, Ratschlag des RR
(4. Februar 2026 an UVEK)
25.2049.01
51. Ausgabenbewilligung Ersatzbeschaffung E-LKW (11. März 2026 an UVEK)
26.0103.01
52. Stand und Entwicklung der Immissionen nichtionisierender Strahlung (NIS) im Jahr 2023;
Jährliche Berichterstattung an den Grossen Rat gemäss § 19b Umweltschutzgesetz Basel-Stadt
(USG BS) (15. April 2026 an UVEK)
26.0185.01
53. Finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Stadt in Form eines Beitrags am «Quartierparking
Riehenring 120» (15. April 2026 an UVEK)
26.0219.01

Bau- und Raumplanungskommission (BRK)

54. Energetisch sinnvolle Sanierungen, Umbauten oder Erneuerungen (§ 106 des Bau- und
Planungsgesetzes) sowie Motion der Bau- und Raumplanungskommission betreffend
Vereinfachung des Baubewilligungswesens, Ratschlag des RR
(16. Oktober 2019 an BRK)
19.1369.01
18.5155.03
55. Campus Gesundheit; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 215 vom 20. Mai 2015 und
Abweisung der Einsprache, Ratschlag des RR (14. September 2022 an BRK / 19. Oktober 2022
Mitbericht GSK / 19. März 2025 Rückweisung an BRK / Mitbericht GSK)
22.0933.01
56. Lockerung und Vereinfachung der Bauvorschriften zur Stärkung des Blockrands sowie eine
Differenzierung der Dachgeschossvorschriften sowie Bericht zum Anzug Stefan Wittlin und
Konsorten betreffend Schaffung von Anreizen für die bauliche Verdichtung im Bestand,
Ratschlag des RR (28. Juni 2023 an BRK)
23.0449.01
21.5232.02
57. Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt
("Solaroffensive") und Teilrevisionen Bau- und Planungsgesetz (BPG) und Energiegesetz
Basel-Stadt (EnG) und Bericht zu fünf Motionen und zwei Anzügen, Ratschlag des RR
(10. September 2025 an UVEK / Mitbericht der BRK)
25.0921.01
19.5034.04
21.5236.03
23.5512.03
23.5591.03
24.5184.03
21.5833.02
20.5472.04
58. Dreispitz Nord; Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der
Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils, Änderung von Bau- und Strassenlinien
sowie Abweisung von Einsprachen im Bereich Münchensteinerstrasse, Dornacherstrasse und
Reinacherstrasse (Areal Dreispitz Nord), Ratschlag des RR (15. November 2025 an BRK)
25.1417.01
59. Areal Aeschenplatz 6; Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung des Wohnanteils sowie
Abweisung einer Einsprache im Bereich Aeschenplatz, St. Alban-Anlage, Engelgasse und
Gartenstrasse, Ratschlag des RR (10. Dezember 2025 an BRK)
25.1707.01
60. Areal Lehenmatt Süd; Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der
Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils sowie Änderung von Strassenlinien im
Bereich Lehenmattstrasse, Stadionstrasse, Birsstrasse und Muttenzerweg (Areal Lehenmatt
Süd), Ratschlag des RR (7. Januar 2026 an BRK)
25.1708.01
61. Ausgabenbewilligung für eine Finanzhilfe in Form eines Investitionsbeitrags zum Umbau und
zur Sanierung unter Erhalt des historischen Charakters der Liegenschaft St. Johanns-Vorstadt
48 (11. März 2026 an BRK)
26.0190.01

14

Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK)

62. Ausgabenbewilligung zur Dach- und Fassadenbegrünung Globus Marktplatz, Basel; Antrag auf
Beitragsfinanzierung zu Lasten des Mehrwertabgabefonds, Ratschlag des RR
(11. September 2024 an UVEK / Mitberichte BRK und WAK / 26. Juni 2025 Rückweisung an
UVEK mit Mitbericht der WAK)
24.0933.01
63. Gaststaatpolitik des Bundes - Perspektiven für Basel; Teilrevision Standortförderungsgesetz
sowie Rahmenausgabenbewilligung für die Jahre 2026 bis 2029, Ratschlag des RR
(10. September 2025 an WAK)
24.1109.01
64. Kantonaler Mindestlohn; Berichterstattung des Regierungsrates für 2024
(10. September 2025 an WAK)
25.1174.01
65. Teilrevision des Personalgesetzes vom 17. November 1999 (SG 162.100) betreffend
Kündigungsmodalitäten und Bericht zum Anzug Annina von Falkenstein und Konsorten
betreffend Änderung der Kündigungsbestimmungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
oberen Kaders aller dem Personalgesetz unterstellten Bereiche, Ratschlag des RR
(15. Oktober 2025 an WAK)
25.1370.01
21.5766.04
66. Mobilitätsmanagementkonzept für die Kantonsverwaltung Basel-Stadt, Bericht des RR
(10. Dezember 2025 an UVEK / Mitbericht WAK)
25.0427.01
67. Kantonale Volksinitiative "für die Einrichtung eines Sammlungszentrums im Rundhofgebäude
der Messe Basel (Sammlungszentrum-Volksinitiative)", Bericht des RR
(10. Dezember 2025 an WAK)
24.1910.02

Regiokommission (RegioKo)

keine

Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen

68. Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH): Bericht zur Leistungsperiode
2021- 2024; Partnerschaftliches Geschäft, Bericht des RR
(15. Oktober 2025 an IGPK Universität)
25.1395.03

15

Motionen

1.
Motion betreffend späteren Schulbeginn am Morgen an der Sekundarstufe I und
II, dem ZBA und den Berufsschulen im Kanton Basel-Stadt (vom 15. April 2026)
26.5094.01

Die schlafmedizinische und entwicklungspsychologische Evidenz ist konsistent: Mit Beginn der Pubertät
verschiebt sich der biologische Schlaf-Wach-Rhythmus nach hinten. Jugendliche werden abends später müde
und können selbst bei guter Schlafhygiene oft nicht einfach früher einschlafen.1 Gleichzeitig ist ausreichend
Schlaf eine zentrale Voraussetzung für Konzentration, Lernleistung, emotionale Stabilität und psychische
Gesundheit.2 Ein früher Unterrichtsbeginn am Morgen begünstigt dadurch chronischen Schlafmangel, mit
negativen Folgen für Aufmerksamkeit, Lernen, Wohlbefinden und Gesundheit.3
Eine aktuelle Schweizer Studie und ein Praxistest an der Oberstufe Gossau im Kanton St. Gallen unterstreichen
diese Forderungen. Seit drei Jahren haben Schülerinnen und Schüler in Gossau die Möglichkeit, den Schultag
entweder um 7:30 Uhr oder um 8:30 Uhr zu beginnen. Die Ergebnisse sind überzeugend: 95% der Schülerinnen
und Schüler nutzen das Angebot eines späteren Schulstarts und berichten von mehr Motivation, weniger Stress
und besserer Konzentration. Diese positiven Effekte werden auch von Lehrpersonen und Forschenden bestätigt.
Die Studie zeigt, dass ein späterer Schulbeginn nicht nur die schulischen Leistungen verbessert, sondern auch
die psychische Gesundheit der Jugendlichen positiv beeinflusst.4
Empirische Befunde stützen diese Richtung: Nach Verschiebungen der Startzeiten wurden in Feldstudien mehr
Schlaf sowie Verbesserungen bei Anwesenheit und Leistungsindikatoren beobachtet.5 Auch flexible Startmodelle
zeigen, dass spätere Startoptionen zu deutlich mehr Schlaf führen können, ohne dass sich die Einschlafzeit
automatisch nach hinten verschiebt.6 Die aktuelle Forschung weist zudem darauf hin, dass bereits moderate
Verschiebungen des Schulbeginns messbare Effekte auf Schlafdauer und Tagesmüdigkeit haben können. 7 8
Die Ergebnisse der Studie in Gossau sind so klar und überzeugend, dass sie als solide Grundlage für eine
Einführung eines späteren respektive flexibleren Schulstarts diene. Ein späterer Schulbeginn an der Sek I und
Sek II ist eine spürbare Veränderung: Stundenpläne, Raumbelegung, Tagesstrukturen sowie die
Arbeitsorganisation von Lehrpersonen und Schulleitungen werden tangiert. Dass dies Aufwand, Reibung und
auch Unmut auslösen kann, ist nachvollziehbar. Trotzdem ist der Status quo wissenschaftlich nicht haltbar: Er
bedeutet für viele Jugendliche dauerhaftes «funktionieren müssen» gegen den eigenen Entwicklungsrhythmus,
mit realen Kosten für Lernen, Motivation und Gesundheit.
Dazu kommt eine demokratiepolitische Dimension: Die Betroffenen sind Jugendliche, die nur teilweise oder gar
keine politischen Rechte haben. Die Schweiz hat sich mit der UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet, Kinder
und Jugendliche in Angelegenheiten, die sie betreffen, anzuhören und ihre Sicht angemessen zu
berücksichtigen.9 Wenn ein Anliegen wiederholt aus der Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler kommt und
gleichzeitig durch Evidenz gestützt wird, ist es Aufgabe der Politik, die Machbarkeit zu schaffen, auch wenn das
für das System und für Erwachsene Umstellungen bedeutet. Dieses Anliegen wird auch regelmässig im
Austausch im Rahmen des Projekts «PolitKids»/«PolitTeens» des Kinderbüros mit Schulklassen diskutiert und ist
fast immer eines der Hauptanliegen der Kinder und Jugendlichen. Es ist daher an der Zeit, diese Forderung ernst
zu nehmen und umzusetzen.
Angesichts der klaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Ergebnissen aus den Praxistests in Gossau
fordern die Unterzeichnenden der Motion den Regierungsrat auf, direkt Massnahmen zur Einführung eines
späteren Schulstarts zu ergreifen. Analog zu den beiden Schulen in Gossau, die dieses Modell erfolgreich
umgesetzt haben und beibehalten, sollte auch im Kanton Basel-Stadt ein solches Modell eingeführt werden.
Die Unterzeichnenden der Motion fordern den Regierungsrat auf:
1.
An allen öffentlichen Schulen der Sekundarstufe I und II, dem Zentrum für Brückenangebote (ZBA) und
den Berufsschulen, ein flexibles Modell für den späteren Schulstart bis mindestens um 8:30 Uhr
einzuführen.
2.
Innert 2 Jahren, dem Grossen Rat einen Ratschlag, mit den notwendigen rechtlichen und
organisatorischen Massnahmen für die Umsetzung zu unterbreiten.
1 American Academy of Pediatrics (AAP) (2014): School Start Times for Adolescents. Volltext, PubMed Central.
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8194457/
2 American Academy of Sleep Medicine (AASM) (2017): Delaying middle school and high school start times promotes student health and
performance. Volltext, PubMed Central. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC5359340/
3 Dunster et al. (2018): Sleepmore in Seattle: Later school start times are associated with more sleep and better performance in high school
students. Volltext, PubMed Central. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6291308/
4 SRF News Plus (2026): Mehr Schlaf, bessere Noten: Soll die Schule später starten? Audiobeitrag vom 5. März 2026.
https://www.srf.ch/audio/news-plus-das-thema-des-tages-in-15-minuten/mehr-schlaf-bessere-noten-soll-die-schule-spaeter-
starten?id=AUDI20260305_NR_0072
5 Winnebeck et al. (2020): Later school start times in a flexible system improve teenage sleep. PDF, frei zugänglich. https://opus.bibliothek.uni-
augsburg.de/opus4/files/83601/83601.pdf
6 Winnebeck et al. (2020): Later school start times in a flexible system improve teenage sleep. PDF, frei zugänglich. https://opus.bibliothek.uni-
augsburg.de/opus4/files/83601/83601.pdf
7 bzbasel.ch (2026): Späeter Schulstart, mehr Schlaf, bessere Noten. https://www.bzbasel.ch/leben/spaeter-schulstart-mehr-schlaf-bessere-noten-
ld.4126732
8 jahonline.org (2026): The impact of school start times on sleep and academic performance. https://www.jahonline.org/article/S1054-
139X(26)00013-3/fulltext

16
9 UNO-Kinderrechtskonvention (CRC), Art. 12 (Vertragstext, OHCHR). https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-
rights-child
Laurin Hoppler, Anouk Feurer, Heidi Mück, Christian C. Moesch, Adrian Iselin, Michela Seggiani,
Sandra Bothe, Catherine Alioth, Sasha Mazzotti, Jenny Schweizer, Fina Girard

2.
Motion betreffend Umsetzungsplanung zur Erreichung der Biodiversitätsziele
durch die Immobilien Basel-Stadt (vom 15. April 2026)
26.5100.01

Basel-Stadt will beim Umweltschutz Vorbild und Wegbereiterin sein und einen Beitrag leisten für eine lebenswerte
Zukunft: mit ambitionierten Klimazielen, der Biodiversitätsstrategie1, dem Stadtklimakonzept2 und weiteren
wichtigen Faktoren wie dem goldenen Grünstadt-Label3 oder dem Basler Kompass4 für nachhaltiges Bauen.
Besonders für die Umsetzung der Massnahmen zur qualitativen Verbesserung und Schliessung von
Biodiversitätskorridoren benötigen wir in der Stadt bedeutend mehr biodiverse Flächen. Bei den Liegenschaften
im Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt ist noch viel ungenutztes Potenzial vorhanden. Gemäss den vagen
Annahmen der Regierung in der Antwort auf die schriftliche Anfrage 24.54825 ist klar, dass ein grosses
Flächenpotenzial besteht. Nimmt man die Angabe zu “bebauten Wirtschaftseinheiten / Bauland” als
Berechnungsgrundlage, kommt man auf mindestens 600’000 m2 Flächen, die grosses Aufwertungspotenzial
hinsichtlich Biodiversität haben. Mit der Motion sollen in erster Linie Flächen bei und auf Wohngebäuden
(insbesondere Mehrfamilienhäuser) und in Wohnquartieren adressiert werden. Der Kanton kennt mit dem
Mehrwertabgabefonds (MWAF) ein Finanzierungsinstrument, das für die (Mit-)Finanzierung solcher Massnahmen
vorgesehen ist. Der MWAF erlaubt es Immobilien Basel-Stadt (IBS) demnach, aktiv mehr naturnahe Gestaltungen
und Umsetzungen auszuprobieren, Pilotprojekte zu initiieren, Erfahrungen zu sammeln und mit Vorzeige-
Projekten Sichtbarkeit für den positiven Effekt von Biodiversitätsprojekten zu schaffen.
Die Förderung der Biodiversität ist ein strategisches Ziel der Regierung. Eine entsprechende Gestaltung von
Aussenflächen bei Liegenschaften im Finanzvermögen des Kantons durch IBS ist deshalb angezeigt - dies
möglichst ambitioniert, fortlaufend, mit klaren Flächenzielen und definiertem Zeithorizont. Wo sich
Nutzungskonflikte zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern mit der Nutzung durch spielende Kinder oder für den
Auslauf von Haustieren ergeben, kann mit einer nutzungsgerechten Aufteilung der Flächen mehreren
Bedürfnissen Rechnung getragen werden.
Die Unterzeichneten fordern den Regierungsrat deshalb auf,
1.
die geeigneten Flächen zu definieren und die biodivers aufzuwertende Gesamtfläche zu beziffern. Als
Zielwert soll die Hälfte des Flächenpotenzials angestrebt werden.
2.
sicherzustellen, dass die bezeichneten Flächen bei Immobilien im Finanzvermögen des Kantons Basel-
Stadt zeitnah biodivers umgestaltet und aufgewertet werden. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
a.
Einbezug von Erfahrungsberichten aus anderen Städten (z.B. Bern und Zürich) sowie aktueller
wissenschaftlicher Publikationen.
b.
Die Aufwertung folgt einem definierten Pfad mit Zwischenzielen. In einem geeigneten Rahmen (z.B.
Jahresbericht) wird der Zielerreichungsgrad dargelegt.
c.
IBS nimmt, wo sinnvoll, die Rolle einer Firstmoverin ein. Es werden bewusst mit Pilotprojekten
Erfahrungen gesammelt und Learnings auch für private Immobilienbesitzer:innen (z.B. auf einer
digitalen Plattform der Stadtgärtnerei) zugänglich gemacht.
d.
Für die Vergleichbarkeit der Evaluation und Festsetzung der Zielwerte pro Gebäude soll ein
einheitlicher Standard angewendet werden, beispielsweise der Biotopflächenfaktor (BFF) .
3.
sicherzustellen, dass die Qualität der Biodiversitätsflächen langfristig gewahrt bleibt und die nötigen
Ressourcen und das Knowhow dazu bestehen. Wenn möglich, wird hierzu eine enge Kooperation mit den
Fachleuten der Stadtgärtnerei etabliert.
4.
falls ein Ratschlag oder eine Rahmenausgabenbewilligung erforderlich sind: darzulegen, welche Kosten
für diese Massnahme anfallen, und dabei auszuweisen, welcher Anteil der anfallenden Kosten beim
MWAF antragsberechtigt ist. (Diese Gelder finanzieren ebenfalls den anfänglich entstehenden
Mehraufwand im Unterhalt.)

