Amtliche Alpviehsömmerungsvorschriften Kanton St.Gallen/Vorarlberg; BVD-/Moderhinke-Regeln; Tierkenn

Amtliche Alpviehsömmerungsvorschriften Kanton St.Gallen/Vorarlberg; BVD-/Moderhinke-Regeln; Tierkennzeichnung, TVD-Meldepflichten für Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde, Hunde; gesömmertes Vorarlberg-Rind unter Quarantäne, amtstierärztliche Überwachung. Alpviehsömmerung 2026 - Publikationsplattform Likely publishing date: 2026-04-13 Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden Publ.-Nr.: 00.256.323 Stelle: Gemeinde Mels Rubrik: Gemeindepublikationen / Verschiedene amtliche Anzeigen Veröffentlicht: 13.04.2026 Frist bis: 31.05.2026 Alpviehsömmerung 2026 Gemeinden im Sarganserland Amtliche Bekanntmachung betreffend die Alpviehsömmerung 2025 im Kanton St.Gallen / Vorarlberg Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. BVD (Bovine Virus-Diarrhoe) Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen. Moderhinke © Kanton St.Gallen 2026 ABl 2026-00.256.323 Seite 1/3 ...

April 13, 2026

Verschärfte Tiergesundheitskontrollen bei Alpviehsömmerung; BVD- und Moderhinke-Bestimmungen; lücken

Verschärfte Tiergesundheitskontrollen bei Alpviehsömmerung; BVD- und Moderhinke-Bestimmungen; lückenlose Tiererfassung via TVD; spezielle Auflagen für Rückkehr aus Vorarlberg wegen Hirschtuberkulose; Meldepflichten für alle Tierarten. Likely publishing date: 2026-04-13 Alpviehsömmerung 2026 Gemeinden im Sarganserland Amtliche Bekanntmachung betreffend die Alpviehsömmerung 2025 im Kanton St.Gallen Vorarlberg Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. BVD (Bovine Virus-Diarrhoe) Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen. Moderhinke Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Alle Alpen im Kanton St. Gallen müssen mittels Beprobung bei der Abalpung auf Moderhinke untersucht werden. Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung sind durch den Alpverantwortlichen der TVD über das Portal www.agate.ch innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Es müssen auch alle Schafe und alle ab 1. Januar 2020 geborenen Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein (Schaf: eine Ohrmarke mit Mikrochip). Schweine müssen von den Alpbewirtschaftern der TVD ebenfalls via das Portal www.agate.ch gemeldet werden. Dabei reicht es, pro Meldung die Anzahl Schweine, den Herkunftsbetrieb und das Datum des Zugangs anzugeben. Pferde: Der Equideneigentümer muss die Standortveränderung über www.agate.ch auf den Sömmerungsbetrieb melden, sofern diese länger als 30 Tage dauert. Hunde: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Alpaufenthaltes in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch) die Adresse der Alp ein. Sömmerung Vorarlberg Für die Sömmerung in Vorarlberg sind die Vorschriften des Landes Vorarlberg zu beachten und rechtzeitig zu erfragen. Wegen der in Vorarlberg vorkommenden Hirschtuberkulose werden die gesömmerten Rinder nach ihrer Rückkehr in die Schweiz unter Verbringungssperre gestellt und amtstierärztlich überwacht. Die Vorschriften können - unter https: ...

April 13, 2026