Baugesuch Halbunterflurcontainer Käsereistrasse, diverse Grundeigentümer, Grundstück Nr. 501; öffent

Baugesuch Halbunterflurcontainer Käsereistrasse, diverse Grundeigentümer, Grundstück Nr. 501; öffentliche Auflage im Gemeindehaus; Einsprachen während Frist möglich; Polit. Gemeinde Berg SG verantwortlich. Gemeinde Berg SG - diverse Grundeigentümer: STWG - Halbunterflurcontainer - Käsereistrasse - BG 2025-039 - GS Nr. 501 Likely publishing date: 2026-04-09 Gemeinde Berg SG - diverse Grundeigentümer: STWG - Halbunterflurcontainer - Käsereistrasse - BG 2025-039 - GS Nr. 501 Bauanzeige (Art. 139 Planungs- und Baugesetz) Bauherrschaft Polit. Gemeinde Berg SG, Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG Grundeigentümer diverse Bauvorhaben Halbunterflurcontainer Baugrundstück Nr. 501, Käsereistrasse, 9305 Berg SG Baugesuch Nr. 2025-039 Auflage Das Baugesuch und die Unterlagen liegen vom 9. April 2026 bis und mit 22. April 2026 im Gemeindehaus (Eingangshalle), Berg SG, zur Einsicht auf und sind auf der Homepage der Politischen Gemeinde abrufbar. Privat- und ...

April 9, 2026

Baugesuch Migros Supermarkt mit erweiterten Öffnungszeiten in Gossau; separates Fällgesuch für Esche

Baugesuch Migros Supermarkt mit erweiterten Öffnungszeiten in Gossau; separates Fällgesuch für Eschen in Degersheim. Baugesuche online einsehbar; Einsprachemöglichkeit während Auflagefrist beim Amt für Baubewilligungen. Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Likely publishing date: 2026-04-09 Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Einsprache- Auflagefrist: 10.04.2026 bis 23.04.2026 - Baugesuch 63301: Einbau Migros Supermarkt (erweiterte Ladenöffnungszeiten) Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau Poststrasse 26, Grundbuchkreis St.Gallen C4700, C4699 - Fällgesuch 63307: Baumfällungen (Eschen) STF Forsttechnik, Grüenaustrasse 4, 9113 Degersheim Mühlenstrasse 12 ca., Grundbuchkreis St.Gallen C1749 Die Baugesuche können über den Link elektronisch eingesehen werden: www.stadtsg.ch ...

April 9, 2026

Geplanter Ersatz Velounterstand, Neubau 18 Parkplätze, Wendefläche für Schulbus, neuer Fussgängerweg

Geplanter Ersatz Velounterstand, Neubau 18 Parkplätze, Wendefläche für Schulbus, neuer Fussgängerweg beim Schulhaus Bifang; Baugesuch durch Politische Gemeinde Uznach; Einsicht und Einsprachen möglich. Ersatz Velounterstand und Neubau Parkplätze beim Schulhaus Bifang Likely publishing date: 2026-04-09 Ersatz Velounterstand und Neubau Parkplätze beim Schulhaus Bifang B A U A N Z E I G E (gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz; sGS 731.1 PBG) Baugesuchs Nr.: 2026-023 Gesuchsteller: Politische Gemeinde Uznach, Planung, Bau & Infrastruktur, Obergasse 24, 8730 Uznach Bauvorhaben: Abbruch der altes Velounterstandes Vers. Nr. 2105 und Bau eines neuen Velounterstandes, Neuerstellung von zwei Parkreihen mit neu 18 Parkplätzen und einer Wendefläche für den Schulbus sowie neuer Fussgängerweg südlich des Schulhauses Bifang Baugrundstück: Parz. Nr. 447, Rickenstrasse 9 Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 9. bis und mit 22. April 2026, d.h. wäh-rend 14 Tagen, im Hochbauamt (Obergasse 24) zur Einsicht auf. Die Bauvisiere sind ge-stellt. Privat- und ...