Ist eine Umsetzung im Rahmen der regulären Budgetierung möglich, ist dies nicht nötig.
1 https://media.bs.ch/original_file/2f5eac01de53438c998626d1025eabfac809de7e/biodiversitaetsstrategie-des-kantons-bs-mit-aktionsplan-
2023.pdf
2 https://media.bs.ch/original_file/4507f5291b11791a937dd2cc4022cc24f3e85c41/bvd-stadtklimakonzept-2-auflage-web.pdf
3 https://www.bs.ch/schwerpunkte/labels-und-auszeichnungen/basel-ist-gruenstadt-schweiz
4 https://media.bs.ch/original_file/b7a186b73c841e9c73e3dcd055ef50e70a709d3b/241119-upb-baslerkompass-flyer.pdf
5 https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200113515
6 https://biovalues.siedlungsnatur.ch/rechner-biotopflaechenfaktor
Lisa Mathys, Béla Bartha, Salome Bessenich, Brigitte Kühne, Sasha Mazzotti, Heidi Mück, Jean-
Luc Perret

17

Anzüge

1.
Anzug betreffend Einführung einer stufengerechten Nachtsperrung bei eduBS-
Books (vom 15. April 2026)
26.5096.01

Mit der Einführung persönlicher eduBS-Books ab der 5. Primarklasse wurde die digitale Ausstattung der
Schülerinnen und Schüler im Kanton Basel-Stadt wesentlich ausgebaut. Die technisch zentral durch die
kantonale Schul-IT administrierten und konfigurierten Geräte werden für schulische Zwecke auch nach Hause
mitgegeben und sind damit nicht nur Unterrichts-, sondern auch Alltagsinstrumente geworden.
Wie ein Bericht von Bajour1 im September 2024 aufgezeigt hat, bringt die Nutzung der Geräte ausserhalb der
Unterrichtszeiten zusätzliche Herausforderungen für Erziehungsberechtigte mit sich. Die Möglichkeit, die eduBS-
Books für die Erledigung der Hausaufgaben nach Hause zu nehmen, führt für Eltern nicht nur zu technischen
Fragen – z.B. Anpassungen von WLAN-Einstellungen zu Hause. Sie führt in vielen Familien zu neuen
Aushandlungsprozessen, selbst dort, wo der Umgang mit privaten digitalen Geräten bereits geregelt worden ist.
Zugleich haben Eltern keinen Einfluss darauf, ob das Gerät für schulische Aufgaben nach Hause genommen
wird, da dessen Einsatz im Unterricht im Verantwortungsbereich der Schule liegt.
Der Regierungsrat hat 2024 das Nutzungsverhalten2 der Schülerinnen und Schüler analysiert und in der Folge
technische Massnahmen im schulischen Kontext eingeführt. Gleichzeitig ist bekannt, dass digitale Geräte selbst
im Unterricht teilweise für nicht unterrichtsbezogene Inhalte genutzt werden. Wenn bereits im regulierten
schulischen Rahmen entsprechende Nutzungsmuster auftreten, ist davon auszugehen, dass die Geräte auch
ausserhalb der Schule nicht ausschliesslich schulisch genutzt werden.
Es stellt sich deshalb grundsätzliche die Frage nach altersgerechten Rahmenbedingungen. Schülerinnen und
Schüler befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der ausreichender Schlaf wesentlich ist. Es ist nicht davon
auszugehen, dass schulische Aufgaben in den späten Abend- oder Nachtstunden zu erledigen sind.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachlich gerechtfertigt zu prüfen, ob schulisch abgegebene Geräte während
definierter Nachtstunden technisch gar nicht nutzbar sein sollten.
Aus der Elternschaft wird berichtet, dass fehlende zeitliche oder technische Einschränkungen zu erheblichem
Kontrollaufwand führen. Eltern sehen sich gezwungen, Geräte wegzulegen und/oder deren Nutzung aktiv zu
unterbinden, um eine exzessive Nutzung, etwa den Zugriff auf nicht unterrichtsrelevante Plattformen zu
verhindern. Dadurch entsteht zusätzlicher familiärer Druck rund um ein Gerät, das von der Schule eigentlich für
die Erledigung der Hausaufgaben gedacht ist.
In einzelnen Gemeinden in Baselland, unter anderem in Allschwil und Liestal, wurden bei vergleichbaren Geräten
entsprechende stufengerecht differenzierte Nachtsperren eingerichtet. Eine technische Nachtsperrung könnte, je
nach damit verbundenem Aufwand, sowohl bei bereits im Einsatz stehenden als auch bei künftig neu
abgegebenen eduBS-Books eingerichtet werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt zu klären, ob eine solche Regelung auch im Kanton Basel-Stadt
eingeführt werden kann.
Die Anzugsstellenden ersuchen den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, per wann eine stufengerechte
technische Nachtsperrung bei den eduBS-Books eingeführt werden kann und ob diese sowohl bei bereits im
Einsatz stehenden als auch bei künftig neu abgegebenen Geräten umgesetzt werden kann.
1 https://bajour.ch/a/laptops-an-basler-schulen
2 https://www.bs.ch/medienmitteilungen/ed/2024-ergebnisse-zu-nutzungsverhalten-der-schuelerinnen-und-schueler-des-persoenlichen-edubs-
books
Brigitte Gysin, Sandra Bothe

2.
Anzug betreffend Evaluation des Einsatzes digitaler Instrumente an den Schulen
des Kantons Basel-Stadt (vom 15. April 2026)
26.5097.01

Digitale Geräte und Lehrmittel gehören heute selbstverständlich zum Schulalltag im Kanton Basel-Stadt. In der 1.
bis 4. Primarklasse werden Tablets oder Laptops in Klassensätzen eingesetzt. Mit der Einführung der persön-
lichen eduBS-Books ab der 5. Primarstufe sowie weiteren digitalen Instrumenten wie digitalen Lehrmitteln,
Lernplattformen und digitalen Prüfungsformaten hat sich die Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler in den
vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Antworten des Regierungsrates auf parlamentarische Anfragen¹
sowie die veröffentlichten Ergebnisse zum Nutzungsverhalten der persönlichen eduBS-Books² zeigen, dass
digitale Instrumente als fester Bestandteil des Unterrichts verstanden werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass
eine umfassende, stufengerechte und wirkungsorientierte Evaluation der bisherigen Schritte bislang nicht
systematisch vorliegt. Einzig im Bereich der digitalen Maturitätsprüfungen wurde ein Pilotversuch extern be-
gleitet.
Im Zentrum schulischer Bildung steht nicht die Technologie an sich, sondern die Entwicklung der Schülerinnen
und Schüler. Entscheidend ist daher nicht die blosse Verfügbarkeit digitaler Instrumente, sondern ihre didaktisch
reflektierte und lernwirksame Einbettung in den Unterricht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich
der Einsatz digitaler Instrumente auf Lernleistungen, insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben und
Rechnen, sowie auf Konzentrationsfähigkeit, selbstständiges Arbeiten und die Entwicklung von Urteils-kompetenz

18

auswirkt. Ebenso ist zu klären, wie digitale und analoge Lernformen sinnvoll kombiniert werden, wie
unterschiedliche Schulstufen mit digitalen Werkzeugen arbeiten und welche Erfahrungen bei Schülerinnen und
Schülern mit besonderen Bedürfnissen gemacht wurden. Zudem sollte unter Einbezug der Eltern geklärt werden,
wie sich die Nutzung der persönlichen eduBS-Books für Hausaufgaben auf das Nutzungsverhalten digitaler
Geräte zu Hause auswirkt.
Seit dem Schuljahr 2020/21 werden Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarstufe im Kanton Basel-Stadt mit
persönlichen eduBS-Books ausgestattet. Nach mehreren Jahren praktischer Erfahrung erscheint eine systema-
tische Standortbestimmung sinnvoll, um auf der Grundlage von fundierten Erkenntnissen zu prüfen, ob der heu-
tige Einsatz digitaler Instrumente das Lernen wirksam unterstützt und wo gegebenenfalls Anpassungsbedarf
besteht. Zur Klärung: Mit «Digitale Instrumente» sind Geräte (z. B. Tablets/eduBS-Books), digitale Lehrmittel,
Lernplattformen, etc. sowie die darauf eingesetzten Anwendungen (Apps) gemeint.
Die Anzugsstellenden ersuchen den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,
1.
in welcher Form und wann eine systematische und stufengerechte Evaluation des Einsatzes digitaler In-
strumente an den Schulen des Kantons Basel-Stadt seit Einführung der eduBS-Books im Schuljahr
2020/21 erfolgen kann, unter Einbezug der betroffenen Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern und
Schüler:innen
2.
ob diese Evaluation unter Einbezug einer unabhängigen (wissenschaftlichen) Stelle erfolgen soll und
dabei insbesondere zu untersuchen ist, wie sich der Einsatz digitaler Instrumente auf Lernleistungen,
insbesondere in grundlegenden Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Mathematik, auf
Konzentrationsfähigkeit und selbstständiges Arbeiten auswirkt sowie inwiefern Schülerinnen und Schüler
befähigt werden, digitale Anwendungen kritisch und verantwortungsbewusst zu nutzen und Informationen
einzuordnen.
3.
wie bei einer solchen Evaluation die unterschiedlichen Schulstufen (Primar, Sek. I, Sek. II), Fächer und
Unterrichtsformen angemessen berücksichtigt werden können und ob der Einsatz (Tablets/eduBS-Books
etc) im Unterricht sowie bei der Nutzung zu Hause, insbesondere in der Primarstufe, pädagogisch und
entwicklungsbezogen angemessen gestaltet ist.
4.
anhand welcher qualitativen und quantitativen Kriterien beurteilt werden kann, ob digitale Instrumente das
Lernen wirksam unterstützen, den Kompetenzerwerb nachhaltig gestalten oder ob unerwünschte Neben-
wirkungen auftreten.
5.
wie die Ergebnisse einer solchen Evaluation verbindlich in die Weiterentwicklungen der Unterrichtsgestal-
tung, der Lehrerweiterbildung sowie der strategischen Ausrichtung des Einsatzes digitaler Instrumente im
Kanton Basel-Stadt einfliessen sollen.
1
Anfrage betr. Digitale Lesemedien, Chancen oder Risiko: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100410/000000410421.pdf
Anfrage betr. Entwicklung einer evidenzbasieren Digitalisierungsstrategie für die Zukunft des Lernens:
https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100405/000000405785.pdf
Interpellation betr. Verschiedene Prüfungsformate: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100406/000000406401.pdf
Anfrage betr. eduBS-Books: https://grosserrat.bs.ch/dokumente/100409/000000409421.pdf
2 Medienmitteilung Erziehungsdepartement: https://www.bs.ch/medienmitteilungen/ed/2024-ergebnisse-zu-nutzungsverhalten-der-schuelerinnen-
und-schueler-des-persoenlichen-edubs-books
Sandra Bothe, Brigitte Gysin

3.
Anzug betreffend Versorgungslücken bei Spitex-Leistungen für Personen unter
65 Jahren (vom 15. April 2026)
26.5107.01

Die Leistungen der Spitex sind als Teil der Pflegeversicherung bundesrechtlich im Krankenversicherungsgesetz
KVG geregelt. Grundsätzlich haben Spitex-Organisationen zusätzlich keine Leistungs-vereinbarungen und sind
daher in der Leistungserbringung frei. Die Spitex-Pflegeverträge sind da-her im Rahmen der Vertragsfreiheit nach
OR Angelegenheit der Leistungserbringenden Organisationen und den betroffenen pflege- und
unterstützungsbedürftigen Personen. Aktuell gibt es 120 Spitex-Organisationen ohne Leistungsvereinbarung.
Die Kantone sind frei, zusätzliche Leistungen der Spitex-Organisationen mittels Leistungsvereinbarung zu regeln.
So besteht aktuell ein Leistungsauftrag an die Spitex Basel für die Grundversorgung (Leistungspflicht bei
Pflegevertragskündigung nach 48h), der Spitexepress (Spitex bei medizinischen Notfällen 7x24h),
Spezialangebote in den Bereichen Demenz, Psychiatrie, Palliative Care- und Onkologie, Wundberatung/-
versorgung, Schwangerschaft und Wochenbett sowie für die Kinder-Spitex. Diese zusätzlichen Angebote sind
notwendig, weil diese Leistungen im Rahmen der freien Vertragsgestaltung meist nicht angeboten werden.
Spitex-Leistungen werden mit Menschen im Alter verbunden, AHV-Beziehende machen rund 70% der
Beziehenden aus. Dies heisst aber, dass rund 30% der Leistungsbeziehende keine AHV-Rente haben.1 Viele von
Ihnen haben eine IV-Rente, stehen teils im Berufsleben und haben wie alle jün-geren Menschen ab 18 Jahren
(Beginn IV-Leistungspflicht) den Anspruch, sich im Alltag möglichst selbstbestimmt organisieren zu können.
Dies bedeutet bei einer stärkeren Behinderung etwa, nicht um 19h ins Bett gehen zu können oder zu wollen, was
aber die meisten Spitex-Organisationen ohne Leistungsvereinbarung nicht anbie-ten. Eine Versorgung durch eine
Spitex ist gerade zwischen 19h und 23h dadurch oft nicht gegeben. Die abends geltende Karenzfrist von einer
Stunde stellt für die Planung eines Abendanlasses oder einer Abendverpflichtung ebenfalls ein Problem dar. Auch
die morgendliche Karenzfrist von 30 Minuten kann zu Problemen der Alltagsgestaltung führen.

19

In den nicht einfach zu besetzenden Abendstunden (Fachkräftemangel) müssten daher Tarife be-stehen, damit
Grund- und Behandlungspflege durch dieselbe Person erbracht werden kann. Es darf nicht eine Frage der
«wirtschaftlichen bzw. organisatorischen Zumutbarkeit» für die leistungs-erbringende Spitex-Organisation sein, es
muss eine Frage der Zumutbarkeit für betroffene pflege-bedürftige Personen sein.
Es sollte nicht sein, dass betroffene Personen sich den Lebensbedarf im Zusammenhang mit Spi-tex-Leistungen
letztlich rechtlich vor Gericht erstreiten müssten (kantonales Behindertenrechtegesetz, nationales
Diskriminierungsrecht). Insofern ist im Sinne der Spezialangebote von einer Leistungs- bzw. Versorgungslücke im
Bereich der Spitex auszugehen.
Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat zu prüfen und berichten:
1.
Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass pflegebedürftige behinderte Personen im berufs-tätigen Alter
bzw. generell unter 65 Jahren in ihren Lebensbedürfnissen bei den Spitex-Leistungen benachteiligt sind,
bzw. anerkennt er diese Versorgungslücke?
2.
Ist der Regierungsrat bereit, diese Versorgungslücke zu schliessen?
3.
Wenn nein, weshalb? Wenn ja, wie kann er sich die Ausgestaltung vorstellen?
1 https://ind.obsan.admin.ch/indicator/obsan/inanspruchnahme-der-spitex-pflege
Georg Mattmüller, Christine Keller, Melanie Nussbaumer, Christian C. Moesch, Tobias Christ,
Daniela Stumpf Rutschmann, Oliver Bolliger, Michael Graber, Raoul Furlano, Anina Ineichen

4.
Anzug betreffend Sicherstellung der Information der Bevölkerung in
Schutzräumen nach der geplanten Abschaltung des UKW-Notfallradios (IBBK)
(vom 15. April 2026)
26.5109.01

Der Bund beabsichtigt im Rahmen seiner Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der
Bevölkerung, das UKW-basierte Notfallradio (IBBK) per Ende 2026 abzuschalten und die entsprechende
Infrastruktur zurückzubauen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung zutreffend darauf
hingewiesen, dass die ersatzlose Abschaltung des Systems sicherheitspolitisch problematisch ist und dass
insbesondere die Information der Bevölkerung in Schutzräumen gewährleistet bleiben muss. Ebenso wurde
festgehalten, dass digitale Kanäle wie Cell Broadcast nur bei funktionierender Mobilfunkinfrastruktur einsetzbar
sind und Sirenen ausschliesslich der Alarmierung, nicht jedoch der Informationsvermittlung dienen.
Offen bleibt jedoch, wie die Information der Bevölkerung in Schutzräumen konkret sichergestellt wird, falls auf
Bundesebene keine gleichwertige, gehärtete und stromautarke Nachfolgelösung bereitsteht.
In mehreren Kantonen wurden bereits parlamentarische Vorstösse eingereicht, welche eine vertiefte Prüfung oder
konkrete Sicherstellungsmassnahmen verlangen. So fordert etwa der Kanton Zug die Beibehaltung des
bisherigen Leistungsniveaus der Notfallinformation auch über 2026 hinaus. Ein entsprechender Vorstoss wurde
von Parlamentariern von der ALG, SP, Mitte, GLP, FDP und SVP gemeinsam eingereicht.
Im Kanton Bern wurde der Regierungsrat in einem FDP-Vorstoss beauftragt, die Risiken der UKW-Abschaltung
sowie mögliche robuste Alternativen zu analysieren.
Angesichts der verschärften sicherheitspolitischen Lage in Europa, der besonderen Schutzraum-Infrastruktur der
Schweiz sowie der hohen Bedeutung einer funktionierenden Krisenkommunikation auch bei Stromausfällen,
Cyberangriffen oder längerfristigen Infrastrukturausfällen erscheint es angezeigt, dass auch der Kanton Basel-
Stadt seine Handlungsoptionen rechtzeitig prüft.
Die Sicherstellung einer krisenresilienten Information der Bevölkerung gehört zu den zentralen Aufgaben des
Bevölkerungsschutzes. Ein Rückbau bestehender Systeme darf nicht zu einer faktischen Schutzraum-
Informationslücke führen.
Die Anzugsstellenden bitten den Regierungsrat daher
1.
über eine umfassende Auslegeordnung zu den Auswirkungen einer Abschaltung des UKW-Notfallradios
(IBBK) auf die Krisenkommunikation im Kanton Basel-Stadt, insbesondere hinsichtlich der Information der
Bevölkerung in Schutzräumen zu berichten;
2.
zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Informations- oder Resilienzlücke entstehen würde, sofern
keine gleichwertige Nachfolgelösung des Bundes bereitgestellt wird;
3.
mögliche technische, organisatorische oder interkantonale Varianten zu prüfen, mit welchen eine
infrastrukturunabhängige, auch bei Stromausfall und Ausfall digitaler Netze funktionierende
Informationsmöglichkeit sichergestellt werden kann;
4.
den zeitlichen Handlungsbedarf sowie die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen allfälliger
Massnahmen aufzuzeigen.
Joël Thüring, Lydia Isler-Christ

