Neues Versicherungsgerichtsurteil zu EL-Revisionsverfahren; Anpassung der Umrechnungskurse bei deuts

Neues Versicherungsgerichtsurteil zu EL-Revisionsverfahren; Anpassung der Umrechnungskurse bei deutscher Altersrente nach EZB-Tageskurs und EU-Recht für jede Zahlung; bestätigt EuGH-Praxis. EL 2025/39 | 08.04.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 24.02.2026 Likely publishing date: 2026-04-08 Entscheid Versicherungsgericht, 24.02.2026 Art. 17 Abs. 2 ATSG. Art. 32 ELG. Revisionsverfahren infolge der Erhöhung der deutschen Altersrente. Die Berücksichtigung von Rentenleistungen aus dem EU-Raum richtet sich nach dem europäischen Recht. Für die Umrechnung ist jeweils der erste verfügbare Tageskurs der EZB für den Vormonat massgebend (Art. 90 der EG-Verordnung Nr. 987 ...

April 8, 2026

Schuldenruf im Nachlassverfahren Emanuel Eggler; Gläubigerversammlung angekündigt; Gläubiger müssen

Schuldenruf im Nachlassverfahren Emanuel Eggler; Gläubigerversammlung angekündigt; Gläubiger müssen Forderungen fristgerecht anmelden; verspätete Anmeldung schließt Stimmberechtigung aus; Anmeldung bei Verein Vita Perspektiv, Sirnach. Schuldenruf im Nachlassverfahren und Gläubigerversammlung Emanuel Eggler Likely publishing date: 2026-04-08 Schuldenruf im Nachlassverfahren und Gläubigerversammlung Emanuel Eggler Emanuel Eggler Heimatort: Wollerau SZ Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.07.1986 Holengartenstrasse 5f 9300 Wittenbach Angaben zur Gläubigerversammlung 21.08.2026, 10:00 Uhr Wilerstrasse 5 8370 Sirnach Rechtliche Hinweise Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Publikation nach Art. 300 SchKG. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 08.05.2026 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse Verein Vita Perspektiv Fachstelle Schuldensanierung - fss Ostschweiz Wilerstrasse 5 8370 Sirnach

April 8, 2026

Schuldenruf im Nachlassverfahren Lara Eggler; Gläubigerversammlung anberaumt; Gläubiger müssen Forde

Schuldenruf im Nachlassverfahren Lara Eggler; Gläubigerversammlung anberaumt; Gläubiger müssen Forderungen fristgerecht anmelden; Nichtanmeldung führt zu Stimmentzug bei Nachlassvertragsverhandlungen; Publikation gemäss Art. 300 SchKG. Schuldenruf im Nachlassverfahren und Gläubigerversammlung Lara Eggler Likely publishing date: 2026-04-08 Schuldenruf im Nachlassverfahren und Gläubigerversammlung Lara Eggler Lara Eggler Heimatort: Muolen SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 20.01.1991 Holengartenstrasse 5f 9300 Wittenbach Angaben zur Gläubigerversammlung 21.08.2026, 10:00 Uhr Wilerstrasse 5 8370 Sirnach Rechtliche Hinweise Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Publikation nach Art. 300 SchKG. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 08.05.2026 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse Verein Vita Perspektiv Fachstelle Schuldensanierung - fss Ostschweiz Wilerstrasse 5 8370 Sirnach

April 8, 2026

Veröffentlichung Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft Dominic Hoffmann, Staat

Veröffentlichung Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft Dominic Hoffmann, Staatsangehörigkeit Deutschland, Wohnsitz St.Gallen; Hinweise zu Anfechtung und Beschwerde; Fristen, zuständige Behörden genannt. Kollokationsplan und Inventar Dominic Hoffmann, ausgeschlagene Erbschaft Likely publishing date: 2026-04-08 Kollokationsplan und Inventar Dominic Hoffmann, ausgeschlagene Erbschaft Dominic Hoffmann, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 13.06.1990 Todesdatum: 30.05.2025 Wohnhaft gewesen: Moosstrasse 25 9014 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 20.04.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

April 8, 2026

Vorzeitige Auflösung Datenschutzvereinbarung mit Oberuzwil, Abschluss neuer Vertrag mit St.Gallen; f

Vorzeitige Auflösung Datenschutzvereinbarung mit Oberuzwil, Abschluss neuer Vertrag mit St.Gallen; fakultatives Referendum möglich; 300 Unterschriften nötig; Einreichung beim Gemeinderat Wattwil; Unterlagen im Gemeindehaus. Fakultatives Referendum - Vereinbarung Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz Likely publishing date: 2026-04-08 Fakultatives Referendum - Vereinbarung Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz Der Gemeinderat hat am 31. März 2026 beschlossen die bestehende Vereinbarung mit der Gemeinde Oberuzwil vorzeitig per 30. April 2026 aufzulösen und die Vereinbarung «Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz» neu mit der Stadt St.Gallen abzuschliessen. Dieser Beschluss ist dem fakultativen Referendum unterstellt (Art. 23, Bst. c, GG). Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes (GG, sGS 151.2) und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative (RIG, sGS 125.1). Gegenstand: Vereinbarung betreffend Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz (Beschluss des Gemeinderates vom 31. März 2026) Auflageort: Gemeindehaus Wattwil, Ratskanzlei (Büro 207), Grüenaustrasse 7 Frist: 9. April 2026 bis 19. Mai 2026 (40 Tage) Quorum: 300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens notwendig. Unterschriftsbögen können in der gewünschten Anzahl bei der Ratskanzlei (Auflageort) bezogen werden. Das Referendumsbegehren mit den entsprechend gültigen Unterschriften ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen.

