Vorläufige Konkursanzeige Promech GmbH; Firma insolvent, Schuldner dürfen nicht mehr an Promech zahl

Vorläufige Konkursanzeige Promech GmbH; Firma insolvent, Schuldner dürfen nicht mehr an Promech zahlen; Verwahrer von Vermögenswerten müssen diese sofort dem Konkursamt übergeben; weitere Details folgen. Vorläufige Konkursanzeige Promech GmbH Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige Promech GmbH Promech GmbH CHE-106.405.790 Sonnenhofstrasse 5 9030 Abtwil Datum der Konkurseröffnung: 07.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 9, 2026

Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic nach Ausschlagung der Erbschaft; Schuldner dürfen nicht m

Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic nach Ausschlagung der Erbschaft; Schuldner dürfen nicht mehr an sie zahlen; Verwahrer müssen Vermögenswerte sofort Konkursamt abgeben; rechtliche Hinweise für Betroffene. Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Kroatien Geburtsdatum: 10.06.1968 Todesdatum: 24.10.2025 Wohnhaft gewesen: Grüningerweg 8 9000 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 07.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 9, 2026

Vorläufige Konkursanzeige Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft; Wohnsitz St.Gallen, Kirchberg S

Vorläufige Konkursanzeige Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft; Wohnsitz St.Gallen, Kirchberg SG; Gläubiger dürfen Schulden nicht mehr an Scherrer zahlen; Vermögensherausgabe zwingend; weitere Infos folgen. Vorläufige Konkursanzeige Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Kirchberg SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 30.03.1951 Todesdatum: 06.11.2025 Wohnhaft gewesen: Ullmannstrasse 11 9014 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 07.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 9, 2026

Deutlicher Anstieg offener Stellen im Kanton St.Gallen durch Ausweitung meldepflichtiger Berufe. Ste

Deutlicher Anstieg offener Stellen im Kanton St.Gallen durch Ausweitung meldepflichtiger Berufe. Stellensuchende steigen gegenüber Vorjahr um 10,3 Prozent, stärkster Zuwachs im Dienstleistungssektor. Umfangreiche regionale Unterschiede. Weniger Stellensuchende und mehr offene Stellen Likely publishing date: 2026-04-09 Weniger Stellensuchende und mehr offene Stellen Aus dem Volkswirtschaftsdepartement Ende März waren aus dem Kanton St.Gallen 11'846 Personen zur Stellensuche bei einem RAV gemeldet. Das sind 1'107 mehr als vor Jahresfrist und 71 weniger als Ende Februar. Die Zahl der offenen Stellen beträgt aktuell 4'407. Für Kurzarbeit vorangemeldet sind 1'648 Beschäftigte. Die Zahl der bei einem St.Galler RAV gemeldeten Stellensuchenden lag per Ende März 2026 um 10,3 Prozent höher als vor Jahresfrist. Gegenüber dem Vormonat ist die Zahl um 0,6 Prozent gesunken. Dieser leichte Rückgang entspricht der saisonüblichen Entwicklung. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr betrifft Stellensuchende aus Industrie und Gewerbe mit 8,1 Prozent (+334 auf 4'477 Personen) weniger stark als Stellensuchende aus dem Dienstleistungssektor mit 12,1 Prozent (+776 auf 7'166 Personen). Die Entwicklung in der ganzen Schweiz verläuft ähnlich. Hier beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahr 10,6 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat sind die Werte praktisch unverändert. Altersgruppen Bei der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen beträgt der Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat 2,8 Prozent (von 1'108 auf 1'139). Höher liegt er mit 12,3 Prozent bei den 25- bis 49-Jährigen (von 6'351 auf 7'135). Einen etwas tieferen Anstieg gegenüber dem Vorjahr gab es bei den 50-Jährigen und Älteren, nämlich 8,9 Prozent (von 3'280 auf 3'572). Wahlkreise In allen Wahlkreisen ist die Zahl der Stellensuchenden im Vorjahresvergleich gestiegen, zwischen 2,7 Prozent im Wahlkreis Wil und 23,6 Prozent im Toggenburg. Ebenfalls über dem kantonalen Mittel von +10,3 Prozent ist die Zunahme im Sarganserland (+18,9%), in See-Gaster (+18,2%), im Werdenberg (+16,0%) sowie im Rheintal (+12,8%). Weniger stark ist das Wachstum in den Wahlkreisen Rorschach (+6,7%) und St.Gallen (+5,6%). Offene Stellen Ende März 2026 waren bei den RAV des Kantons St.Gallen 4'407 offene Stellen gemeldet. Das sind 1'320 mehr als vor Jahresfrist und 812 mehr als im Vormonat. Fast zwei Drittel davon stammen aus meldepflichtigen Berufen. Die deutliche Zunahme hängt direkt mit der Ausweitung der meldepflichtigen Berufe auf Anfang 2026 zusammen. Am stärksten gesucht sind Hilfsarbeitskräfte, Personen in Dienstleistungsberufen, Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Personen in Handwerks- und verwandten Berufen. Kurzarbeit Für den April 2026 haben 58 Betriebe 1'648 Mitarbeitende zur Kurzarbeit vorangemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe im Monatsvergleich um sechs und die Zahl der vorangemeldeten Mitarbeitenden um 445 gesunken. Betroffen sind Unternehmen in der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe aus allen Regionen des Kantons. Im Vordergrund stehen vor allem generell konjunkturell bedingte Schwierigkeiten. Die Auswertung basiert auf den bis Ende März 2026 bearbeiteten Gesuchen. Eine Bewilligung aller noch hängigen Gesuche würde die Zahl der betroffenen Mitarbeitenden um über 350 erhöhen. Gemäss noch provisorischen Werten wurden im Jahr 2025 im Kanton St.Gallen 23 Millionen Franken Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt. Damit wurden rund 800'000 ausgefallene Arbeitsstunden entschädigt. 2024 waren es 20 Millionen Franken und rund 720'000 Stunden. Detailinformationen im Statistikportal Eine detaillierte tabellarische Darstellung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach soziodemografischen Merkmalen und Branchen steht auf dem kantonalen Statistikportal zur Verfügung (xlsx, pdf), ebenso zu den aktualisierten Quotenwerten (xlsx, pdf), zur abgerechneten Kurzarbeit (xlsx, pdf) und zu weiteren wichtigen Kennzahlen. Die offenen Stellen sind als Stada-Tabelle abrufbar. Weiteres statistisches Informationsmaterial zu den Arbeitslosen und Stellensuchenden in Form von Grafiken, Tabellen und interaktiven Datenbanken ist auf dem kantonalen Statistikportal zu finden. Die vom Amt für Daten und Statistik publizierten statistischen Informationen unterstehen dem Statistikgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 146.1) und dessen Qualitätskriterien.