20

5.
Anzug betreffend eine nachhaltige, gesunde und lokal verankerte
Ernährungspolitik im Kanton Basel-Stadt (vom 15. April 2026)
26.5108.01

Die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt hat sich 2022 klar für das Nettonullziel 2037 ausgesprochen und damit
ein ambitioniertes und dringliches Ziel gesetzt. Der Regierungsrat hat dazu 2024 die Klimaschutzstrategie und
einen entsprechenden Klimaaktionsplan verabschiedet, der Massnahmen für die Sektoren Gebäude, Mobilität,
Wirtschaft und Energieversorgung sowie die Handlungsfelder Bauen, Entsorgung & Negativemissionen sowie
Landwirtschaft & Wald (Scope 1, teils Scope 3) umfassen.
Neben dem Netto-Null Ziel hat die Stimmbevölkerung mit ihrem Entscheid 2022 für den Ge-genvorschlag zur
Klimagerechtigkeitsinitiative auch die Klimagerechtigkeit in der Verfassung verankert und neu den Kanton dazu
verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei-zutragen, dass sich die Erderhitzung auf 1.5° beschränkt.
Im Sinne dieses Ziels sowie im Sin-ne der Klimagerechtigkeit verfolgt der Kanton neben dem Netto-Null Ziel
daher auch eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im Scope 3 Bereich. In seiner Stellungnahme zur
Motion «Raffaela Hanauer und Konsorten zur Erstellung einer Klimastrategie mit Klimaaktionsplan nach
Annahme des Gegenvorschlags zur Klimagerechtigkeitsinitiative»1 stellte er in Aussicht bis Ende 2024
Massnahmen für die hauptsächlich im Scope 3 gelagerten Sektoren Konsum, Ernährung, Finanzen und IT im
zweiten Teil der Klimaschutzstrategie abzudecken und den Klimaaktionsplan dabei mit Massnahmen zu
ergänzen. Der zweite Teil der Klimastrategie inklusive deren Massnahmen ist noch nicht verabschiedet und
befindet sich aktuell noch in Erarbeitung.
Eine nachhaltige Ernährungspolitik leistet einen zentralen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, zur öffentlichen
Gesundheit, sowie zum Klimaschutz und bezieht dabei Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der kultivierten
wie auch wilden Biodiversität mit ein. Der Einbezug der Biodiversität in ernährungspolitische Massnahmen macht
auch Sinn, zumal sich Basel-Stadt mit der Biodiversitäts-Strategie auch in diesem Bereich Ziele gesetzt hat.
Basel-Stadt verfügt bereits über engagierte Akteurinnen und Akteure in den Bereichen nachhaltige Gastronomie,
Food Waste-Reduktion, urbane Landwirtschaft und Ernährungsbildung. Zudem verfügt der Kanton mit der
Strategie «Nachhaltige Ernährung Basel-Stadt 2030» über eine Grundlage, nachhaltige Ernährung im Kanton zu
stärken. Auch wenn der Kanton in diesem Bereich bereits aktiv ist, zeigen andere Kantone und Städte, dass mehr
möglich ist. So be-kennt sich beispielsweise Biel auf Verordnungsebene für eine nachhaltige Ernährung bei der
stadteigenen Produktion des Essens für alle Tagesschulen, staatlichen Kitas sowie Alterszentren. Genf wiederum
hat ein kantonales Label «Genève Région – Terre Avenir (GRTA)» für eine umfängliche nachhaltige Produktions-
und Lieferkette im Ernährungssektor eingeführt. In Basel-Stadt gibt es zwar konkrete Ansätze wie beispielsweise
das «Food Save Basel-Stadt» für die Gastronomie oder das Projekt zur regionalen Entwicklung «Genuss aus
Stadt und Land» (PRE), aber es gibt im Vergleich zu anderen Städten und in Anbetracht der Klimaziele noch Luft
nach oben für weitere wirkungsvolle Massnahmen. Durch eine gezielte Koordination und Förderung der
verschiedenen Bestrebungen kann der Kanton eine Vorreiterrolle ein-nehmen und die lokale
Ernährungstransformation aktiv gestalten. Dies stärkt die regionale Wirtschaft, fördert Innovation und schafft
Bewusstsein für eine gesunde und zukunftsfähige Ernährungskultur.
Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
1.
wie Basel-Stadt eine kohärente, nachhaltige und gesundheitsfördernde Ernährungspolitik entwickelt, in der
Scope 3 Strategie verankert und nachfolgend umsetzt, welche die lokale Wertschöpfung stärkt, Food
Waste reduziert, die Gesundheit fördert, dem Klimaschutz und der Nachhaltigkeit beiträgt, die Biodiversität
in der Produktion fördert und nachhaltige Innovationen unterstützt.
2.
welche erfolgreichen Ansätze und Good Practices anderer Städte und Kantone in diesem Sinne in die
Scope 3 Massnahmenplanung aufgenommen werden können und wie dazu das Netzwerk der Charta
Nachhaltige Ernährung der Städte und Gemeinden des Klimabündnis Schweiz optimal genutzt werden
kann.
3.
bis wann dabei in den Scope 3 Massnahmen die Erarbeitung einer verbindlichen Richtlinie für eine
gesunde, nachhaltige und regional verankerte Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild
der Stadt Biel (z. Bsp. Tagesstrukturen der Schulen, Gefängnis-se, Cafeterias der Verwaltung, kantonale
Anlässe sowie Betriebe wie die St. Jakobshalle) vorgesehen ist.
4.
bis wann dabei die Erarbeitung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien für die Verpflegung in
staatsnahen Betrieben (etwa Spitälern oder Universitäten) sowie bei kantonalen Veranstaltungen und
Konzessionen (z. Bsp. Herbstmesse, Weihnachtsmarkt, Buvetten oder Gastronomiebetriebe in
Gartenbädern) vorgesehen ist.
5.
wie dabei bereits bestehende und neue regionale Initiativen und Projekte durch zusätzliche Massnahmen
mit der Scope 3 Strategie gezielt gefördert und verstetigt oder skaliert wer-den können – insbesondere
durch kantonale Förderinstrumente und Anschubfinanzierungen.
6.
wie dabei bestehende Angebote für Sensibilisierung und Bildung zu gesunder und nach-haltiger
Ernährung in Schulen, Ausbildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen mit neu-en Ansätzen durch
Scope 3 Massnahmen besser sichtbar gemacht werden können – und wo zusätzliche bzw. neue Angebote
vorgesehen sind.
7.
wie für die Umsetzung der Massnahmen die bestehenden Zuständigkeiten und Strukturen im Bereich
Ernährungspolitik (Gesundheit, Bildung, Umwelt, Wirtschaft) besser koordiniert werden können.
8.
welche Indikatoren und Zielgrössen (z. B. Anteil nachhaltig beschaffter Lebensmittel, Reduktion von
Lebensmittelabfällen, Angebotsvielfalt, Treibhausgas-Emissionen in Scope 3) zur Erfolgskontrolle einer
nachhaltigen Ernährungspolitik geeignet sind, welche davon es bereits gibt und wie das künftige kantonale
Monitoring vollzogen wird.

21

1 Raffaela Hanauer und Konsorten zur Erstellung einer Klimastrategie mit Klimaaktionsplan nach Annahme des Gegenvorschlags zur
Klimagerechtigkeitsinitiative: https://grosserrat.bs.ch/ratsbetrieb/geschaefte/200112159
Lea Wirz, Raffaela Hanauer, Leoni Bolz, Jean-Luc Perret, Brigitta Gerber, Heidi Mück, Béla Bartha,
Michael Graber, Nicole Strahm-Lavanchy, Jenny Schweizer

6.
Anzug betreffend Abstimmungsmöglichkeiten für Menschen mit einer
Behinderung und Auslandsschweizer Stimmberechtigte (vom 15. April 2026)
26.5110.01

Am 10. März 2026 hat der Regierungsrat mitgeteilt, dass das E-Voting-Pilotprojekt vorerst bis Ende 2026
ausgesetzt wird. Ob es danach wieder aufgenommen wird, ist offen und hängt nicht zuletzt von den Ergebnissen
der veranlassten externen Analyse ab.
Die Aussetzung der E-Voting-Plattform hat zur Folge, dass Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit einer
Sehbehinderung, bis auf Weiteres keine Möglichkeit mehr haben, eigenständig an Abstimmungen teilzunehmen.
Für Auslandschweizer Stimmberechtigte bedeutet sie die Rückkehr zum Problem, dass die postalisch
zugestellten Abstimmungsunterlagen je nach Wohnsitz zu spät zugestellt werden und/oder nicht rechtzeitig
wieder in die Schweiz zurückgeschickt werden können.
Da es ungewiss ist, wann und ob die E-Voting-Plattform wieder in Betrieb genommen wird, müssen ggf. bereits
jetzt alternative Wege ins Auge gefasst werden, um diesen beiden Personengruppen die Teilnahme an
Abstimmungen zu ermöglichen. Hierfür gibt es bekannte Lösungen, auf die zurückgegriffen werden könnte:
Für Menschen mit einer Behinderung: Zumindest für Sehbehinderte und Blinde können
Abstimmungsschablonen, mit denen blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte ihre Stimmzettel unter Wahrung
des Stimmgeheimnisses eigenständig ausfüllen können, eine wichtige Unterstützung sein.1 Die Bundeskanzlei
testet dieses Hilfsmittel derzeit. Die Schablone ist mit der Braille-Schrift versehen und unterstützt mit
ausgestanzten Feldern die Stimmberechtigten, den Stimmzettel richtig auszufüllen. Sowohl Schablone als auch
Stimmzettel sind in der linken oberen Ecke einheitlich zugeschnitten, damit der Stimmzettel korrekt in die
Schablone eingelegt werden kann. Gemäss Auskunft des Regierungsrates wäre hierfür eine Anpassung der
Stimmzettel in Basel-Stadt erforderlich. Der Aufwand hierfür scheint jedoch mit Blick auf die Kosten und den
Aufwand für E-Voting absolut vertretbar.
Für Auslandschweizer Stimmberechtigte: Die Stimmunterlagen können den Stimmberechtigten via E-Versand
zugestellt werden. Sie könnten diese beispielsweise über das E-Portal des Kantons abrufen, womit die
Identifikation der Stimmberechtigten sichergestellt wäre. Die Unterlagen können dann ausgedruckt, ausfüllt und
per Post zurückschickt werden. Auch mit E-Voting müssen die Stimmrechtsunterlagen (mit den Codes) den
Stimmberechtigten physisch per Post zugestellt werden, bevor sie elektronisch abstimmen können. Mit einem E-
Versand würde das umgekehrt. Die Stimmunterlagen wären sofort online verfügbar, die Stimmberechtigten hätten
je nach Wohnsitz die Wahl, welche Transportart sie für den Versand der Unterlagen in die Schweiz wählen (Post,
Kurier o.a.). Um die Stimmberechtigung auszuweisen und eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern, kann der
Stimmzettel in ein neutrales Couvert gesteckt und zusammen mit dem ausgedruckten Stimmrechtsausweis
eingeschickt werden. So handhaben es andere Länder, z.B. Italien, seit Jahren problemlos.
Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
Generell:
1.
Welche Übergangslösungen der Regierungsrat vorsieht, um Menschen mit Behinderungen, insbesondere
mit einer Sehbehinderung, sowie Auslandschweizer Stimmberechtigten die Teilnahme an Abstimmungen
zu ermöglichen, solange kein E-Voting zur Verfügung steht und ab wann solche Lösungen realistisch
umgesetzt werden könnten.
Für Menschen mit einer Sehbehinderung:
2.
Ob er in Basel-Stadt für Menschen mit einer Sehbehinderung Abstimmungsschablonen einführen kann,
3.
welche Anpassungen an den Stimmzetteln hierfür erforderlich sind und ob Abstimmungsschablonen
spezifisch für die baselstädtischen Stimmzettel (mit Ankreuzen statt Ja/Nein) erstellt werden können,
4.
mit welchem Aufwand (insb. Kosten) das verbunden wäre.
Für Auslandschweizer Stimmberechtigte:
5.
Ob er für Auslandschweizer Stimmberechtigte die Zustellung der Stimmunterlagen via E-Versand
einführen kann, beispielsweise über das E-Portal des Kantons,
6.
welche rechtlichen Anpassungen hierfür kantonal (und evtl. auf Bundesebene) notwendig wären,
7.
ob hierfür beim Bund eine Bewilligung beantragt werden muss und kann,
8.
mit welchem Aufwand (insb. Kosten) das verbunden wäre.
1 https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/politische-rechte/volksabstimmungen/abstimmungschablone.html
Luca Urgese, Georg Mattmüller, Lorenz Amiet, Oliver Thommen, Oliver Bolliger, Michael Graber,
Raoul Furlano, Daniel Albietz

22

7.
Anzug betreffend Reparieren statt Wegwerfen - Reparaturbonus auch für Basel
(vom 15. April 2026)
26.5111.01

Die Schweiz gehört zu den Ländern, in denen am meisten weggeworfen wird. Es landen tonnenweise
Elektrogeräte, Textilien, Möbel und anderes im Abfall oder im Recycling. Oft wäre es sinnvoll, den defekten
Gegenstand zu reparieren. Oftmals ist eine Reparatur teurer als ein Neukauf. In der Schweiz gibt es zwar über
250 Repaircafes, wo auf freiwilliger Basis gearbeitet wird, oft sind es Renterner:innen mit entsprechenden
Vorkenntnissen. Das deckt den Bedarf aber nicht ab, ist wenig bekannt und hängt vom Zeitbudget/ Goodwill der
dort Arbeitenden ab.
Etwa im Textilbereich könnte viel mehr repariert, umgearbeitet, erneuert statt weggeworfen werden.
Verschiedene Gemeinden lancieren deshalb einen Reparaturbonus, also eine staatliche Subventionierung von
Reparaturkosten. So zahle die Gemeinde Prilly bei Lausanne bis zu 50 Prozent oder maximal Fr. 300 an
Reparaturen von Möbeln, Velos, Elektronik oder Kleidern, Vevey übernähme sogar 75 % oder max. Fr. 400 für
Reparaturkosten. (Weitere Angaben sind zu finden unter SRF News zum Thema Reparaturbons.1)
In Basel gibt es z.B. das öffentliche, gemeinnützige und nicht-gewinnorientierte Angebot Rep-Statt in der
Markthalle Basel. Hier werden für defekte Geräte oder Gegenstände gute Reparaturlösungen gesucht, gefunden
und von fachkompetenten Reparateurlnnen ausgeführt für: Bluetoothgeräte, iPods, MPS-Player, Drohnen,
Nähmaschinen (keine digitalen), mechanische/elektromechanische Geräte (Bohrmaschinen etc.), Küchengeräte
(Mixer, Toaster, Bügeleisen, Wasserkocher etc.) Und vieles, vieles mehr (s. https://rep-statt.ch/reparaturarbeit-2/).
Bei der Reparaturannahme entscheiden sie, wie viel die Reparatur maximal kosten soll.
Auch der Kanton ist auf die Frage aufmerksam geworden. Die Klimaabteilung BS arbeitet zur Zeit an einem
sogenannten Seedingprogramm. Das Seedingprogramm unterstützt auch soziale Innovationen zur Reduktion von
Scope 3-Emissionen (d.h. ausserkantonalen Emissionen, die aber durch die Basler Bevölkerung und
Unternehmen in Basel ausgelöst werden). Es sollen Projekte (weiter-) entwickelt und umgesetzt werden, die auf
innovative Weise zu sozialem Wandel führen. Diese Projekte können aus der Zivilgesellschaft und aus der
Wirtschaft kommen. Es besteht auch die Möglichkeit, bestehende Organisationen bzw. Initiativen zu unterstützen.
Vielleicht wäre hier ein Ansatzpunkt.
Der Regierungsrat soll deshalb prüfen und berichten, sowie gebeten:
1.
Ein Konzept eines Reparaturbonus vorzulegen, eine-fersten Pilot zu lancieren und die Kosten für einen
Kanton wie Basel-Stadt zu benennen.
2.
Eine entsprechende Öffentlichkeitskampagne generell zum Reparaturanreiz umzusetzen.
3.
Eventuell auch Private, wie das Unternehmen Lettner, mit einzubeziehen.
1 https://www.srf.ch/radio-srf-1/reparieren-statt-wegwerfen-reparaturbonus-in-der-schweiz-lohnt-sich-der-aufwand
Brigitta Gerber, Heidi Mück, Leoni Bolz, Brigitte Kühne, Jo Vergeat, Andrea Strahm, Martin
Leschhorn Strebel, Béla Bartha, Beat K. Schaller, Michael Graber, Patrizia Bernasconi, Franziska
Stier, Amina Trevisan

