Vorläufige Konkursanzeige Emil Stähli; Nachlass ausgeschlagen; Gläubiger sollen nicht mehr an Stähli zahlen, Gefahr Doppelzahlung; Vermögensverwalter müssen Vermögenswerte sofort dem Konkursamt aushändigen; weitere Verfahrensinformationen folgen.

Vorläufige Konkursanzeige Emil Stähli; Nachlass ausgeschlagen; Gläubiger sollen nicht mehr an Stähli zahlen, Gefahr Doppelzahlung; Vermögensverwalter müssen Vermögenswerte sofort dem Konkursamt aushändigen; weitere Verfahrensinformationen folgen. Vorläufige Konkursanzeige Emil Stähli, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Emil Stähli, ausgeschlagene Erbschaft Emil Stähli, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Zürich ZH Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 19.01.1950 Todesdatum: 08.04.2026 Wohnhaft gewesen: Rickenstrasse 4 8732 Neuhaus Datum der Konkurseröffnung: 20.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 22, 2026

Vorläufige Konkursanzeige K&P Grundriss GmbH; Gläubigerzahlungen an Firma nicht mehr zulässig, strafrechtliche Verpflichtung Vermögenswerte an das Konkursamt herauszugeben; weitere Details zur Frist und zum Verfahren folgen.

Vorläufige Konkursanzeige K&P Grundriss GmbH; Gläubigerzahlungen an Firma nicht mehr zulässig, strafrechtliche Verpflichtung Vermögenswerte an das Konkursamt herauszugeben; weitere Details zur Frist und zum Verfahren folgen. Vorläufige Konkursanzeige K&P Grundriss GmbH Vorläufige Konkursanzeige K&P Grundriss GmbH K&P Grundriss GmbH CHE-284.510.762 Lindenstrasse 122 9443 Widnau Datum der Konkurseröffnung: 20.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 22, 2026

Abstimmung über Gesetz zu Beiträgen für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton; erläuternder Bericht und Vorlage im Anhang; Abstimmung erfolgt gemäß gesetzlichen Vorgaben.

Abstimmung über Gesetz zu Beiträgen für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton; erläuternder Bericht und Vorlage im Anhang; Abstimmung erfolgt gemäß gesetzlichen Vorgaben. Erläutender Bericht zur kantonalen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 Erläutender Bericht zur kantonalen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 Am Sonntag, 14. Juni 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, kommt folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung: 1. Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Der erläuternde Bericht und die Abstimmungsvorlage finden sich im Anhang zu dieser Publikation.

April 22, 2026

Ausschlagene Erbschaft Urs Schär, Walterswil BE; Konkursverfahren eröffnet, Schuldenruf veröffentlicht; Gläubiger, Pfandgläubiger und Schuldner aufgefordert, Forderungen und Ansprüche einzureichen; Kontaktstelle Konkursamt St. Gallen.

Ausschlagene Erbschaft Urs Schär, Walterswil BE; Konkursverfahren eröffnet, Schuldenruf veröffentlicht; Gläubiger, Pfandgläubiger und Schuldner aufgefordert, Forderungen und Ansprüche einzureichen; Kontaktstelle Konkursamt St. Gallen. Konkurspublikation/Schuldenruf Urs Schär, ausgeschlagene Erbschaft Schuldenruf Urs Schär, ausgeschlagene Erbschaft Urs Schär, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Walterswil BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 03.03.1949 Todesdatum: 28.01.2026 Wohnhaft gewesen: 8737 Gommiswald mit Aufenthalt im Wohn- und Pflegezentrum Blumenaupark, Vorbachstrasse 7, 8882 Unterterzen Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 13.02.2026 Rechtliche Hinweise Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 21.05.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Rapperswil-Jona, Neue Jonastrasse 59, 8640 Rapperswil SG

April 22, 2026

Bauanzeige ausserhalb Bauzone Sargans, Sanierung Entwässerung Hinterschlossweg, Einsicht möglich im Bauamt, Einsprachen innerhalb Auflagefrist an Gemeinderat, betroffen: Ortsgemeinde Sargans als Bauherr und Eigentümer.

