Nachlassvertrag Otelinda Lima Duarte vom Gericht bestätigt; Gläubiger 2. Klasse erhalten 100 %, 3. Klasse 26.39 %; Sachwalterin Conny Suter mit Vollzug beauftragt, Vertrag für alle Gläubiger verbindlich.

Nachlassvertrag Otelinda Lima Duarte vom Gericht bestätigt; Gläubiger 2. Klasse erhalten 100 %, 3. Klasse 26.39 %; Sachwalterin Conny Suter mit Vollzug beauftragt, Vertrag für alle Gläubiger verbindlich. Bestätigung des Nachlassvertrages Otelinda Lima Duarte Bestätigung des Nachlassvertrages Otelinda Lima Duarte Otelinda Lima Duarte Heimatort: Freienbach SZ Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.07.1976 Kreuzackerstrasse 8 8645 Jona 1. Der von Otelinda Lima Duarte mit den erforderlichen Quoren abgeschlossene Nachlassvertrag mit einer Nachlassdividende für die Gläubiger der 2. Klasse von 100 % und für die Gläubiger der 3. Klasse von 26.39 %, je mit Zahlung innert 30 Tagen nach Bestätigung des Nachlassvertrags, wird bestätigt und auch für die Gläubiger als verbindlich erklärt, welche diesem nicht zugestimmt haben. 2. Die bisherige Sachwalterin, Conny Suter, Fachstelle Schuldensanierung Sarganserland, Ragazerstrasse 11, 7320 Sargans, wird mit dem Vollzug des Nachlassvertrages betraut. 3. (Sachwalterhonorar) 4. (Kostenfolgen) Bestätigung des Nachlassvertrages: 01.04.2026 Verfügende Stelle Kreisgericht See-Gaster Bahnhofstrasse 4, Postfach 136, 8730 Uznach 8730 Uznach Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 308. Der Entscheid ist am 21. April 2026 in Rechtskraft erwachsen.

April 23, 2026

Vorläufige Konkursanzeige gegen Hasan Cagir, Inhaber von Cagir-Kocaman Tegersche Imbiss, Degersheim; Schulden nicht mehr an ihn zahlbar, Herausgabe aller Vermögensgegenstände an Konkursamt gefordert; Publikation folgt.

Vorläufige Konkursanzeige gegen Hasan Cagir, Inhaber von Cagir-Kocaman Tegersche Imbiss, Degersheim; Schulden nicht mehr an ihn zahlbar, Herausgabe aller Vermögensgegenstände an Konkursamt gefordert; Publikation folgt. Vorläufige Konkursanzeige Hasan Cagir Vorläufige Konkursanzeige Hasan Cagir Hasan Cagir Heimatort: St. Gallen-Tablat (SG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 01.05.1975 Bühlstrasse 13 9113 Degersheim Inhaber des im Handelsregister des Kantons St.Gallen eingetragenen Einzelunternehmens Cagir-Kocaman Tegersche Imbiss, Taastrasse 5, 9113 Degersheim Datum der Konkurseröffnung: 21.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 23, 2026

Vorläufige Konkursanzeige Karl Heinz Keller, Erbschaft ausgeschlagen, Staatsbürgerschaft Deutschland, wohnhaft St.Gallen; Schuldner dürfen nicht mehr an ihn zahlen; Herausgabepflicht für Verwahrer; weitere Details folgen separat.

Vorläufige Konkursanzeige Karl Heinz Keller, Erbschaft ausgeschlagen, Staatsbürgerschaft Deutschland, wohnhaft St.Gallen; Schuldner dürfen nicht mehr an ihn zahlen; Herausgabepflicht für Verwahrer; weitere Details folgen separat. Vorläufige Konkursanzeige Karl Heinz Keller, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Karl Heinz Keller, ausgeschlagene Erbschaft Karl Heinz Keller, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 10.05.1962 Todesdatum: 12.02.2026 Wohnhaft gewesen: Langgasse 16 9008 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 21.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 23, 2026

Vorläufige Konkursanzeige: Nach Tod von Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft; Wohnsitz Thayngen SH, Schweiz. Gläubiger dürfen nicht mehr an Meyer zahlen, Verwahrer müssen Vermögenswerte sofort an Konkursamt übergeben.

Vorläufige Konkursanzeige: Nach Tod von Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft; Wohnsitz Thayngen SH, Schweiz. Gläubiger dürfen nicht mehr an Meyer zahlen, Verwahrer müssen Vermögenswerte sofort an Konkursamt übergeben. Vorläufige Konkursanzeige Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft Roger Meyer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Thayngen SH Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 27.07.1961 Todesdatum: 02.03.2026 Wohnhaft gewesen: Signalstrasse 9 9400 Rorschach Datum der Konkurseröffnung: 21.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 23, 2026

Mögliches Referendum über Anpassung des Hafenreglements; Gemeinderatsbeschluss liegt öffentlich auf; Referendum erfordert 300 Unterschriften; Einsichtnahme im Rathaus Thal möglich; Frist für Einreichung bei Gemeinderat.