8.
Anzug betreffend Sicherung von Suizidhotspots (vom 15. April 2026)
26.5112.01
Leider kommt es immer wieder zu Suiziden oder Suizidversuchen von der Pfalz oder von Brücken und Viadukten.
Die Bedeutung von Präventionsarbeit in diesem Bereich ist unbestritten, und verschiedene Institutionen leisten
entsprechende Arbeit. Da jedoch nach wie vor Menschen versuchen, ihr Leben durch einen Sprung in die Tiefe
zu beenden, braucht es zusätzliche Massnahmen, um Suizide oder Suizidversuche zu verhindern oder deren
Folgen zu mildern. Auch wenn nicht jeder Suizid verhindert werden kann, sind solche Massnahmen sinnvoll.
Erkenntnisse zeigen, dass ein grosser Teil der Menschen nach einem gescheiterten Suizidversuch keinen
weiteren unternimmt, auch weit gezielte Hilfe möglich wird.
Ein geeignetes Mittel sind Auffangnetze, wie sie seit Jahren in Bern an Brücken installiert sind. Diese Massnahme
ist nachweislich wirkungsvoll und trotz des UNESCO-Weltkulturerbe-Status der Stadt möglich.
In Basel wurden hingegen seit der Interpellation von Felix Eymann im Oktober 2019 und der Schriftlichen Anfrage
der Anzugstellerin im Februar 2022 keine wirksamen baulichen Massnahmen umgesetzt, etwa an der
Pfalzmauer. Die angekündigten Baum- und Buschpflanzungen haben sich als wirkungslos erwiesen, und auch an
anderen bekannten Hotspots fehlen entsprechende Massnahmen.
In der Antwort des BVD auf die Interpellation wurde auf historische, touristische und denkmalpflegerische Aspekte
verwiesen, was problematisch ist. In der Anfrage von 2022 wird ausgeführt, dass erst ab einer bestimmten Anzahl
von Sprungsuiziden über Handlungsbedarf nachgedacht wird, und Hotspots nur alle fünf Jahre evaluiert werden.
Angesichts der Erkenntnisse aus Bern, die 2014 in einer Studie zur Wirksamkeit von Netzen zusammengefasst
wurden, ist diese Passivität unverständlich. Es besteht dringender Handlungsbedarf. So stehen etwa an der
Viaduktstrasse über der Binningerstrasse keine schützenswerten Aspekte entgegen. Auch an der Pfalzmauer
könnten Netze angebracht werden. Die Netze wären kaum sichtbar, und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung dürfte
hoch sein, da sie Leben retten können.
In diesem Zusammenhang bitten die Unterzeichneten den Regierungsrat, zu prüfen und berichten, ob:
-
In Anerkennung der menschlichen Tragik der Betroffenen von Suiziden oder Suizidversuchen und auch
der schwerwiegenden, traumatisierenden Folgen für die Familie, Bekannte und Augenzeugen von solchen

23

Verzweiflungstaten, zeitnah endlich griffige Massnahmen wie zum Beispiel Auffangnetze an exponierten
Stellen wie Brücken oder auch an der Mauer der Pfalz angebracht werden können.
-
Hinweise zur Hotline der Dargebotenen Hand und weiteren Institutionen an entsprechenden Stellen
angebracht werden können.
Annina von Falkenstein, Christoph Hochuli, Pascal Pfister, Patrick Fischer, Patrizia Bernasconi, Jo
Vergeat, Luca Urgese, Niggi Daniel Rechsteiner

9.
Anzug betreffend Beschleunigung der Wiederherstellung des öffentlichen
Verkehrs rund um Kundgebungen (vom 15. April 2026)
26.5113.01

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Weltweit werden demokratische Rechte
eingeschränkt, soziale Errungenschaften rückgängig gemacht und Minderheiten verfolgt. Gerade der Blick auf
autoritäre Regime zeigt, wie zentral das Recht auf Meinungsäusserung und Versammlung ist. Auch in Basel wird
dieses Recht regelmässig wahrgenommen. Gemäss Kantonspolizei fanden im Jahr 2025 insgesamt 15 grössere
Kundgebungen mit jeweils über 250 Teilnehmenden statt (2024: 19). Demonstrationen und Kundgebungen
können dabei vorübergehend zu Einschränkungen im öffentlichen Verkehr führen, was für viele Menschen im
Alltag spürbare Auswirkungen hat.
Der Kanton Basel-Stadt verfügt über breite Erfahrung in der Verkehrslenkung bei Grossanlässen, etwa bei
internationalen Sportveranstaltungen wie der UEFA Women's Euro 2025, bei Spielen des FCB, während der
Fasnacht oder beim Eurovision Song Contest. Behörden, Polizei und Basler Verkehrsbetriebe haben wiederholt
gezeigt, dass mit vorausschauender Planung, klarer Kommunikation und guter operativer Koordination auch unter
anspruchsvollen Bedingungen ein funktionierender Verkehrsbetrieb weitgehend aufrechterhalten werden kann.
Die Unterzeichnenden sind überzeugt, dass sich auch im Zusammenhang mit Kundgebungen durch frühzeitige
Planung, transparente Abläufe und klare Prioritäten weitere Verbesserungen erreichen lassen. Dieser Anzug zielt
ausdrücklich nicht auf Einschränkungen der Routen von Demonstrationen. Ziel ist es, Nutzungskonflikte im
Stadtraum zu reduzieren und gleichzeitig sowohl die Versammlungsfreiheit als auch die Mobilitätsbedürfnisse der
Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:
1.
Wie kann - unter Wahrung der Sicherheit - der Tram- und Busbetrieb bei Kundgebungen möglichst lange
aufrechterhalten und danach möglichst rasch wieder aufgenommen werden? Wie kann die schnelle
Wiederherstellung des regulären ÖV-Betriebs operativ stärker priorisiert werden?
2.
Bestehen für zentrale Verkehrsachsen (z. B. Innenstadt-Bahnhof) vorbereitete Umleitungsvarianten, die
kurzfristig aktiviert werden können? Inwiefern können solche Varianten standardisiert und gegenüber der
Bevölkerung besser kommuniziert werden?
3.
Wie sind Konzepte für spontane Demonstrationen ausgestaltet, damit Linien möglichst rasch teilweise
freigegeben werden können? Welche Rolle können dabei Dialogteams zur Freihaltung wichtiger ÖV-Achsen
spielen?
4.
Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Verkehrsbetrieben und weiteren beteiligten Stellen so
weiterentwickelt werden, dass Sperrungen möglichst kurz gehalten und Abläufe beschleunigt werden?
5.
Über welche gemeinsamen Gefässe verfügen die Polizei und die Verkehrsbetriebe, um im Nachgang
Optimierungspotenzial zu erkennen und umzusetzen?
6.
Inwiefern können infrastrukturelle oder betriebliche Anpassungen im Tram- und Busnetz (z. B. CIaragraben,
Petersgraben) dazu beitragen, dass der öffentliche Verkehr bei Kundgebungen weniger stark beeinträchtigt
wird bzw. schneller wieder aufgenommen werden kann?
7.
Inwiefern werden die Erfahrungen aus Grossveranstaltungen systematisch genutzt?
8.
Welche Erfahrungen aus anderen Städten könnten geprüft und gegebenenfalls in Basel übernommen
werden?
Barbara Heer, Nicola Goepfert, Fleur Weibel, Raffaela Hanauer, Tim Cuénod, Lisa Mathys, Fina
Girard, Oliver Bolliger

10. Anzug betreffend bessere Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr rund
um Kundgebungen (vom 15. April 2026)
26.5114.01

Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Weltweit werden demokratische Rechte
angegriffen, soziale Errungenschaften rückgängig gemacht und Minderheiten verfolgt. Gerade der Blick auf
autoritäre Regime zeigt, wie zentral das Recht auf Meinungsäusserung und Versammlung ist. Auch in Basel
machen Menschen von diesem Recht Gebrauch. Im Jahr 2025 fanden gemäss Kantonspolizei 15 grössere
Kundgebungen mit jeweils über 250 Teilnehmenden statt (2024: 19). Zusätzlich gab es viele kleinere
Demonstrationen und Mahnwachen, die ebenfalls Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr haben können.
Eine verlässliche Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben,
insbesondere für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen sowie Personen mit Betreuungspflichten.
Die Sicherstellung eines möglichst reibungslos funktionierenden öffentlichen Verkehrs sowie eine frühzeitige und

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niederschwellige Fahrgastinformation rund um Kundgebungen und Grossanlässe ist in erster Linie eine
organisatorische Aufgabe der Behörden.
Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie die
Kommunikation der Auswirkungen von Kundgebungen auf den öffentlichen Verkehr und Informationen zu
alternativen Routen verbessert werden kann.
1.
Wie kann die Fahrgastinformation bei Kundgebungen und Grossanlässen substanziell verbessert werden,
insbesondere durch
a)
vorausschauende, möglichst frühzeitige Hinweise bereits im Vorfeld (Vortag, Stunden vorher) bei
bekannten Kundgebungen
b)
laufend aktualisierte Informationen in ÖV-Apps, auf digitalen Informationstafeln und weiteren Kanälen
zu gesperrten und weiterhin befahrbaren Linien oder Umleitungen
c)
möglichst realistische Zeitschätzungen zur Dauer von Störungen
2.
Welche zusätzlichen Massnahmen sind möglich, damit insbesondere ältere Menschen,
mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder rasch verständliche Informationen und praktikable
Alternativrouten erhalten, insbesondere durch
a)
barrierefreie Kurzinformationen mit Hinweisen auf barrierefreie Alternativen
b)
eine Hotline oder einen Chat für akute Fragen
c)
temporäre Assistenzpunkte an grossen Verkehrsknoten (z. B. Bahnhof SBB, Barfüsserplatz)
Fleur Weibel, Nicola Goepfert, Barbara Heer, Raffaela Hanauer, Tim Cuénod, Lisa Mathys, Fina
Girard, Oliver Bolliger

11. Anzug betreffend Städtepartnerschaft als Beitrag zur europäischen Kohäsion
26.5141.01
Die Regiokommission stellte im Zuge der Beratung zum Anzug Grossenbacher und Konsorten Nr. 16.5216
‘betreffend eine Städtepartnerschaft "Von Stadt zu Stadt" als Unterstützungsbeitrag zur aktuellen Flüchtlingskrise
in Europa’ fest, dass der Kanton Basel-Stadt mit den Partnerschaften im Sinne des Standortwettbewerbs und des
sozialen Engagements über zwei Kategorien von Städtepartnerschaften verfügt. Dagegen verfügt der Kanton
weder über eine Partnerschaft, die Zugang für die breite Bevölkerung bietet, noch mit einer Stadt in Europa.
-
Die Partnerschaften mit Massachusetts, Miami Beach, Seoul, Toyama und Shanghai dienen dem
Standortwettbewerb und bilden den politischen Rahmen für lokale Akteure zur Erschliessung des
jeweiligen regionalen Marktes.
-
Die Städtepartnerschaften mit Abidjan/Yopougon und Saḥāb werden als soziales Engagement verstanden
und haben zum Ziel, die Lebenssituation der Bevölkerung vor Ort zu verbessern.
Mit den Städtepartnerschaften Abidjan/Yopougon und Saḥāb wird den Bestrebungen einen Unterstützungsbeitrag
zur Flüchtlingskrise zu leisten Rechnung getragen, nicht aber dem Anspruch einer Städtepartnerschaft als
verbindendes Element innerhalb Europas. Im Austausch mit dem Präsidialdepartment stellte sich heraus, dass
einerseits solche Städtepartnerschaften – wie im Anzug Grossenbacher beschrieben – nicht in dieser Form
bestehen. Politische Partnerschaften mit Städten an den europäischen Fluchtrouten sind einerseits nicht
opportun, da die Lager für Geflüchtete durch internationale Organisationen (UNO/UNHCR, EU usw.) betrieben
werden und anderseits die betroffenen Kommunen nicht über die Ressourcen zur Pflege einer politischen
Städtepartnerschaft verfügen. Das effizientere Instrument für die Unterstützung solcher Kommunen stellen
Beiträge an Projekte und Nothilfemassnahmen dar.
Die Regiokommission stellte bei beiden Formen der Städtepartnerschaften fest, dass diese nicht dem
eigentlichen Verständnis einer Städtepartnerschaft in Europa entsprechen, die die Teilhabe der Bevölkerung
(Breitensport, Vereine, Alternativkultur, Bildung usw.) beider Städte beinhaltet. Die Regiokommission betont, dass
eine solche Partnerschaft ein neues Format der Städtepartnerschaften bedeutet, welches bis anhin nicht in das
Aufgabenfeld des Präsidialdepartements fiel. Sie stellt sich darunter eine klassische Partnerschaft vor, die über
vielfältige Anknüpfungspunkte für die breite Bevölkerung verfügt und für dieselbe einen Mehrwert generiert.
Vor diesem Hintergrund bittet die Regiokommission den Regierungsrat eine Partnerschaft im europäischen
Umfeld, die eine Kooperation mit den Partnern in Europa und ihren Herausforderungen symbolisiert, zu prüfen
und dazu zu berichten. Die Regiokommission hat nachfolgende Kriterien definiert:
Die Partnerstadt muss:
-
einen niederschwelligen Zugang für die breite Bevölkerung bieten.
-
gut mit dem Zug erreichbar sein
-
eine sprachliche Verwandtschaft aufweisen
-
positive, attraktive und vielfältige Anknüpfungspunkte bieten und ihrerseits ein Interesse an einer
Partnerschaft erkennen lassen.
Die Partnerstadt soll:
-
neben der Teilhabe der Bevölkerung, ebenfalls die Basler Standortinteressen und die Generierung eines
Mehrwerts für involvierte Akteure aus Wirtschaft, Bildung, Forschung und Innovation, Kultur und
Architektur sowie Lebensqualität und Nachhaltigkeit berücksichtigen.

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Die Regiokommission bittet den Regierungsrat zu prüfen, wie die Städtepartnerschaft in die gemäss
Legislaturplan 2025-29 angekündigte kantonale Aussenbeziehungsstrategie integriert und ob eine solche
Städtepartnerschaft über die Rahmenausgabebewilligung für die Internationale Zusammenarbeit (Gesetz über die
internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung, GIZA)
finanziert werden kann.
Für die Regiokommission: Niggi Rechsteiner, Präsident

12. Anzug betreffend Klimaziel 2037 erreichen: Pilotprojekt für eine nachhaltige
urbane Mobilität
26.5142.01

Bis zum Jahr 2037 muss der Kanton Basel-Stadt die Anzahl der durch Motorfahrzeuge gefahrener Kilometer
gegenüber 2019 um ein Drittel reduzieren. Dies als Teil der Klimastrategie, um das von der Bevölkerung
angenommene Netto-Null-Ziel bis 2037 zu erreichen. Davon ist bisher noch nichts feststellbar, im Gegenteil hat
der motorisierte Individualverkehr (MIV) sowohl auf den Stadtstrassen als auch auf den Autobahnen im Kanton
2024 um je zwei Prozentpunkte zugenommen. Es ist daher höchste Zeit, dass die Regierung konkrete
Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels beschliesst und umsetzt. Das Forschungsprojekt «E-Bike-City» der
ETH Zürich könnte ein geeignetes Hilfsmittel zur Umsetzung darstellen.
E-Bike-City ist ein Leuchtturmprojekt des Departements Bau, Umwelt und Geomatik der ETH Zürich. Insgesamt
neun Professorinnen und Professoren von sieben Lehrstühlen haben sich drei Jahre lang mit dem Projekt
befasst. Sie erforschten die Auswirkungen einer urbanen Zukunft, die der Mikromobilität oberste Priorität
einräumt. Dabei soll sicherer Raum für den umweltfreundlichen Verkehr geschaffen werden.