April 9, 2026

Geplanter Neubau eines Batteriespeichers für Eigenbedarf in Bregensdorf durch Dähler AG, organisiert

Geplanter Neubau eines Batteriespeichers für Eigenbedarf in Bregensdorf durch Dähler AG, organisiert über LKG St.Gallen; Organisationen können laut LwG Einsprachen gegen Investitionshilfen erheben; Akteneinsicht möglich. Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Likely publishing date: 2026-04-09 Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Gegen die vorgesehene Finanzierung des Bauvorhabens mit Investitionshilfen können Organisationen gestützt auf Art. 97 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (SR 910.1; abgekürzt LwG) bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft (LKG), Unterstrasse 22, 9001 St.Gallen, Einsprache erheben. Gemeinde: Muolen Bauherrschaft: Dähler AG, Usserstadel 252, 9313 Muolen Bauvorhaben: Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Standort: Bregensdorf Koordinaten: 2743433,1264631 Die Projektakten liegen während der Publikationsfrist bei der LKG zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen gegen die Unterstützung sind bis spätestens 22. April 2026 mit Antrag und Begründung schriftlich bei der LKG einzureichen. Zur Einsprache berechtigt nach Art. 97 Abs. 4 LwG sind Organisationen, die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz oder die Wanderwege legitimiert sind.

April 9, 2026

Hilfskonkursverfahren gegen Sunworker GmbH, Zweigniederlassung Altstätten, angeordnet; Kreisgericht

Hilfskonkursverfahren gegen Sunworker GmbH, Zweigniederlassung Altstätten, angeordnet; Kreisgericht Rheintal beauftragt Konkursamt St. Gallen mit Durchführung; Beschwerde innert 10 Tagen möglich; Gesuchsteller trägt Gebühr. Likely publishing date: 2026-04-09 Urteilsveröffentlichung In der Zivilstreitsache R. M. gegen die Sunworker GmbH, Vaduz (LI) Zweigniederlassung Schweiz, Altstätten, Feldwiesenweg 26, 9450 Altstätten, betreffend Verzicht auf Durchführung eines Hilfskonkursverfahrens hat der Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal am 1. April 2026 entschieden: 1. Auf die Durchführung des Hilfskonkursverfahrens betreffend das Vermögen der Gesuchsgegnerin (Sunworker GmbH, Vaduz [LI]), Zweigniederlassung Schweiz, Altstätten), wird nicht verzichtet. 2. Über das auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft gelegene Vermögen der Sunworker GmbH, Vaduz (LI), Zweigniederlassung Schweiz, Altstätten, wird die Eröffnung eines Hilfskonkursverfahrens i.S.v. Art. 170 ff. IPRG angeordnet. 3. Mit der Durchführung des Konkursverfahrens gemäss den Vorschriften der Art. 170 ff. IPRG bzw. gemäss den Bestimmungen des SchKG wird das Konkursamt St.Gallen beauftragt. 4. Die Entscheidgebühr von CHF 250.00 bezahlt der Gesuchsteller. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet Beschwerde gemäss Art. 319 ff. ZPO beim Einzelrichter des Kantonsgerichts St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der Kostenvorschuss für das Beschwerdeverfahren wird vom Kantonsgericht St. Gallen festgelegt. Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

April 9, 2026

Kandidaten für Ersatzwahl Stadtpräsidium und Stadtrat Wil vorgestellt: Breitenmoser (Die Mitte), Sar

Kandidaten für Ersatzwahl Stadtpräsidium und Stadtrat Wil vorgestellt: Breitenmoser (Die Mitte), Sarbach (GRÜNE prowil), Shitsetsang (FDP), Abbt (Die Mitte), Reimann (SVP). Wahlvorschläge eingereicht, Stimmabgabe-Modalitäten geklärt. Ersatzwahl ins Stadtpräsidium und Mitglied Stadtrat Wil vom 14. Juni 2026 Likely publishing date: 2026-04-09 Ersatzwahl ins Stadtpräsidium und Mitglied Stadtrat Wil vom 14. Juni 2026 Am Sonntag, 14. Juni 2026, findet die Ersatzwahl ins Stadtpräsidium und für ein Mitglied Stadtrat Wil für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028 statt. Folgende Wahlvorschläge sind innerhalb der Einreichefrist vom 2. April 2026 bei der Stadtkanzlei eingegangen: Ersatzwahl eines Mitgliedes des Stadtrats - Abbt Thomas, Die Mitte, 1968; Leiter Marketing Kommunikation - Reimann Lukas, SVP, 1982; lic.iur. ...