Bauanzeige ausserhalb Bauzone Sargans, Sanierung Entwässerung Hinterschlossweg, Einsicht möglich im Bauamt, Einsprachen innerhalb Auflagefrist an Gemeinderat, betroffen: Ortsgemeinde Sargans als Bauherr und Eigentümer. Bauanzeige Ortsgemeinde Sargans, Städtchenstrasse 63, 7320 Sargans - ausserhalb Bauzone Bauanzeige Ortsgemeinde Sargans, Städtchenstrasse 63, 7320 Sargans - ausserhalb Bauzone Während der Auflagefrist vom 24. April 2026 bis 7. Mai 2026 liegt folgendes Baugesuch im Bauamt Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43, 3. Stock) zur Einsicht auf: Bauherrschaft Ortsgemeinde Sargans, Städtchenstrasse 63, 7320 Sargans Grundeigentümer Ortsgemeinde Sargans, Städtchenstrasse 63, 7320 Sargans Bauvorhaben Sanierung Entwässerung Baugrundstück Hinterschlossweg Einsprachen Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Sargans einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

April 22, 2026

Baugesuch für Dachsanierung und Photovoltaikanlage von SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, betrifft Gewässer und Wald. Einsprache während Auflagefrist möglich, Unterlagen online und im Amt einsehbar.

Baugesuch für Dachsanierung und Photovoltaikanlage von SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, betrifft Gewässer und Wald. Einsprache während Auflagefrist möglich, Unterlagen online und im Amt einsehbar. Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Einsprache- Auflagefrist: 23.04.2026 bis 06.05.2026 - Baugesuch 63339: Dachsanierung, Photovoltaikanlage (Gewässer, Wald betroffen) SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, 9001 St. Gallen Wägenwaldstrasse 25, Grundbuchkreis Bruggen W1366 Die Baugesuch kann über den Link elektronisch eingesehen werden: www.stadtsg.ch ...

April 22, 2026

Einbürgerungsrat Bad Ragaz erteilt mehreren Personen aus Deutschland, Italien, Irak das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht; Auflagedossiers öffentlich einsehbar; Stimmberechtigte können Einsprache gegen Beschlüsse erheben.

Einbürgerungsrat Bad Ragaz erteilt mehreren Personen aus Deutschland, Italien, Irak das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht; Auflagedossiers öffentlich einsehbar; Stimmberechtigte können Einsprache gegen Beschlüsse erheben. Einbürgerungsrat Bad Ragaz - Amtliche Bekanntmachung der Einbürgerungsbeschlüsse Einbürgerungsrat Bad Ragaz - Amtliche Bekanntmachung der Einbürgerungsbeschlüsse Gemeinde Bad Ragaz Amtliche Bekanntmachung Der Einbürgerungsrat Bad Ragaz hat gestützt auf das Einbürgerungsgesetz (sGS 121.1; BRG) folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Bad Ragaz erteilt: Berger Walter, geb. 17.12.1977, von Deutschland, Berger Lina, geb. 20.04.1980, von Deutschland, - Berger Sofia, geb. 31.03.2009, von Deutschland, - Berger Alessia, geb. 19.11.2018, von Deutschland, alle wohnhaft St. Leonhardstrasse 24, 7310 Bad Ragaz. Platzer Hubert, geb. 08.06.1966, von Italien, wohnhaft Fläscherstrasse 35, 7310 Bad Ragaz. Rasul Gafor, geb. 01.01.1972, von Irak, - Rasul Dario, geb. 24.03.2017, von Irak, - Rasul Darvin, geb. 08.01.2024, von Irak, alle wohnhaft Pizolstrasse 13, 7310 Bad Ragaz. Die Auflagedossiers mit den Einbürgerungsbeschlüssen liegen öffentlich auf vom 23. April 2026 bis 22. Mai 2026 in der Gemeinderatskanzlei 2. Stock, Büro 204 (Art. 21 Abs. 1 BRG). In Bad Ragaz Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen (Art. 22 BRG) und gegen die einzelnen Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache erheben (Art. 24 Abs. 1 BRG). Einbürgerungsrat Bad Ragaz

April 22, 2026

Neubau Tagesstätte mit Holzelementbau, Photovoltaik, Erdsonden; Abbruch Kindergarten-Erweiterung; Umnutzung Vereinslokal in Barbetrieb mit verlängerten Öffnungszeiten an Universität St.Gallen; Publikation Baugesuche, Einspruchsfrist eröffnet.