Mögliches Referendum über Anpassung des Hafenreglements; Gemeinderatsbeschluss liegt öffentlich auf; Referendum erfordert 300 Unterschriften; Einsichtnahme im Rathaus Thal möglich; Frist für Einreichung bei Gemeinderat. Referendumsvorlage Fakultatives Referendum gemäss Art. 13ff der Gemeindeordnung betreffend Anpassung Hafenreglement (Art. 19) Beschluss des Gemeinderates vom 20. April 2026 Referendumsfrist: 24. April bis 2. Juni 2026 Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss, zur Einsichtnahme auf. Das Referendum kommt zustande, wenn mindestens 300 Stimmberechtigte innert der Referendumsfrist schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

April 23, 2026

Neue KI-gestützte semantische Suchfunktion für amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen startet Testphase; basiert auf DeepJudge LLM-Technologie, Daten gehostet bei Microsoft Azure Schweiz; Datenschutz beachten, Feedback erwünscht.

Neue KI-gestützte semantische Suchfunktion für amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen startet Testphase; basiert auf DeepJudge LLM-Technologie, Daten gehostet bei Microsoft Azure Schweiz; Datenschutz beachten, Feedback erwünscht. Gemeinde Neckertal / Handänderungen März 2026 Was ändert sich mit der KI-Suche? Die klassische Suchfunktion der Publikationsplattform wird durch eine künstliche Intelligenz (KI) unterstützt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Stichwortsuche verwendet die KI eine semantische Suche, bei der nicht nur exakt übereinstimmende Wörter einen Treffer ergeben, sondern auch der inhaltliche Sinn und Bedeutungszusammenhang der Suchanfrage verstanden werden. Dadurch werden bessere und relevantere Ergebnisse ermöglicht. Klassische Suchoperatoren und die herkömmliche Volltextsuche über die Suchleisten der einzelnen Bereiche funktionieren weiterhin wie gewohnt. Prompting-Tipps Im Suchfeld ist in eigenen Worten zu beschreiben, wonach im Dokumentinhalt gesucht wird – unabhängig davon, ob sich der Begriff im Titel oder an anderer Stelle im Dokument befindet. Es können Schlüsselwörter, Phrasen oder ganze Sätze verwendet werden. Stellen Sie der KI-Suche jedoch keine Fragen und formulieren Sie auch keine Anweisungen. Suchoperatoren sind in der Regel nicht notwendig. Wenn ein bestimmtes Wort zwingend enthalten sein soll, kann ein Pluszeichen direkt davor gesetzt werden (z. B. +Uzwil). Müssen mehrere Wörter in einer bestimmten Reihenfolge erscheinen, setzen Sie sie in Anführungszeichen (z.B. +Gemeinde Uzwil). Um bestimmte Wörter auszuschliessen, wird ein Minuszeichen verwendet (z. B. -Uzwil oder -Gemeinde Uzwil). Datenschutz Die KI-Suche greift auf sämtliche amtliche Publikationen des Kantons St.Gallen sowie der St.Galler Gemeinden zu. Bitte geben Sie keine persönlichen oder sonst vertraulichen Daten in der Suchfunktion ein. Die KI-Suche verarbeitet alle Anfragen automatisiert, ohne individuelle Prüfung oder Schutzmechanismen für Personendaten. Es gilt die Datenschutzerklärung von sg.ch. Die intelligente Suchfunktion basiert auf einer LLM-Technologie (Large Language Model) in Kombination mit einer Retrieval Augmented Generation (RAG) des Schweizer Unternehmens DeepJudge. Die Cloud wird bei Microsoft Azure in der Schweiz gehosted. Testphase Die Anwendung des KI-Systems befindet sich in einer Testphase. Wir freuen uns über Ihr Feedback, um den Service weiter zu verbessern. Kontakt Sie können sich bei Fragen an die Abteilung IT-Recht und Datenschutz der Staatskanzlei wenden: – per E-Mail an IT-Recht@sg.ch oder – per Post an: Kanton St.Gallen, Staatskanzlei, IT-Recht und Datenschutz, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen

April 23, 2026

Neues Strassenprojekt für Fussgängerquerung und Trottoir bei Migros, Nollenhornstrasse, Au; Gemeinderat genehmigt Teilstrassenplan; Bauunterlagen einsehbar; Einsprachen während öffentlichem Auflageverfahren möglich; betrifft sichere Übergänge.

Neues Strassenprojekt für Fussgängerquerung und Trottoir bei Migros, Nollenhornstrasse, Au; Gemeinderat genehmigt Teilstrassenplan; Bauunterlagen einsehbar; Einsprachen während öffentlichem Auflageverfahren möglich; betrifft sichere Übergänge. Teilstrassenplan/Strassenprojekt Trottoir und Fussgängerquerung, Nollenhornstrasse, Au - öffentliches Auflageverfahren Strassenprojekt Trottoir und Fussgängerquerung, Nollenhornstrasse, Au - öffentliches Auflageverfahren Die Migros an der Nollenhornstrasse ist stark frequentiert. Heute besteht keine gesicherte Fussgängerquerung. Die Politische Gemeinde Au beabsichtigt für einen sicheren Übergang ein Trottoir auf Seite der Migros und einen Fussgängerstreifen zu erstellen. Für das Bauvorhaben ist ein Strassenprojekt samt Teilstrassenplan erforderlich. Der Gemeinderat Au hat den Teilstrassenplan ...