Es handelt sich dabei um ein übertragbares Modell, das wissenschaftlich nachweist: Wenn sichere,
flächeneffiziente Wege für umweltfreundliche Fortbewegungsmittel geschaffen werden, kann der Modalsplit
verändert werden – ohne Einschränkung der Erreichbarkeit für alle. Gleichzeitig verbessert sich die Luftqualität,
die Gesundheit der StadtbewohnerInnen, die Lärmemissionen und das Platzangebot im öffentlichen Raum. Als
Produkt des Forschungsprojekts ist u. a. ein neu entwickeltes Modellierungs-Tool entstanden, das den
Strassenraum neu aufteilt. Dabei bleibt die Erschliessung für den MIV, gegebenenfalls als Einbahnnetz, erhalten.
Die gewonnene Fläche kommt dem öffentlichen Verkehr, dem Velo und Grünflächen zugute. Dabei könnten unter
anderem auch die nötigen Flächen für den Ausbau der Veloschnellrouten gesichert werden (Anzug 20.5184).
Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten:
1.
Ist der Regierungsrat bereit, die Expertise aus dem ETH-Projekt «E-Bike-City» für Basel nutzbar zu
machen und das Modell zumindest für eine Testplanung anzuwenden?
2.
Inwieweit mit gezielter Einschränkung der Verkehrsfläche für den MIV nach den Prinzipien von «E-Bike-
City» die Klimaziele des Kantons in Bezug auf den MIV erreicht werden können?
3.
Mit welchen anderen Massnahmen und Mitteln das Ziel einer Reduktion des MIV um ein Drittel bis 2037
erreicht werden kann?
Tobias Christ, Leoni Bolz

13. Anzug betreffend Massnahmen für ein einfaches Parkieren des Gewerbes
26.5163.01
Gewerbetreibende müssen möglichst nahe am Einsatzort parkieren können, um ihre Arbeit effizient und
kundschaftsorientiert ausführen zu können. Ein Mangel an geeigneten Parkierungsmöglichkeiten ist sowohl für
die Dienstleistenden als auch für deren Kundschaft unbefriedigend. Betriebe, die ihre Einsatzorte mit Cargovelos
erreichen und bedienen, sind in dieser Hinsicht im Vorteil gegenüber Betrieben, die ein grösseres Motorfahrzeug
für die Erfüllung ihrer Dienste brauchen. Mit der Aktion Wirtschaft unter Strom wird demnach nebst der
Elektrifizierung des Fuhrparks auch die Anschaffung von Lastenrädern gefördert.
Nebst der Umstellung auf Elektroantriebe sowie einem vermehrten Einsatz von Lastenrädern bleibt das Parkieren
ein wichtiger Baustein, um den Gewerbeverkehr bei der Umsetzung der Klimaziele mitzunehmen. Heute können
berechtigte Gewerbetreibende mit der Gewerbeparkkarte in der blauen Zone, auf gebührenfreien und
gebührenpflichtigen Parkplätzen sowie bis zu vier Stunden im Parkverbot halten. Die Parkplätze in der blauen
Zone sind jedoch nicht überall gleich gut verfügbar und einige werden im Sinne der Verkehrssicherheit und der
Klimaziele reduziert oder in Quartierparkings verlagert.
Es gilt daher, sicherzustellen, dass Gewerbetreibende, welche nach wie vor auf ein grösseres Motorfahrzeug
angewiesen sind, auch angemessene Parkiermöglichkeiten im öffentlichen Raum am Einsatzort auffinden. Der
Regierungsrat wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten:
-
Ob mehr Parkplätze der blauen Zone zugunsten des Gewerbes in Parkverbote umgewandelt werden
können, auf denen ausschliesslich Gewerbetreibende mit Gewerbeparkkarte parkieren dürfen?
-
Ob auf mehr Parkplätzen der blauen Zone Güterumschlagplätze markiert werden können, auf denen
tagsüber Güterumschlag/ Anlieferung stattfinden kann und nachts Anwohnende parkieren können.
-
Ob diese Massnahmen angemessen dicht (bspw. alle 100 Meter Gehdistanz voneinander entfernt)
umgesetzt werden können.

26

-
Ob es die Möglichkeit gibt, für längere Einsätze nach Bedarf auch temporäre Parkiermöglichkeiten fürs
Gewerbe einzurichten und dafür eine Ansprechstelle in der Verwaltung kommuniziert werden kann.
Raffaela Hanauer, Béla Bartha, Jean-Luc Perret, Lisa Mathys, Brigitte Kühne, Salome Bessenich,
Jenny Schweizer, Nicola Goepfert, Alex Ebi, Jo Vergeat, Tobias Christ, Stefan Wittlin, Michela
Seggiani, Franziska Stier, Jérôme Thiriet

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Interpellationen

Interpellation Nr. 21 (März 2026)
betreffend missachtet Regierungsrätin Esther Keller bei Rekursentscheiden der
Freizeitgartenkommission infolge eigener Abwesenheit das Gesetz?
26.5084.01

Gemäss §11 des Gesetzes über Freizeitgärten (SG 911.900) hat die Vorsteherin des zuständigen Departements
den Vorsitz der Freizeitgartenkommission inne – also konkret Regierungsrätin Esther Keller (BVD). Eine Delegation
des Vorsitzes an den Leiter des zuständigen Amtes ist möglich – ausser bei der Behandlung von Rekursen. Dies
wird so in §11 Abs. 2 festgehalten.
Der Gesetzgeber hat somit unmissverständlich festgelegt, dass bei der Behandlung von Rekursen die
Departementsvorsteherin, Regierungsrätin Esther Keller, den Vorsitz führt und anwesend sein muss.
In seiner Antwort vom 20. August 2025 auf meine Interpellation Nr. 76 führte der Regierungsrat aus, der Vorsitz
werde «schon seit längerer Zeit an die Amtsleitung der Stadtgärtnerei delegiert» – die Praxis aus der Beantwortung
einer Schriftlichen Anfrage aus dem Jahr 2023 bleibe also bestehen. Dies führe dazu, führte der Regierungsrat
weiter aus, «dass nur sechs der sieben gewählten Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen. Damit jeweils dennoch
die vom Gesetz vorgesehene Zahl von sieben Mitgliedern an den Kommissionssitzungen teilnehmen und ein
breites Fach- und Erfahrungsspektrum gewährleistet ist, habe der Regierungsrat acht Mitglieder gewählt», was
aber gegen das Gesetz verstösst.
Diese Handhabe wirft Fragen im Zusammenhang mit Rekursbehandlungen auf, bei denen eine Delegation gemäss
Gesetz nicht zulässig ist.
Hinzu kommt, dass offenbar Rekurrenten die Abwesenheit der Departementsvorsteherin bei der Behandlung ihres
Rekurses gerügt und in der Folge den Rechtsweg an das Verwaltungsgericht beschritten haben. Dieses habe
offensichtlcih betroffenen Personen Recht gegeben und den Entscheid der Freizeitgartenkommission kassiert.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Wie viele Rekurse gemäss § 13 des Gesetzes über Freizeitgärten wurden in den Jahren 2022, 2023, 2024
und 2025 jeweils durch die Freizeitgartenkommission behandelt?
2.
Bei wie vielen dieser Rekursbehandlungen war Regierungsrätin Esther Keller, wie vom Gesetz
vorgeschrieben, persönlich anwesend und hatte den Vorsitz?
3.
In wie vielen Fällen wurden (somit rechtswidrig) Rekurse behandelt, ohne dass Esther Keller anwesend war
und den Vorsitz hatte?
4.
Trifft es zu, dass in einzelnen Fällen das Verwaltungsgericht angerufen wurde und dieses aufgrund dieses
Gesetzesverstosses den Rekurrenten Recht gegeben hat?
a)
Falls ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
b)
Welche konkreten Erwägungen hat das Verwaltungsgericht dazu festgehalten?
5.
Welche Kosten (bitte vollständige Angabe inkl. Verfahrenskosten etc.) sind dadurch für den Steuerzahler
entstanden?
6.
Weshalb erachtet der Regierungsrat die Behandlung von Rekursen ohne persönliche Anwesenheit der
Departementsvorsteherin, unter Berücksichtigung von § 11 Abs. 2, dennoch für gesetzeskonform?
7.
Welche Massnahmen trifft der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass bei der Behandlung von Rekursen
die gesetzlichen Vorgaben zwingend eingehalten werden und keine weiteren formellen Mängel entstehen?
8.
Werden – neben der bereits monierten Überbesetzung der Freizeitgartenkommission – und dem Verstoss
gegen §11 Abs. 1 – weitere Gesetzesbestimmungen durch den Regierungsrat verletzt?
a) Wird konkret aktuell § 2 Abs. 2, wonach insgesamt Freizeitgartenareale im Umfang von 82 Hektaren zur
Verfügung stehen müssen (davon wenigstens 40 Hektaren auf Stadtgebiet), eingehalten und ist dies
irgendwo ersichtlich?
Joël Thüring

Interpellation Nr. 30 (April 2026)
betreffend Öffentlichkeitsprinzip
26.5093.01

Immer mehr Bürger beschweren sich, dass sie keine Antworten vom Staat bekommen.
1.
Wie viele Anfragen gemäss Öffentlichkeitsprinzip gab es in den Jahren 2020 bis 2024 pro Jahr und pro
Departement?
2.
Innert welchen Fristen werden die Gesuche normalerweise erledigt?
3.
Wie viele davon benötigen mehr als drei Monate bis zum Abschluss?
4.
Wie vielen Gesuchen wird ganz stattgegeben?
5.
Wie vielen wird teilweise entsprochen?

28

6.
Wie viele werden abgewiesen?
7.
Bei wie vielen wurde ein Rechtsmittel eingelegt?
Bitte übersichtliche Tabelle dazu mit Beantwortung liefern.
Eric Weber

Interpellation Nr. 39 (April 2026)
betreffend Deepfakes, pornografische Inhalte und digitale sexualisierte Gewalt im Kanton
Basel-Stadt
26.5126.01

In den letzten Jahren haben sich mittels künstlicher Intelligenz manipulierte oder erzeugte Bild- und Videoinhalte
stark verbreitet. Besonders problematisch sind pornografische Deepfakes, bei denen Gesichter von Personen ohne
deren Einwilligung in pornografisches Material montiert werden. Betroffen sind häufig Mädchen und Frauen, aber
auch Jugendliche insgesamt, die so Opfer von digitaler sexualisierter Gewalt, Erpressung (Sextortion), Mobbing
oder Rufschädigung werden.
Der Fall der deutschen Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, der derzeit international hohe mediale
Aufmerksamkeit erhält, verdeutlicht die Dimension dieses Problems. Medienberichte zeigen, dass solche Fälle
zunehmend auch Polizei, Schulen, Beratungs- und Opferhilfe-Stellen in der Schweiz beschäftigen. Der Bund
arbeitet parallel an Strategien zum Umgang mit KI-Risiken und sexualisierter Gewalt im Netz. Auch für den Kanton
Basel-Stadt stellen sich Fragen nach dem Ausmass des Problems, nach Prävention und Sensibilisierung,
insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, sowie nach dem Schutz und der Unterstützung von Betroffenen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Welche Kenntnisse hat der Regierungsrat über Fälle von pornografischen Deepfakes, KI-generierten oder
KI-manipulierten Nackt- und Sexdarstellungen sowie vergleichbaren Formen digitaler sexualisierter Gewalt
im Kanton Basel-Stadt in den letzten fünf Jahren?
a)
Wie viele Fälle sind der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft, der Opferhilfe sowie anderen
kantonalen Stellen bekannt geworden?
b)
In wie vielen Fällen waren Minderjährige betroffen, in wie vielen Fällen primär Mädchen und Frauen?
2.
Unter welchen strafrechtlichen Tatbeständen werden pornografische Deepfakes und deren Erstellung und
Verbreitung im Kanton Basel-Stadt aktuell verfolgt? Sieht der Regierungsrat auf der Grundlage der
bisherigen Praxis Lücken oder Unklarheiten im geltenden Recht?
3.
Welche Rolle spielen Schulen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und andere Fachstellen in
der Prävention und Bearbeitung von Fällen digitaler sexualisierter Gewalt?
a)
Gibt es bisher spezifische Informations- oder Schulungsangebote zu Deepfakes und KI-generierten
Inhalten für Lehrpersonen, Schulleitungen und Fachpersonen der Jugend-arbeit?
b)
Wenn ja: Wie oft wurden diese genutzt, wie werden sie evaluiert?
4.
Wie werden Betroffene, insbesondere Mädchen und junge Frauen in Basel-Stadt heute über ihre Rechte
und Handlungsmöglichkeiten bei Gewalt informiert? Welche Rolle spielen dabei Opferhilfe, Fachstellen für
Gewalt- und Präventionsarbeit sowie Gleich¬stellungs- und Antidiskriminierungsstellen?
5.
Inwiefern berücksichtigt der Regierungsrat in der kantonalen Präventions- und Sensibilisierungsarbeit
explizit die geschlechtsspezifischen Dimensionen von Deepfakes und digitaler sexualisierter Gewalt?
6.
Sieht der Regierungsrat angesichts der aktuellen Entwicklungen Handlungsbedarf, um:
a)
Prävention und Sensibilisierung im schulischen und jugendnahen Bereich auszubauen;
b)
Melde- und Unterstützungswege für Betroffene zu stärken;
c)
Polizeibehörden und Justiz fachlich und ressourcenmässig zu unterstützen, um mit der zunehmenden
technischen Komplexität solcher Fälle umgehen zu können?
d)
sich in nationale Entwicklungen einzubringen?
Edibe Gölgeli

Interpellation Nr. 40 (April 2026)
betreffend Altersdiskriminierung durch das Bau- und Verkehrsdepartement bei der
Autoabgabe-Prämie für Klimaziele
26.5127.01

Der Kanton Basel-Stadt stellt Personen eine Prämie von Fr. 1'500 in Aussicht, welche ihr Auto nachweislich
abgeben. Es soll eine Lenkungsmassnahme sein, weniger Autos auf den Strassen zu haben und den motorisierten
Individualverkehr zu reduzieren.
Offenbar ist das Zielpublikum dieser Aktion beschränkt, Personen zwischen 18 und 80 Jahren sollen davon
profitieren können. Während die untere Altersbegrenzung einleuchtet, ist die willkürliche Obergrenze von 80
Lebensjahren weder begründet noch nachvollziehbar. Es handelt sich um einen Fall von Altersdiskriminierung,
begangen vom Bau- und Verkehrsdepartement. Dieser unhaltbare Zustand muss behoben werden.

29

Altersbegrenzungen werden gemacht, um bestimmte Zielgruppen vor Gefahren zu schützen. Im Zusammenhang
mit dem Strassenverkehr wird z.B. ab dem 75. Altersjahr alle zwei Jahre ein ärztliches Attest zum Nachweis der
Fahrtüchtigkeit verlangt. In diesem Fall einer Altersobergrenze rund um die Verweigerung einer Prämie als Anreiz
für Klimaschutz erschliesst sich jedoch nicht, welche potenzielle Gefahr durch den Staat verhindert werden soll.
Die Altersbegrenzung ist auch nicht sinnvoll hinsichtlich der Erreichung des Ziels. Es werden üblicherweise weder
19- noch 47-Jährige sein, die ihr Auto abgeben, sondern eher ältere Menschen, bei denen nicht nur der
angestrebte Umwelteffekt im Vordergrund stehen dürfte; die positive Klimaauswirkung tritt jedoch auch in diesen
Fällen ein.
Offensichtlich handelt es sich um einen PR-Effekt, der nicht zu Ende gedacht ist. Marktschreierisches Ankünden ist
das eine, eine klare Rechtsgrundlage und das umfassende Reflektieren von Aktion, Ziel, Zielpublikum und Nutzen
wäre das andere.
Es darf nicht sein, dass der Kanton Basel-Stadt seine älteren Einwohnerinnen und Einwohner – auch solche,
welche diese Aktion nicht zu nutzen gedenken - mit einer solch willkürlichen Alterslimite stigmatisiert und
diskriminiert. Es ist weiter fragwürdig, ob diese Einschränkung im Einklang mit der Kantonsverfassung steht: in
Paragraph 8 Absatz 2 ist festgehalten, dass niemand des Alters wegen diskriminiert werden darf.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Welches ist die gesetzliche Grundlage für diese Aktion?
2.
Welches ist die gesetzliche Grundlage für die Alterslimite mit Verweigerung der Prämie an über 80-Jährige?
3.
Steht diese Regelung im Widerspruch zum genannten Abschnitt der Kantonsverfassung?
4.
Welches Rechtsgut soll durch diese Altersbegrenzung geschützt werden?
5.
In welchen Altersgruppen erwartet der Regierungsrat die meisten Abgaben von Autos auf der Basis dieser
Aktion?
6.
Anerkennt der Regierungsrat die Tatsache, dass sich vorwiegend ältere Menschen überlegen, ihre
Mobilitätsbedürfnisse anders als mit einem eigenen Auto zu decken?
7.
Was ist der Grund, weshalb diese Altersdiskriminierung hier statuiert wird?
8.
Besteht Bereitschaft, diese Diskriminierung aufzuheben?
9.
Besteht Bereitschaft, wegen dieser willkürlichen Alterslimite abgelehnte Gesuche nachträglich zu bewilligen?
10.
Kann der Regierungsrat nachvollziehen, dass diese Altersbegrenzung vor allem von älteren Menschen, ob
sie von der Aktion betroffen sind oder nicht, als staatliche Diskriminierung empfunden wird?
Annina von Falkenstein

Interpellation Nr. 44 (April 2026)
betreffend Stellenwert der Geistes- und Sozialwissenschaften an der Universität Basel
26.5138.01

Bei der letzten Vergabe der Nationalen Forschungsschwerpunkte wurde kein einziges Vorhaben aus den Geistes-
und Sozialwissenschaften berücksichtigt (Medienmitteilung WBF 20.01.2026). Nach lautstarken Protesten soll nun
ein runder Tisch stattfinden und es wurde versprochen, nochmals eine Ausschreibung zu machen und Mittel für
diese Disziplinen bereitzustellen. In dieselbe Richtung einer möglichen Geringschätzung der Geistes- und
Sozialwissenschaften deuten Entscheide der Universität Basel, die Gegenstand der vorliegenden Interpellation
sind.
Laut Medienberichterstattung (BZ Basel 16. 03.2026) hat die Universität Basel die Chance verpasst, sich bei der
exzellenten Soziologin Carolin Amlinger als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Vielmehr gelang es einer
Konkurrenzinstitution, der Universität Freiburg im Breisgau, sie als Professorin zu berufen, obwohl die Soziologin
auch offen gewesen wäre, ihre renommierte Forschungstätigkeit an der Universität Basel fortzusetzen, wo ihr
Lebenspartner, der Soziologe Oliver Nachtwey, einen Lehrstuhl für Soziologie innehat. Amlinger und Nachtweys
gemeinsam verfasste Publikationen gehören heute zu den wichtigsten Werken der zeitgenössischen Soziologie,
ihre Analysen moderner Demokratien und deren Bedrohung durch autokratische und faschistische Strömungen
sind allseits gefragte Orientierungshilfen, die Lesungen des Forschenden-Duos füllen Hörsäle und öffentliche
Veranstaltungssäle im ganzen deutschsprachigen Raum.
Die Universität Basel hat damit die Chance verpasst, sich als Volluniversität, welche sie laut dem bikantonalen
Leistungsauftrag zu sein hat, neben den Life Sciences auch in den modernen Sozialwissenschaften wieder ihr
Profil zu schärfen. Sie hat es auch verpasst, sich als moderne Arbeitgeberin zu positionieren, welche «Dual
Careers» von Akademiker*innen ernsthaft und sichtbar ermöglicht.
Im Rahmen ihrer Strategie 2020-2030 spricht die Universität von zwei strategischen Projekten, um ihren
gesellschaftlichen Impact zu verstärken, einerseits dem «BioCampus Oberrhein» und dem «Forum Basiliense»,
einer internationalen Plattform, «um aktuelle gesellschaftlich relevante Fragestellungen im Rahmen
interdisziplinärer Projekte zu behandeln». Es stellt sich die Frage, ob mit den für das Forum Basiliense zur
Verfügung stehenden begrenzten Mitteln und der tiefen Priorisierung in der Öffentlichkeitsarbeit der Universität das
Ziel, die Attraktivität und Sichtbarkeit der Universität Basel für die Bevölkerung, für Studierende wie auch für
Nachwuchsforschende in gesellschaftlich relevanten Themen erreicht werden kann.

