Neubau Tagesstätte mit Holzelementbau, Photovoltaik, Erdsonden; Abbruch Kindergarten-Erweiterung; Umnutzung Vereinslokal in Barbetrieb mit verlängerten Öffnungszeiten an Universität St.Gallen; Publikation Baugesuche, Einspruchsfrist eröffnet.

Neubau Tagesstätte mit Holzelementbau, Photovoltaik, Erdsonden; Abbruch Kindergarten-Erweiterung; Umnutzung Vereinslokal in Barbetrieb mit verlängerten Öffnungszeiten an Universität St.Gallen; Publikation Baugesuche, Einspruchsfrist eröffnet. Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Einsprache- Auflagefrist: 23.04.2026 bis 06.05.2026 - Baugesuch 63335: Neubau Holzelementbau als Tagesstätte und zusätzliche Klassenzimmer, Erdsonden, Photovoltaikanlage, Umgebungsanpassungen, Gebäudeabbruch vom Erweiterungsbau Kindergarten Politische Gemeinde St.Gallen, v.d. Hochbauamt, Neugasse 1, 9004 St.Gallen Holzstrasse 3a, Grundbuchkreis St.Fiden F0769 - Baugesuch 63336: Umnutzung Vereinslokal in Barbetrieb, Verlängerung der Öffnungszeiten Universität St.Gallen (HSG), Dufourstrasse 50, 9000 St.Gallen Blumenbergplatz 9, Grundbuchkreis St.Gallen C4478 Die Baugesuche können über den Link elektronisch eingesehen werden: www.stadtsg.ch ...

April 22, 2026

Vorladung im Zivilverfahren C. A. gegen LA JOLIE GmbH in Liquidation; neue Hauptverhandlung angesetzt; Parteien müssen erscheinen, sonst Verfahren eingestellt; Gerichtskosten geteilt; Akten einsehbar; Vertretung mit Vollmacht möglich.

Vorladung im Zivilverfahren C. A. gegen LA JOLIE GmbH in Liquidation; neue Hauptverhandlung angesetzt; Parteien müssen erscheinen, sonst Verfahren eingestellt; Gerichtskosten geteilt; Akten einsehbar; Vertretung mit Vollmacht möglich. Vorladung zur Hauptverhandlung Vorladung zur Hauptverhandlung Im Zivilverfahren C. A. gegen LA JOLIE GmbH in Liquidation, betreffend Forderung (VV.2024.120-KHO SG2ZE-KNI) wird die Hauptverhandlung vom Mittwoch, 29. April 2026 um 08:30 Uhr abzitiert und die Beklagte LA JOLIE GmbH in Liquidation wird neu aufgefordert, am Mittwoch, 6. Mai 2026, 08:30 Uhr, im Haus Hecht, Bohl 1, St.Gallen, 2. Stock, Zimmer 201, Anmeldung 2. Stock, vor der Einzelrichterin zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Die Akten des Verfahrens können nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 229 06 21) bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Sofern eine Übersetzung benötigt wird, wird um umgehende Mitteilung an die Gerichtskanzlei gebeten (Angabe der Sprache). Die Parteien können sich durch eine handlungsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Bleiben beide Parteien der Verhandlung fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt (Art. 234 Abs. 2 ZPO). Erscheint nur eine Partei zur Verhandlung, berücksichtigt das Gericht die Eingaben, die nach Massgabe dieses Gesetzes eingericht worden sind. Im Übrigen kann es seinem Entscheid unter Vorbehalt von Art. 153 ZPO die Akten sowie die Vorbringen der anwesenden Partei zur Grunde legen (Art. 234 i.V.m. Art. 219 ZPO). 9004 St. Gallen, 21. April 2026 Die Kreisgerichtskanzlei

April 22, 2026

Vorläufige Konkursanzeige Michel Steiner nach ausgeschlagener Erbschaft; Wohnsitz Büelstrasse 10 9630 Wattwil; Heimatort Schwyz SZ; Schuldner und Verwahrer werden rechtlich belehrt; weitere Verfahrensinfos folgen.

Vorläufige Konkursanzeige Michel Steiner nach ausgeschlagener Erbschaft; Wohnsitz Büelstrasse 10 9630 Wattwil; Heimatort Schwyz SZ; Schuldner und Verwahrer werden rechtlich belehrt; weitere Verfahrensinfos folgen. Vorläufige Konkursanzeige Michel Steiner, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Michel Steiner, ausgeschlagene Erbschaft Michel Steiner, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Schwyz SZ Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 23.03.1970 Todesdatum: 28.03.2026 Wohnhaft gewesen: Büelstrasse 10 9630 Wattwil Datum der Konkurseröffnung: 17.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 22, 2026

Baugesuch ausserhalb Bauzone; Antrag Einliegerwohnung Tonisberg 90, 9030 Abtwil; Bauherr Granwehr Pius; ordentliches Verfahren nach kantonalem Planungs- und Baugesetz; Einsprachefrist; Unterlagen beim Bausekretariat Gaiserwald einsehbar.