April 9, 2026

Obligatorische elektronische Verfahren für Behörden und Berufstätige, digitale Plan- und Baubewillig

Obligatorische elektronische Verfahren für Behörden und Berufstätige, digitale Plan- und Baubewilligungsverfahren verpflichtend für Bevölkerung, Gemeinden unterstützen Einreichungen, Kommission verlangt präziseren Bericht zur Beschleunigung, umfassende Digitalisierung vorgesehen. Kommission begrüsst elektronische Verfahren Likely publishing date: 2026-04-09 Kommission begrüsst elektronische Verfahren Aus der vorberatenden Kommission des Kantonsrates Die Regierung will den durchgängigen elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr der Behörden im Kanton St.Gallen ermöglichen. Die vorberatende Kommission hat die gesetzlichen Grundlagen für das elektronische Verwaltungsverfahren beraten und beantragt Eintreten. Im Fokus des Geschäfts steht das digitale Plan- und Baubewilligungsverfahren. Die Sammelvorlage «Rechtsgrundlagen für das elektronische Verwaltungsverfahren (X. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege und V. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz)» schafft die Basis für das durchgängige elektronische Verwaltungsverfahren in Kanton, Gemeinden und weiteren öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Damit wird der digitale Geschäfts- und Rechtsverkehr zwischen der Bevölkerung und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander ermöglicht. Das erlaubt schnellere, einfachere und transparentere Verfahren. Die vorberatende Kommission hat die Sammelvorlage unter der Leitung von Mathias Müller, Lichtensteig, beraten. Die Kommission unterstützt die Bestrebungen zur umfassenden Digitalisierung und spricht sich für die Anpassung der rechtlichen Grundlagen aus. Schriftliche Verfahrenshandlungen sollen künftig vermehrt in elektronischer Form vorgenommen werden können. Darunter fallen insbesondere Eingaben, Zustellungen von Verfügungen und Entscheiden sowie die Akteneinsicht. Nicht erstreckbare Nachfrist Für gewisse Akteurinnen und Akteure sowie Verfahren soll die elektronische Form obligatorisch werden: So werden Behörden untereinander die elektronische Form verwenden müssen. Auch für berufsmässig handelnde Personen, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, soll diese Verpflichtung gelten. Wenn jemand trotz Verpflichtung zur elektronischen Einreichung eine Eingabe in Papierform vornimmt, soll eine kurze Frist zur elektronischen Nachreichung erhalten. Diese Frist soll aus Sicht der Kommission nicht erstreckbar sein. Umfassende Digitalisierung nach fünf bzw. drei Jahren Die Kommission beantragt zwei Ergänzungen, um die Digitalisierung zu beschleunigen: Fünf Jahre nach Vollzugsbeginn sollen die Bestimmungen zu elektronischen Verfahrenshandlungen auf alle Verfahren nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege angewendet werden. Bereits nach drei Jahren soll dies für sämtliche Plan- und Baubewilligungsverfahren gelten. Unterstützung durch die Gemeinden Die rasche und umfassende Digitalisierung im Planungs- und Baubewilligungsverfahren ist der Kommission sehr wichtig. Sie unterstützt, dass das digitale Baubewilligungsverfahren künftig für die gesamte Bevölkerung gelten soll. Um Personen in diesen Prozessen zu unterstützen, die nicht berufsmässig handeln, sollen die Gemeinden bei der Digitalisierung von Plänen und elektronischen Einreichung von Gesuchen unterstützen. Dies gilt für Gesuche im vereinfachten oder im Meldeverfahren. Klärungsbedarf bei Beschleunigung von Baugesuchen Mit der Vorlage hat die Regierung auch das Postulat 43.19.18 «Baugesuch straffen» beantwortet. Der vorberatenden Kommission genügten der Umfang und die Tiefe der Beantwortung nicht. Sie beantragt einen ergänzenden Bericht der Regierung darüber, wie Beschleunigungen in Baubewilligungsverfahren erreicht werden könnten. Zudem soll die Regierung dem Kantonsrat über die Ausgestaltung, Funktion und Verantwortlichkeiten der Koordinationsstelle Bau im Bau- und Umweltdepartement Bericht erstatten. Dabei soll sie aufzeigen, wie deren Rolle im Baubewilligungsverfahren weiter geschärft werden kann, insbesondere im Hinblick auf klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen, einen gezielten Einbezug der zuständigen Fachstellen sowie transparente und effiziente Verfahrensabläufe. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2026 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.26.03 und 22.26.04 zu finden.

