Verwaltungsrat padcom ag: Devis Giuseppe Laimbacher und Corinne Laimbacher neu mit Eintrag Wohnort B

Verwaltungsrat padcom ag: Devis Giuseppe Laimbacher und Corinne Laimbacher neu mit Eintrag Wohnort Bütschwil (Bütschwil-Ganterschwil) statt Wil SG; Unterschriftsberechtigung bleibt Einzelunterschrift; Firmenbuchaktualisierung. Mutation padcom ag, Wil (SG) Likely publishing date: 2026-04-08 padcom ag, in Wil (SG), CHE-458.081.325, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 8 vom 12.01.2023, Publ. 1005650875). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Laimbacher, Devis Giuseppe, von Bütschwil-Ganterschwil, in Bütschwil (Bütschwil-Ganterschwil), Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Wil SG]; Laimbacher, Corinne, von Muotathal, in Bütschwil (Bütschwil-Ganterschwil), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Wil SG].

April 8, 2026

Definitive Nachlassstundung für Eggler Emanuel, Wittenbach, durch Kreisgericht St. Gallen bewilligt;

Definitive Nachlassstundung für Eggler Emanuel, Wittenbach, durch Kreisgericht St. Gallen bewilligt; 6 Monate Frist, Schuldensanierung Ostschweiz als Sachwalter, rechtliche Hinweise zu Begründung und Beschwerde. Definitive Nachlassstundung Eggler Emanuel Likely publishing date: 2026-04-08 Definitive Nachlassstundung Eggler Emanuel Eggler Emanuel Heimatort: Wollerau SZ Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.07.1986 Holengartenstrasse 5f 9300 Wittenbach Der gesuchstellenden Partei wurde die definitive Nachlassstundung gewährt. Verfügende Stelle Kreisgericht St. Gallen Sachwalter Brigitte Fernandez Fachstelle Schuldensanierung Ostschweiz Wilerstrasse 5 8370 Sirnach : 31.03.2026 Dauer der Nachlassstundung: 6 Monat(e) Ablauf der Nachlassstundung: 30.09.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 296. Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Publikation des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

April 8, 2026

Definitive Nachlassstundung für Lara Eggler beschlossen; Kreisgericht St. Gallen gewährt 6 Monate Sc

Definitive Nachlassstundung für Lara Eggler beschlossen; Kreisgericht St. Gallen gewährt 6 Monate Schuldenstundung; Sachwalter: Brigitte Fernandez; schriftliche Begründung auf Antrag; Rechtsverzicht bei keiner Anfechtung. Definitive Nachlassstundung Lara Eggler Likely publishing date: 2026-04-08 Definitive Nachlassstundung Lara Eggler Lara Eggler Heimatort: Muolen SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 20.01.1991 Holengartenstrasse 5f 9300 Wittenbach Der gesuchstellenden Partei wurde die definitive Nachlassstundung gewährt. Verfügende Stelle Kreisgericht St. Gallen Sachwalter Brigitte Fernandez Fachstelle Schuldensanierung Ostschweiz Wilerstrasse 5 8370 Sirnach : 31.03.2026 Dauer der Nachlassstundung: 6 Monat(e) Ablauf der Nachlassstundung: 30.09.2026 Rechtliche Hinweise Publikation nach SchKG Art. 296. Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Publikation des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

April 8, 2026

Fusion bexio AG übernimmt Kontera GmbH; Aktiven CHF 584'059.74, Passiven CHF 404'548.75; Rangrücktri

Fusion bexio AG übernimmt Kontera GmbH; Aktiven CHF 584'059.74, Passiven CHF 404'548.75; Rangrücktritte wegen Unterdeckung/Überschuldung; keine Kapitalerhöhung oder Aktienzuteilung, da 100% Beteiligung. Mutation bexio AG, Rapperswil-Jona Likely publishing date: 2026-04-08 bexio AG, in Rapperswil-Jona, CHE-322.646.985, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 81 vom 29.04.2025, Publ. 1006319534). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Kontera GmbH, in Lenzburg (CHE-418.750.054), gemäss Fusionsvertrag vom 19.03.2026 und Bilanz per 31.12.2025. Aktiven von CHF 584'059.74 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 404'548.75 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Gemäss Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin liegen Rangrücktritte im Umfang der Unterdeckung und der Überschuldung der übernehmenden Gesellschaft vor. Da dieselbe Gesellschaft sämtliche Aktien bzw. Stammanteile der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.

April 8, 2026

Schuldenruf im Nachlassverfahren Emanuel Eggler; Gläubigerversammlung angekündigt; Gläubiger müssen

Schuldenruf im Nachlassverfahren Emanuel Eggler; Gläubigerversammlung angekündigt; Gläubiger müssen Forderungen fristgerecht anmelden; verspätete Anmeldung schließt Stimmberechtigung aus; Anmeldung bei Verein Vita Perspektiv, Sirnach. Schuldenruf im Nachlassverfahren und Gläubigerversammlung Emanuel Eggler Likely publishing date: 2026-04-08 Schuldenruf im Nachlassverfahren und Gläubigerversammlung Emanuel Eggler Emanuel Eggler Heimatort: Wollerau SZ Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.07.1986 Holengartenstrasse 5f 9300 Wittenbach Angaben zur Gläubigerversammlung 21.08.2026, 10:00 Uhr Wilerstrasse 5 8370 Sirnach Rechtliche Hinweise Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Publikation nach Art. 300 SchKG. Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 08.05.2026 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse Verein Vita Perspektiv Fachstelle Schuldensanierung - fss Ostschweiz Wilerstrasse 5 8370 Sirnach

