Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic nach Ausschlagung der Erbschaft; Schuldner dürfen nicht m

Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic nach Ausschlagung der Erbschaft; Schuldner dürfen nicht mehr an sie zahlen; Verwahrer müssen Vermögenswerte sofort Konkursamt abgeben; rechtliche Hinweise für Betroffene. Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Radojka Jankovic, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Kroatien Geburtsdatum: 10.06.1968 Todesdatum: 24.10.2025 Wohnhaft gewesen: Grüningerweg 8 9000 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 07.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 9, 2026

Vorläufige Konkursanzeige Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft; Wohnsitz St.Gallen, Kirchberg S

Vorläufige Konkursanzeige Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft; Wohnsitz St.Gallen, Kirchberg SG; Gläubiger dürfen Schulden nicht mehr an Scherrer zahlen; Vermögensherausgabe zwingend; weitere Infos folgen. Vorläufige Konkursanzeige Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft Walter Scherrer, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Kirchberg SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 30.03.1951 Todesdatum: 06.11.2025 Wohnhaft gewesen: Ullmannstrasse 11 9014 St.Gallen Datum der Konkurseröffnung: 07.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 9, 2026

Einsprachemöglichkeit gegen Finanzierung Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf in Waldkirch; Bautr

Einsprachemöglichkeit gegen Finanzierung Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf in Waldkirch; Bauträger Keller Christian; Organisationen mit Umwelt-, Natur- oder Wanderwegerecht können bei LKG schriftlich Einsprache einlegen; Projektakten einsehbar. Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Likely publishing date: 2026-04-09 Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Gegen die vorgesehene Finanzierung des Bauvorhabens mit Investitionshilfen können Organisationen gestützt auf Art. 97 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (SR 910.1; abgekürzt LwG) bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft (LKG), Unterstrasse 22, 9001 St.Gallen, Einsprache erheben. Gemeinde: Waldkirch Bauherrschaft: Keller Christian, Rickenhueb 245, 9205 Waldkirch Bauvorhaben: Neubau Batteriespeicher für Eigenbedarf Standort: Rickenhueb Koordinaten: 2737769, 1257640 Die Projektakten liegen während der Publikationsfrist bei der LKG zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen gegen die Unterstützung sind bis spätestens 23. April 2026 mit Antrag und Begründung schriftlich bei der LKG einzureichen. Zur Einsprache berechtigt nach Art. 97 Abs. 4 LwG sind Organisationen, die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz oder die Wanderwege legitimiert sind.

April 9, 2026

Geplanter Neubau Ökonomiegebäude für Beeren- und Gemüsebetrieb in Au SG; Fördergesuch eingereicht; E

Geplanter Neubau Ökonomiegebäude für Beeren- und Gemüsebetrieb in Au SG; Fördergesuch eingereicht; Einsprachen gegen staatliche Investitionshilfe möglich; berechtigt sind im Einzugsgebiet betroffene Kleinbetriebe; Standort Böschen. Neubau Oekonomiegebäude für Beeren- und Gemüseanbaubetrieb Likely publishing date: 2026-04-09 Neubau Oekonomiegebäude für Beeren- und Gemüseanbaubetrieb Die Publikation erfolgt gestützt auf Artikel 89a und Artikel 97 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (SR 910.1, abgekürzt LwG) sowie Artikel 9 der Verordnung vom 2. November 2022 über die Strukturverbesserung in der Landwirtschaft (SR 913.1, abgekürzt SVV). Gesuchsteller: Gasser Florian, Böschenstrasse 3, 9434 Au SG Bauvorhaben: Neubau Ökonomiegebäude für Beeren- und Gemüseanbaubetrieb Standort: Böschen Koordinaten: 2766320,1254236 Allfällige Einsprachen gegen die staatliche Investitionshilfe an die Massnahme «einzelbetriebliche Lagerung, Verarbeitung und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten» sind innert der genannten Frist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich und im Doppel bei der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen, Unterstrasse 22, 9001 St.Gallen, einzureichen. Einspracheberechtigt sind alle im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet direkt betroffenen Kleinbetriebe, die bereit und in der Lage sind, die vorgesehene Aufgabe gleichwertig zu erfüllen.

April 9, 2026

Konkurseröffnung Business Network Petroleum GmbH; Gläubiger können Forderungen nicht mehr direkt beg

Konkurseröffnung Business Network Petroleum GmbH; Gläubiger können Forderungen nicht mehr direkt begleichen; Herausgabepflicht für Vermögensverwalter unter Strafe; Liquidation gemäß Art. 731b OR; weitere Verfahrensdetails folgen. Vorläufige Konkursanzeige Business Network Petroleum GmbH Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige Business Network Petroleum GmbH Business Network Petroleum GmbH CHE-248.359.179 vormals Churerstrasse 35 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 31.03.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die Business Network Petroleum GmbH ist mit Entscheid des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

April 9, 2026

Konkursverfahren für BNP Business Network Petroleum AG angeordnet; Firma aufgelöst, Liquidation nach

