Exhibition Lichtwechsel highlights ancient relief casts with innovative colored lighting, marking 180th anniversary of University of Jena Archaeological Museum; complex installation, new material to be added, admission free, guided tours offered.

Exhibition Lichtwechsel highlights ancient relief casts with innovative colored lighting, marking 180th anniversary of University of Jena Archaeological Museum; complex installation, new material to be added, admission free, guided tours offered. Ancient art in the magic of light Ancient art in the magic of light Published:21 April 2026, 11:12| By: Stephan Laudien The casts of ancient reliefs are bathed in different coloured lights. Cast replicas of ancient reliefs – some of whose originals adorn the Acropolis in Athens at great heights—will be bathed in a very special light in a new exhibition in Jena. »With the help of a light installation, we are illuminating the reliefs in different colours of light,« says Prof. Dr Eva Winter, Professor of Classical Archaeology. Professional lighting technician Jonas Grajetzki has been brought on board to handle the lighting effects. He ensures the exhibits shine in the changing light of the day. Furthermore, their three-dimensional effect is emphasised by the varying angles of the halogen spotlights. ...

April 22, 2026

Erstmals fast gleich viele Zu- wie Wegpendler im Kanton Luzern; Arbeitspendlersaldo nur noch leicht negativ (−600); Hauptaustausch mit Aargau, viele Luzerner pendeln nach Zug, Zürich, Aargau.

Erstmals fast gleich viele Zu- wie Wegpendler im Kanton Luzern; Arbeitspendlersaldo nur noch leicht negativ (−600); Hauptaustausch mit Aargau, viele Luzerner pendeln nach Zug, Zürich, Aargau. Zu- und Wegpendelnde halten sich nahezu die Waage Zu- und Wegpendelnde halten sich nahezu die Waage Gemäss den neusten Daten derStrukturerhebungaus dem Jahr 2024 pendeln rund 188'700 im Kanton Luzern wohnhafte Erwerbstätige zu ihrem Arbeitsort. Das sind rund 3'800 Personen mehr als im Jahr 2023. Rund 80 Prozent derErwerbstätigenim Kanton Luzern sind Arbeitspendler ...

April 22, 2026

Höchster Stand verunglückter Personen seit 2018 bei Straßenverkehrsunfällen in NRW, Anstieg um 3,2 %, weniger Tote und Schwerverletzte, dafür mehr Leichtverletzte. Köln und Düsseldorf mit meisten Unfällen.

Höchster Stand verunglückter Personen seit 2018 bei Straßenverkehrsunfällen in NRW, Anstieg um 3,2 %, weniger Tote und Schwerverletzte, dafür mehr Leichtverletzte. Köln und Düsseldorf mit meisten Unfällen. NRW: Verunglückte Personen bei Straßenverkehrsunfällen auf höchstem Stand seit 2018 | Landesbetrieb IT.NRW NRW: Verunglückte Personen bei Straßenverkehrsunfällen auf höchstem Stand seit 2018 Anzahl der Straßenverkehrsunfälle 2025 gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % angestiegen Weniger schwerverletzte und getötete Personen Städte Köln und Düsseldorf mit den meisten Unfällen und verunglückten Personen ...

April 22, 2026

Preise für Reinigungs- und Pflegemittel in NRW innerhalb eines Jahres um 2,3 % gestiegen; Wasch- und Geschirrspülmaschinen günstiger; Autowäsche, Gartenpflege, Dünger teurer; unterschiedliche Preisentwicklungen bei Heimtextilien.

Preise für Reinigungs- und Pflegemittel in NRW innerhalb eines Jahres um 2,3 % gestiegen; Wasch- und Geschirrspülmaschinen günstiger; Autowäsche, Gartenpflege, Dünger teurer; unterschiedliche Preisentwicklungen bei Heimtextilien. Frühjahrsputz in NRW: Preise für Reinigungs- und Pflegemittel innerhalb eines Jahres um 2,3 % gestiegen | Landesbetrieb IT.NRW Frühjahrsputz in NRW: Preise für Reinigungs- und Pflegemittel innerhalb eines Jahres um 2,3 % gestiegen Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen wurden hingegen günstiger Dienstleistungen für Gartenpflege teurer als ein Jahr zuvor ...