Baugesuch ausserhalb Bauzone; Antrag Einliegerwohnung Tonisberg 90, 9030 Abtwil; Bauherr Granwehr Pius; ordentliches Verfahren nach kantonalem Planungs- und Baugesetz; Einsprachefrist; Unterlagen beim Bausekretariat Gaiserwald einsehbar. Bauanzeige 2026-049 | ausserhalb Bauzone Bauanzeige 2026-049 | ausserhalb Bauzone ordentliches Verfahren gemäss Art. 139 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) Baugesuch-Nr.: 2026-049 Bauvorhaben: Einbau Einliegerwohnung Standort: Tonisberg 90, 9030 Abtwil Grundstück-Nr.: 314 Bauherrschaft: Granwehr Pius, Tonisberg 90, 9030 Abtwil Grundeigentümer: Granwehr Pius, Tonisberg 90, 9030 Abtwil Auflagefrist: 22. April 2026 bis 5. Mai 2026 Baugesuch und Unterlagen liegen während 14 Tagen beim Bausekretariat Gaiserwald, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, zur Einsicht auf. Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung innert der oben genannten Auflagefrist der Baukommission Gaiserwald, Hauptstrasse 21, 9030 Abtwil, einzureichen (Art. 152 ff. PBG).

April 22, 2026

Ersatzwahl wegen Demission eines OMR-Ratsmitglieds; Einreichung von Wahlvorschlägen für Schulbehörde Mittelrheintal nötig; Formulare online/bei Verwaltung; Fristen für Wahlvorschläge; möglicher zweiter Wahlgang; stille Wahl möglich.

Ersatzwahl wegen Demission eines OMR-Ratsmitglieds; Einreichung von Wahlvorschlägen für Schulbehörde Mittelrheintal nötig; Formulare online/bei Verwaltung; Fristen für Wahlvorschläge; möglicher zweiter Wahlgang; stille Wahl möglich. Ersatzwahl Behördenmitglied der Oberstufenschulgemeinde Mittelrheintal für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 Ersatzwahl Behördenmitglied der Oberstufenschulgemeinde Mittelrheintal für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 Ersatzwahlen für ein Mitglied des Oberstufenschulrats der Oberstufe Mittelrheintal (OMR) Aufgrund der Demission eines Mitglieds des Oberstufenschulrates finden am 27. September 2026 Ersatzwahlen nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 05.12.2018 (sGS 125.3 WAG) statt. Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel Die Schulgemeinde stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung. Die Formulare können auf der Internetseite der Oberstufe Mittelrheintal oder bei der Schulverwaltung bezogen werden. Für telefonische Auskünfte steht die Schulverwaltung unter 071 726 76 76 zur Verfügung. Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare «Wahlvorschläge» sowie «Kandidatur» müssen bis spätestens Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr bei der Oberstufe Mittelrheintal, Schulverwaltung, Karl-Völker-Strasse 7, 9435 Heerbrugg eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist. Zweiter Wahlgang Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 2. Oktober 2026, 12.00 Uhr, analog dem ersten Wahlgang einzureichen (Poststempel genügt nicht). Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

April 22, 2026

Öffentliche Auflage Bodenverbesserung Wildriet, Gemeinde Mels; geplanter Bodenaustausch Grundstück Nr. 347; Projekt während 30 Tagen einsehbar bei Bauverwaltung; Einsprachen an Landwirtschaftsamt St.Gallen möglich, Angabe Sachverhalt und Begründung gefordert.

Öffentliche Auflage Bodenverbesserung Wildriet, Gemeinde Mels; geplanter Bodenaustausch Grundstück Nr. 347; Projekt während 30 Tagen einsehbar bei Bauverwaltung; Einsprachen an Landwirtschaftsamt St.Gallen möglich, Angabe Sachverhalt und Begründung gefordert. Gemeinde Mels: Bodenverbesserung Wildriet Gemeinde Mels: Bodenverbesserung Wildriet Standort: Grundstück Nr. 347, Gemeinde Mels (Koord. 2752100 vorgesehene Massnahmen: Einbringen von geeignetem Bodenmaterial zur Erhöhung des Flurabstandes Das Generelle Projekt liegt während 30 Tagen, nämlich von Mittwoch 22. April bis Freitag 22. Mai 2026 auf der Bauverwaltung Mels (Rathaus, Platz 2) öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gestützt auf Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 (SR 910.1) sowie Art. 12 und 12 a bis 12 g des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (SR 451) sind schriftlich innert Auflagefrist einzureichen an das Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen, Abteilung Strukturverbesserung und BGBB, Unterstrasse 22, 9001 St.Gallen. Sie haben eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

April 22, 2026

Teilstrassenplan «Kirchweg» genehmigt; Linienführung vor Ort markiert; Planunterlagen öffentlich im Gemeindehaus und online; Einsprachefrist für Betroffene; betrifft nördlichen/südlichen Kirchweg, Löchliweg, verschiedene Strassenklassen in Nesslau.

