Erstmals prüft VGH Baden-Württemberg auf Basis BVerwG-Urteil, ob Beitragsverweigerung wegen angeblic

Erstmals prüft VGH Baden-Württemberg auf Basis BVerwG-Urteil, ob Beitragsverweigerung wegen angeblich einseitiger öffentlich-rechtlicher Berichterstattung zulässig ist. Neun Kläger, Fokus Programmvielfalt, hohe Hürden, bundesweite Bedeutung. Fragen & Antworten: Streit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt - Baden-Württemberg Likely publishing date: 2026-04-09 Fragen & AntwortenStreit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt Neun Kläger vor dem VGH Baden-Württemberg wollen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Sie beklagen angeblich einseitige Berichterstattung. Worum es beim Streit konkret geht. Darf man denRundfunkbeitragverweigern, wenn einem das Programm einseitig erscheint? Diese Frage bekommt nun juristische Schärfe: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Auf Basis dieses Urteils verhandelt auf Länderebene nun erstmals der Verwaltungsgerichtshof (VGH)Baden-Württembergüber Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im gesamten Programmangebot beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Die Verhandlungen starten am 14. April und ziehen sich über drei Tage bis zum 16. April. ...

April 9, 2026