April 23, 2026

Rekurs von Nurullah Kocabay gegen St. Galler Strassenverkehrsamt wegen Führerausweis-Aberkennung erledigt und abgeschrieben; keine amtlichen Kosten. Rechtsmittel: Fristverlängerung auf Antrag, Beschwerde beim Verwaltungsgericht möglich, Gerichtsferien ausgenommen.

Rekurs von Nurullah Kocabay gegen St. Galler Strassenverkehrsamt wegen Führerausweis-Aberkennung erledigt und abgeschrieben; keine amtlichen Kosten. Rechtsmittel: Fristverlängerung auf Antrag, Beschwerde beim Verwaltungsgericht möglich, Gerichtsferien ausgenommen. Präsidialverfügung vom 22. April 2026 Präsidialverfügung vom 22. April 2026 Nurullah Kocabay, geb. 15. Januar 1992, wohnhaft Montfortplatz 20 18, AT-6923 Lauterach, ohne Zustelladresse in der Schweiz, gegen das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen betreffend vorsorgliche Aberkennung des ausländischen Führerausweises hat die Präsidentin der Abteilung IV am 22. April 2026 verfügt: - Der Rekurs wird als erledigt abgeschrieben. - Es werden keine amtlichen Kosten erhoben. Rechtsbehelf (Wiederherstellung gemäss Art. 30 Abs. 1 und Art. 30ter Abs. 1 VRP in Verbindung mit Art. 148 ZPO) Auf Gesuch einer säumigen Partei kann eine Nachfrist gewährt werden, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie kein oder nur ein leichtes Verschulden an der Säumnis trifft. Die Wiederherstellung kann auch angeordnet werden, wenn der Verfahrensgegner zustimmt. Das Gesuch ist innert 10 Tagen seit Wegfall des Säumnisgrundes schriftlich bei der Verwaltungsrekurskommission, Unterstrasse 28, 9001 St. Gallen, einzureichen. Es muss die Gründe für die beantragte Wiederherstellung benennen und diese soweit möglich durch entsprechende Nachweise belegen. Die Beweismittel sind mit dem Wiederherstellungsgesuch einzureichen. Rechtsmittelbelehrung (Beschwerde) Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen nach Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung enthalten. Die Beschwerde ist dem Gericht mit dem angefochtenen Entscheid samt allfälligen Beweismitteln einzureichen (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei). Die Gerichtsferien gelten nicht (kein Stillstand der Fristen gemäss Art. 30 Abs. 2 lit. f VRP).

April 23, 2026

Stellenneuausschreibung Leitung Bau und Infrastruktur wegen Weggang der bisherigen Stelleninhaberin; Verantwortung für Bauverwaltung, Werke, Immobilien; Nähe zu ÖV und See; gesucht: Führungspersönlichkeit mit Bauverwalterfahrung.

Stellenneuausschreibung Leitung Bau und Infrastruktur wegen Weggang der bisherigen Stelleninhaberin; Verantwortung für Bauverwaltung, Werke, Immobilien; Nähe zu ÖV und See; gesucht: Führungspersönlichkeit mit Bauverwalterfahrung. Leiter/in Bau und Infrastruktur 80 – 100 % in Bau und Infrastruktur 80 – 100 % Steinach SG ist mit gut 3‘500 Einwohner eine attraktive Gemeinde am Bodensee mit vielfältigen Infrastrukturen und sehr guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Die bisherige Stelleninhaberin sieht Mutterfreuden entgegen und wird sich zukünftig beruflich neu orientieren. Deshalb suchen wir per 1. Juli 2026 oder nach Vereinbarung eine ...

April 23, 2026

Vorläufige Konkursanzeige Noni Immo GU GmbH; Schuldner dürfen nicht mehr an Gesellschaft zahlen, Gefahr Doppelzahlung; Verwahrer müssen Vermögenswerte ans Konkursamt herausgeben; weitere Details folgen später.

Vorläufige Konkursanzeige Noni Immo GU GmbH; Schuldner dürfen nicht mehr an Gesellschaft zahlen, Gefahr Doppelzahlung; Verwahrer müssen Vermögenswerte ans Konkursamt herausgeben; weitere Details folgen später. Vorläufige Konkursanzeige Noni Immo GU GmbH Vorläufige Konkursanzeige Noni Immo GU GmbH Noni Immo GU GmbH CHE-219.125.432 Glatthaldestrasse 15 9230 Flawil Datum der Konkurseröffnung: 21.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 23, 2026