Konkursverfahren für BNP Business Network Petroleum AG angeordnet; Firma aufgelöst, Liquidation nach Konkursrecht eingeleitet. Gläubiger dürfen nicht mehr an Gesellschaft zahlen, Vermögenswerte müssen Konkursamt übergeben werden. Vorläufige Konkursanzeige BNP Business Network Petroleum AG Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige BNP Business Network Petroleum AG BNP Business Network Petroleum AG CHE-135.712.099 vormals Churerstrasse 35 9470 Buchs Datum der Konkurseröffnung: 31.03.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Bemerkungen Liquidation nach Art. 731b OR. Die BNP Business Network Petroleum AG ist mit Entscheid des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

April 9, 2026

Planverfahren für Ausbau Kurzstrasse ersetzt Baubewilligung; Grundstück 2734 soll überbaut werden, n

Planverfahren für Ausbau Kurzstrasse ersetzt Baubewilligung; Grundstück 2734 soll überbaut werden, neue Erschliessung nötig; Teilstrassenplan öffentlich einsehbar, Enteignungsverfahren bei nötigen Rechteabtretungen, Einsprache möglich. Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «Ausbau Kurzstrasse» - Planverfahren Likely publishing date: 2026-04-09 Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «Ausbau Kurzstrasse» - Planverfahren Das Grundstück Nr. 2734 soll in absehbarer Zeit überbaut werden. Damit eine hinreichende Erschliessung sichergestellt werden kann, muss die Kurzstrasse ausgebaut werden. Dazu wurde der Teilstrassenplan «Ausbau Kurzstrasse» samt Strassenbauprojekt erarbeitet. Der Gemeinderat Balgach hat am 30. März 2026 in Anwendung von Art. 38 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen: - Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt Ausbau Kurzstrasse Der Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt liegen gemäss Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, das heisst vom Freitag, 10. April 2026, bis Montag, 11. Mai 2026, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach resp. bei der Gemeinderatskanzlei Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem ab Auflagedatum online unter www.balgach.ch eingesehen werden. Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens. Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

April 9, 2026

Teilrevision Tarif Tagesstrukturen und Mittagstisch Schulen Wil; neuer Erlass erlangt Rechtsgültigke

Teilrevision Tarif Tagesstrukturen und Mittagstisch Schulen Wil; neuer Erlass erlangt Rechtsgültigkeit, Vollzugsbeginn folgt; betrifft Schulen Stadt Wil, SRS 4.1-3; Umsetzung neuer Tarife und Strukturen. Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines Erlasses Likely publishing date: 2026-04-09 Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines Erlasses Teilrevision Tarif Tagesstrukturen und Mittagstisch an den Schulen der Stadt Wil (SRS 4.1-3) Rechtsgültigkeit: 24. März 2026 Vollzugsbeginn: 1. August 2026 Teilrevision Tarif Tagesstrukturen und Mittagstisch an den Schulen der Stadt Wil (SRS 4.1-3) Rechtsgültigkeit: 24. März 2026 Vollzugsbeginn: 1. August 2026

April 9, 2026

Vorläufige Konkursanzeige RMC-Remaincon AG, St. Gallen; Gläubiger dürfen nicht mehr an Schuldner bez

Vorläufige Konkursanzeige RMC-Remaincon AG, St. Gallen; Gläubiger dürfen nicht mehr an Schuldner bezahlen; Vermögenswerte an Konkursamt herauszugeben, Straffolge möglich; weitere Details zu Verfahren und Fristen folgen. Vorläufige Konkursanzeige RMC-Remaincon AG Likely publishing date: 2026-04-09 Vorläufige Konkursanzeige RMC-Remaincon AG RMC-Remaincon AG CHE-106.718.906 Lukasstrasse 18 9008 St. Gallen Datum der Konkurseröffnung: 07.04.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.

April 9, 2026

Boulabi Aymen in Vaterschafts- und Unterhaltsverfahren wegen fehlender Schweizer Zustelladresse zur

Boulabi Aymen in Vaterschafts- und Unterhaltsverfahren wegen fehlender Schweizer Zustelladresse zur persönlichen Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht St. Gallen geladen; Verhandlung notfalls in Abwesenheit, Übersetzungsbedarf anmelden. Vorladung zur Hauptverhandlung Likely publishing date: 2026-04-09 Vorladung zur Hauptverhandlung Im Verfahren G.E., geb. 24. April 2023, gegen Boulabi Aymen, wohnhaft Rue du Maréchal Joffre 15, 68300 Huningue, Frankreich, betreffend Vaterschaft und Unterhalt, Verfahrensnummer VV.2025.44-MTO SG1ZE-SHA, wird Boulabi Aymen mangels Bezeichnung einer Zustelladresse in der Schweiz aufgefordert am Donnerstag, 2. Juli 2026, 13.30 Uhr, im Kreisgericht St. Gallen, Bohl 1, 9004 St. Gallen, (Anmeldung 2. Stock) vor Kreisgericht St. Gallen, Zivileinzelrichterin, persönlich zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Sofern eine Übersetzung benötigt wird, bitten wir um rasche Mitteilung an die Gerichtskanzlei (Angabe der Sprache). Bei Säumnis des Beklagten wird die Verhandlung ohne ihn durchgeführt und anhand der Akten sowie der Vorbringen der anwesenden Partei entschieden. Die aufgelaufenen Verfahrensakten können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei eingesehen werden. St. Gallen, 8. April 2026 Die Kreisgerichtskanzlei

April 9, 2026