April 8, 2026

Beginn fakultatives Referendum zum geänderten Friedhofsreglement in Thal; Gemeinderatsbeschluss eins

Beginn fakultatives Referendum zum geänderten Friedhofsreglement in Thal; Gemeinderatsbeschluss einsehbar im Rathaus; mindestens 300 Stimmberechtigte müssen schriftliches Begehren einreichen, damit Volksabstimmung stattfindet. Likely publishing date: 2026-04-08 Referendumsvorlage Fakultatives Referendum gemäss Art. 13ff der Gemeindeordnung über das Anpassung Friedhofsreglement Beschluss des Gemeinderates vom 23. März 2026 Referendumsfrist: 8. April bis 18. Mai 2026 Die Referendumsvorlage liegt im Rathaus Thal, Foyer Erdgeschoss, zur Einsichtnahme auf. Das Referendum kommt zustande, wenn mindestens 300 Stimmberechtigte innert der Referendumsfrist schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen. Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

April 8, 2026

Konkursverfahren AZAD Trading GmbH, Bahnhofstrasse 6, Bazenheid, mangels Aktiven eingestellt; Gläubi

Konkursverfahren AZAD Trading GmbH, Bahnhofstrasse 6, Bazenheid, mangels Aktiven eingestellt; Gläubiger kann Durchführung mit CHF 5'000 Vorschuss verlangen; Nachforderung möglich; Konkursamt St.Gallen zuständig. Einstellung des Konkursverfahrens AZAD Trading GmbH Likely publishing date: 2026-04-08 Einstellung des Konkursverfahrens AZAD Trading GmbH AZAD Trading GmbH CHE-462.957.009 Bahnhofstrasse 6 9602 Bazenheid Datum der Konkurseröffnung: 02.02.2026 Datum der Einstellung: 01.04.2026 Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Rechtliche Hinweise Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 28.04.2026 Kontaktstelle Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG

April 8, 2026

Protokoll der Bürgerversammlung öffentlich einsehbar; Stimmberechtigte und Betroffene können während

Protokoll der Bürgerversammlung öffentlich einsehbar; Stimmberechtigte und Betroffene können während Auflagefrist beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit Berichtigungsantrag einreichen; Gemeindegesetz regelt Verfahren. Protokoll der Bürgerversammlung vom 25. März 2026 Likely publishing date: 2026-04-08 Protokoll der Bürgerversammlung vom 25. März 2026 Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Stimmbürger -innen für die Teilnahme an der Bürgerversammlung vom 25. März 2026. Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) vom Mittwoch, 8. April, bis Dienstag, 21. April 2026, in der Gemeinderatskanzlei, Büro 8, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim zuständigen Departement Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.

April 8, 2026

Veröffentlichung Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft Dominic Hoffmann, Staat

Veröffentlichung Kollokationsplan und Inventar zur ausgeschlagenen Erbschaft Dominic Hoffmann, Staatsangehörigkeit Deutschland, Wohnsitz St.Gallen; Hinweise zu Anfechtung und Beschwerde; Fristen, zuständige Behörden genannt. Kollokationsplan und Inventar Dominic Hoffmann, ausgeschlagene Erbschaft Likely publishing date: 2026-04-08 Kollokationsplan und Inventar Dominic Hoffmann, ausgeschlagene Erbschaft Dominic Hoffmann, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Deutschland Geburtsdatum: 13.06.1990 Todesdatum: 30.05.2025 Wohnhaft gewesen: Moosstrasse 25 9014 St.Gallen Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.05.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 20.04.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen

April 8, 2026

Vorzeitige Auflösung Datenschutzvereinbarung mit Oberuzwil, Abschluss neuer Vertrag mit St.Gallen; f

Vorzeitige Auflösung Datenschutzvereinbarung mit Oberuzwil, Abschluss neuer Vertrag mit St.Gallen; fakultatives Referendum möglich; 300 Unterschriften nötig; Einreichung beim Gemeinderat Wattwil; Unterlagen im Gemeindehaus. Fakultatives Referendum - Vereinbarung Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz Likely publishing date: 2026-04-08 Fakultatives Referendum - Vereinbarung Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz Der Gemeinderat hat am 31. März 2026 beschlossen die bestehende Vereinbarung mit der Gemeinde Oberuzwil vorzeitig per 30. April 2026 aufzulösen und die Vereinbarung «Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz» neu mit der Stadt St.Gallen abzuschliessen. Dieser Beschluss ist dem fakultativen Referendum unterstellt (Art. 23, Bst. c, GG). Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 18 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wattwil sowie den Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes (GG, sGS 151.2) und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative (RIG, sGS 125.1). Gegenstand: Vereinbarung betreffend Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz (Beschluss des Gemeinderates vom 31. März 2026) Auflageort: Gemeindehaus Wattwil, Ratskanzlei (Büro 207), Grüenaustrasse 7 Frist: 9. April 2026 bis 19. Mai 2026 (40 Tage) Quorum: 300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens notwendig. Unterschriftsbögen können in der gewünschten Anzahl bei der Ratskanzlei (Auflageort) bezogen werden. Das Referendumsbegehren mit den entsprechend gültigen Unterschriften ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen.

April 8, 2026