April 9, 2026

Einsprachemöglichkeit gegen Finanzierung Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf in Waldkirch; Bautr

Einsprachemöglichkeit gegen Finanzierung Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf in Waldkirch; Bauträger Keller Christian; Organisationen mit Umwelt-, Natur- oder Wanderwegerecht können bei LKG schriftlich Einsprache einlegen; Projektakten einsehbar. Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Likely publishing date: 2026-04-09 Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Gegen die vorgesehene Finanzierung des Bauvorhabens mit Investitionshilfen können Organisationen gestützt auf Art. 97 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (SR 910.1; abgekürzt LwG) bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft (LKG), Unterstrasse 22, 9001 St.Gallen, Einsprache erheben. Gemeinde: Waldkirch Bauherrschaft: Keller Christian, Rickenhueb 245, 9205 Waldkirch Bauvorhaben: Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Standort: Rickenhueb Koordinaten: 2737769, 1257640 Die Projektakten liegen während der Publikationsfrist bei der LKG zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen gegen die Unterstützung sind bis spätestens 23. April 2026 mit Antrag und Begründung schriftlich bei der LKG einzureichen. Zur Einsprache berechtigt nach Art. 97 Abs. 4 LwG sind Organisationen, die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz oder die Wanderwege legitimiert sind.

April 9, 2026

Geplanter Neubau Ökonomiegebäude für Beeren- und Gemüsebetrieb in Au SG; Fördergesuch eingereicht; E

Geplanter Neubau Ökonomiegebäude für Beeren- und Gemüsebetrieb in Au SG; Fördergesuch eingereicht; Einsprachen gegen staatliche Investitionshilfe möglich; berechtigt sind im Einzugsgebiet betroffene Kleinbetriebe; Standort Böschen. Neubau Oekonomiegebäude für Beeren- und Gemüseanbaubetrieb Likely publishing date: 2026-04-09 Neubau Oekonomiegebäude für Beeren- und Gemüseanbaubetrieb Die Publikation erfolgt gestützt auf Artikel 89a und Artikel 97 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (SR 910.1, abgekürzt LwG) sowie Artikel 9 der Verordnung vom 2. November 2022 über die Strukturverbesserung in der Landwirtschaft (SR 913.1, abgekürzt SVV). Gesuchsteller: Gasser Florian, Böschenstrasse 3, 9434 Au SG Bauvorhaben: Neubau Ökonomiegebäude für Beeren- und Gemüseanbaubetrieb Standort: Böschen Koordinaten: 2766320,1254236 Allfällige Einsprachen gegen die staatliche Investitionshilfe an die Massnahme «einzelbetriebliche Lagerung, Verarbeitung und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten» sind innert der genannten Frist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich und im Doppel bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen, Unterstrasse 22, 9001 St.Gallen, einzureichen. Einspracheberechtigt sind alle im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet direkt betroffenen Kleinbetriebe, die bereit und in der Lage sind, die vorgesehene Aufgabe gleichwertig zu erfüllen.