30

Vielmehr besteht der Eindruck, dass die Sozial- und Geisteswissenschaften sowie ihre gesellschaftliche
Sichtbarkeit an der Universität Basel als Feigenblatt behandelt und zunehmend an den Rand gedrängt werden.
Auch medial wird wahrgenommen, dass sich die Universität in den vergangenen 15 Jahren grundlegend verändert
hat und ihren Schwerpunkt eindeutig festgelegt hat (BZ Basel 13.03.2026): Drei Viertel der Mittel würden in zwei
von sieben Fakultäten fliessen, in die Life-Science und in die damit verbundene Medizin.
Die Universität Basel hat seit 2006 eine gemeinsame Trägerschaft und verfügt über eine Teilautonomie. Beide
Kantone sind vertreten im Universitätsrat, dem Aufsichtsorgan der Universität. Sie verabschieden alle vier Jahre
den Leistungsauftrag und beantragen den Parlamenten die zugehörigen Mittel. Sie bestimmen also im
Wesentlichen die strategische Ausrichtung der Universität.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Welchen Stellenwert misst die Universität respektive der Regierungsrat den Geistes- und
Sozialwissenschaften zu? Bilden sie weiterhin einen Schwerpunkt an der Universität, wie es der
Leistungsauftrag will? Falls nicht, wann wurde das geändert und auf wessen Bestreben hin?
2.
Wie hat sich die Mittelverteilung an der Universität Basel in den letzten 15 Jahren in den einzelnen
Disziplinen verändert, unter Berücksichtigung des Gesamtwachstums der Studierendenzahlen und des
Wachstums in den einzelnen Disziplinen?
3.
Warum hat es die Universität Basel verpasst, die exzellente Soziologin Carolin Amlinger langfristig an die
Universität zu binden, nicht zuletzt mit Blick auf die Tatsache, dass sie umfangreiche SNF-Gelder
eingeworben hatte und nicht nur zur internationalen Sichtbarkeit und zum Forschungsoutput, sondern auch
zu den Drittmitteleinnahmen der Universität, welche politisch immer wieder gefordert wird, beitrug?
4.
Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass es wichtig ist mit Blick auf den Leistungsauftrag der
Universität als Volluniversität im Auswahlverfahren für die Nachfolge der Rektorin ein besonderes
Augenmerk darauf zu legen, dass die neue Rektorin/der neue Rektor, neben den Life Sciences auch den
Stellenwert der Geistes- und Sozialwissenschaften hoch gewichtet? Wird sich der Regierungsrat auch im
Universitätsrat dafür einsetzen?
5.
Im Entlastungspaket des Bundes (EP27) konnten die vorgesehenen Kürzungen für die Grundbeiträge an die
Universitäten zwar halbiert werden. Die Kürzung wird aber immer noch vier bis fünf Millionen Franken
betragen für die Universität Basel. Wie wird diese Kürzung umgesetzt? Ist die Regierung damit
einverstanden, dass bei den Sozial- und Geisteswissenschaften kein Raum für weitere Kürzungen ist, ohne
den Auftrag der profilierten Volluniversität zu gefährden?
Barbara Heer

Interpellation Nr. 46 (Mai 2026)
betreffend wie weiter mit den Pilotprojekten «Superblocks» in den Quartieren St. Johann
und Matthäus
26.5147.01

Die beiden Pilotprojekte «Superblocks» in den Quartieren St. Johann und Matthäus sind für ein Jahr befristet. Nach
den anfänglich intensiven Diskussionen bis zum Umsetzungsbeginn haben sich zahlreiche Quartierbewohnerinnen
und -bewohner rasch und engagiert mit der neuen Situation arrangiert und begonnen, den neu gewonnenen
Lebensraum aktiv zu gestalten. Dabei wurden nicht nur erhebliche zeitliche Ressourcen, sondern auch private
finanzielle Mittel investiert. Es sind dadurch identitätsstiftende urbane Räume entstanden. Gemäss Regierungsrat
können derartige Pilotprojekte jedoch nicht über den definierten Zeitraum hinaus weitergeführt werden. Dies sei aus
rechtlichen Gründen nicht möglich (Interpellation Oliver Bolliger 25.5538.02). Eine namhafte Anzahl
Quartierbewohnerinnen und -bewohner hat in den vergangenen Monaten Unterschriften für eine Petition
gesammelt, mit dem Ziel, die Testphase, um ein Jahr zu verlängern, damit eine transparente, vollständige und
partizipative Evaluation ermöglicht werden kann. Aufgrund der parlamentarischen Agenda ist jedoch davon
auszugehen, dass diese Petition erst nach dem offiziellen Abschluss der Pilotphase behandelt werden kann. Dies
birgt die konkrete Gefahr, dass bei einem späteren positiven Entscheid bereits geschaffene Strukturen und
Installationen zunächst zurückgebaut und danach wieder neu erstellt werden müssten. Der Regierungsrat stellte
sich bisher zudem auf den Standpunkt, dass die Pilote nicht verlängert werden sollen, sondern nach einem Jahr
wieder rückgebaut werden und sieht von einer erneuten Verkehrsanordnung ab (Interpellation Oliver Bolliger
25.5538.02). In der Beantwortung der Interpellation Raffaela Hanauer (25.5375.02) sagt sie zudem, dass auch
während der Pilotphase Anpassungen im Sinne der «Stadt als Labor» vorgenommen werden können, abhängig
von den finanziellen Ressourcen und dem Bewilligungsverfahren. Keine Auskunft gab der Regierungsrat bisher
jedoch darüber, ob er im Rahmen des Tests und im Sinne der „Stadt als Labor“ weitere Massnahmen am Prüfen
ist, welche direkt nach Abschluss des Tests ergriffen werden könnten. Dies wäre sowohl aus ökologischer als auch
aus volkswirtschaftlicher Sicht effizient und für die betroffenen Quartierbewohnerinnen und -bewohner könnte so
die Nachvollziehbarkeit des Rückbaus gesteigert werden.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
-
Wird der Regierungsrat die Pilotprojekte gebietsspezifisch evaluieren?

31

-
Wird der Regierungsrat im Sinne der «Stadt als Labor» prüfen, ob einzelne Begrünungs-, Gestaltungs- und
Spielelemente oder auch Verkehrsanordnungen im Sinne von «Quick-Wins» aus der Testphase
weitergeführt werden können (wo nötig mit Anpassungen)?
-
Ist der Regierungsrat bereit, die Evaluation der Pilotprojekte umgehend einzuleiten und prioritär
durchzuführen, sodass deren Ergebnisse bereits vor Ablauf der Pilotphase vorliegen und eine nahtlose
Weiterführung bei einem positiven Ergebnis der Evaluation ermöglicht werden kann?
-
Ist der Regierungsrat bereit, den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern Transportmöglichkeiten sowie
geeignete Lagermöglichkeiten auf kantonalen Arealen zur Verfügung zu stellen, um die im Rahmen der
Projekte geschaffenen Begrünungs- und Gestaltungselemente bis zu einem definitiven Entscheid
zwischenlagern zu können?
-
Ist der Regierungsrat bereit, die Begrünungs-, Gestaltungs- und Spielelemente oder auch
Verkehrsanordnungen in den zwei Pilotprojekt-Quartieren zumindest bis Ende des Sommers (ende
September) zu belassen, bevor sie abgeräumt werden, falls die Evaluation noch nicht abgeschlossen ist
nach Ablauf der Jahresfrist?
-
Sieht der Regierungsrat weitere Massnahmen vor, die sicherstellen, dass die Pilotphase nicht nur für das
Rahmenkonzept, sondern auch für die zwei Pilotprojekt-Quartiere direkt erlebbare Resultate liefern wird?
Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Brigitte Kühne

Interpellation Nr. 47 (Mai 2026)
betreffend die Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler mit dem Verpflegungsangebot in
den Tagesstrukturen im Sinne von§ 77b Schulgesetz
26.5161.01

Eine stetig wachsende Anzahl von Schülerinnen und Schülern der Volksschule (Schuljahr 2023/24: 5'576) nimmt
das Angebot der Tagesstrukturen in Anspruch. Ein Grossteil dieser Kinder ist für die Mittagsmodule angemeldet.
Woche für Woche werden kantonsweit zehntausende Mahlzeiten serviert.
Von Gesetzes wegen muss die Verpflegung in den Tagesstrukturen gesund und ausgewogen sein. Eine
Mittagsverpflegung aber, welche den kulinarischen Bedürfnissen der Kinder nicht entspricht, die ihnen also nicht
schmeckt oder gar «gruusig» ist, verfehlt ihren Zweck.
Im Jahr 2020 hat in der Stadt Luzern das Kinderparlament dem Schulamt für die Mittagsverpflegung den
Schmähpreis «Saure Zitrone» verliehen, während der «Goldene Lollipop» an eine andere städtische Institution
ging.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.
Wird die Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler mit der durch die Träger der Tagesstrukturen
angebotenen Mittagsverpflegung systematisch erhoben? Falls ja, in welcher Form und in welchen
Intervallen?
2.
Welche Erkenntnisse liegen dem Regierungsrat darüber vor, ob den Schülerinnen und Schülern im Kanton
die in den Tagesstrukturen angebotenen Mahlzeiten tatsächlich schmecken?
3.
Wird das Angebot der Mittagsverpflegung in den Tagesstrukturen periodisch evaluiert? Welche Rolle spielt
dabei die «KinderMitWirkung»? Fliessen allfällige Rückmeldungen der Kinder direkt in den
Qualitätsverbesserungsprozess ein?
4.
Hat der Gesamtregierungsrat bereits einmal ein Mittagessen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern an
einem Mittagstisch der Tagesstrukturen eingenommen? Plant der Regierungsrat, solche Besuche (z. B.
mehrmals jährlich) durchzuführen, um sich persönlich von der Schmackhaftigkeit und Bekömmlichkeit der
Verpflegung zu überzeugen?
5.
Wie gewährleistet der Regierungsrat, dass die Meinungsäusserungen und das Feedback der Schülerinnen
und Schüler im fortlaufenden Qualitätssicherungsprozess der Tagesstrukturen angemessen und
nachweisbar berücksichtigt werden?
6.
Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass den Anforderungen von Art. 12 Abs. 1 der UN-
Kinderrechtskonvention (KRK) bezüglich der Mitwirkung von Kindern bei der Auswahl der Menüs und der
Gestaltung der Rezepturen Genüge getan wird?
7.
Würden nach Einschätzung des Gesamtregierungsrats die Schülerinnen und Schüler im Kanton dem
Mittagessen der Tagesstrukturen eher den Preis «Saure Zitrone» oder «Goldener Lollipop» verleihen?

Eric Weber

32

Schriftliche Anfragen

eingegangen seit der Sitzung vom 15. April 2026

1.
Schriftliche Anfrage betreffend neue Parkmöglichkeiten in Ihrem Quartier
26.5130.01
Die Abteilung Mobilität hat Infoblätter bei Privatliegenschaften angebracht/verteilt, in denen sie auf die
Parkmöglichkeiten auf privaten Autoabstellplätze verweist. Private Parkplätze können für eine Kurzzeitnutzung,
Nacht- und Wochenendnutzung (Abo) oder Werktagsnutzung (Abo) über das App von ShareP oder über die
Firma Parcandi gebucht und bezahlt werden.
Auf der Webseite der Firma Parcandi ist vermerkt, dass der Kanton Basel-Stadt die Begleitstudie (durch die
FHNW) für die Firma Parcandi finanzierte und diese somit «…… Zugang zu wichtigen Erkenntnissen und
Einblicke in die verkehrlichen Wirkungen von Quartierparkings…..» erhielt.
Die Unterzeichnerin bittet den Regierungsrat um Beantwortung nachstehender Fragen:
1.
Wie hoch waren die Kosten der o.g. Begleitstudie.
2.
Die Firma Parcandi bewirtschaftet in der ganzen Schweiz diverse private Parkplätze. Weshalb hat sich
Basel-Stadt als einziger Kanton entschieden, diese Studie zu finanzieren?
3.
Die Parkplätze können neben Parcandi auch auf der App von ShareP gebucht werden. Wie stehen diese 2
Firmen zueinander? Weshalb gibt es 2 verschiedene Buchungssysteme?
4.
Auf der Webseite von ShareP ist auch zu lesen, dass Zugangskontrollsysteme angebracht werden
mussten. (Öffnung des Garagentors, Kontrollschildkontrolle, etc.) wer hat diese Montagekosten
übernommen und wieviel haben sie gekostet?
5.
Was für Installationskosten sind sonst noch angefallen und wie hoch waren die Kosten dazu?
6.
Wie läuft das komplette Parkplatzmanagement ab? (vom Besitzer der freien privaten Parkflächen über den
Mieter bis zur Abrechnung und Verteilung der Einnahmen)
7.
Wer erhält die Mieteinnahmen der Parkplätze, oder gibt es einen Verteilschlüssel und wie sieht dieser
aus?
8.
Recherchen haben ergeben, dass die Mietpreise dieser Parkplätze über diese Apps und Systeme
bedeutend teurer sind als für die ständigen bestehenden Mieter. Was sind die Gründe?
9.
In welchen Quartieren der Stadt wird dieses neue Parkmöglichkeitssystem angewandt. Ist dieses System
auch in den 2 Gemeinden Riehen und Bettingen möglich? Steht der Kanton diesbezüglich bereits in
Kontakt mit ihnen?
10.
Sieht sich nun der Kanton durch diese neuen Parkmöglichkeiten legitimiert, weiterhin noch mehr
Parkplätze auf öffentlichem Grund aufzuheben?
11.
Wie macht der Kanton Werbung für diese Parkmöglichkeiten, so dass auch die Touristen, die Hotellerie,
das Gewebe und die Industrie sie nutzen können?
Die Unterzeichnerin bedankt sich für die Beantwortung ihrer Fragen.
Jenny Schweizer

2.
Schriftliche Anfrage betreffend Sorge um eingeschränkte Sicherheit für Riehen
und Bettingen bei Tempo 30 durch die Ausbremsung von Blaulichtfahrzeugen
26.5135.01

Einsatzfahrzeuge der Sanität, Polizei und Feuerwehr haben die Aufgabe, bei Bedarf möglichst schnell vor Ort zu
sein. Deshalb ist es wichtig, dass auf den Notfallachsen weiterhin Tempo 50 gilt und Tempo 30 grundsätzlich auf
Quartierstrassen beschränkt werden sollte. Es kann um Leben oder Tod gehen. Das gilt auch für den Weg von
Basel nach Riehen und Bettingen.
Durch die geplanten Tempo-30-Abschnitte in Teilen der Bäumlihofstrasse und der Riehenstrasse sowie der
Äusseren Baselstrasse sorgen sich viele Menschen in Riehen um die Sicherheit. Bei der Reduktion auf 30
verlangsamt sich der Verkehr, die Einsatzfahrzeuge müssen sich anpassen und verlieren wertvolle Zeit. Dazu
gehen Fahrerinnen und Fahrer das ernsthafte Risiko ein, bei einer starken Tempoüberschreitung verurteilt zu
werden. Im Kanton Basel-Stadt wurden schon Blaulichtfahrende wegen Verkehrsübertretungen mit einer Busse
bestraft und mit einem Führerausweisentzug belegt. Auch der Gemeinderat Riehen hat sich klar ablehnend
geäussert, wobei die Sorge um die Einsatzzeiten der Blaulichtfahrzeuge ebenfalls eine Rolle gespielt haben
dürfte. Dazu ist zu bedenken, dass die Feuerwehr- und Sanitätsfahrzeuge bei Tempo 30 auf dem Rückweg
länger unterwegs sind und für weitere Einsätze umso später zur Verfügung stehen.
Bettingen ist auch betroffen, weil die Fahrzeuge in der Stadt zuerst wegen Tempo-30-Zonen ausgebremst werden
und erst ab Eglisee Tempo 60 bzw. ab Anfang Bäumlihof wieder Tempo 50 erlaubt ist. Nicht akzeptabel für viele
in Riehen und Bettingen wäre zudem eine Temporeduktion von 60 auf 50 zwischen Basel/Eglisee und
Riehen/Habermatten.

