Amtliche Alpviehsömmerungsvorschriften Kanton St.Gallen/Vorarlberg; BVD-/Moderhinke-Regeln; Tierkenn
Amtliche Alpviehsömmerungsvorschriften Kanton St.Gallen/Vorarlberg; BVD-/Moderhinke-Regeln; Tierkennzeichnung, TVD-Meldepflichten für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde, Hunde; gesömmertes Vorarlberg-Rind unter Quarantäne, amtstierärztliche Überwachung. Alpviehsömmerung 2026 - Publikationsplattform Likely publishing date: 2026-04-13 Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.256.323 Stelle: Gemeinde Mels Rubrik: Gemeindepublikationen / Verschiedene amtliche Anzeigen Veröffentlicht: 13.04.2026 Frist bis: 31.05.2026 Alpviehsömmerung 2026 Gemeinden im Sarganserland Amtliche Bekanntmachung betreffend die Alpviehsömmerung 2025 im Kanton St.Gallen / Vorarlberg Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. BVD (Bovine Virus-Diarrhoe) Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen. Moderhinke © Kanton St.Gallen 2026 ABl 2026-00.256.323 Seite 1/3 ...