April 22, 2026

Streichung der Gleichstellungsbeauftragten-Stelle; Anpassung der Entschädigungen für Bürgermeister, Gemeindevertreter, Ausschussmitglieder und Vorsitzende in Tangstedt; neue Sitzungsgeldregelungen nach EntschVO; Inkrafttreten der geänderten Satzung.

Streichung der Gleichstellungsbeauftragten-Stelle; Anpassung der Entschädigungen für Bürgermeister, Gemeindevertreter, Ausschussmitglieder und Vorsitzende in Tangstedt; neue Sitzungsgeldregelungen nach EntschVO; Inkrafttreten der geänderten Satzung. Amt Pinnau - Bekanntmachungen MerkblätterSitzungskalenderStellenangebotePolitik intern (ALLRIS)AmtsverwaltungDie GemeindenWeitere Informationen Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Tangstedt über die Entschädigung für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Tangstedt (Entschädigungssatzung) vom 28.10.201022.04.2026 ...

April 22, 2026

Workshops und Forschungsgespräche an der Österreichischen Nationalbibliothek; Jubiläum Stipendienprogramm Herzog August Bibliothek; Vorstellung des HAB-Repositoriums; Forschungsprojekt über italienische Herausgeber und Zensurpraxis europäischer Druckzentren.

Workshops und Forschungsgespräche an der Österreichischen Nationalbibliothek; Jubiläum Stipendienprogramm Herzog August Bibliothek; Vorstellung des HAB-Repositoriums; Forschungsprojekt über italienische Herausgeber und Zensurpraxis europäischer Druckzentren. Jonathan Schiesaro – HAB Kalender April 2026 Mi. 22 Bibliothek digital: Werkstattpräsentation zu Forschungsprojekten und Infrastrukturen der Österreichischen Nationalbibliothek Forschungsgespräch mit Elisabeth Stadlinger und Christoph Steindl (Österreichische Nationalbibliothek Wien) (hybrid) Mai 2026 Di. 05 Führung durch das Zeughaus Dienstagabendführung Mi. 06 „Bin ich nun die Erste – warum soll die Welt mich deßhalb unbeachtet laßen.“ Über die dramatischen und biographischen Fragmente der in Wolfenbüttel geborenen Dramatikerin Amalie von Liebhaber (BMFTR-Projekt Lost in Archives) Forschungsgespräch mit Dr. Anna Axtner-Borsutzky (Universität München) alle Veranstaltungen ...

April 22, 2026

Aufforderung an Haj Mohamad Mousa zur schriftlichen Stellungnahme im Fall von Persönlichkeitsverletzung, Frist zehn Tage ab Publikation, kein Wohnsitz bekannt, verspätete Eingaben ausgeschlossen, Entscheid schriftlich.

Aufforderung an Haj Mohamad Mousa zur schriftlichen Stellungnahme im Fall von Persönlichkeitsverletzung, Frist zehn Tage ab Publikation, kein Wohnsitz bekannt, verspätete Eingaben ausgeschlossen, Entscheid schriftlich. Aufforderung zur Stellungnahme Aufforderung zur Stellungnahme In den Streitsachen A.T., S.T. und J.B. gegen Haj Mohamad Mousa betreffend Persönlichkeitsverletzung Vorsorgliche Massnahmen ZPO wird der Gesuchsgegner Mousa Haj Mohamad, geb. 01.02.1980, von Goldach SG, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, aufgefordert, innert zehn Tagen nach Veröffentlichung beim Kreisgericht Rorschach seine Stellungnahme zum vorsorglichen Massnahmebegehren schriftlich im Doppel einzureichen. Bei unbenütztem Ablauf der Frist wird keine Nachfrist angesetzt. Verspätete Eingaben werden nicht berücksichtigt. Das vorosorgliche Massnahmebegehren sowie die dazu eingereichten Akten können nach telefonischer Voranmeldung bei der Gerichtskanzlei eingesehen werden. Die Gerichtsferien gelten nicht. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. Der Entscheid wird später schriftlich zugestellt. 9400 Rorschach, 22. April 2026

April 22, 2026

Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi durch KESB Region Rorschach; Beistand endet, Schlussbericht und Rechnung gefordert; keine Verfahrenskosten; Beschwerde möglich bei Verwaltungsrekurskommission St. Gallen.

Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi durch KESB Region Rorschach; Beistand endet, Schlussbericht und Rechnung gefordert; keine Verfahrenskosten; Beschwerde möglich bei Verwaltungsrekurskommission St. Gallen. Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung Verfügung der KESB Region Rorschach Nasser Chelkhi, geb. 17. September 1980 mit unbekanntem Aufenthalt, wird zur Mitteilung gebracht, dass mit Beschluss-Nr. 2026 207 vom 15. April 2026 der KESB Region Rorschach folgendes entschieden wurde: Entscheid - Die Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 und Abs. 3 ZGB von Nasser Chelkhi wird per 15. April 2026 aufgehoben. - Das Amt des Beistandes endet per 15. April 2026. Der Beistand wird aufgefordert, spätestens bis am 15. Juli 2026 den Schlussbericht und die Schlussrechnung für die Zeit vom 1. November 2024 bis 15. April 2026 der KESB Region Rorschach einzureichen. - Auf die Erhebung der Verfahrenskosten wird verzichtet. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9000 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen. Eine Kopie dieses Entscheids ist beizulegen. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 14 EG-KES).

April 22, 2026

Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi wegen unbekannten Aufenthalts, Verfügung durch KESB Region Rorschach, keine Verfahrenskosten, Beistand muss Bericht und Schlussrechnung einreichen, Beschwerden innert 30 Tagen möglich.

Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi wegen unbekannten Aufenthalts, Verfügung durch KESB Region Rorschach, keine Verfahrenskosten, Beistand muss Bericht und Schlussrechnung einreichen, Beschwerden innert 30 Tagen möglich. Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung - Publikationsplattform Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.258.587 Stelle: KESB Region Rorschach Rubrik: Kantonales Amtsblatt / Verschiedene amtliche Anzeigen / Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Veröffentlicht: 22.04.2026 Frist bis: 23.05.2026 Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung Verfügung der KESB Region Rorschach Nasser Chelkhi, geb. 17. September 1980 mit unbekanntem Aufenthalt, wird zur Mitteilung gebracht, dass mit Beschluss-Nr. 2026/207 vom 15. April 2026 der KESB Region Rorschach folgendes entschieden wurde: Entscheid Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9000 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen. Eine Kopie dieses Entscheids ist beizulegen. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 14 EG- KES). ...

April 22, 2026

Auflösung project work GmbH angeordnet; Liquidation als Konkurs durch Konkursamt St. Gallen; keine Gerichtskosten erhoben; Entscheid vollstreckbar, Berufung binnen 10 Tagen möglich; Kostenvorschuss durch Kantonsgericht St. Gallen.

Auflösung project work GmbH angeordnet; Liquidation als Konkurs durch Konkursamt St. Gallen; keine Gerichtskosten erhoben; Entscheid vollstreckbar, Berufung binnen 10 Tagen möglich; Kostenvorschuss durch Kantonsgericht St. Gallen. Auflösung einer Gesellschaft Auflösung einer Gesellschaft Der Einzelrichter des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland hat mit Entscheid vom 21. April 2026 in der Sache der project work Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CHE-494.041.451), vormals Churerstrasse 35, 9470 Buchs SG, entschieden: - Die project work Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CHE-494.041.451), vormals Churerstrasse 35, 9470 Buchs SG, wird aufgelöst, soweit sie nicht bereits aufgelöst ist. Es wird die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Diese ist vom Konkursamt des Kantons St.Gallen nach Rechtskraft des Entscheids durchzuführen. - Gerichtskosten werden keine erhoben. Dieser Entscheid ist vollstreckbar. Unabhängig davon kann gegen diesen Entscheid innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet Berufung gemäss Art. 308 ff. ZPO beim Einzelrichter des Kantonsgerichts St. Gallen, Klosterhof 1, 9001 St. Gallen, eingereicht werden. Die Berufungsschrift ist dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der Kostenvorschuss für das Berufungsverfahren wird vom Kantonsgericht St. Gallen festgelegt. Der Kostenentscheid ist selbständig nur mit Beschwerde anfechtbar (Art. 110 ZPO). Der Fristenstillstand gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

April 22, 2026