33

Auch wenn in Riehen bei der Äusseren Baselstrasse die Reduktion auf Tempo 30 nur für die Nacht geplant ist,
bedeutet das trotzdem einen möglichen Sicherheitsverlust. Die Strecke zwischen Riehen/Habermatten und
Riehen/Grenze zu Lörrach beträgt mehr als drei Kilometer. Bei einer solchen Distanz spielt die Höhe der
Geschwindigkeit eine nicht zu vernachlässigbare Rolle.
Die eidgenössischen Räte haben zwar beschlossen, dass das Strassenverkehrsgesetz so angepasst wird, dass
Blaulichtfahrende weniger streng beurteilt werden können. Für die Strafbarkeit soll lediglich die Differenz zur
Geschwindigkeit herangezogen werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre. Was verhältnismässig
ist, beurteilt bei einem Unfall die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Vermutlich wird bei der Rechtsprechung
darauf geachtet werden, welches Tempolimit signalisiert ist. Somit riskieren die Blaulichtfahrenden in Tempo-30-
Zonen neben dem Führerausweisentzug eine Freiheitsstrafe.
Im Blick auf viele Menschen in Riehen und Bettingen, die um die Sicherheit besorgt sind, ersuche ich den
Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie beurteilt der Regierungsrat die Problematik, dass sich auf den Notfallachsen der Verkehr durch die
Reduktion auf Tempo 30 generell verlangsamt, die Einsatzfahrzeuge sich deshalb anpassen müssen und
somit wertvolle Zeit verlieren?
2.
Wie stellt sich der Regierungsrat zur Sorge um die eingeschränkte Sicherheit von Riehen und Bettingen
bei der Umsetzung der geplanten Tempo-30-Abschnitte?
3.
Bleibt es zwischen Basel/Eglisee und Riehen/Habermatten bei Tempo 60?
4.
Gibt es die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung situativ aufzuheben, etwa durch eine Ergänzung
bei der Tempo-Signalisation? Im Sinne einer Ausnahme für Blaulichtfahrzeuge.
5.
Welche Risiken gehen Blaulichtfahrende ein, wegen einer hohen Tempoüberschreitung bestraft zu
werden?
Thomas Widmer-Huber

3.
Schriftliche Anfrage betreffend Steuervermeidungsstrategien im Kanton Basel-
Stadt
26.5145.01

In der politischen Debatte wird regelmässig der Eindruck erweckt, dass Armutsbetroffene durch vermeintlichen
Missbrauch eine zentrale Bedrohung für die öffentlichen Finanzen darstellen. Deutlich weniger thematisiert wird
hingegen, in welchem Ausmass der Gesellschaft durch legale und halblegale Steuervermeidung Einnahmen
entgehen. Diese Praktiken können vor allem von einkommens- und vermögensstarken Personen sowie von
Unternehmen genutzt werden.
Steuervermeidung basiert auf einem Wettlauf zwischen Expert*innen und Steuerberater*innen der Vermögenden
und Grossunternehmen und den Gesetzgeber*innen. Steuerberatungs-Unternehmen kennen die Lücken in den
Prozessen und Verordnungen, die ihre Kund*innen nutzen können, ohne sich strafbar zu machen. Je komplexer
die Situation und je schwächer die Steuerverwaltung, desto mehr Steuervermeidungsmöglichkeiten existieren
tendenziell.
Das Schweizer Steuersystem eröffnet zahlreiche Möglichkeiten zur Steuervermeidung: steuerfreie
Kapitalgewinne, grosszügige Vorsorgeabzüge, Beteiligungs- und Holdingstrukturen, Vermögensübertragungen
oder Wohnsitzverlagerungen in steuergünstige Kantone. Diese Instrumente sind legal, ihre Verteilungswirkungen
ist politisch hoch relevant. Gleichzeitig gilt Steuervermeidung oft als „legitime Steuerplanung“.
Artikel 127 der Bundesverfassung besagt, dass bei der Ausgestaltung der Steuern die Grundsätze der
Allgemeinheit, der Gleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten sind.
Steuervermeidungsmöglichkeiten bevorzugen jedoch multinationale Grosskonzerne gegenüber Klein- und
Familienbetrieben und vermögende Einzelpersonen gegenüber einfachen Lohnabhängigen mit übersichtlichen
Lohn- und Vermögensausweisen.
Steuervermeidung ist im Unterschied zu Steuerbetrug nicht illegal, sie widerspricht aber dem Prinzip der
Steuergerechtigkeit, das für die Steuerdisziplin des Gros der Steuerzahlenden wichtig ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Einnahmeverluste für den Kanton Basel-Stadt im Bereich
der Steuervermeidung relevant sind.
Daher bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Steuervermeidung im Kanton Basel-Stadt
1.1.
Welche Formen legaler und aggressiver Steuervermeidung z. B. steuerlich begünstigte
Vorsorgeinstrumente (insbesondere hohe Einkäufe in die 2. Säule und gebundene Vorsorge der Säule 3a
im oberen Einkommenssegment), steuerfreie Kapitalgewinne, Beteiligungs- und Holdingstrukturen,
Vermögensübertragungen, Wohnsitzverlagerungen etc.) werden im Kanton Basel-Stadt besonders häufig
genutzt? Bitte Schlüsseln sie die Instrumente nach der Häufigkeit ihrer Nutzung auf.
1.2.
Wie verteilen sich geltend gemachte Vorsorgeabzüge nach Einkommensdezilen?
1.3.
Wie viele Steuerpflichtige nutzen bei Einkäufen in die 2. Säule und Einzahlungen in die Säule 3a die
maximal zulässigen Beträge? Bitte schlüsseln Sie die letzten fünf Jahre auf.
1.4.
Verfügt der Regierungsrat über Schätzungen oder Analysen, wie hoch die jährlichen Steuerausfälle durch

34

solche Praktiken sind? Falls ja, welche der genannten Instrumente führen nach Einschätzung des
Regierungsrats zu den grössten Steuerausfällen? Und wie hoch sind diese? Falls nein: Weshalb werden
solche Schätzungen nicht vorgenommen?
1.5.
Gibt es einen Prozess für die Entdeckung von Steuerschlupflöchern und die Initiierung von nötigen
Reformen?
1.6.
Welche Erkenntnisse liegen dem Regierungsrat zu steuerlich motivierten Wohnsitzverlagerungen von
Personen mit hohem Einkommen oder Vermögen in den letzten fünf Jahren vor?
2.
Unternehmensbesteuerung
2.1.
Welche Auswirkungen haben konzerninterne Gewinnverschiebungen (insbesondere über
Verrechnungspreise, Lizenzgebühren und konzerninterne Finanzierungen) auf die Steuerbasis im Kanton
Basel-Stadt?
2.2.
Welche Auswirkungen erwartet der Regierungsrat von der OECD-Mindestbesteuerung auf die Steuerbasis
im Kanton Basel-Stadt im Hinblick auf konzerninterne Gewinnverlagerungen? Und haben diese finanzielle
Relevanz für den Kanton?
2.3.
In welchem Umfang werden die Patentbox sowie zusätzliche Abzüge für Forschung und Entwicklung im
Kanton Basel-Stadt genutzt, und welche Steuerminderwirkungen resultieren daraus jährlich?
2.4.
Wie verteilt sich die Nutzung dieser Instrumente nach Unternehmensgrösse und Branche? (1-50
Mitarbeitende, 51-250 Mitarbeitende, mehr als 250 Mitarbeitende)
2.5.
Wie hoch ist die effektive durchschnittliche Steuerbelastung (Effective Tax Rate) von im Kanton Basel-
Stadt steuerpflichtigen Unternehmen, und wie stark weicht diese von den statutarischen Steuersätzen ab?
(Bezogen auf kantonale Steuern)
2.6.
Wie viele personelle Ressourcen stehen für die Prüfung komplexer Unternehmensstrukturen zur
Verfügung? Und wie haben sich diese in den letzten 10 Jahren entwickelt? Bitte aufschlüsseln Abteilung
und FTEs. Die FTEs zur Umsetzung des Standortpakets gern separat ausweisen.
3.
Steuerhinterziehung und Nachsteuerverfahren
3.1.
Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Mehreinnahmen aus Nachsteuerverfahren und straflosen
Selbstanzeigen im Kanton Basel-Stadt?
3.2.
Welche Indikatoren verwendet der Regierungsrat zur Einschätzung der Dunkelziffer bezüglich
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung?
3.3.
Wie viel Personal wird für die Recherche bzw. Aufklärungsarbeit betreffend Nachsteuerverfahren
aufgewendet? Wie hat sich der Personalbestand in den letzten zehn Jahren entwickelt?
4.
Politische Gewichtung
4.1.
Wie stellt sich aus Sicht des Regierungsrats das Verhältnis der finanziellen Schäden durch
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung dar?
5.
Transparenz und politische Verantwortung
5.1.
Welche Massnahmen plant der Regierungsrat, um Transparenz über Steuerausfälle durch
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung herzustellen?
5.2.
Sieht der Regierungsrat auf kantonaler Ebene Handlungsspielräume, um aggressive Steuervermeidung
und Steuerhinterziehung einzudämmen und die Steuerlast so gerechter zu verteilen?
Franziska Stier

4.
Schriftliche Anfrage betreffend Weiterentwicklung der Prävention von
Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt
26.5144.01

Häusliche Gewalt stellt auch im Kanton Basel-Stadt ein erhebliches gesellschaftliches Problem dar. Polizeiliche
Interventionen, wiederkehrende Gewaltzyklen sowie schwere Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten zeigen,
dass Eskalationsverläufe häufig bereits im Vorfeld erkennbar sind. Internationale Studien und Erfahrungen aus
anderen europäischen Ländern belegen, dass Femizide selten spontane Einzeltaten darstellen, sondern meist
das Ende einer bekannten Gewaltentwicklung sind.
Der Kanton Basel-Stadt hat in den letzten Jahren wichtige Fortschritte erzielt. Insbesondere mit dem Aufbau
eines interaktiven Dashboards zu häuslicher Gewalt, der institutionellen Verankerung des Gewaltschutzes im
Justiz- und Sicherheitsdepartement, dem Bedrohungsmanagement sowie Präventions- und Täterprogrammen
bestehen bereits zentrale Grundlagen für Intervention und Prävention.
Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Insbesondere ist nicht klar, ob im Rahmen des
Bedrohungsmanagements eine explizite, systematische und indikatorengestützte Erfassung von (versuchten)
Femiziden sowie eine strukturierte, interdisziplinäre Auswertung schwerer Gewaltfälle erfolgt und welche
Indikatoren dazu genutzt werden. Zudem erscheinen Gewaltformen wie digitale Kontrolle, Stalking und
bildbasierte Gewalt (z.B. Deepfake-Pornografie) bislang nur begrenzt in Risikoanalysen integriert. Eine solche
Weiterentwicklung könnte die Wirksamkeit bestehender Instrumente deutlich erhöhen.
Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten zu berichten:

35

Monitoring und Datengrundlagen
1.
Wie im Kanton Basel-Stadt ein standardisiertes, indikatorengestütztes Monitoring von (versuchten)
Femiziden aufgebaut bzw. in bestehende Systeme integriert werden kann bzw. was davon bereits Teil des
Bedrohungsmanagements ist.
2.
Welche konkreten Indikatoren und Kennzahlen geeignet sind, um Risikokonstellationen und
Eskalationsverläufe frühzeitig zu erkennen (z.B. Trennungssituationen, frühere Gewaltvorfälle, Drohung,
Stalking (auch digital), Kontrolle und Waffenverfügbarkeit).
3.
Wie digitale Gewaltformen, insbesondere Cyberstalking, digitale Kontrolle und bildbasierte Gewalt
systematisch in Monitoring und Risikoanalysen einbezogen werden können.
4.
Ob und wie der Kanton bereits Daten für die Bundesstatistik zur Verfügung stellt und wie die
Vergleichbarkeit mit anderen Kantonen sichergestellt wird.
5.
Ob und wie eine datenschutzkonforme Verknüpfung relevanter Daten aus Polizei, Justiz, Opferhilfe und
weiteren beteiligten Stellen verbessert werden kann?
Früherkennung und Risikobewertung
6.
Inwiefern die Polizist*innen auf den Umgang mit Formen von Cyberkriminalität und digitalem
Identitätsdiebstahl geschult sind?
7.
Wie bestehende Instrumente des Bedrohungsmanagements und der Gewaltprävention weiterentwickelt
werden können, um spezifische Risikofaktoren für schwere und tödliche Gewalt systematischer zu
identifizieren?
8.
Wie ist in diesem Zusammenhang die interkantonale Zusammenarbeit gesichert?
9.
Sind zusätzliche Indikatoren oder standardisierte Risikoanalysen notwendig?
10.
Wie können Erkenntnisse aus verschiedenen Institutionen im Rahmen des Bedrohungsmanagements
systematisch(er) in die Risikobeurteilung einfliessen?
11.
Gibt es einen systematischen Austausch mit anderen Kantonen (z.B. bei Hochrisikofällen) und wenn ja,
welchen?
Interdisziplinäre Fallanalysen
12.
Werden bereits jetzt nach schweren Fällen von häuslicher Gewalt und insbesondere nach versuchten und
vollendeten Tötungsdelikten systematische, interdisziplinäre Fallanalysen geführt?
13.
Wie wird der systematische Wissenstransfer aus solchen Fallanalysen in Prävention, Ausbildung und
operativer Praxis sichergestellt?
Nutzung bestehender Instrumente
14.
Wie werden bestehende Präventions-, Interventions- und Täterprogramme sowie der systematische
Einbezug von Opferhilfe, Frauenhaus etc. eingesetzt, um die Entwicklung von Indikatoren und
Risikoanalysen zu verbessern?
15.
Sind Anpassungen in Organisation, Zusammenarbeit oder Ressourcen notwendig, um Hochrisikofälle
wirksamer zu adressieren?
16.
Wie wird sichergestellt, dass bestehende Massnahmen entlang des gesamten Eskalationsverlaufs
kohärent ineinandergreifen?
Franziska Stier

5.
Schriftliche Anfrage betreffend Hallenbadsanierung im Bäumlihofschulhaus
26.5143.01
Im 2028 sind die Sanierungen des Hallenbades im Bäumlihofschulhaus geplant. Im Rahmen der Sanierung im
Bäumlihofschulhaus soll scheinbar die Sprung- und Tauchgrube zugeschüttet werden
Die Planungen wurden ohne Konsultation der Nutzerinnen und Nutzer gemacht. Man will die bestehende Sprung-
und Tauchgrube im Sportbad offensichtlich nicht mehr. Die Verantwortlichen und involvierten kantonalen Stellen
haben Abklärungen scheinbar schlicht versäumt oder als nicht notwendig empfunden.
Wasserfläche in Basel ist seit Jahren knapp. Neue Hallenbäder sind nicht in Aussicht. Gerade Hallenbäder mit
einer Sprung- und Tauchgrube sind noch rarer. Für einen professionellen Schwimmunterricht mit Jugendlichen
und Kindern, für die Rettungsschwimmausbildungen der SLRG, Tauchvereine, Unterwasser-Rugby und
Synchronschwimmerinnen würde eine sinnvolle ganzjährige Trainingsmöglichkeit ohne eine mindestens 2.8m
tiefe Tauchgrube wegfallen. Der Druck auf das Rialto, dem einzigen Bad mit Sprunggrube, würde massiv steigen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Warum wurde die Planung nicht mit den Nutzern abgestimmt?
2.
Kann die Tauchgrube erhalten werden?
3.
Kann die Tauchgrube auf 3.2m vertieft werden?
4.
Kann die geplante Umbauzeit von 13 Monaten verkürzt werden und in das Sommerhalbjahr gelegt
werden?
Daniel Hettich

36

6.
Schriftliche Anfrage betreffend weitere Zahlungen des Kantons Basel-Stadt in
den nationalen Solidaritätsfonds für Opfer fürsorgerischer
Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
26.5148.01