April 8, 2026

Steueramt Gossau arrestiert Guthaben und Konten von Sarah Wallner aus Ruswil wegen unbezahlter Steue

Steueramt Gossau arrestiert Guthaben und Konten von Sarah Wallner aus Ruswil wegen unbezahlter Steuern mehrerer Jahre. Arrestbefehl wegen Fluchtgefahr, Forderungen und Verlustscheine aufgelistet. Einsprache gegen Arrestbefehl nicht zulässig. Arrestbefehle und -urkunden Sarah Wallner Likely publishing date: 2026-04-08 Arrestbefehle und -urkunden Sarah Wallner Sarah Wallner Heimatort: Ruswil (LU) Aeschi bei Spiez (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.08.1979 Wohnadresse nicht bekannt Gläubiger Kanton St. Gallen, Politische Gemeinde Gossau SG Christkatholische Kirchgemeinde St. Gallen Steueramt Gossau Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau Arrestbefehl: Nr.26001965 Arrestgrund (Art. 78 StHG und Art. 225 StG) gemäss Sicherstellungsverfügung: Es besteht die Gefahr, dass die offenen Steuern nicht bezahlt werden. Verarrestierende Gegenstände Guthaben bei der Raiffeisenbank Gossau-Andwil-Niederwil, 9200 Gossau SG; CH48 8080 8009 7763 8198 7 und sämtliche Saldi aller Konti bei der Raiffeisenbank Gossau-Andwil-Niederwil, 9200 Gossau Arrestbehörde Steueramt Gossau, Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau Arresturkunde Es wird verarrestiert: Guthaben bei der Raiffeisenbank Gossau-Andwil-Niederwil, 9200 Gossau SG; CH48 8080 8009 7763 8198 7 und sämtliche Saldi aller Konti bei der Raiffeisenbank Gossau-Andwil-Niederwil, 9200 Gossau Forderungen CHF 300.70 nebst Zins zu 4 % seit 30.04.2026 Sicherstellungsverfügung vom 02.04.2026 (wird im St. Galler Amtsblatt publiziert). Kantons- und Gemeindesteuer 2026, ordentliche Steuer, definitiv CHF 2'104.95 nebst Zins zu 4 % seit 30.04.2026 Kantons- und Gemeindesteuer 2025, ordentliche Steuer, definitiv CHF 5'328.30 nebst Zins zu 4 % seit 11.10.2025 Kantons- und Gemeindesteuer 2024, ordentliche Steuer, definitiv CHF 2'439.75 nebst Zins zu 4 % seit 21.12.2024 Kantons- und Gemeindesteuer 2023, ordentliche Steuer, definitiv CHF 305.95 Kosten Betreibung CHF 638.45 Verlustschein Kantons- und Gemeindesteuer 2022 CHF 2'068.20 Verlustschein Kantons- und Gemeindesteuer 2021 CHF 3'032.20 Verlustschein Kantons- und Gemeindesteuer 2020 CHF 876.05 Verlustschein Kantons- und Gemeindesteuer 2019 CHF 2'861.35 Verlustschein Kantons- und Gemeindesteuer 2016 Zusätzliche Kosten Arrestkosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsurkunde ...

April 8, 2026

Steuerarrest gegen Sarah Wallner, Wohnort unbekannt, Ruswil/Aeschi bei Spiez, wegen unbezahlter Steu

Steuerarrest gegen Sarah Wallner, Wohnort unbekannt, Ruswil/Aeschi bei Spiez, wegen unbezahlter Steuern 2016-2026. Guthaben bei Raiffeisenbank Gossau-Andwil-Niederwil verarrestiert. Einsprache gegen Arrestbefehl nicht zulässig. Arrestbefehle und -urkunden Sarah Wallner - Publikationsplattform Likely publishing date: 2026-04-08 Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.255.901 Stelle: Stadt Gossau Rubrik: Kantonales Amtsblatt / Betreibungswesen / Arrestbefehl/-urkunde Veröffentlicht: 08.04.2026 Arrestbefehle und -urkunden Sarah Wallner Schuldner Sarah Wallner Heimatort: Ruswil (LU) / Aeschi bei Spiez (BE) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 18.08.1979 Wohnadresse nicht bekannt Gläubiger Kanton St. Gallen, Politische Gemeinde Gossau SG Christkatholische Kirchgemeinde St. Gallen Steueramt Gossau Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau Arrestbefehl: Nr.26001965 Arrestgrund (Art. 78 StHG und Art. 225 StG) gemäss Sicherstellungsverfügung: Es besteht die Gefahr, dass die offenen Steuern nicht bezahlt werden. Verarrestierende Gegenstände Guthaben bei der Raiffeisenbank Gossau-Andwil-Niederwil, 9200 Gossau SG; CH48 8080 8009 7763 8198 7 und sämtliche Saldi aller Konti bei der Raiffeisenbank Gossau- Andwil-Niederwil, 9200 Gossau Arrestbehörde Steueramt Gossau, Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau Arresturkunde © Kanton St.Gallen 2026 ABl 2026-00.255.901 Seite 1/3 ...

April 8, 2026