April 9, 2026

Vorladung zur Hauptverhandlung im Verfahren S.E. gegen Lothar Kunze, Thema Vaterschaft und Unterhalt

Vorladung zur Hauptverhandlung im Verfahren S.E. gegen Lothar Kunze, Thema Vaterschaft und Unterhalt; persönliches Erscheinen Kunze gerichtlich angeordnet; Verfahrensablauf, Vertretung, mögliche Folgen bei Nichterscheinen geregelt. Vorladung zur Hauptverhandlung Likely publishing date: 2026-04-09 Vorladung zur Hauptverhandlung Im Verfahren S.E. gegen Lothar Kunze, geb. 2. Juni 1984, zzt. unbekannten Aufenthalts, betreffend Vaterschaft und Unterhalt (VV.2025.149-GS2ZE-CGO) wird Lothar Kunze aufgefordert, am Freitag, 8. Mai 2026 um 13:30 Uhr, am Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Gestützt auf Art. 68 Abs. 4 ZPO wird das persönliche Erscheinen von Lothar Kunze angeordnet. Lothar Kunze hat die Möglichkeit, nach telefonischer Voranmeldung (058 229 98 89) auf der Gerichtskanzlei Einsicht in die Akten zu nehmen. Die Parteien können sich durch eine handlungsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, soweit nicht ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Es ist Sache des Vertreters, die vertretene Partei von der Verhandlung in Kenntnis zu setzen. Die Befugnis zur berufsmässigen Vertretung richtet sich nach Art. 68 Abs. 2 ZPO. Bleiben beide Parteien der Verhandlung fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt (Art. 234 Abs. 2 ZPO). Erscheint nur eine Partei zur Verhandlung, berücksichtigt das Gericht die Eingaben, die nach Massgabe dieses Gesetzes eingereicht worden sind. Im Übrigen kann es seinem Entscheid unter Vorbehalt von Art. 153 ZPO die Akten sowie die Vorbringen der anwesenden Partei zu Grunde legen (Art. 234 i.V.m. Art. 219 ZPO).

April 9, 2026

Aufhebung der Konkurseröffnung FT Gerüstbau GmbH, Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, betrifft

Aufhebung der Konkurseröffnung FT Gerüstbau GmbH, Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, betrifft Konkursamt Wil, ursprüngliche Konkurseröffnung widerrufen, Standort Arnegg, keine Zahlungseinstellung mehr. Aufhebung Konkurseröffnung FT Gerüstbau GmbH - Publikationsplattform Likely publishing date: 2026-04-09 Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.256.427 Stelle: Konkursamt Regionalstelle Wil Rubrik: Kantonales Amtsblatt / Konkurswesen / Weitere Bekanntmachung Veröffentlicht: 09.04.2026 Aufhebung Konkurseröffnung FT Gerüstbau GmbH FT Gerüstbau GmbH CHE-357.488.304 Bischofszellerstrasse 340 9212 Arnegg Mit Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, Einzelrichter für Beschwerden SchKG, vom 26. März 2026, wurde die Konkurseröffnung vom 9. März 2026 aufgehoben. © Kanton St.Gallen 2026 ABl 2026-00.256.427 Seite 1/1

April 9, 2026

Aufhebung Konkurseröffnung FT Gerüstbau GmbH; Kantonsgericht St. Gallen hebt Entscheidung zur Konkur

Aufhebung Konkurseröffnung FT Gerüstbau GmbH; Kantonsgericht St. Gallen hebt Entscheidung zur Konkurseröffnung auf; betrifft Unternehmen in Arnegg; Eintrag im Handelsregister. Aufhebung Konkurseröffnung FT Gerüstbau GmbH Likely publishing date: 2026-04-09 Aufhebung Konkurseröffnung FT Gerüstbau GmbH CHE-357.488.304 Bischofszellerstrasse 340 9212 Arnegg Mit Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, Einzelrichter für Beschwerden SchKG, vom 26. März 2026, wurde die Konkurseröffnung vom 9. März 2026 aufgehoben.

April 9, 2026