Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi wegen unbekannten Aufenthalts, Verfügung durch KESB Region Rorschach, keine Verfahrenskosten, Beistand muss Bericht und Schlussrechnung einreichen, Beschwerden innert 30 Tagen möglich.
Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft für Nasser Chelkhi wegen unbekannten Aufenthalts, Verfügung durch KESB Region Rorschach, keine Verfahrenskosten, Beistand muss Bericht und Schlussrechnung einreichen, Beschwerden innert 30 Tagen möglich. Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung - Publikationsplattform Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.258.587 Stelle: KESB Region Rorschach Rubrik: Kantonales Amtsblatt / Verschiedene amtliche Anzeigen / Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Veröffentlicht: 22.04.2026 Frist bis: 23.05.2026 Aufhebung der Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung Verfügung der KESB Region Rorschach Nasser Chelkhi, geb. 17. September 1980 mit unbekanntem Aufenthalt, wird zur Mitteilung gebracht, dass mit Beschluss-Nr. 2026/207 vom 15. April 2026 der KESB Region Rorschach folgendes entschieden wurde: Entscheid Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9000 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen. Eine Kopie dieses Entscheids ist beizulegen. Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 14 EG- KES). ...