Teilstrassenplan «Kirchweg» genehmigt; Linienführung vor Ort markiert; Planunterlagen öffentlich im Gemeindehaus und online; Einsprachefrist für Betroffene; betrifft nördlichen/südlichen Kirchweg, Löchliweg, verschiedene Strassenklassen in Nesslau. Teilstrassenplan «Kirchweg» Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) am 24. Februar 2026 genehmigt: Teilstrassenplan «Kirchweg» - Nördlicher Kirchweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 3.122 - Südlicher Kirchweg, Gemeindestrasse 3. Klasse, Nr. 3.123 - Kirchweg, Gemeindeweg 1. Klasse, Nr. 1.514 - Löchliweg, Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 2.627 Auflageort: Gemeindehaus Nesslau, Foyer Dachgeschoss Auflagefrist: 23. April 2026 bis 22. Mai 2026 Die Planunterlagen sind zudem unter www.nesslau.ch ...

April 22, 2026

Gründung Spitex LaMedical GmbH in Oberbüren; ambulante Pflege, Betreuung, Alltagsunterstützung, Beratung im häuslichen Umfeld; medizinische Hilfsmittelvermittlung; Geschäftsführer Petar Lakic; Stammkapital CHF 20'000.

Gründung Spitex LaMedical GmbH in Oberbüren; ambulante Pflege, Betreuung, Alltagsunterstützung, Beratung im häuslichen Umfeld; medizinische Hilfsmittelvermittlung; Geschäftsführer Petar Lakic; Stammkapital CHF 20'000. Neueintragung Spitex LaMedical GmbH, Oberbüren Spitex LaMedical GmbH, in Oberbüren, CHE-445.568.753, Sandackerstrasse 32, 9245 Oberbüren, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 14.04.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Spitex-Dienstleistungen, insbesondere die ambulante Pflege, Betreuung und Unterstützung von hilfs- und pflegebedürftigen Personen im häuslichen Umfeld. Die Gesellschaft kann pflegerische, medizinische und betreuerische Leistungen erbringen sowie Dienstleistungen im Bereich Hauswirtschaft, Alltagsunterstützung und Beratung anbieten. Die Gesellschaft kann zudem medizinische Hilfsmittel vermitteln und damit zusammenhängende Tätigkeiten ausführen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: CHF 20'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Lakic, Petar, von Steckborn, in Dussnang (Fischingen), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

April 22, 2026

Management change; Daniel Nussbaumer leaves BVS St. Gallen AG board, collective signing authority revoked, company based in St. Gallen, registry CHE-110.254.413. No successor announced.

Management change; Daniel Nussbaumer leaves BVS St. Gallen AG board, collective signing authority revoked, company based in St. Gallen, registry CHE-110.254.413. No successor announced. Mutation BVS St. Gallen AG, St. Gallen BVS St. Gallen AG, in St. Gallen, CHE-110.254.413, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 63 vom 01.04.2026, Publ. 1006613822). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Nussbaumer, Daniel, von Rheinfelden, in Himmelried, Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

April 22, 2026

Teilrevision Baureglement Art. 2 Thema Zuständigkeiten Baubewilligungsverfahren; fakultatives Referendum möglich. Referendumsquorum: 222 Stimmberechtigte. Einreichung Referendumsbegehren an Gemeinderat Rorschacherberg. Öffentliche Auflage Gemeindehaus.

Teilrevision Baureglement Art. 2 Thema Zuständigkeiten Baubewilligungsverfahren; fakultatives Referendum möglich. Referendumsquorum: 222 Stimmberechtigte. Einreichung Referendumsbegehren an Gemeinderat Rorschacherberg. Öffentliche Auflage Gemeindehaus. Revision Art. 2 Baureglement / Fakultatives Referendum Fakultatives Referendum Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2025 die Teilrevision des Baureglements betreffend Anpassung der Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren (Art. 2 BauR) genehmigt. Die Unterlagen zur Teilrevision des Baureglements lagen vom 3. November bis 3. Dezember 2025 öffentlich auf. Die Teilrevision des Baureglements untersteht gemäss Art. 23 lit. a Gemeindegesetz (sGS 151.2, abgekürzt GG) und Art. 36 Abs. 1 lit. a Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) im Weiteren dem fakultativen Referendum. Gegenstand der Referendumsvorlage Revision Art. 2 Baureglement (Anpassung der Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren). Referendumsfrist 23. April 2026 bis 1. Juni 2026 Öffentliche Auflage Gemeindehaus Rorschacherberg, Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg (um Voranmeldung der Einsichtnahme wird gebeten) Quorum Das Referendum kommt zustande, wenn 222 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Rorschacherberg einzureichen.

April 22, 2026