April 9, 2026

Konkurseröffnung Business Network Petroleum GmbH; Gläubiger können Forderungen nicht mehr direkt beg

Konkurseröffnung Business Network Petroleum GmbH; Gläubiger können Forderungen nicht mehr direkt begleichen; Herausgabepflicht für Vermögensverwalter unter Strafe; Liquidation gemäß Art. 731b OR; weitere Verfahrensdetails folgen. Vorläufige Konkursanzeige Business Network Petroleum GmbH Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige Business Network Petroleum GmbH Business Network Petroleum GmbH CHE-248.359.179 vormals Churerstrasse 35 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 31.03.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die Business Network Petroleum GmbH ist mit Entscheid des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

April 9, 2026

Konkursverfahren für BNP Business Network Petroleum AG angeordnet; Firma aufgelöst, Liquidation nach

Konkursverfahren für BNP Business Network Petroleum AG angeordnet; Firma aufgelöst, Liquidation nach Konkursrecht eingeleitet. Gläubiger dürfen nicht mehr an Gesellschaft zahlen, Vermögenswerte müssen Konkursamt übergeben werden. Vorläufige Konkursanzeige BNP Business Network Petroleum AG Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige BNP Business Network Petroleum AG BNP Business Network Petroleum AG CHE-135.712.099 vormals Churerstrasse 35 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 31.03.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die BNP Business Network Petroleum AG ist mit Entscheid des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

April 9, 2026

Planverfahren für Ausbau Kurzstrasse ersetzt Baubewilligung; Grundstück 2734 soll überbaut werden, n

Planverfahren für Ausbau Kurzstrasse ersetzt Baubewilligung; Grundstück 2734 soll überbaut werden, neue Erschliessung nötig; Teilstrassenplan öffentlich einsehbar, Enteignungsverfahren bei nötigen Rechteabtretungen, Einsprache möglich. Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «Ausbau Kurzstrasse» - Planverfahren Likely publishing date: 2026-04-09 Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «Ausbau Kurzstrasse» - Planverfahren Das Grundstück Nr. 2734 soll in absehbarer Zeit überbaut werden. Damit eine hinreichende Erschliessung sichergestellt werden kann, muss die Kurzstrasse ausgebaut werden. Dazu wurde der Teilstrassenplan «Ausbau Kurzstrasse» samt Strassenbauprojekt erarbeitet. Der Gemeinderat Balgach hat am 30. März 2026 in Anwendung von Art. 38 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen: - Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt Ausbau Kurzstrasse Der Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt liegen gemäss Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, das heisst vom Freitag, 10. April 2026, bis Montag, 11. Mai 2026, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach resp. bei der Gemeinderatskanzlei Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem ab Auflagedatum online unter www.balgach.ch eingesehen werden. Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

April 9, 2026

Teilrevision Tarif Tagesstrukturen und Mittagstisch Schulen Wil; neuer Erlass erlangt Rechtsgültigke

Teilrevision Tarif Tagesstrukturen und Mittagstisch Schulen Wil; neuer Erlass erlangt Rechtsgültigkeit, Vollzugsbeginn folgt; betrifft Schulen Stadt Wil, SRS 4.1-3; Umsetzung neuer Tarife und Strukturen. Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines Erlasses Likely publishing date: 2026-04-09 Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines Erlasses Teilrevision Tarif Tagesstrukturen und Mittagstisch an den Schulen der Stadt Wil (SRS 4.1-3) Rechtsgültigkeit: 24. März 2026 Vollzugsbeginn: 1. August 2026 Teilrevision Tarif Tagesstrukturen und Mittagstisch an den Schulen der Stadt Wil (SRS 4.1-3) Rechtsgültigkeit: 24. März 2026 Vollzugsbeginn: 1. August 2026

April 9, 2026