Gemäss Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen
vor 1981 (AFZFG, SR 211.223.13; in Kraft seit 1. April 2017) erhalten Opfer von fürsorgerischen
Zwangsmass¬nahmen und Fremdplatzierungen aus dem nationalen Fonds auf bewilligtes Gesuch hin einen
Solidaritätsbeitrag von jeweils CHF 25'000. Dieser nationale Fonds wurde ursprünglich geäufnet mit CHF 300
Mio. und primär durch den Bund finanziert. Die Kantone können freiwillige Zuwendungen in den Fonds leisten;
gemäss entspre¬chender Botschaft (BBl 2016 101) erachtet der Bund eine Beteiligung der Kantone im Umfang
eines Drittels (also von ursprünglich total CHF 100 Mio.) als angemessen. Der Kanton Basel-Stadt hat sich 2019 -
ausgehend von 240 bis am 23. Oktober 2018 eingereichten Gesuchen von Personen mit Wohnsitz im Kanton -
mit CHF 2 Mio. (also mit dem vom Bund erwarteten Drittel) am nationalen Fonds beteiligt.
Ursprünglich galt für die Einreichung von entsprechenden Gesuchen eine Frist bis zum 31 März 2018. Da diese
Frist als unbefriedigend erachtet wurde, wurde sie per 1. November 2020 aufgehoben, d.h. Betroffene können
nun zeitlich uneingeschränkt ein entsprechendes Gesuch stellen.
Seit Inkrafttreten des AFZFG wurden bis Ende 2025 schweizweit total 11'949 Gesuche eingereicht; davon
betrafen 402 Gesuche Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt . 162 Gesuche aus dem Kanton Basel-
Stadt konnten also in der Zahlung des Kantons Basel-Stadt in den nationalen Solidaritätsfonds im Jahr 2019 aus
zeitlichen Gründen noch nicht berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund und im Nachgang zu meiner Schriftlichen Anfrage betreffend einen kantonalen
Solida¬ritätsfonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981(Geschäft Nr.
25.5467) bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Hat sich der Kanton Basel-Stadt auch hinsichtlich der weiteren bis Ende 2025 eingereichten 162 Gesuche
von Personen mit Wohnsitz in unserem Kanton freiwillig mit einem Drittel am nationalen Solidaritätsfonds
beteiligt (d.h. konkret mit CHF 1,35 Mio.)? Falls nicht: weshalb nicht?
2.
Wird sich der Kanton Basel-Stadt auch hinsichtlich allfälliger weiterer Gesuche ab 2026 entsprechend
betei¬ligen? Falls nicht: weshalb nicht?
Claudia Baumgartner

7.
Schriftliche Anfrage betreffend der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft
die Bildfahndung mit KI-Tools ermöglichen
26.5151.01

Im Rahmen der unbewilligten Demonstration vom 11.10.2025 wurden in der Stadt Bern zahlreiche Straftaten
(Brandstiftung, Sachbeschädigungen, Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten) begangen. Dabei wurden 18
Polizistinnen und Polizisten verletzt. Der Sachschaden, der zur Anzeige gebracht wurde, beläuft sich gemäss
damaligen Kenntnissen auf über 600'000 Franken.
Bei den Auswertungen von Videoaufnahmen konnten 101 Straftäterinnen oder Straftäter eindeutig bezeichnet
und identifiziert werden. Weiteren 32 Personen konnten anhand von Bildmaterial eindeutig bestimmte Straftaten
nachgewiesen werden. Nachdem sich die mutmasslichen Täterinnen und Täter auch nach der Ankündigung der
Öffentlichkeitsfahndung nicht bei der Polizei gemeldet hatten und deren Identität nach wie vor nicht geklärt war,
hatte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Publikation der verdeckten Bilder verfügt. Die Publikation der
verdeckten Bilder auf der Website der Kantonspolizei Bern erfolgte am 20.03.2026. Bilder von Tatverdächtigen,
die sich innert einer Frist bei der Kantonspolizei meldeten oder die identifiziert werden konnten, wurden von der
Website entfernt.
Nach Ablauf der Frist veröffentlichte die Kantonspolizei Bern am 30.03.2026 unverdeckte Bilder von 31 nicht
identifizierten Personen, welche dringend verdächtigt werden, Straftaten an dieser Demonstration begangen zu
haben1. Die Kantonspolizei bat die Bevölkerung um Hinweise zur Identität der gesuchten Personen. Wenn sich
die gesuchten Personen melden oder aufgrund von Hinweisen identifiziert werden, entfernt die Polizei die Bilder
von ihrer Website.
Gemäss einem Artikel der Basler Zeitung2 gelang es einer Privatperson mit einer Recherche mittels KI-Tool (wie
Pimeyes.com, Clearview.ai oder Lenso.ai) zwei der gesuchten Personen mit ihren Namen zu identifizieren.
Nutzerinnen und Nutzer können Bilder von Personen in diese KI-Tools hochladen und die KI gleicht diese mit
Bildern im Internet (Social Media-Plattformen, Unternehmens-Webseiten etc.) ab. Laut einem Schreiben des
Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ist die ungefragte Beschaffung von Gesichtsdaten
im Internet persönlichkeitsverletzend3.
Die Strafverfolgungsbehörden dürfen öffentliche KI-Plattformen für die Bildfahndung nicht verwenden. Im Fall der
Berner Öffentlichkeitsfahndung wäre es jedoch verhältnismässiger gewesen, hätte die Polizei KI-Tools genutzt
statt die Bilder ins Internet zu stellen. Der fehlende Einsatz von KI-Tools verletzte die Persönlichkeitsrechte in
diesem Fall viel stärker als die Veröffentlichung der unverdeckten Bilder der mutmasslichen Täterinnen und Täter.
Deshalb wäre es sinnvoll, wenn auch die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft unter bestimmten
Voraussetzungen KI-Tools für die Bildfahndung verwenden darf. Zusätzlich oder alternativ könnte für die
Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft eine Gesichtserkennungs-Software angeschafft werde, wie sie einige
Polizeikorps verwenden. Die Kantonspolizei St. Gallen nutzt beispielsweise «Griffeye», die Kantonspolizei Aargau

37

«Better Tomorrow». Diese polizeiinternen Programme sind nicht mit dem Internet verbunden und greifen nur auf
eigenes Bildmaterial der Kantonspolizei resp. Staatsanwaltschaft zurück.
In diesem Zusammenhang bittet der Unterzeichnende den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden
Fragen:
1.
Wie sieht der Regierungsrat die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung von öffentlich zugänglichen KI-
Tools für Privatpersonen zur Personensuche im Internet mittels Hochladen von Fotos von Personen ohne
deren Zustimmung?
2.
Kann der Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft die Bildfahndung mit öffentlich zugänglichen KI-Tools
ermöglicht werden?
3.
Wie müsste dazu – unter Einhaltung der bundesrechtlichen Vorschriften – die kantonale Gesetzgebung
angepasst werden?
4.
Falls die Benutzung von öffentlich zugänglichen KI-Tools für die Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft
rechtlich nicht möglich ist: Könnte der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft alternativ eine KI-
Gesichtserkennungs-Software zur Verfügung gestellt werden, um mit internen Fotobeständen
Bildfahndung zu betreiben?
5.
Bei welchen Delikten und unter welchen Voraussetzungen sollen künftig öffentlich zugängliche resp.
interne KI-Tools für die Bildfahndung erlaubt werden?
1 https://www.police.be.ch/de/start.html?newsID=673af34c-a30c-4f7d-a199-aa8c5c43c9c9
2 https://www.bazonline.ch/bern-kantonspolizei-fahndet-nach-31-palaestina-demo-teilnehmern-347191096177
3 https://www.edoeb.admin.ch/de/11022020-ungefragte-beschaffung-von-gesichtsdaten-ist-persoenlichkeitsverletzend
Christoph Hochuli

8.
Schriftliche Anfrage betreffend Qualitätssicherung bei spezialisierten
Organisationen für die Betreuung von Opfern von Menschenhandel
26.5152.01

GRETA, die Expertengruppe zur Umsetzung der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel,
fordert in ihrem jüngsten Bericht zur Schweiz (2024) nationale Standards bezüglich spezialisierter Unterstützung
und Unterbringung für Opfer von Menschenhandel. Aktuell wird diese Unterbringung von verschiedenen
spezialisierten Organisationen sichergestellt, die mit Kantonen individuelle Vereinbarungen eingehen. Letztlich
müssen also die Kantone die Qualität und Standards durch Auswahl der Organisationen und Überprüfung der
Leistungen sicherstellen. Der Kanton Basel-Stadt hat laut Beantwortung der Schriftliche Anfrage Nicola Goepfert
betreffend Bestandesaufnahme der Bekämpfung von Menschenhandel (25.5502.02) eine Leistungsvereinbarung
mit Victras (ehemals trafficking.ch). Die Unterzeichnende hat mit Erstaunen festgestellt, dass im GRETA-Bericht
qualitative Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterbringung im Schutzhaus Fortis von Victras
geäussert wird: Frauen und Männer werden gemeinsam untergebracht auf engem Raum, was für Betroffene –
insbesondere für Opfer sexueller Ausbeutung – problematisch sein kann. Ebenso wirf es Fragen auf, dass über
Victras öffentlich nur eingeschränkt Informationen verfügbar sind, insbesondere sind auf der Website keine
Informationen über Organisationsstruktur, Tätigkeiten oder Finanzierung des Vereins (z.B. Jahresbericht), und
keine Angaben zu den Qualifikationen verantwortlicher Personen ersichtlich. Bei den auf der Website genannten
Kompetenzen für die Personalrekrutierung fehlen fachliche oder persönliche Qualifikationen im Umgang mit
Betroffenen von Menschenhanden, die häufig Traumata haben und sexualisierte Gewalt erleben mussten. Die
Selbstdarstellung auf der Rekrutierungsseite wirft weitere Fragen auf: Texte und nicht zuletzt eine KI-Fotografie
einer bewaffneten Frau inszenieren es als militärisch organisierten Sicherheitsdienst. Gerade vor dem
Hintergrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Betroffenen wäre vielmehr zu erwarten, dass sich die
Darstellung und Ausgestaltung der Angebote klar an traumasensiblen und opferschutzorientierten Standards
orientieren.
Die Unterzeichnende bittet die Regierung zur Beantwortung folgender Fragen:
1.
Sind Organisationen, die im Auftrag der Kantone im Bereich Menschenhandel tätig sind, nicht verpflichtet,
transparent über ihre Organisationsstrukturen zu informieren?
2.
Nach welchen Kriterien und basierend auf welchen Qualitätsstandards vergibt der Kanton Basel-Stadt
Leistungsaufträge an Opferschutzorganisationen im Kontext Menschenhandel? Wie werden respektive
wurden bei der letzten Auftragsvergabe die Kriterien gewichtet?
3.
In welcher Form leistet Victras jährlich Rechenschaft und auf welcher Grundlage analysiert der Kanton
Basel-Stadt die Umsetzung der bestehenden Leistungsvereinbarung?
4.
Gibt es Einbezug von Betroffenen in Evaluation und Monitoring, um eine gender- & traumasensible
Unterbringung für Betroffene von Menschenhandel im Kanton Basel-Stadt sicherzustellen?
5.
Welche fachlichen Qualifikationen im Bereich sexualisierte Gewalt, Geschlechtersensibilität und Trauma
sind bei der Organisation Victras auf Führungsebene und bei den Mitarbeitenden vorhanden?
6.
Victras unterstützt laut Informationen auf der Website auch Behörden bei Ermittlungsaufgaben. Wie wird
ein opferzentrierter Opferschutz ohne Vermischung der Interessen der Strafverfolgung gegenüber den
Bedürfnissen der Opfer und ihren Rechten operativ gewährleistet?

38

7.
Kann eine Organisation, die als militärisch organisierter Sicherheitsdienst auftritt, die Bedürfnisse der
Betroffenen nach Schutz und einem vertrauensvollen Umfeld erfüllen?
Barbara Heer

9.
Schriftliche Anfrage betreffend Bussen, Tram und Busse - oder besser Gratis-
OeV?
26.5153.01

Viele Städte in Europa prüfen, ob der öffentliche Verkehr aus ökologischen und ökonomischen bzw.
volkswirtschaftlichen Gründen kostenlos (oder für einen symbolischen Obolus) angeboten werden soll.
Schwarzfahrer nehmen dies bereits heute in Basel vorweg. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende
Fragen:
1. Wieviele Bussen wurden in den letzten sechs Jahren (von 2020 bis 2025) pro Jahr wegen Schwarzfahrens
ausgestellt?
2. Welche Beträge umfasst dies in den letzten sechs Jahren (von 2020 bis 2025) pro Jahr?
2.1 Wieviel davon wurde bezahlt?
2.2 Wieviel davon wurde in Betreibung gesetzt?
2.3 Wieviel davon wurde abgeschrieben?
3. Wie hoch war der entsprechende Lohnaufwand für Kontrolleure und in der Verwaltung pro Jahr?
4. Hotelgäste fahren während ihres Aufenthaltes vom Tag der Ankunft bis zur Abreise in Basel kostenlos Tram
und Bus. Auf welchen Betrag werden diese Gratisbenutzungen pro Jahr beziffert? Wie werden diese von den
Hotels gegenüber den BVB abgegolten? Wie ist der Verteilschlüssel zwischen BVB und BLT?
5. Kann die neu geplante Verbindung von der Steuerverwaltung zum Friedhof Hörnli als Charon-Linie benannt
werden?
Eric Weber

10. Schriftliche Anfrage betreffend warum beantwortet die Regierung oftmals nicht
die Briefe der Bürger
26.5154.01

Der Fragestellende kann ein Lied davon singen: Rund 60 Briefe von ihm an die Basler Regierung sind nicht
beantwortet worden. Die Briefe werden einfach übergangen. Mit dem Gedanken, der wird sich dann schon nicht
wieder melden. Schwamm drauf.
Aber es sind berechtigte Fragen, die viele Bürger Ihrer Regierung stellen.
In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1.
Warum beantwortet die Regierung nicht die Briefe der Bürger?
2.
Wieviele Anfragen per Brief hat die Regierung in 2025 erhalten?
3.
Wieviele Anfragen per Email hat die Regierung in 2025 erhalten?
4.
Nach welchem Prinzip werden die Fragen beantwortet? Wann erhält der Bürger z.B. keine Antwort?

Eric Weber

11. Schriftliche Anfrage betreffend wieviele Bauanträge wurden in den letzten fünf
Jahren abgelehnt
26.5155.01

Die Bürger stellen Bauanträge.
1.
Wieviele Bauanträge wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt?
2.
Warum wurden die Bauanträge abgelehnt? Was waren die Gründe?
Eric Weber

12. Schriftliche Anfrage betreffend wieviel Gelder wurden an Basler alt
Regierungsräte bezahlt?
26.5156.01

Es ist bekannt, dass Regierungsräte, die nicht mehr im Amt sind, fürstliche Entschädigungen bekommen. In
diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1.
Wieviel Gelder wurden in den letzten fünf Jahren an alt Regierungsräte bezahlt? Ich bitte um eine genaue
Übersicht?
2.
Frau Ackermann war nur eine Legislatur im Amt. Wieviel Gelder wurden an Frau Ackermann nach ihrer

39

Abwahl bezahlt?
Eric Weber

13. Schriftliche Anfrage betreffend wem gehört das Basler Kunstmuseum?
26.5157.01
Das Kunstmuseum ist in Basel der Touristen-Magnet. In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1.
Wem gehört das Gebäude des Kunstmuseums?
2.
Wem gehören die Bilder des Kunstmuseums?
3.
Was ist der Wert heute aller Gebäude vom Kunstmuseum Basel?
4.
Was ist der Wert heute aller Bilder und Gemälde?
5.
Im Kunstmuseum wird nur ein Teil ausgestellt. Wieviel Prozent der Bilder sind im Lager? Ich denke 55 %
werden ausgestellt und 45 % sind im Lager? Stimmt diese Zahl in etwa?
Eric Weber

14. Schriftliche Anfrage betreffend Immissionsschutz in Basel
26.5158.01
Die Luftwerte werden immer wie wichtiger. In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1.
Wieviele Menschen arbeiten im Luft Hygieneamt Basel?
2.
Wie oft wurden die Grenzwerte in 2025 überschritten?
3.
Stimmt es, dass die Basler Luft immer wie schlechter wird?
Eric Weber

15. Schriftliche Anfrage betreffend Akteneinsichtsrecht
26.5159.01
Der Bürger hat ein Recht auf umfassende Informationen. Transparenz ist verpflichtend.
1.
Wo überall kann ein Bürger seine Akten in Basel einsehen?
2.
Was kann ein Bürger machen, wenn er mit den Akten-Notizen nicht einverstanden ist?
Eric Weber

16. Schriftliche Anfrage betreffend Verkauf von Fahrzeugen der Basler Polizei -
Bitte um eine genaue Übersicht
26.5160.01

An diesem Fall ist etwas dran. Die Interpellation wurde kaum beantwortet. Daher jetzt diese Anfrage zum Verkauf
von Basler Polizei Fahrzeugen an Private und an Polizei Mitarbeiter.
1.
Wieviele sogenannt abgeschriebene Fahrzeuge wurden in den letzten zehn Jahren, sprich von 2016 bis
2025 verkauft?
2.
Sie sprechen in Ihrer lnterpellations Antwort von einer tiefen dreistelligen Zahl. Ich nehme deshalb an,
dass wir zwischen 100 und 200 Fahrzeugen ausgehen dürfen. Oder sind es sogar mehr als 200?
3.
Wann war der Systemwechsel (Datum), auf welchen Sie sich berufen?
4.
Welche zwei Systeme wurden benutzt?
5.
Gibt es für die veräusserten, abgeschriebenen Fahrzeuge eurotax-Bewertungen, welche vor der
Veräusserung eingeholt wurden?
6.
Wie hoch ist die Differenz der Veräusserungserlöse zum eurotax-Wert in den letzten zehn Jahren
zuungunsten des Kantons Basel-Stadt, also zum Nachteil der Steuerzahler?
7.
Werden die jeweiligen eurotax-Bewertungen und die Verkaufsverträge der Finanzkontrolle unterbreitet?
8.
Stimmt es, dass wie im Kanton Zürich ausgemusterte Fahrzeuge der Kantonspolizei Basel-Stadt an - dem
Korps - nahestehenden Personen für zehntausend Franken unter dem effektiven Wert, das heisst viel zu
günstig verscherbelt werden?
Eric Weber