Neubau Tagesstätte mit Holzelementbau, Photovoltaik, Erdsonden; Abbruch Kindergarten-Erweiterung; Umnutzung Vereinslokal in Barbetrieb mit verlängerten Öffnungszeiten an Universität St.Gallen; Publikation Baugesuche, Einspruchsfrist eröffnet. Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Baugesuche im ordentlichen Verfahren gem. Art. 138 ff. PBG Einsprache- Auflagefrist: 23.04.2026 bis 06.05.2026 - Baugesuch 63335: Neubau Holzelementbau als Tagesstätte und zusätzliche Klassenzimmer, Erdsonden, Photovoltaikanlage, Umgebungsanpassungen, Gebäudeabbruch vom Erweiterungsbau Kindergarten Politische Gemeinde St.Gallen, v.d. Hochbauamt, Neugasse 1, 9004 St.Gallen Holzstrasse 3a, Grundbuchkreis St.Fiden F0769 - Baugesuch 63336: Umnutzung Vereinslokal in Barbetrieb, Verlängerung der Öffnungszeiten Universität St.Gallen (HSG), Dufourstrasse 50, 9000 St.Gallen Blumenbergplatz 9, Grundbuchkreis St.Gallen C4478 Die Baugesuche können über den Link elektronisch eingesehen werden: www.stadtsg.ch ...

April 22, 2026

Vorladung im Zivilverfahren C. A. gegen LA JOLIE GmbH in Liquidation; neue Hauptverhandlung angesetzt; Parteien müssen erscheinen, sonst Verfahren eingestellt; Gerichtskosten geteilt; Akten einsehbar; Vertretung mit Vollmacht möglich.

Vorladung im Zivilverfahren C. A. gegen LA JOLIE GmbH in Liquidation; neue Hauptverhandlung angesetzt; Parteien müssen erscheinen, sonst Verfahren eingestellt; Gerichtskosten geteilt; Akten einsehbar; Vertretung mit Vollmacht möglich. Vorladung zur Hauptverhandlung Vorladung zur Hauptverhandlung Im Zivilverfahren C. A. gegen LA JOLIE GmbH in Liquidation, betreffend Forderung (VV.2024.120-KHO SG2ZE-KNI) wird die Hauptverhandlung vom Mittwoch, 29. April 2026 um 08:30 Uhr abzitiert und die Beklagte LA JOLIE GmbH in Liquidation wird neu aufgefordert, am Mittwoch, 6. Mai 2026, 08:30 Uhr, im Haus Hecht, Bohl 1, St.Gallen, 2. Stock, Zimmer 201, Anmeldung 2. Stock, vor der Einzelrichterin zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Die Akten des Verfahrens können nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 058 229 06 21) bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Sofern eine Übersetzung benötigt wird, wird um umgehende Mitteilung an die Gerichtskanzlei gebeten (Angabe der Sprache). Die Parteien können sich durch eine handlungsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Bleiben beide Parteien der Verhandlung fern, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt (Art. 234 Abs. 2 ZPO). Erscheint nur eine Partei zur Verhandlung, berücksichtigt das Gericht die Eingaben, die nach Massgabe dieses Gesetzes eingericht worden sind. Im Übrigen kann es seinem Entscheid unter Vorbehalt von Art. 153 ZPO die Akten sowie die Vorbringen der anwesenden Partei zur Grunde legen (Art. 234 i.V.m. Art. 219 ZPO). 9004 St. Gallen, 21. April 2026 Die Kreisgerichtskanzlei

April 22, 2026

Vorläufige Konkursanzeige Michel Steiner nach ausgeschlagener Erbschaft; Wohnsitz Büelstrasse 10 9630 Wattwil; Heimatort Schwyz SZ; Schuldner und Verwahrer werden rechtlich belehrt; weitere Verfahrensinfos folgen.

Vorläufige Konkursanzeige Michel Steiner nach ausgeschlagener Erbschaft; Wohnsitz Büelstrasse 10 9630 Wattwil; Heimatort Schwyz SZ; Schuldner und Verwahrer werden rechtlich belehrt; weitere Verfahrensinfos folgen. Vorläufige Konkursanzeige Michel Steiner, ausgeschlagene Erbschaft Vorläufige Konkursanzeige Michel Steiner, ausgeschlagene Erbschaft Michel Steiner, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Schwyz SZ Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 23.03.1970 Todesdatum: 28.03.2026 Wohnhaft gewesen: Büelstrasse 10 9630 Wattwil Datum der Konkurseröffnung: 17.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 22, 2026