Land Schleswig-Holstein fördert Ostseefischerei jährlich mit 750.000 Euro, Zielvereinbarung unterzeichnet; finanzielle Unterstützung für Fischer wegen strengeren Naturschutzregeln, Ausschluss von Fischerei in 12,5 % der Küstengewässer, vier freiwillige Umweltmodule.

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750.000 Euro jährlich für die Ostseefischerei

Finanzielle Unterstützung für die Kutter- und Küstenfischerei in Schleswig-Holstein

Die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Fischereiverbände haben heute in Kiel eine Zielvereinbarung zur Ostseefischerei unterzeichnet. Ministerpräsident Daniel Günther, Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg sowie Vertreter des Landesfischereiverbands Schleswig-Holstein und des Fischereischutzverbands Schleswig-Holstein haben die Vereinbarung gemeinsam beschlossen. Das Land stellt die Mittel über zehn Jahre bereit, um die Betriebe bei der Umsetzung des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 (APOS) zu unterstützen, wirtschaftliche Perspektiven zu sichern und den Meeresschutz zu stärken.

Neue Schutzgebiete und ihre Folgen für die Fischerei

Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 wurden 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz gestellt. Seit März sind drei neue Naturschutzgebiete in Kraft getreten; in drei weiteren bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen noch in diesem Jahr verschärfte Managementregeln folgen. In diesen streng geschützten Bereichen ist die Fischerei künftig ausgeschlossen – betroffen sind unter anderem die Gebiete Schlei bis Gelting, südliche Hohwachter Bucht und westlich Fehmarn.

Ministerpräsident Daniel Günther sagte:„Die Fischereibetriebe stehen seit langem vor großen Herausforderungen. Sinkende Bestände und immer schwierigere Rahmenbedingungen setzen sie wirtschaftlich stark unter Druck. Gleichzeitig ist klar, dass wir die Ostsee besser schützen müssen, um die Bestände zu stabilisieren. Genau darin liegt die Herausforderung: Meeresschutz und eine wirtschaftliche Perspektive für die Fischerei zusammenzubringen. Für beides setzen wir als Landesregierung uns mit Nachdruck ein. Dafür haben wir heute diese Zielvereinbarung geschlossen. Die Kutter- und Küstenfischerei ist seit Generationen ein Herzstück unserer Küstenregionen und ein Symbol für die Identität Schleswig-Holsteins. Das soll sie auch bleiben. Wir wissen, dass die Schutzmaßnahmen des APOS für viele Betriebe herausfordernd sind. Aber wir verbinden Umweltschutz mit einer wirtschaftlichen Perspektive. Mit der Vereinbarung wollen wir sicherstellen, dass unsere Fischerinnen und Fischer, die Tag für Tag aufs Meer hinausfahren, unterstützt werden und ihren Beruf weiter ausüben können"

Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg betonte:„Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen des APOS, insbesondere die Schließung bisher wichtiger Fanggebiete, treffen unsere Fischereibetriebe in einer ohnehin wirtschaftlich extrem angespannten Lage. Der dramatische Rückgang der Bestände von westlichem Dorsch und westlichem Hering hat viele Existenzen erschüttert. Wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass – wenn es einen Ausschluss von Fischerei gibt – auch immer Unterstützung für die Betroffenen sichergestellt wird. Mit der nun vereinbarten Zielvereinbarung setzen wir dies konsequent um: Wir stehen auch in schweren Zeiten an der Seite unserer Küstenfischerei, unterstützen sie gezielt finanziell bei der Umsetzung freiwilliger Schutzmaßnahmen und eröffnen neue Einkommensperspektiven im Bereich Umwelt- und Monitoringaufgaben."

Die Zielvereinbarung sieht vier freiwillige Module vor:

Jahr): Vergütung der aktiven Teilnahme an der Freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten (90 Euro pro Fangtag, gedeckelt)

Modul 2(Teil der verbleibenden 100.000 Euro

Jahr): Einbindung der Betriebe in die Bergung verloren gegangener Fanggeräte (Geisternetze)

Modul 3: Beteiligung am Küstenfischmonitoring gemäßHELCOM- und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie-Vorgaben

Modul 4: Unterstützung bei der Erhebung von Umweltmonitoringdaten, insbesondere in schwer zugänglichen Flachwasserbereichen

Die Vereinbarung läuft bis Ende 2036; Evaluierungen sind für 2031 und 2036 vorgesehen.

Schmachtenberg abschließend: „Mit der Zielvereinbarung bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zum Erhalt der Erwerbsfischerei an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Zugleich leisten teilnehmende Betriebe durch zusätzliche Umweltleistungen einen aktiven Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresbiodiversität."

Zielvereinbarung “Ostseefischerei” vom 23. April 2026 (PDF, 218KB, Datei ist barrierefrei)

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